Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.3 Leistungen in virtuellen Welten

Damit ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, benötigt es einen gegenseitigen Zusammenhang zwischen der Leistung und der Gegenleistung. In diesem Zusammenhang gibt es eine interessante BFH-Entscheidung vom 18.11.2021 zur Umsatzsteuerbarkeit der Vermietung von virtuellem Land. Dies ist insbesondere für virtuelle Metaverse-Transaktionen relevant, die für den Handel ...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.3 Gewerbliche Einkünfte

https://playout.3qsdn.com/embed/b98003b8-12d7-4cbe-b4f9-2abbb631fc52 Video: Steuerliche Bewertung bei gewerblicher Verstrickung Zunächst soll die gewerbliche Verstrickung von Kryptowerten dargestellt werden. Es existieren keine Haltefristen, sondern sobald der Steuerpflichtige einen Verkauf getätigt hat und ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht, kann dieser mit evtl. Anschaffu...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 4.2.4 Weitere Token und deren Verwendungsmöglichkeiten

Bei ICO ist nach der Art des jeweiligen Token zu unterscheiden. Currency-Token sind ein umsatzsteuerbefreiter Vorgang. Security-Token dienen der Kapitalgenerierung und sind aufgrund ihrer Beteiligungs- bzw. Partizipationsrechten eher mit Aktien vergleichbar. Sie stellen keinen umsatzsteuerbaren Vorgang dar.[1] Werden die Currency-Token zum Lending eingesetzt, wird es sich hä...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 2.6.2 Steuerliche Einordnung von Token

Für eine steuerliche Bewertung müssen die oben beschriebenen Tokenarten einer der folgenden Tokenkategorien zugeordnet werden. Diese entspringen im Wesentlichen der Definition des BMF-Schreibens "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte" vom 6.3.2025.[1] Aus einer steuerlichen Perspektive unterscheidet man sog. Currency oder Payment-Token, U...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.4.1 Ausschluss der Vergünstigungen

Ergänzend wird auf Tz. 3.2., 3.2.1., 3.2.2., 3.3.1. und 3.3.2.. verwiesen. Sperrfrist von 5/10 Jahren [1] Bei den Vorgängen nach § 6 Abs. 1–3 GrEStG (s. Übersicht Nrn. 3. und 4.) treten die Vergünstigungen nicht ein, wenn und soweit ein Gesamthänder innerhalb von 5/10 Jahren vor dem Erwerbsvorgang seinen Anteil an der veräußernden Gesamthand durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3 Behaltensfrist (Sperrfrist) des § 6 Abs. 3, Abs. 4 GrEStG

Entsprechend § 5 Abs. 3 GrEStG (s. o. Tz. 3.2.) sieht auch § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG (s. Tz. 3.1, Übersicht Nr. 5.) die Versagung einer gewährten Steuervergünstigung vor, soweit sich der Anteil eines Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand während der Nachbehaltensfrist vermindert. Der durch die Grundstücksübertragung bewirkte Rechtsträgerwechsel bleibt in dem Um...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.3 Begriff "Abhängige Gesellschaft" und Vor-/Nachbehaltensfristen

Begriff der Gesellschaft Abhängige Gesellschaften können sowohl Kapital- als auch Personengesellschaften sein. Vor- und Nachbehaltensfrist und Begriff der Abhängigkeit Abhängig ist eine Gesellschaft, an deren Kapital das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor dem Rechtsvorgang und 5 Jahre nach dem Rechtsvorgang unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teil...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.2 Begriff "Herrschendes Unternehmen"

Herrschendes Unternehmen "Herrschendes Unternehmen" kann jeder Rechtsträger i. S. d. GrEStG sein, der wirtschaftlich tätig ist, also wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Der Begriff richtet sich weder nach dem AktG/GmbHG noch nach § 2 UStG. Es handelt sich um einen eigenständigen Begriff des § 6a GrEStG. Hiernach definiert s...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2 Behaltensfrist (Sperrfrist) des § 5 Abs. 3 GrEStG

Die Vorgänge nach § 5 Abs. 1 und 2 GrEStG (s. Tz. 3.1, Übersicht Nrn. 1. und 2.) sind nach § 5 Abs. 3 Satz 1 GrEStG insoweit nicht begünstigt, als sich der Anteil des Veräußerers am Vermögen der Gesamthand innerhalb von 10 Jahren[1] nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand verringert. Die Behaltensfrist betrug bis zum 30.6.2021 5 Jahre. Der durch die Grundstücksü...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.1 Begünstigte Vorgänge

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.5 Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 3 und 3a GrEStG

