Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / c) Teilnahme an Haft(prüfungs-)terminen außerhalb der Hauptverhandlung (Nr. 3)

Nr. 4102 Nr. 3 VV sieht eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem Termin vor, in dem außerhalb der Hauptverhandlung über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft (§§ 115, 118 StPO) oder der einstweiligen Unterbringung (§ 126a i.V.m. §§ 115, 118 StPO) verhandelt wird. Die Terminsgebühr entsteht aber nur für die Teilnahme an den Haftterminen, die außerhalb der Ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter

Rz. 26 Auf den Untermietvertrag zwischen dem Mieter und dem Untermieter finden alle Vorschriften über die Miete Anwendung (OLG Düsseldorf, Urteil v. 30.7.2002, 24 U 200/01, ZMR 2003, 102 [103]), auch § 550 (BGH, Urteil v. 15.6.1981, VIII ZR 166/80, BGHZ 81, 46). Wird der Untermietvertrag auf längere Zeit als ein Jahr abgeschlossen, bedarf er daher der Schriftform (BGH, VIII ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Ausschluss des Kündigungsrechts

Rz. 16 Dem Mieter steht das Kündigungsrecht dann nicht zu, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der es rechtfertigt, dass der (Haupt-)Vermieter seine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an den Dritten versagt (LG Berlin, Urteil v. 29.10.1993, 25 O 203/93, GE 1994, 51). Der wichtige Grund muss in den persönlichen Verhältnissen des Untermieters begründet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähige Anwaltskosten

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten neben den hier nicht interessierenden Gerichtskosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Kostenminderun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Erwerbe innerhalb der Steuerklasse I

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 14.07.2011, BFH/NV 2011, 1881; FG Berlin vom 10.03.1992, EFG 1992, 470. Rz. 10 Eine Steuerermäßigung gem. § 27 Abs. 1 ErbStG kann nur gewährt werden, wenn beide Vermögensübergänge innerhalb der Steuerklasse I erfolgt sind. Entscheidend ist dabei die Betrachtung des jeweiligen Erwerbvorgangs; ohne Bedeutung ist die Frage, in welchem Verhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 Abs. 4 BGB

Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, das aufgrund der Äuße...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Dokument... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Münster ist zuzustimmen. 1. Die gerichtliche Dokumentenpauschale in der Praxis Dem Beschluss kann entnommen werden, dass die Vorschrift der Nr. 9000 Nr. 1b GKG KV, die die gerichtliche Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen regelt, in der Praxis immer wieder Probleme bereitet. Danach fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.10.3 Flüchtlingshilfegesetz (§ 13 Abs. 1 Nr. 7b ErbStG)

Rz. 168 Begünstigte des FlüHG (in Kraft getreten am 16.05.1971, BGBl I 1971, 681, letzte Änderung durch Art. 6a des Gesetzes vom 21.07.2004, BGBl I 2004, 1742) sind deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hatten und vor dem 01.07.1990 in die Bundesrepublik übe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Übersicht über die einzelnen Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter im Bundesgebiet

Rz. 35 In den einzelnen Bundesländern sind die Zuständigkeiten für Erb- und Schenkungsfälle zumeist zentralisiert, d. h., ein FA ist für den Geschäftsbereich mehrerer FÄ zuständig:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 541 gilt sowohl für Wohnraum (BGH, Beschluss v.17.4.2007, VIII ZB 93/06, NJW 2007, 2180) als auch für Gewerberaum (BGH, Urteil v.19.12.2018, XII ZR 5/18, GE 2019, 245). Verschulden des Mieters ist nicht erforderlich (Schmidt-Futterer/Flatow, § 541 Rn.1); er haftet auch für das Verhalten Dritter, denen er die Nutzung überlassen hat. Der Anspruch aus § 541 umfasst nebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Miete für Anmi... / III. Bedeutung für die Praxis

Gerade in Verwaltungsstreitsachen mit relativ vielen Beteiligten können mündliche Verhandlungen dann nicht in den im Gerichtsgebäude befindlichen Sitzungssälen durchgeführt werden, wenn deren Kapazität coronabedingt eingeschränkt ist. Mit klaren Worten hat das OVG Lüneburg darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall die von der Gerichtsverwaltung für die Anmietung von Räu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Köln hat seiner Entscheidung die Grundsätze der Rspr. zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten zugrunde gelegt. Die Berechnung des Abrechnungssaldos aus einem widerrufenen Versicherungsvertrag, insbesondere aus einem Lebensversicherungsvertrag, ist einem "normalen" Versicherungsnehmer ohne besondere Fachkenntnisse nicht möglich, weil dabei auch Positionen w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

AASB (Hrsg.), AASB adoption of IASB standards by 2005. Last updated 10 August 2004, https://www.aasb.gov.au/admin/file/content102/c3/Background_to_AASB_adoption_of_IASB_­standards_by_2005.pdf; AASB (Hrsg.), AASB 1037. Self-Generating and Regenerating Assets ­(zitiert als AASB 1037); Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) (Hrsg.), Märkte, https://­www.ami-informiert.de/...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Gegenstandswer... / III. Zigaretten usw.

