Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung und Abänderbarkeit.

Rn 14 Der einstellende Beschl ist mit Rechtsmitteln aufgrund des nur beschränkt nachprüfbaren Ermessens nicht anfechtbar (Abs 2 S 2; Saarbr Beschl v 2.3.18 – 4 W 28/17 – juris). Allein die Gegenvorstellung ist ein statthafter Rechtsbehelf (BGH NJW 04, 2224, 2225; NJW 02, 1577 [BGH 07.03.2002 - IX ZB 11/02]). Allerdings ist die Entscheidung nicht unabänderlich. Vielmehr kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zuständigkeits- und Gebührenstreitwert.

Rn 225 Grundlage der Bewertung des ZuS und des GeS ist der Betrag (zB eines Schmerzensgeldes), der sich bei Klageerhebung nach § 3 aus dem Sachvortrag des Kl ergibt (hM Bambg JurBüro 78, 1391; Schlesw JurBüro 80, 604; Hamm AnwBl 84, 202; KG MDR 10, 888 [KG Berlin 15.03.2010 - 12 W 9/10]). Sonderregelungen wie § 9 ZPO, §§ 41 ff GKG sind ggf mit zu beachten. Auf das Ergebnis d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erledigung der Hauptsache.

Rn 2 Im Arrestwie auch im einstweiligen Verfügungsverfahren können die Parteien die Hauptsache für erledigt erklären. Es gelten die allgemeinen Grundsätze (St/J/Grunsky Rz 17; Zö/Vollkommer Rz 4; Vossler MDR 09, 668). Tritt das Erledigungsereignis erst nach Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Rechtschutzmaßnahme ein, so kann der Antragsteller sofortige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Beweisnot.

Rn 7 Eine Beweisnot (dazu BGH VersR 92, 867; BGHZ 110, 363, 365 f) rechtfertigt es nicht von vornherein, an die Behauptung der beweisbelasteten Partei nur einen geminderten Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen (Zö/Greger Rz 4a). Dies gilt auch, wenn der Mangel an Beweismitteln unverschuldet ist. Wohl aber sind an die Gründe, mit denen die Wahrscheinlichkeit der Behauptung ve...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / b. Weitere Gerichtsentscheidungen

Auch eine Ablehnung eines Antrags auf Bestellung eines Nachlasspflegers bei einem vermögenslosen Mieter bzw. bei einem dürftigen Nachlass ist nicht zulässig (KG Berlin, Beschl. v. 2.8.2017 – 19W 102/17)[5] Ein sicherungsbedürftiger Nachlass ist für Bestellung eines Nachlasspflegers nicht erforderlich (OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2021 – 3 W 35/21).[6]mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltskosten.

Rn 21 Die bedürftige Partei hat im Falle des Obsiegens einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gg den Gegner auch dann, wenn ihr ratenfreie PKH bewilligt wurde (BGH FamRZ 09, 1577). Durch diese Entscheidung ist der zuvor diesbzgl bestehende Streit höchstrichterlich entschieden (zuvor anders, weil die Partei gem § 122 von der Zahlung der Vergütung ggü ihrem Anwalt befr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Keine Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 35 Ein Urt im schriftlichen Vorverfahren darf nicht mehr ergehen, wenn Haupttermin zur Verhandlung anberaumt ist; eine Rückkehr in das Vorverfahren zwecks Erlasses eines Versäumnisurteils nach § 331 III ist ausgeschlossen (München MDR 83, 324; KG MDR 85, 416 [KG Berlin 30.01.1985 - 24 W 6675/84]; aA Fischer NJW 04, 909, 910 für den Fall, dass der Bekl seine Verteidigungsa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zug um Zug Titel.

Rn 2 § 756 setzt die Vollstreckung aus einem Urt voraus, dessen Entscheidungsformel eine Verurteilung zur Leistung Zug um Zug gg eine Gegenleistung explizit ausspricht. Nicht ausreichend ist, dass sich das Zurückbehaltungsrecht nur aus den Entscheidungsgründen oder gar aus weiteren Unterlagen entnehmen lässt (KG Rpfleger 00, 556 [KG Berlin 25.07.2000 - 1 W 2542/99]). Auch we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pflichten des Schiedsrichters.

