Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / (1) Beziehungen zu einer Partei, Eigeninteresse.

Rn 11 Zweifel an der Unparteilichkeit können sich aufgrund persönlicher Kontakte (Freund- oder Bekanntschaft, Feindschaft; s Rn 12) oder wirtschaftlicher Kontakte (Verbundenheit, Konkurrenz; s Rn 13) des SV zu einer Prozesspartei sowie bei einer früheren Begutachtung für eine Partei (Rn 14) oder unmittelbarem Eigeninteresse des SV (Rn 15) ergeben. Maßgeblich sind die Umständ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Versagung rechtlichen Gehörs.

Rn 57 Eine Gehörsverletzung (BGHZ 71, 69) liegt vor, wenn dem Kl vor der Verweisung keine Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben wird (BVerfGE 61, 37 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81]; BGH NJW-RR 92, 258 [BGH 04.12.1991 - XII ARZ 33/91]; Hamm NJW 14, 3110 [OLG Hamm 09.07.2014 - 32 SA 46/14]; KG MDR 16, 847 [KG Berlin 09.05.2016 - 2 AR 18/16]), di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Gesetzliche Sonderzuständigkeit (Spezialzuständigkeit)/Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen (KfH).

Rn 33 Wird durch die Erhebung der Widerklage eine gesetzliche Sonderzuständigkeit begründet (§§ 72a, 119a GVG), ist dem Vorrang der gesetzlichen Zuweisung durch Abtrennung (§ 145) bzw Abgabe an die zuständige Kammer/an den zuständigen Senat (analog § 506) Rechnung zu tragen (vgl KG MDR 20, 1464; MDR 23, 596; Zö/Lückemann § 72a GVG Rz 3). Ist bereits durch die Klage eine gese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anhängigkeit.

Rn 34 Mit Eingang der Akten wird der Rechtsstreit bei dem im Beschl bezeichneten Gericht anhängig. Das Verfahren vor beiden Gerichten bildet eine Einheit, so dass der Rechtsstreit in der Lage fortgesetzt wird, in der er sich bei dem verweisenden Gericht befand (BGHZ 91, 126). Rn 35 Den bisherigen Akteninhalt einschließlich der Entscheidungen des verweisenden Gerichts muss das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§ 935 Rn 10) sind zu beachten. Bei Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Staatshaftung.

Rn 10 Neben dem Anspruch aus Amtspflichtverletzung, der bereits durch Art 34 GG iVm § 839 BGB erfasst ist (vgl Rn 4), fallen unter § 32 wegen der Weite des Anwendungsbereichs auch Ansprüche aus enteignungsgleichen und aufopferungsgleichen Ansprüchen, nicht dagegen Aufopferungsansprüche und Ansprüche aus enteignendem Eingriff, da Letztere auf rechtmäßigem staatlichen Handeln ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Sanktionen.

Rn 11 Die Anordnung einer Sanktion nach Abs 3 ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 98, 892 [BVerfG 10.11.1997 - 2 BvR 429/97]). Die Verhängung eines Ordnungsgeldes setzt allerdings Verschulden der Partei voraus. § 85 II ist nicht anwendbar (Zapf MDR 17, 556). Bei späterer Entschuldigung kann ein festgesetztes Ordnungsgeld wieder aufgehoben werden (§ 381). Die Norm räumt dem Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 9 Das Verlangen zur Stellung einer Prozesskostensicherheit muss der Beklagte äußern. Der Nebenintervenient kann Sicherheit für die dem Beklagten entstehenden Kosten verlangen, sofern dieser nicht widerspricht (Zö/Herget § 110 Rz 4). Entgegen der hM kann auch der einfache Nebenintervenient für seine eigenen Kosten Sicherheit verlangen (Rützel NJW 98, 2086; MüKoZPO/Schulz §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Aufrechnungserklärung.