Vorliegend sei in der Anklageschrift die Einziehung der in dem Verfahren sichergestellten Zigarettenherstellungsmaschinen, Tabak, Zigaretten, Verpackungs- und Herstellungsmaterialien gem. § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO beantragt worden. Der Rechtsanwalt trage zudem vor, es sei im Laufe der Hauptverhandlung mehrfach über die Möglichkeit dieser Einziehung gesprochen worden und er habe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Waldner, GNotKG für Anfänger

Von Notar a.D. Wolfram Waldner. 10. Aufl., 2021. Verlag C. H. Beck, München. XIX, 195 S., 35,00 EUR In seinem nunmehr bereits in 10. Aufl. erschienenen Handbuch gibt Waldner eine praxisgerechte Einführung in das Notarkostenrecht. Bewusst hat der Autor auf die Behandlung der ebenfalls im GNotKG geregelten Gerichtsgebühren verzichtet und sich auf die Probleme des Notarkostenrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Berücksi... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Klägerin hat somit aufgrund der Kostenentscheidung des AG Grevenbroich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, obwohl jedenfalls nach ihrer Auffassung die Beklagte zu 4. die Erhebung der unzulässigen Klage gegen alle Beklagten veranlasst hat, weil die Beklagte zu 4. gegenüber der Klägerin vorgerichtlich wie eine Vermieterin aufgetreten war. Soweit sich die Klägerin davon...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Fragen und Lös... / II. Höhe der Privatgutachtenkosten

Hinsichtlich der Höhe seiner Vergütung ist der Privatgutachter nicht an die Sätze des JVEG, das nur für gerichtlich bestellte Sachverständige Anwendung findet, gebunden.[8] Der Privatgutachter muss seine Vergütung allerdings nachvollziehbar nach dem aufgewandten Zeitaufwand und den Auslagen aufgeschlüsselt abrechnen. Deshalb muss seine Rechnung die aufgewandten Stunden und d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 157 BewG Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten

Ausgewählter Literaturhinweis: Wiegand, Die Neuregelung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts auf der Grundlage der künftigen Bewertungsverordnungen, ZEV 2008, 129. Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 05.12.2019, BFH/NV 2020, 949; BFH vom 30.01.2019, BStBl II 2019, 599; BFH vom 27.09.2017, BStBl II 2018, 281; BFH vom 26.10.2005, BFH/NV 2006, 552; FG Baden-Württemberg vom 12.02...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 23 Die zivilrechtlichen Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sind auch bei Schenkungsverträgen zu beachten. Danach kann eine Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB verlangt werden, wenn sich die Umstände schwerwiegend geändert haben und die Parteien unter diesen Umständen den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten. In diese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Fragen und Lös... / I. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

Nach der st. Rspr. des BGH ist die Hinzuziehung eines Privatgutachters notwendig i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO, wenn die betreffende Partei ohne die Einholung des Privatgutachtens infolge fehlender Sachkenntnis zu einem sachgerechten Vortrag nicht in der Lage wäre oder ein ihr nachteiliges gerichtliches Sachverständigengutachten nicht erschüttern könnte.[5] Dies beurteilt sich unab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Zur Haftung des ArbG im LSt-Verfahren, BB 1982, 793; Schick, Steuerschuld und Steuerhaftung im LSt-Verfahren, BB 1983, 1041; Giloy, Abwehrmaßnahmen des ArbN bei unberechtigtem Steuerabzug vom Arbeitslohn, BB 1983, 2104; Offerhaus, Pauschalierungs- oder Haftungsbescheid nach einer LSt-Außenprüfung, StbJb 1983/84, 291; Hahn, Zur Problematik der Haftung des ArbG für die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Zur Berücksich... / 3 Anmerkung:

Grundsätze der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Die Entscheidung des BGH liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH, wonach materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche, die nicht Gegenstand eines Vergleichs- oder Verzichtsvertrags der Prozessparteien sind, bei der nach Klagerücknahme zu erlassenden Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 ZP...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.5. Irrelevanz des Auslösers der Nachversteuerung

