Fachbeiträge & Kommentare zu Beschaffung

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht Rz. 7 Das Recht auf Einsicht in FG-Akten ist in §§ 13 ff. FamFG geregelt. Rz. 8 Für alle FG-Verfahren – und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren – unterscheidet § 13 FamFG danach, ob die Akteneinsicht von einem Verfahrensbeteiligten oder von einem Dritten begehrt wird. Nach § 13 Abs. 1 FamFG können die Beteiligten die Gerichtsak...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Beschaffung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)

a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses Rz. 58 Hinweis Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten – auch zum Zwecke des Erbnachweises bei öffentlichen Registern, ohne dass es dazu eines besonderen Verfahrens bedarf, Art. 69 Abs. 1, Abs. 5 EuErbVO. Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Aus...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Beschaffung eines Erbscheins

a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels ...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 12.1 Ausschlussfrist der Verantwortlichkeit

Sie kann nicht für die Beschaffung von oder den Zugriff auf Informationen, die sie gemeldet oder offengelegt hat, rechtlich verantwortlich gemacht werden, sofern die Beschaffung nicht als solche oder der Zugriff nicht als solcher eine eigenständige Straftat darstellt. Ebenso verletzt sie keine Offenlegungsbeschränkungen und kann nicht für die bei einer Meldung oder Offenlegun...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 36 Hinweis Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und beglaubigter Abschrift; es werden nur noch beglaubigte Abschriften erteilt. aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses b...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Zweck

Rz. 38 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Vertretung des Gläubigers

Rz. 39 Der Rechtsanwalt als Vertreter des Gläubigers kann nach § 10 FamFG mit schriftlicher Vollmacht als Bevollmächtigter auftreten. Dies gilt auch für die weiteren in § 10 FamFG genannten Personen.mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Abschrift des erteilten Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 58 Hinweis Das Europäische Nachlasszeugnis entfaltet seine Wirkungen in allen Mitgliedstaaten – auch zum Zwecke des Erbnachweises bei öffentlichen Registern, ohne dass es dazu eines besonderen Verfahrens bedarf, Art. 69 Abs. 1, Abs. 5 EuErbVO. Beim Europäischen Nachlasszeugnis wird nicht mehr unterschieden nach Ausfertigung und Abschrift; es werden nur noch Abschriften er...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Zweck

Rz. 60 Eine zügige Abwicklung einer Nachlasssache mit Auslandsbezug innerhalb der Mitgliedstaaten soll dadurch gefördert werden, dass Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter ihre Rechte und Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat einfach nachweisen können, Erwägungsgrund (EG) 67.mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Tatsächliche Beeinträchtigung

Rz. 196 Nach dem Wortlaut des § 2288 BGB können auch tatsächliche Handlungen, die den Vermächtnisnehmer beeinträchtigen, zu einem Anspruch auf Wertersatz führen. Dazu gehören insbesondere die Zerstörung bzw. Beschädigung des Vermächtnisgegenstands. Der Wertersatzanspruch richtet sich gegen den/die Erben (gegen wen auch sonst?), obwohl der Erbe selbst gegen Zerstörungen und B...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ

Rz. 44 EuGH, Urt. v. 1.3.2018: Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. – und Rechtsprechung deutscher Gerichte – güterrechtlich zu qualifizieren ist,[48] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen und aus diesem Grund nicht güterrechtlich, sondern erbrechtlich zu qualifizieren.[49] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Ink...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 59 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses berechtigte Interesse hat ein Gläubiger, der im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Erblasser ist. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 35...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Richtigkeitsvermutung und öffentlicher Glaube

Rz. 63 Nach Art. 69 Abs. 2 EuErbVO wird vermutet, dass der im ENZ ausgewiesene Sachverhalt zutrifft. Weiter wird vermutet, dass die aufgeführten Erben, dinglichen Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die im Zeugnis genannte Rechtsstellung haben und keinen anderen als den im ENZ aufgeführten Beschränkungen unterliegen. Diese Richtigkeitsvermutung w...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / k) Muster: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch

Rz. 47 Muster 11.4: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch Muster 11.4: Gläubigerantrag auf Abschrift aus Familienbuch An die Stadtverwaltung – Standesamt – _________________________ Familienbuch des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach den mir vorliegenden Informationen am __________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Zuständigkeit

Rz. 61 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / m) Muster: Beschwerde gegen Verweigerung der Ausfertigungserteilung aus Nachlassakten

Rz. 57 Muster 11.5: Beschwerde gegen Verweigerung der Ausfertigungserteilung aus Nachlassakten Muster 11.5: Beschwerde gegen Verweigerung der Ausfertigungserteilung aus Nachlassakten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ zu Az. _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wo...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Muster: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung

Rz. 21 Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung Muster 9.1: Antrag auf Erteilung einer Erbscheinsausfertigung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, letzter gewöhnlicher Aufenthalt in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Standesamts _____...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 40 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ff) Änderung und Widerruf des ENZ

Rz. 42 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung, sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen eine beglaubigte Absch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 43 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Nachlassgläubiger unter denselben Voraussetzungen, unter denen er das Erbscheinserteil...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Einsicht in das Personenstandsbuch

Rz. 31 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch bzw. die Personenstandsurkunden des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG.[43] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sic...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Zuständigkeit des Nachlassgerichts; gewöhnlicher Aufenthalt

Rz. 46 OLG München, Beschl. v. 22.3.2017:[54] Zitat "Verliert der Erblasser seine natürliche Einsichtsfähigkeit, kann er den gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr wechseln. Da der Aufenthalt etwas Tatsächliches ist, ist eine gesetzliche Vertretung des Erblassers im Zusammenhang mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht zulässig; denn andernfalls könnte ggfs. ein Bet...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Ausfertigung des erteilten Erbscheins

Rz. 20 Eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erhält, wer ein rechtliches Interesse hat, § 357 Abs. 2 FamFG. Ein rechtliches Interesse besteht bei einem konkreten Rechtsverhältnis zum bisherigen Erblasser und dessen jetzigen Erben. Der Gläubiger kann sich mit Hilfe der Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels nach § 357 Abs. 2 FamFG von einem bereit...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Qualifikation des pauschalierten Zugewinnausgleichs unter Geltung der EuErbVO – Ausweis im ENZ; EuGH, Urt. v. 1.3.2018

Rz. 66 Die Erhöhung der Ehegattenerbquote gem. § 1371 Abs. 1 BGB, die nach h.M. güterrechtlich zu qualifizieren ist,[65] ist nach der Rechtsprechung des EuGH in einem ENZ zu berücksichtigen.[66] Bei Erbfällen vor dem 17.8.2015 (Inkrafttreten der EuErbVO), bei denen das Erbrechts- und das Güterrechtsstatut auseinanderfallen, verbleibt es bei der vom BGH[67] angenommenen güterr...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 36 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 31 FamFG). Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

Rz. 45 KG, Beschl. v. 15.12.2016:[53] Zitat "Das Amtsgericht … ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (…) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von Art. 229 § 36 EGBGB. Die Vorschrift gilt nicht nur für Verf...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Muster: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten

Rz. 41 Muster 11.1: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten Muster 11.1: Antrag auf Abschrift aus den Nachlassakten An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Auskunft des Stan...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / d) Erteilung von Abschriften aus den Akten

Rz. 18 Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann auch die Erteilung beglaubigter oder unbeglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten verlangen, § 13 Abs. 3 FamFG. Rz. 19 Der beurkundende Notar hat einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des von ihm für seinen Mandanten beantragten und ausgestellten, nur der Verfügung über Grundstücke oder im Grundbuch einget...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Rechtliche Beeinträchtigung

Rz. 197 Hat der Erblasser den Vermächtnisgegenstand belastet oder veräußert, so ist der Erbe im Grundsatz verpflichtet, die Belastung zu beseitigen bzw. den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer zu beschaffen, § 2288 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB. Insofern trifft den Erben in erster Linie ein Erfüllungsanspruch des Vermächtnisnehmers. Dies bedeutet bei einem Grundstücksvermächtnis, dass ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Erteilung beglaubigter Abschriften

