Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 13 Der notwendige Unterhalt ist für den erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 20 ff SGB II zu berechnen (vgl LG Darmstadt ZVI 07, 364, 365). Als Basisbedarf ist zunächst der Regelbedarf nach Stufe 1 für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person von EUR 563,– anzusetzen. Kosten für (Mobil-)Telefon, Internet, Kabelfernsehen und GEZ müssen aus diesem Betrag finanziert ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zuständiges Gericht.

Rn 8 Über den Widerspruch entscheidet das Arrestgericht der ersten Instanz. Dies gilt auch dann, wenn der Arrest auf Rechtsmittel des Gläubigers durch das Beschwerdegericht erlassen wurde (RGZ 37, 368, 369; Ddorf MDR 84, 324 [OLG Düsseldorf 15.12.1983 - 10 U 159/83]; KG NJW-RR 08, 520 [KG Berlin 27.11.2007 - 5 W 278/07]). Ergibt sich erst im Verfahren über den Widerspruch di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dritter im Besitz der Mietsache.

Rn 7 Dies ist jeder (Mit-)Besitzer der Mietsache, der nicht im Räumungstitel selbst aufgeführt ist, etwa Ehegatte (AG Hanau NZM 13, 728), Lebensgefährtin (LG Mönchengladbach NJW 14, 950, 951 [LG Mönchengladbach 10.12.2013 - 2 T 62/13]); erwachsene Kinder (Börstinghaus/Eisenschmid Rz 24); Mitglieder von Wohngemeinschaften (Zö/Vollkommer Rz 5), Untermieter (LG Berlin NJW-RR 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Amtsenthebungsgründe.

Rn 1 § 113 steht im engen systematischen Zusammenhang mit § 109. Entfällt eines der nach § 109 zwingenden Erfordernisse, so ist die Amtsenthebung gem Abs 1 Nr 1 geboten. Entspr kann auch festgestellt werden, dass eine Ernennungsvoraussetzung von vornherein fehlte (vgl MüKoZPO/Pabst Rz 3). Entfällt eine der in § 109 II geregelten Voraussetzungen, so ist eine Amtsenthebung nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ermittlung der materiell-rechtlichen lex causae.

Rn 12 Anders als bei der Klagebefugnis des Verbandsklägers ist es aber unstrittig, dass die bei der objektiv-rechtlichen Kontrolle anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäbe unter Rückgriff auf das Kollisionsrecht zu ermitteln sind. Die im UKlaG geregelten Verbandsklagen betreffen insoweit nicht konkrete Verträge, sondern ein möglicherweise objektiv rechtswidriges Verhalte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gegenrechte, Gegenleistung.

Rn 11 Für den ZuS bleiben Gegenrechte des Beklagten sowie dessen Gegenleistung außer Ansatz (BGHR ZPO § 3 Teilungsverfahren 1; NJW-RR 01, 518; Nürnbg MDR 95, 966; KG MDR 01, 56 [KG Berlin 11.09.2000 - 3 W 3881/00]). Das gilt grds auch für den GeS, wenn nicht ausnw verfassungsrechtliche Gesichtspunkte eine Berücksichtigung fordern (Rn 3). Der ReS kann sich aus dem Gegenrecht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Folgen.

Rn 17 Die Rücktrittsfiktion hat lediglich materiell-rechtliche Folgen und begründet kein vAw zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis für die Verwertung. Sie kann daher nicht mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden (MüKoZPO/Gruber Rz 24; St/J/Würdinger § 814 Rz 12). Der Schuldner kann jedoch mit der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 die Einrede nach §§ ...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 39 Regelungen zum Zentralen Testamentsregister finden sich inmehr

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AGS 08/2025, KostBRÄG 2025:... / XXII. PKH-Bewilligungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, den Mandanten zunächst in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zu vertreten, richtet sich die Vergütung – unabhängig davon, ob der Anwalt den Antragsteller oder den Antragsgegner vertritt, – sowohl für das PKH-Bewilligungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nrn. 3100 ff. VV) nach b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung.