Im Rahmen des § 1 Abs. 2a, 3 oder 3a GrEStG werden fiktive Grundstückserwerbe besteuert, die durch Anteilsübertragungen in relevanter Höhe ausgelöst werden. In diesen Fällen kommt neben etwaiger persönlicher Befreiungsnormen des § 3 GrEStG eine Befreiung insbesondere nach § 6 GrEStG in Betracht. Auf Tz. 3.3.2. wird hinsichtlich der Rechtslage ab 1.7.2021 ergänzend hingewiesen...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.1 Rechtslage bis 30.6.2021

5-jährige Nachbehaltensfrist, § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand war steuervergünstigt, soweit ein Gesamthänder (mehrere Gesamthänder) an beiden Gemeinschaften deckungsgleich beteiligt waren, d. h. soweit der Anteil des einzelnen Gesamthänders am Gesamthandsvermögen der erwerbenden Gesamthand seiner bish...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.2 Rechtslage ab 1.7.2021

Für Erwerbsvorgänge, die nach Ablauf des 30.6.2021 verwirklicht werden, gilt eine 10-jährige Behaltensfrist.[1] Wichtig Übergangsregelung, § 23 Abs. 24 GrEStG Die verlängerte Frist ist nicht anzuwenden, wenn der nach altem Recht maßgebliche 5-Jahreszeitraum zum 1.7.2021 bereits abgelaufen ist. Praxis-Beispiel Übertragung einer Beteiligung nach altem und neuem Recht[2] Am Vermöge...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Erläuterungen zu § 1a KStG [1] § 1a KStG sieht eine Option zur Körperschaftsbesteuerung vor, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit von international tätigen Familienunternehmen gestärkt werden. Durch einen unwiderruflichen Ant...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.4 Vermögensbeteiligung

Das Vermögen ist nach den Vorschriften des Handelsrechts und des bürgerlichen Rechts in Verbindung mit den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 2–16 BewG anzusetzen. Auf den Tag der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs ist eine besondere Vermögensaufstellung zu machen. Die stillen Reserven sind aufzulösen.[1] Anteil am Vermögen ist die prozentuale Beteiligung.[2] Kapitalan...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Grundstü... / 3 Wohnungs- und Teileigentum

Anforderung an Übertragung Die Begründung des Wohnungs- oder Teileigentums durch Teilung im eigenen Besitz nach § 8 WEG ist nicht steuerbar. Die Begründung durch mehrere Miteigentümer nach § 3 WEG ist steuerbar. Sie unterliegt aber nach Anwendung des § 7 Abs. 3 GrEStG nur bezüglich eines Mehrerwerbs der Grunderwerbsteuer. Bei der Aufteilung eines einer Gesamthand gehörenden G...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.2.1 Unschädliche Haushaltsgemeinschaften

Rz. 17 Nach dem Gesetzeswortlaut schließt nur eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person – unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 S. 1 EStG – den Entlastungsbetrag aus. Lebt der Stpfl. mit einer minderjährigen Person zusammen, steht dies daher dem Anspruch nicht entgegen. Dies ist unabhängig davon, ob der Minderjährige bei dem Stpfl. nach § 24b Abs. ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 4.1 Begünstigte Vorgänge

Die Regelung erfasst ausschließlich Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UmwG, also Erwerbsvorgänge aufgrund von Umwandlungen Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragungen, entsprechende Umwandlungen im Bereich der EU/EWR[1] mit grunderwerbsteuerlichem Inlandsbezug, bei Erwerbsvorgängen, die nach dem 6...mehr

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Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.2 Rechtslage ab 1.7.2021

10-jährige Nachbehaltensfrist, § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG Die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand ist steuervergünstigt, soweit ein Gesamthänder (mehrere Gesamthänder) an beiden Gemeinschaften deckungsgleich beteiligt sind, d. h. soweit der Anteil des einzelnen Gesamthänders am Gesamthandsvermögen der erwerbenden Gesamthand seiner bish...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.6 Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Einzelvertraglich können auch frei formulierte Ausschlussklauseln vereinbart werden. Diese unterliegen jedoch einer engeren gerichtlichen Inhaltskontrolle.[1] Für die Beurteilung als Allgemeine Geschäftsbedingungen ist es erforderlich, dass die Klausel nicht nur zur einmaligen Verwendung bestimmt ist und der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf den Inhalt keinen Einf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 1.9.2 Übertragung vereinigter Anteile, § 1 Abs. 3 Nr. 3/4 GrEStG

Da die Übertragung vereinigter Anteile als Grundstückserwerb durch den neuen Gesellschafter vom bisherigen Gesellschafter gilt, können hier die personenbezogenen Befreiungsnormen problemlos angewendet werden. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ebenfalls anwendbar.[1] Praxis-Beispiel § 3 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung 1. Vater und Sohn sind zu 59 % bzw. 41 % an einer grundbesitz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.7 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Rz. 87 Mit dem RegE CSRD-UmsG wird vorgeschlagen, die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sog. "Abschluss-" und "Lageberichtseid", in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln, wobei neu aufgenommen wird, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung n...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.3 Sonderregelung im Zusammenhang mit dem BREXIT, § 6 Abs. 3 Satz 3 GrEStG

