Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterwechsel.

Rn 18 Ein solcher ist iRd Vertragsfreiheit durch Abschluss eines dreiseitigen Vertrages jederzeit möglich und unproblematisch. Auch die Aufhebung des alten Vertrages und der Abschluss eines neuen Vertrages sowie ein Schuldbeitritt des neuen Mieters (BGH ZMR 98, 75 zum Finanzierungsleasing) sind möglich. Alter und neuer Mieter können auch mit Zustimmung des Vermieters einen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfahren.

Rn 2 Sachlich zuständig ist streitwertabhängig das Amts- oder LG (§§ 71, 23 Nr 1 GVG). Maßgeblich ist der Wert der Beteiligung des Beklagten am Nachlass (BGH NJW 70, 197; Kobl ZEV 97, 252; abl MüKo/Helms Rz 6: Klägerinteresse). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem allg Gerichtsstand des Beklagten oder dem der Erbschaft (§ 27 ZPO; Staud/Olshausen Rz 5). Das nach I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die frühere Rspr verstand § 181 als eine rein formale Ordnungsvorschrift, die daran anknüpft, dass an einem Rechtsgeschäft der äußeren Form nach grds zwei Personen beteiligt sein müssen und die daher ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Interessenverletzung im Einzelfall Insichgeschäfte verbietet. Ein Interessengegensatz zwischen den mehreren von dem Vertreter repräse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Änderungen des Vertragsinhaltes.

Rn 36 Ein Mietvertrag kann grds nur wieder vertraglich, auch konkludent (Rn 32; zur Miethöhe s § 558b Rn 4; für die Überbürdung von Betriebskosten § 556 Rn 29), unter Beteiligung sämtlicher Vertragspartner (BGH ZMR 16, 519 Rz 24) geändert werden. Bei einem Mietverhältnis über Räume und über Wohnräume gibt es allerdings Einschränkungen. So muss zB der Wohnraummieter ggf Maßna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ausschluss.

Rn 7 Die Regelung in V sieht zwei Ausschlusstatbestände für die Haftung des Zahlers vor. Für einen Schaden, der nach der Verlust- oder Missbrauchsanzeige durch die Nutzung eines Zahlungsinstruments entsteht, ist der Zahler nicht verantwortlich. Das gilt auch bei Vorsatz des Zahlers in Bezug auf die Pflichtverletzung. Lediglich im Falle der betrügerischen Absicht des Zahlers ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlagen schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche.

Rn 2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung bestehen als subsidiäre Ausgleichsform (sog schuldrechtlicher VA) für Anrechte, die zwar gem den §§ 1 und 2 dem VA unterliegen, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht iR eines öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs, also durch interne oder externe Teilung, ausgeglichen werden können. Die ausgleichsberechtigte Person e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partiarische Rechtsverhältnisse.

Rn 9 Partiarische Rechtsverhältnisse sind Austauschverträge, bei denen die Gegenleistung des einen Teils allein oder ua in einer Beteiligung am Gewinn oder Erfolg, welchen der Leistungsempfänger erzielt, besteht. Derartige Rechtsverhältnisse sind aufgrund ihrer Erfolgsabhängigkeit gesellschaftsähnlich, jedoch nicht selbst GbR. Die Gewinnerzielung ist nicht gemeinsamer Zweck,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Gütergemeinschaft.

Rn 24 Lebten die Ehegatten zur Zeit des Erbfalls in Gütergemeinschaft, finden nur I und II des § 1931 Anwendung. Zum Nachlass gehört nicht nur das Sondergut, § 1417, sondern auch das Vorbehaltsgut des § 1418 sowie der Gesamthandsanteil des Erblassers am Gesamtgut, § 1482 1. Unabhängig von seiner Beteiligung am Nachlass des Erblassers steht dem überlebenden Ehegatten schon na...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Las teyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Port...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfügungen über das Eigentum.