Rn 2 Anwendung findet § 882a nur bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung. Damit sind die Vollstreckung zur Herausgabe von Sachen, auf Abgabe einer Willenserklärung sowie zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen sowohl vertretbarer als auch unvertretbarer Art ausgenommen und unterliegen nur den allgemeinen Vorschriften. Rn 3 Weiterhin ausgenommen sind die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erwerbsverbot.

Rn 8 Dem Veräußerungsverbot steht das von der Rspr seit langem anerkannte Erwerbsverbot gleich (RGZ 117, 287, 290 f; 120, 118, 119 f; BayObLG NJW-RR 97, 913, 914; KG MDR 94, 727; Hamm NJW-RR 01, 1086). Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 311b I 2 BGB, kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 14 Da der echte Hilfsantrag auflösend bedingt ist und damit sofort rechtshängig wird (BGH NJW 02, 3478 [BGH 14.06.2002 - V ZR 79/01]), ist er für die Zuständigkeit von der Klageerhebung an zu berücksichtigen, ohne dass es auf eine Entscheidung über ihn ankommt. Entspr gilt von der Klageerweiterung an, wenn § 506 ZPO eingreift (Rn 3). Mithin kann das LG sachlich zuständig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Der Gläubiger kann den GV unmittelbar, dh ohne Zuhilfenahme des Gerichts, einschalten. Für einen entspr Antrag an das Gericht besteht deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis. Rn 5 Der GV verfährt nach §§ 758 III, 759, darf also zur Beseitigung des Widerstandes Gewalt anwenden und/oder sich polizeilicher Hilfe bedienen. Zwar enthält § 892 keinen Verweis auf § 758 II. Dennoch k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablauf der Vollziehungsfrist.

Rn 10 Nach Ablauf der Vollziehungsfrist ist unter den genannten Voraussetzungen die Wiederholung einer fehlgeschlagenen Pfändung zulässig (Celle NJW 68, 1682 f; Musielak/Voit/Huber Rz 6), nicht aber die Beantragung einer völlig neuen Vollstreckungsmaßnahme (BGHZ 112, 356, 360 = NJW 91, 220). Beispiele hierfür sind ein Antrag auf Forderungspfändung nach erfolgloser Sachpfändu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mit öffentlichem Glauben versehene Personen.

Rn 13 Mit öffentlichem Glauben versehene Personen sind insb nach deutschem Recht bestellte (BGH NJW 15, 3034, 3035 [BGH 13.05.2015 - V ZB 66/14]) Notare, die für die Beurkundung von Rechtsvorgängen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege (s § 1 BNotO) sowie für eine Reihe von Aufgaben auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts mit Urkundsgewalt ausgestattet sind. Urkundspers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Ein ausdrücklicher Antrag ist erforderlich, der gem § 13 I GBO schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Grundbuchamtes zu stellen ist. Die Form des § 29 GBO ist nicht erforderlich. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Gläubiger. Das Vollstreckungsgericht und der Schuldner sind nicht antragsberechtigt (Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Auch eine V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Unpfändbarkeit.

Rn 8 Für den Fall, dass nach der Pfändung Umstände eintreten, die die gepfändete Sache unpfändbar machen, wird vielfach vertreten, entscheidend sei allein, ob die Pfändbarkeit im Zeitpunkt der Pfändung gegeben war (LG Berlin RPfleger 77, 262; LG Bochum DGVZ 80, 37, 38; AG Sinzig DGVZ 90, 95; Zö/Seibel Rz 9; ThoPu/Seiler Rz 3a). Nach anderer Auffassung kommt es auch hier auf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Verkürzung von Kirchensteuern

Rz. 22 [Autor/Stand] Nicht anwendbar sind die §§ 385 ff. AO bei der Verkürzung von Kirchensteuern.[2] Sämtliche Bundesländer schließen mittlerweile bei der Kirchensteuer sowohl die materiellen Straf- und Bußgeldregelungen der AO (§§ 369 ff. AO) als auch die Anwendung der §§ 385 ff. AO aus (vgl. die Kirchensteuergesetze der Länder Baden-Württemberg: § 21 Abs. 3 KiStG; Bayern:...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiskraft des Protokolls.