Rn 2 Die zentrale Bedeutung der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit des Schiedsrichters hat den Gesetzgeber veranlasst, dem Schiedsrichter selbst konkrete Pflichten zur Prüfung und zur Offenlegung von Umständen aufzuerlegen, die Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit auftreten lassen können. Eine solche Prüfung und Offenlegung setzt voraus, dass dem Schie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Nicht voll Geschäftsfähige.

Rn 11 Beschränkt Geschäftsfähige oder Geschäftsunfähige können eigenen Gewahrsam haben, da es auf die tatsächliche Sachherrschaft ankommt. Sachen, die der gesetzliche Vertreter des Schuldners für diesen im Gewahrsam hat, sind wie solche im Gewahrsam des Schuldners zu behandeln (§ 70 I 5 GVGA). Der GV muss klären, ob der gesetzliche Vertreter den Gewahrsam für den Vertretenen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 8 Für eine Gläubiger- und Schuldnermehrheit muss sich das Beteiligungs- und Haftungsverhältnis aus dem Titel selbst ergeben (Köln NJW-RR 91, 383 [OLG Köln 23.11.1990 - 2 W 195/90]). Handelt es sich um Gläubiger einer Gemeinschaft zur gesamten Hand, wird das Urt nur für alle gemeinsam vollstreckbar ausgefertigt, es sei denn, ein Gesamthandgläubiger hat das Urt allein als P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässige Berufung.

Rn 2 Die Regelung bezieht sich auf die vorläufige Vollstreckbarkeitsentscheidung eines erstinstanzlichen Urteils, gg das zulässigerweise Berufung eingelegt worden ist. In der Revisionsinstanz gibt es keine vergleichbare Möglichkeit, über die vorläufige Vollstreckbarkeit des angefochtenen Urteils vorab zu befinden; ein Antrag nach § 718 I ist hier nicht statthaft (BGH NJW-RR ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gg eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gg ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben des Zeug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Überlassung von Akten an Rechtsanwälte, Notare oder Behörden.

Rn 11 Nach Abs 4 S 1 können Rechtsanwälten, Notaren oder Behörden die Akten zur Einsichtnahme in die Amts- oder Geschäftsräume überlassen werden. Falls die Akten entbehrlich sind, ist das der Regelfall (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Die Übersendung bestimmter Akten ist ausgeschlossen (Registerakten, Nachlassakten, BayObLG FGPrax 95, 72, 73 [BayObLG 04.01.1995 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fachliche Qualität des Gutachtens.

Rn 29 Das Gericht ist bei seiner Entscheidung an das Ergebnis des Sachverständigen nicht gebunden, vielmehr ist es seine Aufgabe, das Sachverständigengutachten kritisch zu würdigen. Dabei muss das Gericht prüfen, ob das Gutachten zu den im Beweisbeschluss vorgegebenen Fragen Stellung nimmt, den wissenschaftlichen Standards entspricht, logisch und methodisch überzeugend ist u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesskosten.

Rn 13 Festgesetzt werden die Kosten des gesamten Rechtsstreits, dh Gerichts- und außergerichtliche Kosten aller Rechtszüge (zur Notwendigkeit s § 104 Rn 13). Zu den Gerichtskosten zählen die Gebühren und Auslagen, § 1 I GKG. Außergerichtliche Kosten sind va die Rechtsanwaltskosten, daneben etwa auch Reisekosten, Kosten für die Terminswahrnehmung auf Seiten der Partei oder im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Verjährung und Verwirkung.

Rn 23 Die gem § 1 begründete Klagebefugnis soll der Verjährung gem §§ 195 ff BGB unterliegen (BTDrs 14/6040, 275). Es gilt die dreijährige Frist des § 195. Bei der Verwendung unwirksamer AGB kann diese Frist gem § 199 I BGB aber erst mit Schluss des Jahres zu laufen beginnen, in welchem das betreffende Unternehmen diese AGB letztmalig in neue Verträge einführt und sich auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrparteienschiedsgericht.