Rn 3 Genehmigungsbedürftig sind alle Verfügungen über das Eigentum an den in Nr 1–3 genannten Gegenständen sowie die Verpflichtung zu einer derartigen Verfügung (Nr 6). Mit- bzw Gesamthandseigentum des Betreuten genügen (Köln Rpfleger 96, 446 [OLG Köln 20.05.1996 - 2 Wx 10/96]). Genehmigungspflichtig ist auch die Umwandlung einer Gesamthandsgemeinschaft in eine Bruchteilsgem...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) § 6 und (potentieller) Abkommensverstoß

Rz. 129 [Autor/Stand] § 6 und Veräußerungsgewinnartikel. Obwohl die Wegzugsbesteuerung nicht durch eine tatsächliche "Veräußerung" ausgelöst wird, fällt sie in den Anwendungs bereich des Art. 13 OECD-MA,[2] nicht des Art. 21 OECD-MA.[3] Dies gilt für § 6 a.F. [4] wie § 6 n.F. gleichermaßen[5] und entspricht der Ansicht der OECD in Art. 13 Rz. 9 OECD-MK sowie dem Verständnis d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kürzungsbefugnis (Abs 1).

Rn 2 Hat der Erblasser keine abw Regelung getroffen und liegt kein Ausnahmetatbestand nach §§ 2321 f vor, trägt der Erbe im Verhältnis zum Vermächtnisnehmer (I 1) bzw Auflagenbegünstigten (I 2) die Pflichtteilslast nur anteilig. Sind mehrere Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigte vorhanden, kein Vorrang angeordnet (§ 2189) und II nicht einschlägig, besteht gg jeden von i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unfälle.

Rn 14 Große Bedeutung hat Art 4 für Straßenverkehrsunfälle, für die sich das Europäische Parlament mit seinem Vorschlag einer Sonderregelung (ABl 06, C 157 E/317, 375; zust zB G Wagner IPRax 06, 372, 379) nicht durchsetzen konnte; lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ist in Art 30 I 3 ii vorgesehen. Hier sind zunächst etwaige Spezialregelungen in internationalen Ü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmte Gegenstände des Schuldnervermögens.

Rn 3 ›Bestimmte Gegenstände‹ iSv § 1383 sind alle geldwerten Objekte, die Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Verfügung sein können, nicht dagegen Rechte, wie die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Grüneberg/Siede Rz 5) oder Anrechte an einer Kapitallebensversicherung (BGH FamRZ 95, 1272). Übertragungsfähig sind auch Sachinbegriffe wie gewerbliche Unternehmen oder ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 196 Für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren kann der Anwalt bei der Unfallschadensregulierung die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG, die Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV RVG und ggf. auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 VV RVG erhalten. Vertritt er im Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 § 948 verweist auf § 947 und führt entspr zur Entstehung von Miteigentum nach §§ 1008 ff und einer Miteigentumsgemeinschaft nach §§ 741 ff, wenn nicht die Voraussetzungen von § 947 II vorliegen. Die Beteiligung richtet sich nach dem Wertverhältnis der vermischten Sachen, wobei es auf den Zeitpunkt der Vermischung ankommt. Lassen sich trotz richterlicher Schätzung nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift enthält in I und II jeweils eine Auslegungsregel (vergleichbar § 613). Dabei geht es um Beschränkungen der Übertragbarkeit von vertraglichen Pflichten aus dem Auftragsverhältnis und die Beteiligung Dritter bei der Ausführung. Dritten kann die selbstständige Ausführung des Auftrags idR nicht übertragen werden (I 1). Dagegen können sie als Hilfspersonen zur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Tatbestandsverwirklichung trotz Fortbestands deutscher Besteuerungsrechte

Rz. 359 [Autor/Stand] Ausgangsbefund. Die Tatbestände der § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 haben bei wortgetreuer Auslegung und Vorstellung des Gesetzgebers[2] überschießende Tendenzen insoweit, als auch Fälle erfasst werden, in denen das deutsche Besteuerungsrecht an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile weder beschränkt noch ausgeschlossen wird.[3] Für § 6 Abs. 1 a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Einkünfte iSd § 21 I EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte iSd § 21 I EStG an andere zur Nutzung gg Entgelt überlässt. Einkünfte sind die Einnahmen abzgl der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für Nießbrauch und Wohnrecht sowie für andere ähnliche Nutzungsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Garantie.