Rn 6 Die Beweiskraft des Protokolls ist in §§ 415, 418 geregelt. Hiernach ist das Protokoll des GV eine öffentliche Urkunde (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; KG NJW-RR 94, 959 [KG Berlin 08.03.1994 - 1 W 7446/93]). Vollen Beweis für die Abgabe einer beurkundeten Erklärung und die dort wieder gegebenen Tatsachen erbringt das Protokoll als Urkunde aber nur dann, wenn es die Untersc...mehr

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AGS 08/2025, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 10. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 616 S., 47,00 EUR Die Anwendung des Kostenrechts wird am besten durch Beispielsberechnungen verdeutlicht. Für den Bereich des GNotKG sind die "Notarkostenberechnungen" von Diehn ein guter Beleg. Das innerhalb eines guten Jahrzehnts nunmehr bereits in 10. Aufl. vorliegende Werk erleichtert dem Leser den p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 25 EGGVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Über den Antrag entscheidet ein Zivilsenat oder, wenn der Antrag eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Vollzugs betrifft, ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Justiz- oder Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Ist ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Örtliche Zuständigkeit.

Rn 11 Nach II 1 ist grds die Justizverwaltung des Landes für das Anerkennungsverfahren örtlich zuständig, in dem ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei gewöhnl Aufenthalten in verschiedenen Ländern entspr § 2 I die zuerst befasste Landesjustizverwaltung. Mangels gewöhnl Inlandsaufenthalts begründet sich die Zuständigkeit nach II 2 dort, wo die Eingehung einer n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge, Zuständigkeit.

Rn 21 Zuständig ist ausschl das Vollstreckungsgericht, dies auch für die Vollstreckung einer Entscheidung des Familiengerichts zur Räumung und Herausgabe der Ehewohnung (Frankf NJW-RR 13, 776, 777 [KG Berlin 27.03.2013 - 17 UF 42/13]). Das Vollstreckungsgericht entscheidet gem § 20 Nr 17 RPflG durch den Rechtspfleger. Vollstreckungsgericht ist gem § 764 II grds das AG, in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 892 soll die Vollstreckung sicherstellen und dient der Rechtssicherheit: Da dem Gläubiger nur eingeschränkt Selbsthilfe nach § 229 BGB erlaubt ist, gewährt § 892 staatliche Hilfe für den Fall, dass sich der Schuldner einer Vollstreckung widersetzt. Die Norm erfasst und ergänzt somit die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung vertretbarer Handlungen nach § 887 und zur Erzwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bereicherung durch Vermehrung des Aktivvermögens

Rz. 15 [Autor/Stand] Sachzuwendungen werden im Moment des Eigentumswechsels verwirklicht. Der Eintritt der Bereicherung lässt sich damit exakt fixieren: Bei beweglichen Gegenständen auf den Moment der Übergabe bzw. der dinglichen Einigung nach § 929 BGB [2] oder den Regeln der §§ 930, 931 BGB [3] und auf den Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch bei Immobilien (§ 873 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nachfestsetzung im Erinnerungsverfahren.

Rn 44 Im Falle einer zulässigen Erinnerung können mit ihr weitere Kosten zur Nachfestsetzung geltend gemacht werden (KG NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]). Auch iRd unselbstständigen Anschlussbeschwerde können Kostenpositionen nachgeschoben werden (Bambg JurBüro 81, 1579). Davon zu unterscheiden ist die Erweiterung auf angemeldete und beschiedene, aber zunä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / J. Gebühren und Kosten.

Rn 74 Bei dem der einseitigen Erledigungserklärung nachfolgenden Verfahren handelt sich um ein normales Erkenntnisverfahren (vgl Rn 56), so dass hinsichtlich der anfallenden Gebühren und Kosten keine Besonderheiten gelten. Bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen und einer Entscheidung durch Beschl gelten KV-GKG Nr 1210, 1220, 1230, 1250, 1310, 1410. Eine Reduzierung der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 12 Ein Richter erweckt nicht den Anschein der Befangenheit, wenn er zügig terminiert (Zweibr 17.3.14 – 3 W 15/14 juris). Beachtet der Richter aber nicht die besondere Verfahrensbeschleunigungspflicht, kann dies einen Anhaltspunkt geben für eine Besorgnis der Befangenheit wegen ungebührlicher Verfahrensverzögerung (AG Königs Wusterhausen GrundE 14, 1277). Eine Richterableh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XI. Insolvenzrecht.