Überträgt eine Personengesellschaft ein Grundstück auf eine andere, ganz/teilweise personenidentische Personengesellschaft, dann ist der Vorgang zwar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steuerbar, aber insoweit steuerbegünstigt, als die Gesamthänder am Grundstück vor und nach Übertragung deckungsgleich gesamthänderisch mitberechtigt sind.[2] Der Anteil der Gesamthänder an der erwer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.3.5 Nach § 1a KStG optierende Gesamthandsgemeinschaften

Hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen zu § 1a KStG wird auf Tz. 3.2.5. verwiesen. Grundsätzlich sind in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 1 GrEStG Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand steuervergünstigt, soweit dieselben Gesamthänder beteiligt sind.[1] Diese Vergünstigung soll dann nicht gewährt werden, wenn eine "herkömmliche" Gesam...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7.1 Wertschöpfungskettenobergrenze

Rz. 105 Alle nicht direkt von der CSRD betroffenen Unternehmen sollen viel stärker als bislang von dem sog. Trickle-Down-Effekt, also die indirekte Auswirkung der Berichtspflicht auf nicht betroffene (kleinere) Unternehmen, geschützt werden. So soll es ausreichend sein, die komplett geforderten Informationen nur der CSRD-pflichtigen Unternehmen der Wertschöpfungskette in die...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Raumordnungsgesetz (ROG)

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Sauer, SGB IX § 240 Sonderr... / 2.3 Ausnahmen für die Schwerbehindertenvertretung

Rz. 4 Eine Ausnahme von Abs. 1 Nr. 1 – der Einheitlichkeit des Bundesnachrichtendienstes – gilt nach Abs. 1 Nr. 3 für die Fälle der Schwerbehindertenvertretung. Danach kann eine Schwerbehindertenvertretung nach § 177 auch in Dienststellen (Teilen und Stellen) des Bundesnachrichtendienstes, die nicht zu seiner Zentrale gehören, unter der Voraussetzung des § 177 Abs. 1 Satz 1,...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.6 Beauftragung Datenschutz (Abs. 3 Satz 5)

Rz. 19 Insbesondere wegen der Datenschutzproblematik ist bei der Vereinbarung von Rahmenverträgen nach § 38 Abs. 3 Satz 5 der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zu beteiligen. Die Form der Beteiligung bleibt offen; eine Zustimmung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten wird nicht gefordert; lediglich eine Anhörung reicht aus, wobei die Rehabilitationsträger der Stellungn...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.5 Kurzarbeitergeld, Transfermaßnahmen, Winterbauleistungen

Rz. 13 Für das Kug, für Leistungen nach den §§ 110, 111 und Winterbauleistungen nach § 102 bestimmt Abs. 2 Satz 1 und 2 allgemein die Schriftform von Anträgen und die Beteiligung der Betriebsvertretung durch eine Stellungnahme. Allerdings ist auch eine elektronische Antragstellung zugelassen. Die Gesetzesbegründung zur Zulassung dieser Form der Antragstellung weist zutreffen...mehr

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Sauer, SGB IX § 38 Verträge... / 2.5 Einheitliche Grundsätze (Abs. 3)

Rz. 17 Damit die Rehabilitationseinrichtungen und -dienste nicht mit gegensätzlichen Anforderungen/Vorstellungen der Rehabilitationsträger konfrontiert werden, verpflichtet Abs. 3 die Rehabilitationsträger, die Verträge nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten. Aus diesem Grund haben sich die Rehabilitationsträger inhaltlich untereinander abzustimmen und auf eine nach Mög...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.8 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 23 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 301 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Ermächtigung betrifft das BMAS. Sie erstreckt sich allein darauf, die Berufe und die Personengruppen zu bestimmen, für die in dem Vermittlungsvertrag von § 296 Abs. 3 Satz 1 abgewichen werden darf. Darüber hinaus gibt die Ermächtigung vor, dass eine Bemessung der Vergütung zu regeln ist, die sich nach dem dem Arbeitnehmer zustehenden Arbeitsentgelt richtet. Die Abw...mehr

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Sauer, SGB IX § 12 Maßnahme... / 2.3 Pflichten nach Abs. 1 gelten zugleich für Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen

Rz. 10 Abs. 2 bezieht auch die Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen in die Hinwirkungspflicht nach Abs. 1 ein. Die Norm wurde mit Wirkung zum 1.1.2025 durch Art. 6 Nr. 3 des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 (HFinG 2024) in Bezug auf die Jobcenter durch Streichung des Satzteiles "im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Leistungen zur beruflichen Teilhabe nach § 6 Absatz...mehr