Rn 3 Die Vertragsstrafe soll ein künftiges Verhalten des Schuldners erzwingen. Dagegen liegt sie nicht vor, wenn eine Strafe für eine in der Vergangenheit vorgefallene Verfehlung versprochen wird (BGHZ 105, 24, 28: Beteiligung an früheren Kartellabsprachen). Hier handelt es sich um ein ›Garantieversprechen oder eine ihm ähnl Erklärung‹ (BGH aaO). Maßgebend für die Abgrenzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Typenkombination.

Rn 22 Voraussetzung der genannten Verbindungen ist freilich, dass überhaupt mehrere Verträge vorliegen. Indizien dafür sind die Beteiligung verschiedener Personen, der Abschluss zu verschiedener Zeit oder die Verwendung verschiedener Urkunden. Dagegen lässt sich bei gleichzeitigem Abschluss zwischen denselben Personen in derselben Urkunde die Einheit des Vertrages vermuten. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwachsung bei Auscheiden.

Rn 1 Nach I führt das Ausscheiden des Gesellschafters zum Anwachsen seines Anteils am Gesellschaftsvermögen bei den übrigen Gesellschaftern. Das entspricht der Vorläuferreglung in § 738 I 1 aF. Soll das erfolgte Ausscheiden rückgängig gemacht werden, bleibt nur – als neuer Akt – die Wiederaufnahme des ausgeschiedenen Gesellschafters unter Einräumung seiner alten Rechtsstellu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches, Normzweck.

Rn 1 § 577a ist hervorgegangen aus den ehemaligen Regelungen der § 564b II Nr 2 2–4 und § 564b II Nr 3 4 aF sowie dem Sozialklauselgesetz. § 577a Ia, IIa sind durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. § 577a enthält Einschränkungen des Kündigungsrechts für einen Erwerber von Wohnungseigentum bezogen auf Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Überblick

„..., soweit... 2. keine Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts im Sinne des Absatzes 1 beträgt, und ...” Rz. 624 [Autor/Stand] Negative anteilsbezogene Voraussetzung. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist Teil der anteilsbezogenen Voraussetzungen der Rückkehrregelung und qualifiziert neben § 6 Abs. 3...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Unbeschadet anderer Vorschriften

Rz. 172 [Autor/Stand] Auslegungsmöglichkeiten. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 ist die Vorschrift "unbeschadet anderer Vorschriften" anzuwenden. Wie diese Gesetzespassage konkret zu verstehen ist, ist umstritten. Es ließe sich etwa argumentieren, dass die Anwendung von § 1 auch bei niedrigerem Korrekturbetrag hinter andere Berichtigungsnormen, insbesondere vGA und vE zurücktritt. Den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Stimmkraft und Gewinnverteilung.

Rn 8 III regelt, wie sich die Stimmkraft und das Gewinnbezugsrecht verteilen. Die Vorschrift begründet nicht einen Gewinnanspruch, sondern enthält eine dispositive Verteilungsregel und Auslegungsregel. Auf die stille GbR und die Unterbeteiligung ist mit Rücksicht auf die Interessenlage vorrangig zudem § 231 I HGB anzuwenden. Rn 9 Wie die Gesellschafter die Beteiligungsverhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Anspruch des Mieters.

Rn 4 Wenn Dauer und Umfang des Leerstandes unter Berücksichtigung der Höhe der verbrauchsunabhängigen Kostenbestandteile eine für die Mieter nicht mehr hinnehmbare Mehrbelastung ergeben, ist der Vermieter nach §§ 242, 313 verpflichtet, diesem Umstand durch eine Änderung der Umlageschlüssel Rechnung zu tragen (zur HeizkostenV s BGH ZMR 15, 284 Rz 24) oder den Mietern in ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erscheinungsformen.