Rn 18 Der anfechtungsrechtliche Anspruch auf Rückgewähr in Natur (§§ 129 ff InsO) kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (RGZ 67, 41; HK-InsO/Kreft 7. Aufl. § 129 Rz 108). Der durch ein eingetragenes richterliches Verfügungsverbot gesicherte Anfechtungsgläubiger kann von dem Gläubiger einer später in das Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek verlangen, mit seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Raten aus dem Einkommen.

Rn 6 Die Anzahl der Raten aus dem Einkommen wird im Bewilligungsbeschluss naturgemäß nicht festgelegt. Sie ergibt sich aus der Höhe der zu erwartenden Kosten, nach oben begrenzt auf 48 Monate. Der Einsatzzeitpunkt ist vom Gericht festzulegen; eine gesetzliche Bestimmung gibt es nicht. Frühestmöglicher Zeitpunkt für den Beginn der Ratenzahlungsverpflichtung ist das Datum des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 19a gilt nur für Passivprozesse gg den Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes (Rn 3), die sich auf die Insolvenzmasse beziehen (Rn 4). Aktivprozesse des Insolvenzverwalters sind vom Anwendungsbereich ausgenommen; es verbleibt insoweit bei den allg Regeln (vgl BGH NJW 03, 2916; ZInsO 18, 1144; BayObLG ZIP 24, 2161; Zö/Schultzky Rz 6; St/J/Roth Rz 2). Deshalb sind et...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 166. Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gg Übereignung des Fahrzeugs und erstreb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gg den Schuldne...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das BremGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BremGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstück...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses.

Rn 7 Nach Abs 3 S 1 ist der Verweisungsbeschluss nicht anfechtbar, um das Verfahren zu beschleunigen (Begr zu § 3 RegE in BTDrs 16/6308, S 175). Die außerordentliche Beschwerde ist jedoch statthaft, wenn der Verweisungsbeschluss wegen objektiver Willkürlichkeit (dazu Rn 8) keine Bindungswirkung entfaltet (KG FGPrax 22, 189 [KG Berlin 15.03.2022 - 1 AR 9/22]; Bumiller/Harders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Notzuständigkeit (Abs. 5).

Rn 4a § 187 Abs 5 S 1 schafft eine Notzuständigkeit des AG Schöneberg in Berlin, wenn eine Zuständigkeit nach § 187 Abs 1–4 nicht gegeben ist. Dieses kann die Sache gem § 187 Abs 5 S 2 aus wichtigem Grund an ein anderes Gericht verweisen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Abgabe eine leichtere und zweckmäßigere Prüfung des Verfahrens im Interesse der maßgeblich betro...mehr

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AGS 08/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

An sich war hier die Festsetzung des Gegenstandswertes nicht besonders schwierig. Die Beschlussgründe umfassen nur eine halbe Seite. Gleichwohl sind dem Einzelrichter des VII. ZS des BGH einige Fehler unterlaufen, die dem Sprichwort "In der Kürze liegt die Würze" hier nicht Rechnung tragen. 1. Streitwert statt Gegenstandswert Zunächst hat er im Tenor seines Beschlusses den "St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 15. Annahmeverzug.

Rn 42 s § 5 Rn 5. Ein isolierter Feststellungsantrag ist gem § 3 nach der Kostenersparnis des Gl zu bewerten (OLGR Naumbg 00, 368), sofern eindeutig feststellbar, ansonsten mit einem geringen Bruchteil des Wertes der entgegenzunehmenden Leistung (Ddorf JurBüro 94, 496: 1 %) oder einem Erinnerungswert (BGH NJW-RR 89, 826: 300 DM; Frankf JurBüro 91, 410: 100 DM). Bei gleichzei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 4 In Ermangelung einer einheitlichen Vertretungsregelung wird die Bundesrepublik durch den jeweils zuständigen Bundesminister innerhalb seines Ressorts vertreten (BGH NJW 67, 1755; vgl Art 65 S 2 GG, § 6 I Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien). Nur soweit ein Vorgang keinem Ressort zugewiesen ist, obliegt die Vertretung dem BMF (BGH NJW 67, 1755 [BGH 15.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unverzüglich.