Rn 5 Liegt eine zulässige Schiedsvereinbarung über eine Mehrparteienschiedsgerichtsbarkeit vor und ist darin die Zahl der Schiedsrichter nicht festgelegt, so gilt § 1034 I 2. Die danach von den Parteien gem § 1035 III 2 zu bestellenden beiden Schiedsrichter werden in diesem Fall gem § 1034 II beide vom staatlichen Gericht bestellt (KG NJW 08, 2719 [KG Berlin 21.04.2008 - 20 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständiger (Abs 1 S 2 und 3).

Rn 5 Kostbarkeiten (s § 808 Rn 18) darf der GV nicht selbst schätzen, sondern muss vAw einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen (Köln Rpfleger 98, 352, 353). Ob eine Kostbarkeit vorliegt, hat der GV nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen (Köln Rpfleger 98, 352, 353 [OLG Köln 15.01.1998 - 7 U 146/92]). Unterlässt er die Zuziehung eines Sachverständigen, beeinträchti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausschließliche Zuständigkeit.

Rn 4 Sachliche (§ 689 I 1) und örtliche (§ 689 II) Zuständigkeit sind als ausschließlich festgelegt. Für Mahnverfahren ist dasjenige AG örtlich ausschließlich zuständig, bei welchem der inländische ASt seinen allgemeinen (§§ 12 ff) Gerichtsstand hat (§ 689 II 1). Hat der ASt im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist das AG Wedding in Berlin ausschließlich zuständig (§ ...mehr

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AGS 08/2025, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Zur Begründung verweise ich zunächst auf unseren Beitrag "Auslagenerstattung nach Einstellung des (Straf-/Bußgeld-)Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses" in AGS 2025, 298 und die dort angeführte obergerichtliche Rspr., zu der sich das AG – ohne nachvollziehbare Begründung – in Widerspruch setzt. Dies ergibt sich aus Folgendem: 1. Grundsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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AGS 08/2025, Gesonderter PK... / III. Bedeutung für die Praxis

Leider wird von den Prozessbevollmächtigten, die sich in Vergleichsverhandlungen befinden, nicht selten vergessen, vor Abschluss des Vergleichs, der auch nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, rechtzeitig die Erweiterung der PKH unter ihrer Beiordnung zu beantragen. In der Eile des Geschäfts hatte hier wohl der Prozessbevollmächtigte des Klägers übersehen, zusammen mit sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Bestehen eines allgemeinen Gerichtsstandes bei verschiedenen Gerichten und Fehlen eines gemeinsamen besonderen Gerichtsstandes.

Rn 6 § 36 I Nr 3 erfordert, dass die verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen voneinander verschiedene allgemeine Gerichtsstände (§§ 12–19a) haben und dass für den Streitgegenstand kein gemeinsamer besonderer Gerichtsstand eingreift. Ein etwaiger gemeinsamer besonderer ausländischer Gerichtsstand bleibt dabei außer Betracht (Brandbg Beschl v 11.4.24 – 1 AR 8/24 [SA Z],...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 §§ 115–122 regeln den Aufbau sowie die funktionelle Zuständigkeit der OLG. Die Errichtung, die Zahl, die Schließung oder die Verlegung der OLG bestimmt das Landesrecht. In jedem Bundesland muss mindestens ein OLG bestehen. Derzeit gibt es in Deutschland 24 OLG. In Bayern besteht daneben – wieder – ein Oberstes Landesgericht nach der Ermächtigung in § 8 EGGVG. Das OLG in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Anspruchsgrund.

Rn 7 Auf ihn kommt es grds nicht an. Ansprüche auf Miete (BGH NJW 05, 2701 [BGH 01.06.2005 - VIII ZR 216/04]; 07, 1061) und solche auf Nutzungsentschädigung nach § 546a I BGB (BGH NJW-RR 13, 1232, Rz 34; aA Schlesw SchlHA 10, 120) können – ebenso wie Ansprüche auf Betriebskostennachzahlung (BGH WuM 14, 744 [BGH 22.10.2014 - VIII ZR 41/14], Rz 12; zum Nachweis der Miethöhe na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mehrere Drittschuldner (Abs 1 S 3).