Rn 6 Im Hinblick auf die Dispositionsmöglichkeiten der Parteien über die gesetzlichen Regelungen sind In- und Auslandsüberweisungen zu unterscheiden. Dabei ist für Auslandsüberweisungen weiter zwischen Überweisungen in EU- und EWR-Staaten sowie in sog Drittstaaten zu differenzieren. Eine inländische Überweisung liegt vor, wenn die kontenführenden Stellen des Überweisenden un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 § 312 enthält keine eigene Definition des Verbrauchervertrags. Der bis 31.12.21 ausdrücklich in I enthaltene Verweis auf die Legaldefinition in § 310 III ist entfallen, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung beabsichtigt worden wäre (BRDrs 60/21, 34). Erforderlich ist danach die Beteiligung eines Unternehmers (§ 14) und eines Verbrauchers (§ 13). Verträge mit gemisch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

(1) 1 Zur Bestimmung des Dotationskapitals inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen ist der Versicherungsbetriebsstätte in einem ersten Schritt ein Anteil an den Vermögenswerten des ausländischen Versicherungsunternehmens zuzuordnen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländische...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur

Baldamus, Neues zur Betriebsstättengewinnermittlung, IStR 2012, 317; Berner, Betriebsstättenbesteuerung nach dem AOA, Tübingen 2016; Busch, Der Entwurf der Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung, DB 2016, 910; Ditz, Betriebsstättengewinnabgrenzung nach dem "Authorised OECD Approach" – Eine kritische Analyse, ISR 2012, 48; Ditz, ISR 2013, 261; Ditz/Luckhaupt, B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / h) ATAD-UmsG und AbzStEntModG

Rz. 14.2 [Autor/Stand] Hintergrund und Ziele der Reform des § 1. § 1 wurde durch das AbzStEntModG v. 2.6.2021[2] und das ATADUmsG v. 25.6.2021[3] grundlegend reformiert. Ausweislich der Gesetzesbegründung zum AbzStEntModG[4] – verfolgt die Reform das Ziel, § 1 international an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien auszurichten, um "klare Regelungen zur Bestimmung und Prüfung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

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zfs 09/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[2] 1. Nach den Feststellungen des LG befuhr der Angeklagte, der am Abend Alkohol getrunken und höchstens zwei Tage zuvor Marihuana konsumiert hatte, mit seinem Pkw nachts eine Landstraße. Er wies eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,72 ‰ und höchstens 1,35 ‰ auf; außerdem enthielt sein Blut mindestens 1,6 ng/ml THC. Der Angeklagte wollte eine Freundin aufsuchen, m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Unterhaltsberechnung bei Nachrang des geschiedenen Ehegatten.

Rn 52 Ist der neue Ehegatte vorrangig, ändert sich zunächst an dessen Bedarfsberechnung nichts. Der Unterhalt des geschiedenen Ehegatten wird bei der Bedarfsberechnung abgezogen. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der Mindestbedarf, der nunmehr wegen des Vorranges von Bedeutung ist, beeinträchtigt wird. Dem vorrangigen Ehegatten, der mit dem Pflichtigen zusammenleb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 1363 ff BGB

Rn 1 Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander, soweit sie auf dem Bestehen der Ehe beruhen. Treten sich die Eheleute wie Dritte ggü, sind die in diesem Zusammenhang begründeten Rechtsverhältnisse nicht dem Güterrecht zuzuordnen. Hierzu rechnen zB Ansprüche auf Ausgleich von Gesamtschulden (§ 426), Ausgleichsansprüche iRe Ehegattenin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Minderung der Einkünfte

"... resultierender Aufwand die Einkünfte des Steuerpflichtigen gemindert hat ..." Rz. 2727 [Autor/Stand] Aufwand. Der sachliche Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3d ist nur eröffnet, wenn aus der grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehung beim (im Inland ansässigen) Steuerpflichtigen Aufwand resultiert. Dies legt nahe, dass allein Inbound-Fälle erfasst sind,[2] d.h. Konstella...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Rechtsfolgenoptimierende Strategien