Rz. 62 Dem Antragsteller wird – anders als im deutschen Erbscheinsverfahren – nur eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt; die Urschrift verwahrt dagegen die Ausstellungsbehörde (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Darüber hinaus verlangt Art. 70 Abs. 2 EuErbVO, dass die ausstellende Behörde über alle Empfänger einer beglaubigten Abschrift ein Verzeichnis führt. Aus Gründen des...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Kosten

Rz. 40 Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Erteilung von Kopien und deren Beglaubigung gilt Nr. 31000 KV GNotKG. Für die Erteilung eines Erbscheins wird beim Nachlassgericht nach §§ 34, 40 GNotKG, Nr. 12210 KV GNotKG eine Gebühr von 1,0 erhoben. Die Kosten der Erbscheinserteilung sind keine Nachlassverbindlichkeiten.[54] Der Erbschein wird lediglich im subjektiven In...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / j) Einsichtsrecht bezüglich Personenstandsbuch

Rz. 44 Der Nachlassgläubiger kann auch das Personenstandsbuch des Erblassers einsehen, um sich die erforderlichen Informationen für das Erbscheinsverfahren zu verschaffen; er hat insofern ein rechtliches Interesse i.S.v. § 62 PStG 2009.[55] Einträge in das Personenstandsregister und Personenstandsurkunden haben die Vermutung der Richtigkeit für sich, § 54 PStG 2009. OLG Brand...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / g) Betreiben des Erbscheinserteilungsverfahrens

Rz. 22 Mit § 352a Abs. 2 FamFG ist es den Erben ermöglicht, einen quotenlosen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, wenn alle Antragsteller in dem Antrag auf die Aufnahme der Erbteile in den Erbschein verzichten, weil die genaue Erbquote vor allem interne Bedeutung innerhalb der Erbengemeinschaft hat.[21] Nach der Ansicht des OLG Düsseldorf genügt es für die Erteilung d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ff) Änderung und Widerruf des ENZ

Rz. 64 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung, sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen eine beglaubigte Absch...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Erteilung eines ENZ auf Antrag des Gläubigers

Rz. 65 Ist ein ENZ noch nicht erteilt, so stellt sich die Frage, ob ein Gläubiger einen solchen Antrag stellen kann. Einerseits sieht dies Art. 63 EuErbVO nicht vor, andererseits ergibt sich ein Antragsrecht aus der allgemeinen Regelung von § 792 ZPO. Der Nachlassgläubiger kann das Erteilungsverfahren nur betreiben, wenn er einen Vollstreckungstitel wegen einer Nachlassverbi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift

Rz. 37 Nach Art. 70 EuErbVO reicht ein berechtigtes Interesse für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines ENZ. Dieses berechtigte Interesse hat ein Gläubiger, der im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen den Erblasser ist. Die Schwelle ist also niedriger (berechtigtes Interesse) als für die Erteilung einer Ausfertigung eines Erbscheins (rechtliches Interesse, § 35...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Entscheidung über Akteneinsichtsrecht ist Justizverwaltungsakt

Rz. 17 Die Entscheidung über die Akteneinsicht Dritter gem. §§ 13 Abs. 2, 357 Abs. 1 FamFG ist ein Justizverwaltungsakt.[17] Denn bei der amtlichen Verwahrung handelt es sich um einen schlichten Verwaltungsakt, der dadurch ausgelöst wird, dass der Notar die beurkundete letztwillige Verfügung beim Amtsgericht seines Amtssitzes in besondere amtliche Verwahrung zu geben hat, § ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / cc) Zuständigkeit