Rn 15 Da die Prozessaufrechnung zugleich Prozesshandlung ist, muss der Aufrechnende Prozesspartei sein. Auch der Kl kann die Prozessaufrechnung erklären, wenn er sich in der prozessualen Situation in einer Schuldnerstellung befindet (zB als Kl nach § 767 oder als Widerbeklagter). Jedoch kann der Kl gg eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Forderung des Beklagten nicht se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1087 ZPO – Zuständigkeit.

Gesetzestext Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlass und Überprüfung sowie die Vollstreckbarerklärung eines Europäischen Zahlungsbefehls nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Rn 1 Die Konzentration der Verfahren auf Erlass (Art 7 ff EuMVVO) und Überprüfung (Art 20 ff EuMVVO) Europäischer Zahlungsbefehle die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelne Verfügungsgründe.

Rn 4 Ein Verfügungsgrund liegt vor, wenn der Erlass der einstweiligen Verfügung für den Verfügungsgläubiger eilbedürftig ist, weil ohne Sofortmaßnahme der Verfügungsanspruch vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Als besondere Ausformulierung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses bezeichnet der Verfügungsgrund das Rechtschutzbedürfnis des Antragstellers für das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungsgemäße Ladung.

Rn 4 Voraussetzung der Zwangsmittel gem § 380 ist des Weiteren, dass der Zeuge zum Termin ordnungsgemäß geladen wurde; dies beurteilt sich nach § 377 (s § 377 Rn 2–6). Die Verhängung von Zwangsmaßnahmen scheidet daher zB schon dann aus, wenn der Zeuge ohne Angabe des Vernehmungsgegenstandes (§ 377 II Nr 2) geladen wurde (Saarbr OLGR Saarbr 05, 960), oder wenn das Gericht den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Weitere Einzelfälle.

Rn 22 Ein Räumungstitel gg Mitarbeiter des Schuldners (etwa Hausangestellte, AN oder Auszubildende) ist nicht erforderlich (LG Berlin DGVZ 67, 152; ebenso für Gäste AG Hannover DGVZ 73, 158), weil sie nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener iSd § 855 BGB des Schuldners und damit dessen Weisungen untergeordnet sind. IRd Räumungsvollstreckung ersetzt der GV die Weisung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Einrede.

Rn 3 Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Voraussetzungen der Einrede zu prüfen, darf dies aber (KG NJW-RR 03, 941, 942 [KG Berlin 21.11.2002 - 12 U 32/02] zu § 1990 BGB). Ergibt sich nach vollständiger Prüfung die Unbegründetheit der Einrede, da der Erbe das Recht zur Haftungsbeschränkung verloren hat (§§ 2016, 1994 BGB), so muss und darf das Gericht keinen Vorbehalt in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beurteilung.

Rn 6 Bei der Entscheidung, ob ein Befangenheitsgesuch begründet ist, sind zwei Ebenen zu unterscheiden, die der Tatsachenfeststellung und der Tatsachenbewertung. Die Tatsachenfeststellung fußt auf dem Akteninhalt, der Glaubhaftmachung gem § 44 II und der dienstlichen Äußerung gem § 44 III. Die Bewertung erfolgt in den Zuständigkeiten des § 45. Umstr ist, wie in Zweifelsfälle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antragsberechtigte (Abs 3).

Rn 53 Das Ablehnungsrecht steht beiden Parteien zu, auch derjenigen, deren Bevorzugung zu besorgen ist. Sie muss sich nämlich nicht dem Makel aussetzen, sachwidrig begünstigt zu sein (Wieczorek/Schütze/Gerken § 42 Rz 37). Der Parteibegriff ist weit zu fassen. Dazu gehört der Nebenintervenient gem §§ 66, 67 (BGH NJW-RR 20, 1321 [BGH 15.09.2020 - VI ZB 10/20]), der nicht nur B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Volljährige Kinder.

Rn 55 Bei volljährigen Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeine Schulausbildung absolvieren und im Haushalt eines Elternteils leben (privilegierte Volljährige), gelten die gleichen Erwägungen wie bei minderjährigen Kindern mit der Ausn, dass die Eltern jetzt beide für den Barunterhalt haften und dementsprechend für den Prozesskostenvorschuss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entspr klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Identität d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige Urkunden.

