Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Datenschutzbeauftragter nac... / 3.1 Unterrichtung und Beratung

Der Datenschutzbeauftragte hat neben der Überwachungsfunktion insbesondere eine Beratungsfunktion. Nach Art. 39 Abs. 1 lit. a DSGVO berät und unterrichtet er die Unternehmensleitung und auch die Beschäftigten über die sich aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Pflichten.mehr

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DSGVO-Pflichten für Unterne... / 10 Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben nach Art. 37 DSGVO zwingend einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen besteht, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder die ...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 3 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Vorangehend wurde bereits eine Kernaufgabe des Datenschutzbeauftragten als "Anwalt der Betroffenen" erwähnt. Die weiteren konkreten Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DSGVO: Unterrichtung und Beratung des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, hinsich...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.6 Informations- und Beratungspflicht (Abs. 5)

Rz. 48 Abs. 4 wurde durch Gesetz v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) neu eingefügt. Danach sind die Jugendämter oder die von ihnen hiermit beauftragten Stellen zur Information und Beratung der Eltern in Bezug auf das bestehende Angebot an Tageseinrichtungen und die zu treffende Auswahl im Hinblick auf eine Leistungsinanspruchnahme nach § 24 Abs. 1 und 2 verpflichtet. Gemäß Abs. 4 ...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.2 Angebote

Rz. 6 § 90 Abs. 1 Satz 1 lässt eine Erhebung von Kostenbeiträgen nur für die abschließend aufgezählten Angebote zu. Dies sind nach Nr. 1: Rz. 7 die Jugendarbeit nach § 11, die gemäß § 3 von Trägern der freien sowie der öffentlichen Jugendhilfe gleichermaßen erbracht werden. Zu den wesentlichen Inhalten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner,...mehr

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Datenschutzbeauftragter nac... / 1.2.2 Form der Bestellung

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist an keine besondere Form gebunden. Somit wäre auch eine mündliche Bestellung denkbar. Aus Gründen der Dokumentation und vor allem der Rechtssicherheit empfiehlt sich jedoch die schriftliche Bestellung. Musterschreiben: Bestellung zum Datenschutzbeauftragten Die _____________ eG / GmbH _______________________ (Straße und Hausnummer) _...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.1 Grundlagen der Förderung

Rz. 4 Abs. 1 legt den Umfang der Förderung in der Kindertagespflege fest und nimmt dabei Bezug auf § 24 Abs. 1, der in den Abs. 2 und 3 Ansprüche auf Betreuung in Kindertagespflege regelt. Rz. 5 Abs. 1 nennt als Grundlagen der Förderung in Kindertagespflege: die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson (soweit nicht bereits durch die Erziehungsberecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1 Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Abs. 1, 3)

Rz. 7 Absatz 1 beschreibt die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson als subsidiäre Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Fall, dass diese nicht von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Damit wird den Wünschen der Erziehungsberechtigten insoweit der Vorrang eingeräumt, als diese die Möglichkeit haben, eine geeignete Person ausz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Einleitung

Rz. 19 Das Anhörungsverfahren, das ausnahmslos vor Ausspruch der Kündigung durchzuführen ist, wird dadurch eingeleitet, dass der Arbeitgeber den Entschluss fasst, einen bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen, diese Absicht gegenüber dem Betriebsrat erklärt und seine Mitteilungspflichten gegenüber dem Betriebsrat vollständig erfüllt.[1] Dabei kann die Kündigungsmitteilung nicht nur ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Teilnahmeberechtiger Personenkreis

Rz. 6 Da die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses nicht öffentlich sind, können neben den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses nur Personen teilnehmen, die eine besondere Teilnahmeberechtigung haben. Der Unternehmer oder sein allgemeiner (ständiger) Vertreter hat an allen Sitzungen teilzunehmen. Unternehmer ist bei Einzelunternehmen der Firmeninhaber oder bei juristischen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Sitzungen

Rz. 2 Die Grundregeln über die Organisation des Betriebsrats und dessen Geschäftsführung sind auf den Wirtschaftsausschuss entsprechend anzuwenden.[1] Nach § 108 Abs. 1 BetrVG soll der Wirtschaftsausschuss monatlich einmal zusammentreten. Diese Regelung ist allerdings nicht zwingend. Von diesem Turnus kann also abgewichen werden. Die Sitzungen können häufiger oder seltener s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

Rz. 93 Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL genannte Verpflichtung, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Steuer zu befreien, ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau und wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht bzw. nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Umsätze einer selbstständigen Sprachlehrerin, die Vorschulkindern ...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.1 Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 übernimmt inhaltsgleich den bisherigen § 53 Abs. 2 (BT-Drs. 19/24445 S. 401) und normiert den Rechtsanspruch des Pflegers oder Vormunds als Einzelperson und auch eines Vormundschaftsvereins (i. V. m. Abs. 4 Satz 1) auf Beratung und Unterstützung in rechtlicher und in pädagogischer Hinsicht. Sie umfasst auch wirtschaftliche Fragen. Die Beratung und Unterstützung ...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 12 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt. 1 Allgemeines Rz. 2 Der bisherige § 53 wurde aufgespalten in § 53, der die Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht regelt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.7 Beratung der Träger von Einrichtungen (Nr. 7)

