Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.107 Umwandlungen

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.7 Entsprechende Anwendung bei Zwischenschaltung einer Personengesellschaft (§ 2 Abs. 5 S. 7)

Rz. 203 Zur Verhinderung von Umgehungsgestaltungen durch die Zwischenschaltung von Personengesellschaften sieht Satz 7 des § 2 Abs. 5 UmwStG die sinngemäße Anwendung der Sätze 2 bis 6 vor.[1] Erfasst werden Beteiligungen des übernehmenden Rechtsträgers an Finanzinstrumenten oder Anteilen an Körperschaften über jegliche Personengesellschaften. Zwischen dem übernehmenden Recht...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.6 Anschaffungskosten

Breidenbach, Fremdkapitalkosten als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – Regelungslücken in IAS 23, PiR 7/2025, S. 215; Dawo/Krudewig, Anschaffungskosten – Aktivierung oder Betriebsausgabenabzug, b+b 7/2025, S. 12; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimmung, BB 10/2025, S. 555; Währi...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.30 Equity-Bewertung

Rogler/Richter, Geplante Neuregelungen zur Equity-Methode bei Änderung der Beteiligungsquote nach I...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.8.2 Vermögensübertragung auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person

Rz. 103 Wird das Vermögen einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. natürliche Person übertragen, gilt nach § 2 Abs. 2 UmwStG ebenfalls die steuerliche Rückwirkung. Vor dem Übertragungszeitpunkt beschlossene Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft sind nach den allgemeinen Regeln als Gewinnausschüttungen zu behandeln. Im steuerlichen Übertragungszeitp...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.86 Personengesellschaft

Eggert, Bilanzierungsbesonderheiten bei der Einheitsgesellschaft – Handelsbilanz – IDW RS FAB 7, WP-Praxis 9/2025, S. 285; Fischer/Matthes, Zuordnung von stillen Reserven in § 6b EStG-Rücklagen in einer doppelstöckigen Personengesellschaft, BB 31/2025, S. 1771; Nielsen, Zum Verlustverrechnungskriterium bei der Qualifikation des Eigenkapitals von Personengesellschaften – Kons...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Beteiligung nach § 99 BetrVG

Rz. 30 Die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG wird unter II.2. lit. i), Rdn 132 ff. dargestellt.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / J. Beteiligung Dritter am Rechtsstreit

I. Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Haupt- und Nebenintervention sowie Streitverkündung sind sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zulässig. 1. Hauptintervention Rz. 184 Gem. § 64 ZPO kann ein Dritter, der eine Sache oder ein Recht für sich in Anspruch nimmt, worüber zwischen anderen Personen ein Rechtsstreit anhängig ist, bis zur rec...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Beteiligung von Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 134 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicher...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG

Rz. 138 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.30: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG An die Badische Glashandel Aktiengesellschaft _________________________ Betr.: Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass wir, die BST Beteiligungs GmbH, Freiburg, nicht mehr zu mehr als einem V...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils § _________________________ Elterliche Sorge 1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Beteiligung des Wirtschaftsausschusses

Rz. 864 Unabhängig von der Beteiligung des Betriebsrats hat der Unternehmer den Wirtschaftsausschuss vor einer geplanten Betriebsänderung zu informieren (§ 106 BetrVG). Der Zeitpunkt der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses wird im Regelfall mit dem Zeitpunkt der Unterrichtung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG zusammenfallen.[1415] Die Unterrichtungspflicht gegenüber de...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 AktG

Rz. 137 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.29: Mitteilung über den Erwerb einer Beteiligung nach § 20 AktG An die Badische Glashandel Aktiengesellschaft _________________________ Betr.: Mitteilung nach § 20 Abs. 1 AktG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit, dass wir, die Frankfurter Anlagenbau, Frankfurt am Main, am Grundkapital ihrer Gesel...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 269 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / bb) Standardfall: "Umwandlung" einer Forderung gegen die GmbH in eine Beteiligung an der GmbH

Rz. 253 § 19 Abs. 4 S. 1 GmbHG erfasst einen der wichtigsten Standardfälle der verschleierten Sacheinlage, die Zeichnung einer Barkapitalerhöhung durch einen GmbH-Gläubiger, dessen Forderung gegen die GmbH mit dem frischen Geld der Kapitalerhöhung beglichen wird.[1037] Zwar erweckt § 19 Abs. 4 S. 3 GmbHG den Eindruck einer gegenständlichen Betrachtung, wonach die GmbH vom Ge...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 132 Nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat in Unternehmen, das mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt, vor jeder Einstellung unterrichten und seine Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einholen. Obwohl nach der Rechtsprechung des BAG unter der Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb zu verstehen is...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 10. Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

Rz. 17 Ein anerkannter Naturschutzverband, dem ein Mitwirkungsrecht nach § 63 BNatSchG eingeräumt ist, hat ein selbstständig durchsetzbares, subjektives öffentliches Recht auf Beteiligung am Verfahren. Ein insoweit befugter Verein hat damit nicht die Rechtsstellung eines Popularklägers, sondern eines in seinen Rechten Betroffenen gem. § 42 Abs. 2 VwGO.[63] Er kann lediglich ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 484 Der Betriebsrat[879] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[880] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster: Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Betriebsvereinbarung bzgl. Einstellungsfragebogen Betriebsvereinbarung zwischen der xy-GmbH, _________________________ (Adresse), vertreten durch _________________________ (Name, Adresse), und dem Betriebsrat, vertreten durch den Vorsitzenden _________________________ (Name, Adresse), wird nachfolgende Betriebsv...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Muster: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs"

Rz. 17 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.2: Aufforderungsschreiben an die Bank wegen unterbliebener Aufklärung über die Vereinnahmung von Provisionen/Rückvergütungen sog. "kick-backs" An die XY-Bank Anschrift Mandantenname ./. XY-Bank Z-Filmfonds Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Angelegenheit zeigen wir Ihnen hiermit an, dass wir Ihre...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 79 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Präambel (A) Gegenstand der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt ist _________________________. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A 12345 eingetragen. (B) Bei der X-GmbH & Co. KG besteht erhöhter Kapitalbedarf. S ist bereit, der X GmbH & Co. KG...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 73 Die X-GmbH & Co. KG möchte Mittel zur Finanzierung von Investitionen aufnehmen. Ein Gesellschafter der GmbH & Co. KG hat hierzu im Bekanntenkreis eine kapitalkräftige Person gefunden, die bereit ist, das Kapital zur Verfügung zu stellen. Diese Person möchte nach außen als Gesellschafter der GmbH & Co. KG nicht in Erscheinung treten, sodass eine direkte Beteiligung als...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Interessenausgleich/Sozialplan

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Die BST-Beteiligungs-GmbH hat ihre 30 %ige Beteiligung an der Badische Glashandel Aktiengesellschaft an die Frankfurter Anlagenbau-AG veräußert. Auch bei der Frankfurter Anlagenbau-AG, deren Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, haben sich die Beteiligungsverhältnisse geändert: Der Aktionär Kolb hat seine Beteiligung von 8 % ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 3. Vor- und Nachteile

Rz. 146 Die KGaA teilt sich mit der AG das Privileg, für Unternehmen als Rechtsform zur Verfügung zu stehen, die im Wege eines going public am organisierten Kapitalmarkt Eigenkapital aufnehmen wollen. Gegenüber der AG zeichnet sie sich durch den erheblichen Gestaltungsspielraum aus, der insbesondere eröffnet ist, soweit es um die Geschäftsführungsverhältnisse und die Beziehu...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1222] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 173 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher m.E. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Unfall im Inland

Rz. 296 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierungsbüro mit der Regul...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Insolvenzrechtliche Sanktionen angeblich auch für Dritte

Rz. 309 Gem. § 32a Abs. 3 S. 1 GmbHG a.F. galten die Vorschriften zum Eigenkapitalersatz sinngemäß für "Rechtshandlungen … eines Dritten", die der Darlehensgewährung des Gesellschafters wirtschaftlich entsprechen. Das MoMiG verwendet die Worte "eines Dritten" nicht. Daran knüpft sich die Frage an, ob auch dessen Leistungen dem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprech...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung)

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.12: Einladung zur Hauptversammlung (Tagesordnung) (1) Beschlussfassung über die Umwandlung der Nennbetragsaktien in nennbetragslose Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die 50.000 Nennbetragsaktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je einem EUR werden in nennbetrag...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Besondere Arbeitsverhältnisse

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 74 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[136] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[4] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Arten

Rz. 71 Es sind ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung (siehe auch Rdn 134 ff., 160) zu unterscheiden.[89]mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 76 Das vom BKartA erstmals im Jahre 2000 eingeführte und nunmehr in den §§ 81h–81n GWB kodifizierte Kronzeugenprogramm bestimmt, dass einem Kartellteilnehmer, der durch seine Kooperation dazu beiträgt, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduziert wird (§ 81h Abs. 1 GWB). Das BKartA hat Leitlinien über allgemeine Verwaltungsgrundätze zum Kronzeugenprogram...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 458 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [822] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[823] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Mitwirkender Notar muss "anstelle der Geschäftsführer" Gesellschafterliste zum Handelsregister einreichen

Rz. 176 Gem. § 40 Abs. 2 GmbHG muss jeder Notar, der an Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung i.S.d. § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG mitgewirkt hat, nach Wirksamwerden der Veränderungen ohne Rücksicht auf etwaige später eintretende Unwirksamkeitsgründe die Gesellschafterliste "anstelle der Geschäftsführer" unterschreiben, zum Handelsregis...mehr

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Besonderer Kündigungsschutz... / 5 Schwerbehinderte Menschen

Nach § 168 SGB IX bedarf die ordentliche und über § 174 Abs. 1 SGB IX auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Eine ohne Zustimmung des Integrationsamts vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 134 BGB unwirksam und ist ein Indiz für eine beab...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Besonderheiten für Kapitalerhöhungen in der Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 262 Das ESUG normierte 2012 den § 225a InsO; im gestaltenden Teil des Plans kann nach Abs. 2 vorgesehen werden, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln ("Debt to Equity Swap") – und zwar im Wege einer Sacheinlage, für die § 254 Abs. 4 InsO die Differenzhaftung für Überbewertungen der in die Beteiligung umgewandelten Ford...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) § 20 AktG

Rz. 127 § 20 AktG bestimmt Mitteilungspflichten, die gegenüber jeder AG und KGaA bestehen, die nicht Emittenten i.S.d. § 33 Abs. 4 (früher § 21 Abs. 2) WpHG (vgl. Rdn 126) sind. Mitteilungspflichtig ist der Erwerb einer Beteiligung von mehr als 25 % (Schachtelbeteiligung); außerdem (ggf. mit der Folge einer neuerlichen Mitteilungspflicht) der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligun...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / XII. Muster: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts

Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.18: Formwechselbeschluss mit aufschiebend bedingtem Beitritt der künftigen Komplementär-GmbH und Verzicht auf die Erstellung eines Umwandlungsberichts UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden No...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / III. Muster: Anmerkungen zum Muster

Rz. 189 Zur Zuständigkeit: Gericht der 1. Instanz des Hauptprozesses, vgl. § 64 ZPO.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 143 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) § 21 AktG

Rz. 128 § 21 AktG begründet Mitteilungspflichten von einer AG und KGaA gegenüber anderen Unternehmen. Die Bestimmung will die Offenlegung der Beteiligungsverhältnisse im Interesse der Aktionäre, der Gläubiger und der Öffentlichkeit sicherstellen.[154] Danach hat eine AG bzw. KGaA den Erwerb einer Schachtelbeteiligung von mehr als 25 % an einer anderen Kapitalgesellschaft unv...mehr