Rn 19 Für Urkunden des Jugendamtes wird die vollstreckbare Ausfertigung von dem Mitglied der Behörde erteilt, das auch zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, § 60 S 3 Nr 1 SGB VIII. Über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung entscheidet das AG, in dessen Bezirk sich das Jugendamt befindet, so § 60 S 3 Nr 2 SGB VIII. Die Entscheidung trifft der Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882c bestimmt Voraussetzungen, Verfahren und Inhalt der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bei zivilrechtlicher Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung nach § 882b I Nr 1. Die Eintragungsgründe sind zu 2013 neu bestimmt worden, da die Vermögensauskunft nach § 802c zu Beginn der Zwangsvollstreckung als reine Sachaufklärung über das Schuldnervermögen erfolgt u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen ggü einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH NJW-RR 18, 39 [BGH 24.10.2017 - II ZR 16/16]; BAG NZA 15, 1333 [BAG 05.05.2015 - 1 AZR 763/13]). Das gilt auch für eine Kostenentscheidung (Karlsr BeckRS 2...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Funktion und Systematik

Rz. 2 § 24 KSchG regelt die Anwendbarkeit des KSchG auf Arbeitsverhältnisse der Besatzung von Seeschiffen, Binnenschiffen und Luftfahrzeugen. Nach § 24 Abs. 1 KSchG finden die Vorschriften des 1. und 2. Abschnitts des KSchG grds. auch auf diese Arbeitsverhältnisse Anwendung, sofern nicht die Sonderregeln der Abs. 2–4 greifen. Die Vorschrift sichert also den Schutz der Besatz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsmittel bei Zurückweisung der Berichtigung.

Rn 15 Gg Beschlüsse, die den Antrag auf Berichtigung zurückweisen, ist kein Rechtsmittel statthaft, Abs 3 1. Alt. Das gilt mit dem BGH nach der ZPO-Reform (BGH NJW-RR 04, 1654, 1655) jetzt auch bei ›greifbarer Gesetzeswidrigkeit‹ (Kobl FamRZ 91, 100, 101) oder einer Verkennung des Begriffs der offenbaren Unrichtigkeit (so noch LAG München MDR 85, 170 [LAG München 10.02.1984 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt.

Rn 5 Innerhalb der Monatsfrist müssen die Tatsachen dargestellt werden, aus denen sich eine Rechtsverletzung des Antragstellers ergeben könnte. Die bloße Angabe von Daten der angefochtenen Entscheidung genügt grds nicht, kann aber noch nach Ablauf der Monatsfrist nachgeholt werden (BVerfG 12.10.98 – 2 BvR 753/89, anders: Schlesw SchlHA 03, 186). Der Begründungszwang ergibt s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Betriebskosten.

Rn 27 Bei Klage auf Zahlung der Betriebskosten und Widerklage auf Rückzahlung der Vorschüsse erfolgt Zusammenrechnung der Werte (Ddorf NJW 09, 1515 [OLG Düsseldorf 11.11.2008 - I -10 W 114/08]). Betriebskosten erhöhen den Wert des Räumungsstreits nicht (BGH NJW-RR 16, 1235 [BGH 14.06.2016 - VIII ZR 291/15]). Rechnungslegungsanspruch ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG). Es entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG (s Kostenanmerkungen zu § 253). Die Verfahrensgebühren der Anwälte aus dem Mahnverfahren werden angerechnet (Anm zu Nr 3305, Anm zu Nr 3307 VV RVG). Wird der Einspruch nach Abs 1 iVm § 341 II als unzulässig verworfen, entsteht kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Zuständigkeit; Kosten.