Rz. 39 International zuständig für die Ausstellung des ENZ über den gesamten Nachlass sind in erster Linie die Behörden in dem Mitgliedstaat, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte (Art. 64 Abs. 1 S. 1 EuErbVO). Bei der ausstellenden Behörde kann es sich um ein Gericht oder eine andere Behörde handeln. Der Begriff des Gerichts ist weit zu verst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Zuständigkeit des Nachlassgerichts; kein Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts bei einer geschäftsunfähigen Person

Rz. 68 OLG München, Beschl. v. 22.3.2017:[71] Zitat "Verliert der Erblasser seine natürliche Einsichtsfähigkeit, kann er den gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr wechseln. Da der Aufenthalt etwas Tatsächliches ist, ist eine gesetzliche Vertretung des Erblassers im Zusammenhang mit der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts nicht zulässig; denn andernfalls könnte ggfs. ein Bet...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Richtigkeitsvermutung und öffentlicher Glaube

Rz. 41 Nach Art. 69 Abs. 2 EuErbVO wird vermutet, dass der im ENZ ausgewiesene Sachverhalt zutrifft. Weiter wird vermutet, dass die aufgeführten Erben, dinglichen Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter die im Zeugnis genannte Rechtsstellung haben und keinen anderen als den im ENZ aufgeführten Beschränkungen unterliegen. Diese Richtigkeitsvermutung w...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / i) Muster: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch

Rz. 34 Muster 9.2: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch Muster 9.2: Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Familienbuch An die Stadtverwaltung – Standesamt – _________________________ Familienbuch des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach den mir vorliegenden Informationen ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Örtliche Zuständigkeit in Nachlasssachen: Weitere einfache Verwahrung von letztwilligen Verfügungen

Rz. 67 KG, Beschl. v. 15.12.2016:[70] Zitat "Das Amtsgericht … ist für die weitere (einfache) Verwahrung der Verfügung von Todes wegen und ggf. sonstige Maßnahmen (…) gemäß § 343 Abs. 3 FamFG in der bis zum 16.8.2015 geltenden Fassung i.V.m. § 350 FamFG örtlich zuständig. Das folgt aus der entsprechenden Anwendung von Art. 229 § 36 EGBGB. Die Vorschrift gilt nicht nur für Verf...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / b) Ausschluss unverhältnismäßiger Aufwendungen und Schadensminderungspflicht

§ 251 Abs. 2 S. 1 BGB stellt des Weiteren klar, dass der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld entschädigen kann, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. Da der BGH die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs als gleichwertige Ausprägungen des Grundsatzes der Naturalrestitution ansieht,[12] ist § 251 ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Muster: Antrag des Gläubigers auf Erbscheinsausfertigung

Rz. 42 Muster 11.2: Antrag des Gläubigers auf Erbscheinsausfertigung Muster 11.2: Antrag des Gläubigers auf Erbscheinsausfertigung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________ Herr _________________________ ist nach der Ausku...mehr

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Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 4. Abschließende Würdigung

Bei der Würdigung des Meinungsstreits ist zunächst festzustellen, dass die 130 %-Rechtsprechung weder auf die emotionale Verbundenheit des Geschädigten mit seinem Auto noch auf einen irrationalen Gewöhnungseffekt gestützt werden kann. Dies erkennt allerdings auch der BGH an. Ob man die 130 %-Rechtsprechung noch damit begründen kann, dass die Kenntnis der mit der bisherigen N...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

Rz. 235 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[299] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Muster: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich)

Rz. 234 Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Muster 16.7: Satzung einer selbstständigen steuerbegünstigten Stiftung (ausführlich) Satzung der Stiftung _________________________ – gemeinnützige Stiftung für _________________________ – mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ (In der Präambel können z.B...mehr

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 1. Grundsatz der Naturalrestitution

Der Ersatz von Reparaturkosten bei Haftpflichtschäden aufgrund von Verkehrsunfällen hat in der Praxis sehr große Bedeutung. Es gibt hierzu eine kaum noch überschaubare Kasuistik. Ausgangspunkt ist nach § 249 BGB der Grundsatz der Naturalrestitution. § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet den Ersatzpflichtigen bekanntlich zur Herstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum ...mehr