Rn 61 Gepfändet werden können mehrere Forderungen gg verschiedene Drittschuldner, vgl § 121 II 8 GVGA bei unterschiedlichen AG-Bezirken. Mehrere Forderungen gg verschiedene Drittschuldner sollen auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschl gepfändet werden, soweit dies für die Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und nicht zu erwarten ist, dass schutzwürdige In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Anordnung.

Rn 48 Wegen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist Zwangshaft nur dann zulässig, wenn Zwangsgeld nicht ausreichend erscheint, den Willen des Schuldners zu beugen (hM; Zweibr JurBüro 03, 494). Die Ersatzzwangshaft muss verhältnismäßig sein (LAG Hessen 30.12.20 – 8 Ta 313/20, Rz 22). Zu Besonderheiten bei der ersatzweisen Anordnung von Zwangshaft gg eine Erbengemeinschaft s B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rkr Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach § 537. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rkr geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile, bei denen die Rechtskraft ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine möglichst frühzeitige, von der Hauptsache verfahrensrechtlich separierte Prüfung und ggf Korrektur der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Sie lässt insoweit eine isolierte Vorabentscheidung des Berufungsgerichts zu, die dazu dient, fehlerhafte Vollstreckbarkeitsentscheidungen noch vor der zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Vorschrift verdrängt als ausschl Gerichtsstandsregelung allg wie besondere Gerichtsstände (s allg § 12 Rn 8). Im Einzelfall kann § 29a mit § 24 konkurrieren, so wenn die Herausgabe des Miet- oder Pachtobjekts (§§ 546, 581 BGB) auf den Mietvertrag und § 985 BGB gestützt wird, nicht dagegen, wenn die Herausgabe ausschl auf § 985 BGB gestützt wird, ohne dass zumindest ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. ›Unvertretbare‹ Überschreitung des Beurteilungsrahmens.

Rn 16 Da es sich bei den beiden genannten Fallkonstellationen um eher seltene Extremfälle handeln dürfte, kommt der dritten in der verfassungsgerichtlichen Rspr aufgezeigten Fallkonstellation der ›unvertretbaren Überschreitung des Beurteilungsrahmens‹ bei ›unvollständiger Rspr‹ in der Praxis die wesentliche Bedeutung zu. Sie kennzeichnet die Fälle, in denen Rspr des EuGH für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Enge Auslegung.

Rn 3 Als Ausnahmevorschrift ist § 506 grds eng auszulegen und das Prinzip der perpetuatio fori nur in den im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen zu durchbrechen (Anders/Gehle/Bünnigmann ZPO Rz 2; Zö/Herget Rz 2). Daher gilt § 506 nicht in den in §§ 302 IV 4, 600 II, 717 II und 1065 II 2 geregelten Fällen zwar den Streitwert erhöhender, die sachliche Zuständigkeit aber denno...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 1 S 1, Abs 2).

Rn 2 Entgegen der früheren Regelung führt nicht mehr jedes Vollstreckungsgericht ein eigenes, sondern landesweit ein zentrales Vollstreckungsgericht (BaWü: AG Karlsruhe; Bay: AG Hof; Berlin: AG Mitte; Bbg: AG Nauen; Bremen: AG Bremerhaven; HH: AG Hamburg; Hessen: AG Hünfeld; MV: AG Neubrandenburg; NDS: AG Goslar; NRW: AG Hagen; RPf: AG Kaiserslautern; Saarland: AG Saarbrücke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prüfungsumfang.

Rn 11 Im Kostenfestsetzungsverfahren wird nur die formelle Wirksamkeit des Titels geprüft (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 3). Dies erstreckt sich bei Vergleichen etwa auf die formwirksame Protokollierung (LG Berlin Rpfleger 88, 110). Nicht zu prüfen ist, ob sich die Vereinbarung materiell-rechtlich als Vergleich iSv § 779 BGB darstellt (MüKoZPO/Schulz § 103 Rz 12). IÜ umfasst die P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Vereinbarungen.