Rz. 132 Aus welchen Gründen die Nachversteuerung ausgelöst wird, ist unerheblich (BFH vom 26.02.2014, BStBl II 2014, 581; BFH vom 22.07.2015, BStBl II 2016, 230); Ausnahmen scheiden somit aus, auch auf dem Billigkeitswege (R E 13a.12 Abs. 1 Satz 1 ErbStR; BFH vom 04.02.2010, BStBl II 2010, 663). Folglich kommt es u. a. im Falle der Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen oder V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Braunschweig ist bei dem gegebenen Sachverhalt zuzustimmen. Der Anfall der Verfahrensgebühr setzt – wie es regelmäßig bei der Vergütung in einem gerichtlichen Verfahren der Fall ist – voraus, dass dem Rechtsanwalt ein entsprechender Auftrag für das betreffende Verfahren (hier: Erbscheins-Beschwerdeverfahren) erteilt worden ist und er eine entsprechen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / II. Allgemeiner sachlicher Abgeltungsbereich

Bei der Gebühr Nr. 4102 VV handelt es sich um eine "Terminsgebühr". Es gelten für diese die allgemeinen Regeln.[3] Abgegolten wird also die Teilnahme an dem jeweiligen (Vernehmungs-)Termin und die dazugehörige Terminsvorbereitung.[4] Erfasst werden von der Nr. 4102 VV im Wesentlichen im Ermittlungsverfahren stattfindende Termine, wie z.B. die Vernehmungen des Beschuldigten od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Keine Dokument... / II. Voraussetzungen der Dokumentenpauschale

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 9000 Nr. 1b) GKG KV fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale an, wenn Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke vom Gericht angefordert worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen. Dieser Anfertigung steht es gleich, wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / Ausgewählte Literaturhinweise:

Alber/Seemann, FuS 2012, 183, 189, Berndt/Heuel/Wedekind, WPg 2016, 204, Bertelsmann Stiftung (Hrsg.), Handbuch Stiftungen, 2. Aufl., Wiesbaden 2003; Biermann/Koslowski in Scherer, Unternehmensnachfolge, 6. Aufl. 2020, § 9 Rn. 108, Bisle, DStR 2012, 525, 526 f., Böhmer, DStR 2012, 1995, Burgard, NZG 2002, 697, 700, Burgard, ZSt 2003, 129, 131, von Campenhausen/Richter (Hrsg....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, Stuttgart 1995ff.; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Ciric, Grundsätze ordnungsmäßiger Wertaufhellung, Düsseldorf 1995; Christiansen, Passivierung von Verbindlichkeite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Keine gerichtl... / 2 Aus den Gründen:

(…) II. Die zugelassene Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrügen greifen nicht durch. a) Der Senat und andere Oberlandesgerichte haben bereits mehrfach entschieden, dass der Messvorgang nicht rekonstruierbar sein muss und die Verwertbarkeit des Messergebnisses nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit anhand gespe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / V. § 1628 BGB

Einig scheinen sich die Obergerichte darin zu sein, dass bei Streitigkeiten der Kindeseltern bzgl. einer Corona-Impfung[43] demjenigen die Entscheidung zu übertragen sei, der seine Entscheidung an den Empfehlungen der STIKO orientiert. Das OLG Bamberg[44] hat darüber hinaus entschieden, dass die Teilnahme eines minderjährigen Kindes an einem schulischen COVID 19-Schnelltest ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / 4.3 Anknüpfung

Rz. 17 Ist die maßgebliche Kollisionsnorm i. R. d. Qualifikation bestimmt, ist mithilfe des Anknüpfungspunktes das anwendbare Recht zu bestimmen. Gängige Anhaltspunkte sind die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz, der (gewöhnliche oder schlichte) Aufenthalt (im anglo-amerikanischen Rechtskreis das Domicile, das jedoch begrifflich nicht genau dem gewöhnlichen Aufenthalt entspri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Entfernungsanspruch des Vermieters

Rz. 10c Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung der gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht – aufgrund einer aus § 242 herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag – verpflichtet ist, die Anbringung der Parabolantenne durch den Mieter zu dulden. Für den Entfernungsanspruch des Vermieters reicht es da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Haftung des Mieters für Dritte

Rz. 31 Der Mieter hat auch im Falle der Erlaubnis zur Untervermietung ein dem Dritten bei dem Gebrauch der Mietsache zur Last fallendes Verschulden zu vertreten (§ 540 Abs. 2). Der Untermieter ist insoweit Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der diesem obliegenden Obhutspflicht (Schmidt-Futterer/Flatow, § 540 Rn. 78); Mietprozess/Beierlein, Kap. 5 Rn. 12). Dazu gehören alle Han...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2.4 Eigengenutzte Wohnung