Rz. 226 [Autor/Stand] Letztmalige Nutzung von Wertminderungen. Nach Auffassung des BFH zu den bisherigen Fassungen des § 6 werden nur Vermögenszuwächse der Wegzugsbesteuerung i.S.v. § 6 unterworfen, Wertminderungen in den Anteilen führen aber nicht zu einem berücksichtigungsfähigen (fiktiven) Veräußerungsverlust (ausf. dazu Rz. 540 ff.). Nach Auffassung des Gesetzgebers gilt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Fiktive Veräußerung und Gewinnrealisierungszeitpunkt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2)

"... stehen bei unbeschränkt Steuerpflichtigen der Veräußerung von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes zum gemeinen Wert gleich, ..." Rz. 495 [Autor/Stand] Fiktive Veräußerung der Anteile. Die Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 führt zu einer "fiktiven Veräußerung" ("stehen der Veräußerung gleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1478 BGB – Auseinandersetzung nach Scheidung.

Gesetzestext (1) Ist die Ehe geschieden, bevor die Auseinandersetzung beendet ist, so ist auf Verlangen eines Ehegatten jedem von ihnen der Wert dessen zurückzuerstatten, was er in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; reicht hierzu der Wert des Gesamtguts nicht aus, so ist der Fehlbetrag von den Ehegatten nach dem Verhältnis des Wertes des von ihnen Eingebrachten zu trage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltlichkeit.

Rn 17 Diese ist – anders als nach I die Verfügung über ein Grundstück (s Rn 8) – nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (Soergel/Harder/Wegmann § 2113 Rz 18 und 19; Staud/Avenarius § 2113 Rz 22; zum Schutz des Käufers und zur Prüfungspflicht des Grundbuchamts Kollmeyer NJW 22, 3543). Rn 18 Anders als bei §§ 516 ff ist auch unerheblich, ob sich die Parteien über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterlassungsverfügungen und -klagen (I 1 Nr 1 u. 2).

Rn 2 I 1 regelt differenzierend nach den einzelnen Rechtsbehelfen, wann Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und Unterlassungsklagen zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nach dem UKlaG und dem UWG sowie Musterfeststellungsklagen und Abhilfeklagen nach dem VDuG für Verbraucheransprüche verjährungshemmende Wirkung haben. S 1 Nr 1 betrifft die Zustellung des Ant...mehr

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zfs 09/2025, Anfall einer E... / 2 Aus den Gründen:

II. "… 1. Auf die gemäß § 33 Abs. 3 RVG statthafte und auch ansonsten zulässige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Nebenintervenientin zu 1) als Beschwerdeführer ist der im Tenor genannte Beschluss des Landgerichts abzuändern … ." b) Der Gegenstandswert ist für die Nebenintervenientinnen auf 33.625,00 EUR festzusetzen entsprechend dem Gebührenstreitwert des Rechtsstre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte

Rz. 469 [Autor/Stand] Einlage von Anteilen in eine ausländische Betriebsstätte. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.F. enthielt noch einen besonderen, eigenständigen Ergänzungstatbestand, wonach "[...] die Einlage der Anteile in einen Betrieb oder eine Betriebsstätte des Steuerpflichtigen in einem ausländischen Staat [...]" eine Wegzugsbesteuerung auslöste, ohne dass es auf den Aussch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verkehrssitte.

Rn 8 Als Verkehrssitte bezeichnet man eine in den betreffenden Verkehrskreisen bestehende, einverständliche Übung (RGZ 55, 377; BGH LM Nr 1 zu § 157 [B]; Staud/Singer § 133 Rz 65; Soergel/Riesenhuber § 133 Rz 55). Von einer Übung kann man regelmäßig nur dann sprechen, wenn eine große Zahl von Rechtsgeschäften zwischen verschiedenen Rechtskreisteilnehmern über einen langen Ze...mehr