Rn 6 Soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter nicht getroffen haben, stellt sich zunächst die Frage nach der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034). Ist die Zusammensetzung idS vereinbart, dass entweder ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht gewollt ist, so gibt das Gesetz in Abs 3 Verfahrensregeln zur Bestellung vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unentschuldigtes Fernbleiben.

Rn 7 Es handelt sich um einen der beiden möglichen Haftgründe. Der Schuldner muss dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft trotz richtiger und rechtzeitiger Ladung (§ 802f Rn 3) ferngeblieben sein und es darf kein Entschuldigungsgrund vorliegen. Der Schuldner ist insoweit darlegungspflichtig. Er muss konkret und nachvollziehbar begründen und – im Bestreitensfalle – ggf n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderungsklage.

Rn 29 § 323. Abzustellen ist auf die angestrebte Differenz (Hambg FamRZ 82, 322), so dass der Wert der abzuändernden Verpflichtung und derjenige des angestrebten Ergebnisses zu ermitteln sind. Zur Bewertung selbst vgl § 9 ZPO (dort auch zu § 42 GKG). Für die Ermittlung der maßgeblichen, abzuändernden Differenz gilt § 51 FamGKG (Schulte-Bunert § 51 FamGKG Rz 29). Wirkt die Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einzelfälle für Arbeits-(Dienst-)verhältnisse und Selbständigkeit

Tz. 15 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportler Die Finanzverwaltung bejaht grundsätzlich bei Amateursportlern das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, da der Sportler in den mannschaftlichen Spiel- und Trainingsbetrieb des Vereins eingegliedert und den Weisungen des Trainers zu folgen verpflichtet ist. Jedoch sind Amateursportler nicht Arbeitnehmer des Vereins, wenn ihnen l...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablieferung.

Rn 11 Die Sache darf nur abgeliefert werden, wenn das Kaufgeld entweder schon gezahlt ist, etwa durch Überweisung auf das Dienstkonto des GV, oder bei Ablieferung bar gezahlt wird (sog Bezahlungspflicht; Ausn bei Zuschlag an den Gläubiger nach Abs 4). Zur Folge eines Verstoßes s Rn 12. Die Ablieferung erfolgt idR durch Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (RGZ 153, 257, 2...mehr

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ZErb 08/2025, Tod des Miete... / 10. Kritische Anmerkung zum Schreiben des Nachlassgerichts

Meines Erachtens ist das Schreiben des Nachlassgerichts, wenn nicht falsch, dann zumindest irreführend, denn ein Rechtspfleger beim Nachlassgericht ist weder Nachlasspfleger noch Eigentümer noch Erbe noch Verwalter der Wohnung. Er hat deshalb m.E. nicht die Berechtigung, über die Wohnung zu verfügen, d.h. er darf die Wohnung nicht, auch nicht unter Bedingungen, freigeben. Abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Antrag des Klägers.

Rn 1 Das Verfahren kann auf Initiative des Klägers vor die KfH gebracht werden. Dem Wahlrecht (vgl Möller NJW 09, 3632; Simons NZG 12, 609) sind aber zeitliche Grenzen gesetzt. Bei einem originär beim LG begonnenen Verfahren kommt es auf die Rechtzeitigkeit des Antrags an. Nur ein Antrag, der in der Klageschrift oder in einem gleichzeitig eingereichten Schriftsatz enthalten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf.

Rn 4 Wie bei § 104 Rn 2 ff. Hinsichtlich der Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gelten die gleichen Grundsätze wie im eigentlichen Festsetzungsverfahren nach § 104 (s dort Rn 16 ff). So ist etwa eine unstr Erfüllung beachtlich (Ddorf MDR 06, 118, 119; aA LG Berlin Rpfleger 97, 454). Eine Rückfestsetzung überzahlter Kosten ist möglich, wenn die Überzahlung unstr ...mehr