Rz. 68 Die Freistellung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 vorletzter HS ErbStG bezieht sich auf die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung in einem der bei Rn. 66 genannten Grundstücksarten ("soweit darin eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird"). Rz. 69 Unter einer Wohnung ist eine Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so besch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.1 Grundsätze

Rz. 10a Der Mieter darf auch Anlagen zum einwandfreien Rundfunk- und Fernsehempfang installieren lassen, solange keine ausreichende Gemeinschaftsantenne vorhanden ist (BVerfG, NJW 1992, 493; vgl. dazu näher § 535 Rn. 31 ff.). Dagegen ist das Anbringen einer Antenne für den Amateurfunk nicht durch den vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt (LG Köln, GE 1981, 241; siehe ferner BayOb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Die fiktive Ab... / II. Obligatorisches Sachverständigenverfahren

Bei der prozessualen Durchsetzung auf Zahlung des (restlichen) Fahrzeugschadens erfolgt regelmäßig der Einwand im Prozess, dass das obligatorische Sachverständigenverfahren bei Meinungsverschiedenheiten über die Schadenhöhe (A.2.6 AKB) nicht durchgeführt und deshalb die (Leistungs-)Klage unzulässig sei. Ein im Vertrag vorgesehenes Sachverständigenverfahren für die außergeric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Tz. 3 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 80 Abs 1 S 1 BGB a. F. war zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts neben dem Stiftungsgeschäft die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (im Einzelnen s § 1 KStG Tz 42). Das Stiftungsgeschäft ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.2.3 Stiftungsgeschäft durch Verfügung von Todes wegen

Rz. 59 Eine Stiftung kann auch durch Verfügung v.T.w. errichtet werden (§ 83 BGB). Das Stiftungsgeschäft liegt dann in einem Testament oder einem Erbvertrag (BGH vom 09.02.1978, BGHZ 70, 313, 322; s. auch Graf Strachwitz/Mercker, 214 f.). Auf das Stiftungsgeschäft v.T.w. finden die erbrechtlichen Vorschriften Anwendung. Stifter kann daher nur eine natürliche Person sein. Ans...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 Internationales Er... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bachmann, Besteuerung der Vererbung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, ZEV 2007, 198; Bachmayer, Ausgewählte Problemfelder bei Nachlasssachen mit Auslandsberührung, BWNotZ 2010, 146; Bachmayer, Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei gemischt-nationalen Ehen unter besonderer Berücksichtigung Gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge (Teil I), BWN...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3b Schweiz / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten (Deutschland, Dänemark, Finnland (auch Schenkungsteuer), Großbritannien, Niederlande, Schweden, Österreich und den USA) Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abgeschlossen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland weicht in wesentlichen Punkten vom OECD-Musterabkommen ab und erweite...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 5.1.2 Stiftungsverzeichnis

Rz. 110 Sämtliche Bundesländer führen ein Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen. Bei unterschied­lichem Detailierungsgrad (Übersicht s. Roth in Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Rn. 447.1) sind jedoch in jedem Bundesland wenigstens Name, Sitz und Anschrift sowie der Zweck der Stiftung offenzulegen. Streitig ist, ob die Eintragung im Stiftungsregis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kosten – Begründung von Woh... / 4 Die Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage im Ergebnis wie der Notar. Sowohl die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 3 WEG als auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen sei allerdings jederzeit gesondert möglich. Auch gebe es keine gesetzliche Regelung, wonach es sich bei dem einen Beurkundungsgegenstand um eine gesetzliche Folge des anderen handele. Ein einheitliches Rechtsverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsklage: Auslegung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 sind die Beschlussklagen, also Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseigentümer diese Rechtslage no...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 1.1 Allgemeines

Der § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umfasst die Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen dieser Tätigkeit von den o. g. Katalogberufen ausgeübt werden. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG beinhaltet die Befreiung für Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen. Steuerfreie Leistungen von Ärzten Leistungen eines Arztes aus dem Betrieb ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Vom Anwendungsbereich erfasst werden alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse.[1] Das RVG und die StBVV (StGebV a. F.) schließen die Anwendung von § 628 BGB mangels abschließender Regelung nicht aus. Jedoch treffen § 15 Abs. 4 RVG sowie § 12 Abs. 4 StBVV (der wortlautidentisch mit § 12 Abs. 4 StGebV a. F. ist) spezielle Anordnungen hinsichtlich der Honoraransprüche von Rec...mehr