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Sauer, SGB IX § 241 Übergan... / 2.11 Übergangsregelung zur Höhe des Grundbetrages des Arbeitsentgeltes in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern (§ 221 Abs. 2 Satz 1) für die Zeit vom 1.8.2019 bis 31.12.2022 (Abs. 9)

Rz. 16 Mit dem Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) wurde zum 1.8.2019 das Ausbildungsgeld im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen und bei Maßnahmen der beruflichen Bildung bei anderen Leistungsanbietern (§ 60) von bis dahin 67,00 EUR monatlich im ersten Jahr d...mehr

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Sauer, SGB III § 284 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Reform des Zuwanderungsrechts ist am 1.1.2005 mit dem Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält in Art. 1 mit dem neuen Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eine umfassende Neuregelung des Ausländerrechts. Erstmals werden die entscheidenden Bestimmungen über den Aufenthalt und den Arbeitsmarktzugang von Ausländern in einem Gesetz zusammengefasst. Staatsa...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Umfassende Ausführungen zur steuerfreien Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG bzw. zur (nachgeholten) Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus Vermögensbeteilungen nach § 19a EStG ergeben sich aus dem Scheiben der Finanzverwaltung.[1] Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 39 EStG Steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung bl...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 8 Abgrenzung zur gewerblichen Vermietung

Die Vermietung von Wohnungen erfüllt zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 EStG normierten Tatbestände, geht jedoch i. d. R. nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus. Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Zuständiger Betriebsrat

Rz. 90 Ungeachtet des unionsrechtlich determinierten Verständnisses des Betriebsbegriffs sind die von § 17 Abs. 2 KSchG geforderten Konsultationen bei unionsrechtskonformem Verständnis dieser Norm mit der nach nationalem Recht zuständigen "Arbeitnehmervertretung" durchzuführen; dies ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 UAbs. 1 lit b) MERL, der den Mitgliedsta...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008 ff., 741 ff. BGB oder Mi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Unionrechtskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs

Rz. 51 Vielmehr ist im Rahmen der §§ 17 ff. KSchG ausschließlich der autonome unionsrechtliche Betriebsbegriff ausschlaggebend; der Betriebsbegriff in § 17 KSchG ist entsprechend unionrechtskonform auszulegen. Zwar sind Konstellationen denkbar, in denen der nationale und der europarechtliche Betriebsbegriff übereinstimmen, wie dies z. B. häufig der Fall sein wird, wenn der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Konsultationsverfahren und Zuleitungspflicht nach Abs. 3 Satz 6

Rz. 88 Beabsichtigt der Arbeitgeber eine nach § 17 Abs. 1 KSchG anzeigepflichtige Massenentlassung, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 KSchG rechtzeitig zu unterrichten und die zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen. § 17 Abs. 2 KSchG setzt das in Art. 2 der MERL vorgesehene Konsultationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern im Falle einer anzeigepflichtigen Massenent...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes handelt, den der Arbeitnehmer mit dem Ehegatten, Lebenspartner, den Eltern oder einer anderen Person unterhält. Führt der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3 Eigener Hausstand

Der Gesetzgeber verlangt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung, um einen eigenen Hausstand zu begründen. Das unentgeltliche Wohnen bei den Eltern ist nicht mehr ausreichend. Die gegenteilige Rechtsprechung ist dadurch überholt.[1] Die Prüfung des eigenen Hausstands als Folge der gesetzlichen Festlegung[2] ist in 3 S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 4.3 Bestimmte vergleichbare Rechtsgestaltungen

Als mitteilungspflichtige vergleichbare Rechtsgestaltungen zählt das Gesetz abschließend auf: Verwalter von Trusts (=Trustees; nach ausländischem Recht begründet) mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland Trustees, die außerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz oder Sitz haben, wenn sie für den Trust eine Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner mit Sitz in Deutschland au...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.3 Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers am Ort des eigenen Hausstands

Neben dem Vorliegen einer angemessenen Wohnung ist zu prüfen, ob sich am Ort des eigenen Hausstands der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. De...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 5.1.1 Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte

Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar entweder mehr als 25 % der Kapitalanteile hält und/oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert und/oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 Abs. 2 GwG). Ab 10.7.2027 genügen nach der EU-Geldwäsche-Verordnung bereits 25 % – bis dahin waren mehr als 25 % notwendig. Maßg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 6.1.1 Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Die Erklärungen zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sollen offen legen, woraus die überlegene Stellung folgt, die eine Person als wirtschaftlich Berechtigten qualifiziert (§ 19 Abs. 3 Nr. 1 GwG). Bei Vereinigungen nach § 20 GwG ist insbesondere anzugeben, ob die wirtschaftliche Berechtigung zurückzuführen ist auf die Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbeso...mehr