Rn 3 Die Zustellung der Klageschrift ist im ordentlichen Geschäftsgang möglich, sobald die Verfahrensgebühr (§ 12 GKG), auch vom Bekl (Ddorf OLGZ 83, 117), eingezahlt ist. Bei Falschbuchung der Kosten durch das Gericht sind ggf die Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben (Frankf NJW-RR 12, 893). Das Gericht darf bei ungeklärter interner Zuständigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschleunigung.

Rn 9 bedeutet eine kurzfristige Terminierung und Einräumung von Fristen nur auf das Mindestmaß. Nach Sinn und Zweck der Beschleunigungspflicht haben alle Maßnahmen zu unterbleiben, die zu einer Verzögerung führen. So sollte Anträgen auf Fristverlängerung oder Terminsverlegung grds nicht stattgegeben und Stellungnahmefristen für Parteien auf das unbedingt Notwendige reduziert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Umfang der Bindungswirkung.

Rn 18 Die Bindungswirkung ist allerdings beschränkt auf den Streitgegenstand des früheren Rechtsstreits, der durch den dortigen prozessualen Anspruch und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGHZ 98, 353, 358 = NJW 87, 1201; NJW 93, 3204, 3205; NJW 95, 1757 f; BAG NJW 14, 717). Keine Präjudizialität besteht hinsichtlich einzelner Urteilselemente wie Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwischenurteil.

Rn 5 Über die Zulassung der Nebenintervention wird gem Abs 2 durch Zwischenurteil (Frankf NJW-RR 10, 140, 141 [OLG München 15.07.2009 - 31 AR 341/09]), das den Parteien vAw zuzustellen ist, entschieden. Inhaltlich handelt es sich um ein Feststellungsurteil, das auf Zulassung oder Zurückweisung des Nebenintervenienten lautet. Die Zulassung kann auf einzelne prozessuale Ansprü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Räumung von Wohnraum.

Rn 3 Der Titel muss auf Räumung von Wohnraum gerichtet sein. Darunter sind Räume zu verstehen, die vom Schuldner oder seinen Angehörigen als unmittelbare Besitzer ständig und nicht ausschließlich zu gewerblichen Zwecken (s Rn 2) bewohnt werden. Dazu gehört auch das Frauenhaus (LG Lübeck ZMR 93, 223). Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände der Nutzung, nicht die schuldr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unpfändbare Gegenstände.

Rn 11 Gemäß Abs 3 ist die Zwangsvollstreckung in Sachen unpfändbar, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentbehrlich sind oder deren Veräußerung ein öffentliches Interesse entgegensteht. Der Pfändungsschutz ergänzt § 811, die Vorschrift ist daneben anwendbar. Sachen sind körperliche Gegenstände nach § 808. Auch Geld ist eine Sache (Zö/Seibel Rz 6), dagegen gibt es k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Arrestgrund nach Abs 2.

Rn 6 Der privilegierte Arrestgrund der Auslandsvollstreckung findet nur noch im Verhältnis zu Staaten Anwendung, in denen die Gegenseitigkeit (§ 328 I Nr 5) nicht verbürgt ist. In diesen Fällen liegt bereits in der Notwendigkeit der Auslandsvollstreckung ein ausreichender Arrestgrund; auf die besonderen Voraussetzungen des Abs 1 kommt es nicht an (Celle NJW-RR 14, 1283, 1286...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 17 Unterbleibt nach Beendigung der Beweiserhebung die Fristsetzung, weil der ASt erklärt hat, er verzichte auf die Erhebung der Klage, ist in analoger Anwendung des Abs 2 auszusprechen, dass der ASt die Auslagen des Ag trägt (Köln VersR 96, 1522; AG Dortmund 2.7.14 – 406 H 64/11; LG Berlin 24.3.14 – 7 OH 1/13; LG Wuppertal 23.12.14 – 7 OH 9/13); einer vorherigen Fristsetz...mehr