Rz. 13 § 85 Abs. 2 Nr. 7 siedelt die sachliche Zuständigkeit für Beratungen der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung systematisch und folgerichtig beim überörtlichen Träger an, dessen Aufgabe u. a. darin besteht, die für den Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung erforderliche Erlaubnis zu erteilen und darüber hinaus die Heimaufsicht (vgl....mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl....mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.5 Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a (Nr. 5)

Rz. 9 § 85 Abs. 2 Nr. 5 begründet die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers im Zusammenhang mit der Beratung örtlicher Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a, insbesondere bei der Auswahl einer Einrichtung oder der Vermittlung einer Pflegeperson in schwierigen Fällen. Es handelt sich hierbei vordergründig um Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgrup...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.3 Beratung durch eine Fachkraft, § 4 Abs. 2 analog nach Satz 3

Rz. 34 Gefährdungslagen können fachlich präzise und sachgerecht nur durch das Jugendamt bzw. die insoweit erfahrene Fachkraft eingeschätzt werden (BR-Drs. 5/21 S. 126 = BT-Drs. 19/26107 S. 123). Da Staatsanwälten und Richter insoweit die notwendige Fachkompetenz fehlt, ordnet Satz 3 die entsprechende Anwendung von § 4 Abs. 2 an. Staatsanwälte und Richter haben daher einen An...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2 Hilfe durch eine Fachkraft nach Abs. 2

2.2.1 Beratungsanspruch nach Satz 1 Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 betrifft die Fallgestaltung, dass jemand aus den in Abs. 1 genannten Personengruppen in einem Einzelfall die Beratung durch eine im Kinder- und Jugendschutz erfahrene Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung benötigt. Damit trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass die unter die Norm fallenden Berufsgru...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1 Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen ha...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.1 Beratung und Entwicklung von Empfehlungen (Nr. 1)

Rz. 5 § 85 Abs. 2 Nr. 1 knüpft im Wesentlichen an die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 JWG an, wobei die im JWG verwendete Formulierung "Aufstellung gemeinsamer Richtlinien" durch "Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben" ersetzt worden ist; nicht zuletzt deshalb, weil die Aufgaben des örtlichen Trägers in eigener Verantwortung, sprich im Zuge der kommuna...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3 Subsidiäre Befugnis zur Informationsweitergabe nach Abs. 3

2.3.1 Grundsätze nach Satz 1 Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S....mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.6 Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie Beistandschaft (Abs. 5)

Rz. 30 Für die Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie die Beistandschaft verweist Abs. 5 Satz 1 auf die örtlichen Zuständigkeitsbestimmungen, die für die gesetzliche Amtsvormundschaft gelten (Abs. 1 Satz 1 und 3) und lässt diese entsprechend anwenden. Rz. 31 Sollte der allein personensorgeberechtigte Elternteil den g.A. in den Bereich eines anderen Jugendamtes verlegen, ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.1 Beratungsanspruch nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 betrifft die Fallgestaltung, dass jemand aus den in Abs. 1 genannten Personengruppen in einem Einzelfall die Beratung durch eine im Kinder- und Jugendschutz erfahrene Fachkraft zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung benötigt. Damit trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass die unter die Norm fallenden Berufsgruppen i. d. R. nicht vom Fach sind u...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016,S. 54; Cirullies, Neue ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.2 Hinweispflicht nach Satz 2

Rz. 32 Darüber hinaus trifft den Jugendhilfeträger nach Satz 2 auch die Pflicht, Betroffene auf die Information nach Satz 1 vorab hinzuweisen. Diese Pflicht zur Vorabinformation erfährt dort eine Ausnahme, wo diese Hinweise dem Kindeswohl zuwiderlaufen, weil damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen infrage gestellt wird.mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.6 Evaluierungsklausel nach Abs. 6

Rz. 36 Abs. 6 sieht zur Evaluierung der Auswirkungen auf den Kinderschutz und zur Erprobung einer datenschutzrechtskonformen Umsetzung einen fallbezogenen interkollegialen Austausch von Ärzten vor. Der Austausch steht unter dem Vorbehalt landesrechtlicher Regelungen.mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der bisherige § 53 wurde aufgespalten in § 53, der die Mitwirkung des Jugendamts bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht regelt und § 53a, der die Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern durch das Jugendamt regelt.mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.2.2 Pseudonymisierung nach Satz 2

Rz. 15 Damit einerseits angesichts der unklaren Situation die Identität der betroffenen Eltern und Kindern noch gewahrt bleibt, andererseits die Fachkraft aber in die Lage versetzt wird, eine qualifizierte Einzelfallberatung zu geben, sollen die übermittelten Daten pseudonymisiert werden (Abs. 2 Satz 2). Die Pseudonymisierung unterscheidet sich von der Anonymisierung dadurch...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 37 Ein Berufsgeheimnisträger verletzt seine Schweigepflichten, wenn er bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung unmittelbar das Familiengericht und nicht zunächst das Jugendamt informiert (Hoffmann, ZKJ 2020 S. 249, 251; