Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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§ 57 Zivilprozessrecht / VI. Muster: Streitverkündungsschrift

Rz. 192 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.48: Streitverkündungsschrift An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ wird der Firma _________________________ der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Beklagten beizutreten. Begründung: Mit Klagesc...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Abwicklungsvertrag

Rz. 565 Im Gegensatz zur konstitutiven Beendigungswirkung des Aufhebungsvertrages setzt der Abwicklungsvertrag eine Kündigung voraus mit allen sich daraus ergebenden Problemen und Unsicherheiten. Der Abwicklungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt die Bedingungen der Beendigung. Da zuvor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss das gesamte Kündigungssc...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / IV. Schiedsklauseln

Rz. 22 Schiedsklauseln, die bei Vertragsschluss als eine von mehreren Regelungen des Hauptvertrages vereinbart werden (siehe Rdn 4), beziehen sich naturgemäß auf zukünftige Streitigkeiten. Bei der Beteiligung von Verbrauchern muss das Trennungsgebot des § 1031 Abs. 5 ZPO beachtet werden (Rdn 11). Die meisten der nachfolgend aufgeführten Schiedsklauseln sind von den genannten...mehr

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§ 28 Leasing / 4. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 34 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[36] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VI. Checkliste: Bankenhaftung bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen, insbesondere Immobilien

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§ 39 Steuerrecht / e) Widerstreitende Steuerfestsetzungen, § 174 AO

Rz. 23 § 174 AO ist eine der kompliziertesten Vorschriften des Steuerverfahrensrechts. Sie versucht, das Problem sich widerstreitender Steuerfestsetzungen in allen denkbaren Konstellationen zu lösen.[42] Hauptanwendungsfall ist die mehrfache Berücksichtigung ein und desselben tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Bescheiden, z.B. wenn das Finanzamt dieselben Werbungskosten ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Voraussetzungen

Rz. 252 Die verdeckte Sacheinlage (Legaldefinition vgl. Rdn 250) kennzeichnet nach § 19 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 GmbHG keine feste Frist zwischen Geldeinlage und Verkehrsgeschäft.[1030] Erforderlich ist eine von der GmbH nachzuweisende Absprache (§ 19 Abs. 5 S. 1 GmbHG, vgl. Rdn 256) zwischen GmbH und Inferent. Nach der überholten Vor-MoMiG-Rspr. sollte ein zeitlicher Zusammenhang ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 144 Der historische Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die Komplementär-Stellung in der KGaA von natürlichen Personen übernommen wird. In der gesetzestypischen KGaA, die als Leitbild den aktienrechtlichen Regelungen der §§ 278 ff. AktG zugrunde liegt, wird die Komplementär-Rolle von natürlichen Personen übernommen. Als solche begegnet sie einerseits in der Ausprägun...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Haftung

Rz. 25 Seit der Fassung des PartGG vom Juli 1998 ist eine Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung nicht (mehr) notwendig.[39] In einer PartG mbB haftet selbst der handelnde Partner nicht mehr für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Hinsichtlich aller weiteren Verbindlichkeiten bleibt es bei der Vollhaftung aller Partner ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebsführungsvertrag

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 37 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 13 Erbrecht / V. Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch gegen den Beschenkten

Rz. 216 Gegenüber dem nach § 2329 BGB haftenden Beschenkten gibt es nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn der Erbe seinerseits zur Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.[113] Der Beschenkte muss in diesem Fall Auskunft über die ihm in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall zugewandten Geschenke erteilen.[114] Wenn allerdings der Allein- oder Miterbe selbst pflichtteilsbe...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / gg) Anfechtung der Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO)

Rz. 185 Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen, die innerhalb eines Jahres vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen werden, sind gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar. Das Gleiche gilt für Rechtshandlungen, die für ein Gesellschafterdarlehen in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag Sicheru...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Unterbeteiligung

Rz. 197 Eine Unterbeteiligung[877] ist eine Beteiligung am Anteil regelmäßig in der Form einer Innen-GbR.[878] Vinkulierungsklauseln gelten für ihre Begründung grundsätzlich nicht (vgl. Rdn 189). Der Unterbeteiligte steht nur zum Gesellschafter, nicht aber zur GmbH in einem Gesellschaftsverhältnis. Daher gelten die Vorschriften des GmbHG für die Unterbeteiligung grundsätzlic...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Muster: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB)

Rz. 67 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 26.3: Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens (§ 39 GWB) An das Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn X-GmbH, Köln; Z-S.A., Brüssel; Anteilserwerb an der Y-GmbH, Frankfurt; Anmeldung nach § 39 GWB Namens und in Vollmacht der X-GmbH, der Z-S.A. und der weiteren Zusammenschlussbeteiligten melden wir n...mehr

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§ 12 Datenschutzrecht / III. Checkliste

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 44 Unternehmenskauf / 14. Vertragssprache und anwendbares Recht

Rz. 20 Sind an einem Unternehmenskauf ausländische Parteien beteiligt, so wird häufig eine Fremdsprache (meist englisch) als Vertragssprache gewünscht. Auch die Beurkundung vor einem deutschen Notar kann in einer Fremdsprache erfolgen, sofern der Notar dieser Fremdsprache mächtig ist. Es ist anzustreben, dass alle Beteiligten die Vertragssprache beherrschen, da anderenfalls ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Besonderheiten des OWi-Verfahrens

Rz. 72 Es gilt das Opportunitätsprinzip. Täter bzw. Betroffener kann grds. jede natürliche Person sein und gem. § 9 OWiG auch jemand, der als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs als vertretungsberechtigter Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter eines anderen handelt. Gleiches gilt gem. § 14 OWiG für die Beteil...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Anmerkungen zum Muster

Rz. 84 Das Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters regelt § 1037 ZPO. Dessen Abs. 2 enthält eine Auffangregelung, sollten die Parteien keine vorrangige Parteivereinbarung treffen (Abs. 1); das geschieht üblicherweise durch die Einigung auf institutionelle Schiedsregeln. Unabdingbar ist dagegen die Überprüfungskompetenz des staatlichen Gerichts gem. Abs. 3. Nach der ges...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Bareinlage – Sacheinlage

Rz. 236 Wenn die Einlage anders als in Geld erbracht werden kann, muss der Beschluss gem. § 56 Abs. 1 GmbHG den Gegenstand der Sacheinlage und den Nennbetrag des Geschäftsanteils festsetzen, auf die sich die Sacheinlage bezieht (grundsätzlich entsprechend Gründung, vgl. Rdn 19). Enthält der Beschluss solche Bestimmungen nicht, ist der Erhöhungsbetrag in Geld zu leisten. Es s...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Nebenintervention

Rz. 185 Gem. § 66 ZPO kann, wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit eine Partei obsiegt, dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten, sog. "Nebenintervention". Praktisch bedeutsame Fälle sind insoweit der Beitritt des Herstellers bei Klagen wegen Sachmängeln gegen den Händler oder – in baurechtlichen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Kosten und Gebühren

Rz. 187 Für die Hauptintervention bestehen gebührenmäßig keine Besonderheiten. Die Kosten der Nebenintervention sind gem. § 101 Abs. 1 ZPO dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen, soweit er nach den allgemeinen Vorschriften die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, andernfalls sind sie dem Nebenintervenienten aufzuerlegen. Soweit der Nebenintervenient als Streitgenosse der...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / VII. Anmerkungen zum Muster

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§ 29 Maklerrecht / 1. Allgemeines

Rz. 34 Der Hauptvertrag muss "infolge" der Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen des Maklers zustande gekommen sein, denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin entlohnt, sondern für einen bestimmten "Arbeitserfolg".[105] Deshalb genügt es nicht, wenn der Hauptvertrag ohne Beteiligung des Maklers oder zufällig zustande kommt.[106] Rz. 35 Die Kausalität der Maklerlei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Kosten für ein Sachverständigengutachten

Rz. 141 Gem. § 5 Abs. 1 lit. f) ARB 2008/2000/94 übernimmt der Rechtsschutzversicherer die Kosten für die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Voraussetzungen für diese Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer sind jedoch folgende:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / e) Geschäftsführung

Rz. 63 Das Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB wirft bei einer GmbH & Co. KG Probleme auf. Es ist sowohl für Geschäfte zwischen der Komplementär-GmbH und der KG sowie für Geschäfte zwischen dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und der KG zu beachten.[108] Sollen der oder die Geschäftsführer Verträge zwischen der GmbH und der KG abschließen können, müssen sowoh...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 4. Kartellbußgeldverfahren

Rz. 26 Die Kartellbehörde leitet ein Verfahren von Amts wegen oder auf Antrag ein (§ 54 Abs. 1 GWB), nimmt die ihr zugewiesenen Verfahrensbefugnisse wie insbesondere die Durchführung von Ermittlungen, Beweiserhebungen, Beschlagnahmen, Auskunftsverlangen einschließlich Durchsuchungen und ggf. einstweiligen Anordnungen wahr (§§ 56–60 GWB) und schließt das Verfahren durch begrü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Gesellschafterliste beim Handelsregister

Rz. 173 An die Gesellschafterliste knüpfen insb. § 16 GmbHG (gegenüber der GmbH gilt nur als Gesellschafter, wer in der Liste eingetragen ist, vgl. Rdn 177 ff.) und der Gutglaubensschutz an (vgl. Rdn 182). Vgl. Rdn 360 zu Fragen in Zusammenhang mit dem Transparenzregister. Gem. § 40 Abs. 1 GmbHG müssen die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltsgebühren

Rz. 164 Durch den Vergleichsabschluss entsteht neben den bereits angefallenen Gebühren eine 1,0 Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 RVG-VV. Gem. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV entsteht eine Terminsgebühr auch bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs. Darüber hinaus kann gem. der Vorbemerkung 3 Abs. 3 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG eine Terminsgebühr auch bei der Mitwirkung an auf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 2. Charakteristika der Rechtsform

Rz. 143 Die KGaA ist wie die AG Körperschaft, juristische Person und Formkaufmann, vgl. § 278 Abs. 1 und § 278 Abs. 3 i.V.m. § 3 AktG. Sie ist nicht Personengesellschaft, weist jedoch Strukturmerkmale des Personengesellschaftsrechts auf. Konstituierend und kennzeichnend ist für die KGaA, dass sie anders als die AG notwendig zwei voneinander zu sondernde Arten von Gesellschaf...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 65 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[114] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / IV. Muster: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag)

Rz. 107 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 54.30: Denkmalschutzrecht (Sanierungsvertrag) Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Landesdenkmalamt Berlin, nachfolgend "Landesdenkmalamt", und durch die Untere Denkmalschutzbehörde _________________________, nachfolgend "Untere Denkmalschutzbehörde", und der ________________...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / A. Einleitung Umwandlungsverfahren

Rz. 1 Mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts" und dem "Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts"[1] hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.1995 nicht nur eine Rechtsbereinigung herbeigeführt, sondern Umwandlungsvorgänge auch gesellschafts- und steuerrechtlich erheblich erleichtert.[2] Allerdings hat der Gesetzgeber mit mehreren zwischenzeitlichen Änderungen d...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / I. Grundlagen des AGB-Rechts

Rz. 1 Der römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" ("Verträge muss man einhalten") ist durch das Recht der Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen jedenfalls bei Beteiligung eines Verbrauchers weitestgehend unbedeutend geworden. Die erste Normierung fand die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen 1976 im AGBG. Beschleunigt wurde die Entwicklung durch d...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Andere dem Darlehen wirtschaftlich entsprechende Leistungen

Rz. 303 Das Gesetz definiert nicht, was i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO Forderungen aus Rechtshandlungen sind, die einem Darlehen eines Gesellschafters (vgl. Rdn 307 f., vgl. Leistungen durch Dritte Rdn 309 f.) wirtschaftlich entsprechen. Dazu zählen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[6] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 15 Familienrecht / 9. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 212 Neben dem laufenden Bedarf können zusätzliche, besondere Kosten entstehen. Dann kann der Gläubiger ggf. neben dem laufenden Unterhalt zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann gesteigerter Dauerbedarf)[328] anfallen. Selbst wenn der Schuldner nicht zur Einkommensausk...mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 104 Gesetzestexte, Leitlinien, Hinweise und weitere Materialien zur EU-Fusionskontrolle sind unter https://competition-policy.ec.europa.eu/mergers/legislation_en abrufbar. Rz. 105 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[143] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängige Unternehmen oder Unternehmensteile fusionieren oder wen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste

Rz. 275 Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositione...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 211 Die Zivilprozessordnung sowie alle anderen Verfahrensordnungen setzen die Unparteilichkeit des Gerichts voraus, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewähren. Zur Durchsetzung der Unparteilichkeit ist einem Richter gem. § 41 ZPO in den dort aufgeführten Fällen die Befugnis zur Ausübung des Richteramtes entzogen. Darüber hinaus gibt § 42 ZPO den Parteien die Möglic...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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Berichtswesen und Kennzahle... / 1.5 Controlling und Self-Service-Reporting

Self-Service-Controlling, Self-Reporting oder auch Self-Service-Business-Intelligence ist ein seit einigen Jahren wichtiger Trend vor allem in großen Unternehmen. Self-Reporting bietet Führungskräften die Möglichkeit, sich Berichte oder Kennzahlen in Echtzeit selbst so zusammenzustellen, wie sie es für richtig halten bzw. sie sie benötigen. Damit stellt sich für Controller d...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts

Rz. 4 Die Vorschriften zum Verbraucherkredit finden sich überwiegend in §§ 491 bis 505d BGB (Besondere Vorschriften für Verbraucherdarlehensverträge). § 491 Abs. 1 BGB unterscheidet seit dem 21.3.2016 (Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie,[1] Richtlinie 2014/17/EU) zwischen Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen (näher geregelt in § 491 Abs. 2 BGB; die Norm stellt a...mehr