Rn 18 Über Aufhebungsanträge gem § 381 entscheidet das Prozessgericht, im Falle der Beweisaufnahme durch den beauftragten oder ersuchten Richter auch dieser (§ 400 Rn 3; Zö/Greger § 381 Rz 4 und § 400 Rz 1; Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 12). Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2007, 1364 [BGH 12.06.2007 - VI ZB 4/07]; aA LSG Berlin-Brandenburg 11.1.10, L ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 50 Die Zwangshaft wird aufgrund eines Gläubigerantrags nach den Vorschriften über die Haft, §§ 802g–802j, vollstreckt. Die gerichtlich vollstreckbare Ausfertigung der Haftanordnung ist der Haftbefehl des Prozessgerichts (§§ 888 I 3, 802g I; LG Kiel SchlHA 83, 75, 76; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 79, 28). Rn 51 Die Zwangshaft wird nach § 171 StVollzG vollzogen. Die Vollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Zeugnisurkunden.

Rn 13 Weitere Beispiele für öffentliche Zeugnisurkunden iSv § 418 sind: Beglaubigungsvermerke (s Rn 6), Rechtskraftzeugnisse (Hamm FamRZ 82, 508, 509), nach § 273 II Nr 2 eingeholte amtliche Auskünfte (Hamm FamRZ 81, 915, 916), gerichtliches Verhandlungsprotokoll (vgl Rn 6; zur Beweiskraft s § 165), Protokoll des Gerichtsvollziehers (BayObLG NJW 92, 1841, 1842; Köln NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Änderung des Ausspruchs im Versäumnisurteil.

Rn 5 IdR begehrt der Einspruchsführer mit der Aufhebung des Versäumnisurteils auch die Beseitigung einer materiellen Beschwer. Das muss jedoch nicht so sein. Da der Einspruch die Säumnisfolgen beseitigt (§ 342), kann er von dem säumig gewesen Kl dazu eingelegt werden, um eine Klageänderung (§ 263) oder einen Parteiwechsel herbeizuführen (Köln NJW-RR 03, 1408 [KG Berlin 05.02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 30. Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / c) Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen

Rz. 165 Allgemeingültige Aussagen darüber, ob und in welcher Höhe eine Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen erfolgen soll, sind nicht möglich, da die einzelnen nationalen Erbrechtsordnungen insoweit sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Der Erblasser sollte daher möglichst in der letztwilligen Verfügung regeln, ob und in welcher Höhe eine Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Zuständigkeit des zuerst befassten Gerichts (Abs 1).

Rn 4 Nach Abs 1 ist unter mehreren örtlich zuständigen Gerichten das zuerst mit der Angelegenheit befasste Gericht zuständig (›Vorgriffszuständigkeit‹). Maßgebend ist nur, wann das Gericht mit einer Sache befasst wurde, nicht, wann es tatsächlich tätig geworden ist. Die Anknüpfung an einen nach außen erkennbaren Zeitpunkt dient der höheren Transparenz und erhöht die Rechtsst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Versäumung.

Rn 9 Ohne Androhung (§ 231) unterbleibt die Ladung des Zeugen (§§ 379 S 2; 230), wenn der Vorschuss nicht binnen der gesetzten und angemessenen (Rn 8) Frist oder in zu geringer Höhe einbezahlt wird; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 15.4.16 – 10/16, Rz 11). Auf ein Verschulden der Partei kommt es dabei nicht an (BGH NJW 82,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 794a enthält eine Regelung für den Fall, dass der Schuldner sich in einem gerichtlichen Vergleich zur Räumung von Wohnraum verpflichtet hat. Die Regelung entspricht derjenigen des § 721. Zweck ist es, den Schuldner, der sich durch einen vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich zur Räumung verpflichtet, nicht schlechter zu stellen als denjenigen, gg den ein Räumungsurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Tatbestand des Abs 1 S 2.

Rn 5 Ob bei einer eingelegten Berufung, einem Einspruch gg ein Versäumnisurteil oder einem Vollstreckungsbescheid nach § 700 I die Zwangsvollstreckung eingestellt wird, ergibt sich aus § 707, nicht aus § 719. Allerdings ist für das ›Wie‹ der Einstellung die ggü § 707 strengere Regelung des Abs 1 S 2 zu beachten (zur ratio s Rn 2). Streitig wird diskutiert, ob für die Einstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausländische Titel.

Rn 12 Soweit ein ausländischer Titel nach § 328 in Deutschland anzuerkennen ist, ist die Abänderungsklage zulässig. Allerdings können Abänderungsgründe nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren geltend gemacht werden (BGH NJW 90, 1420; KG NJW 91, 644; dazu Gottwald FamRZ 90, 1377). Da der ausländische Titel Wirkungen im Inland nur vermöge seiner Anerkennung entfaltet, bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufforderung.

Rn 2 § 510 postuliert eine Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Gegners betreffend eine Erklärung über die Echtheit einer vom Beweisführer vorgelegten Urkunde. Nicht erforderlich ist ein expliziter Hinweis auf die in § 439 III geregelten Folgen des Unterbleibens einer entspr Erklärung (MüKoZPO/Deubner Rz 2). Die Aufforderung kann schriftlich iRd schriftlichen Verfahrens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Darlegung des Kostenansatzes.

Rn 4 Im Kostenfestsetzungsverfahren gelten die Anforderungen des Strengbeweises nicht. Vielmehr ist der Kostenansatz glaubhaft zu machen, II, 1, § 294 I. Dieses Erfordernis bezieht sich sowohl auf die Entstehung als auch auf die Notwendigkeit (§ 91 I 1) der Kosten (Ddorf FamRZ 10, 63, 64). Können Entstehung, Notwendigkeit und Höhe der geltend gemachten Gebühren und Auslagen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis, Fragerecht.

Rn 8 Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist das Einverständnis der Parteien nicht erforderlich (anders im Fall des § 128 II). Jedoch wird es sich empfehlen, vorab die entspr Zustimmung der Parteien einzuholen. Die Zeugenvernehmung nach § 377 III unterfällt nämlich nicht dem Urkunds-, sondern dem Zeugenbeweis, so dass das Recht der Parteien, an den Zeugen Fragen zu stellen (§ 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / Schrifttum:

Drüen/Krumm, Rechtsgutachten zur optionalen Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze durch die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/drueen-krumm_gutachten_grundsteuerhebesatzdifferenzierung_16-8-2024.pdf; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dokumentationspflicht.

Rn 19 Das Gericht ist verpflichtet, sämtliche erteilten Hinweise aktenkundig zu machen. Die Dokumentation soll es dem Rechtmittelgericht ermöglichen, die Hinweiserteilung durch die Vorinstanz zuverlässig zu überprüfen. Auch wenn ein Rechtsmittel gg die Entscheidung nicht gegeben ist, sind die Hinweise vor dem Hintergrund der Verfassungsbeschwerde und der Gehörsrüge (§ 321a) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ehe (Nr 2).

Rn 24 Erfasst wird die bestehende, geschiedene, aber auch aufgehobene oder für nichtig erklärte Ehe des Richters mit einer nach Nr 1 ausgeschlossenen Person (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 9; Zö/Vollkommer § 41 Rz 8). Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Ehegatten. Verlöbnis oder eine nicht eingetragene Lebensgemeinschaft führen nicht zum Ausschluss. Ebf kein Ausschlussg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung.

Rn 13 Die Zurückweisung erfolgt in den Gründen des Berufungsurteils (BGH NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]; zur Unzulässigkeit eines Zwischenurteils oder separaten Beschlusses MüKoZPO/Rimmelpacher Rz 29), wobei eine Darlegung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist (BGH NJW 06, 153 [BGH 18.10.2005 - VI ZR 270/04]; BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift macht das Vollstreckungsverfahren für die beteiligten Personen transparent und kontrollierbar, in dem es ihnen das Recht einräumt, Einsicht in die Akten des GV und Abschrift einzelner Aktenstücke zu verlangen. Die Akteneinsicht dient sowohl der Kontrolle des Vollstreckungsverfahrens durch den Gläubiger als auch der Offenlegung aller dabei erstellten Schri...mehr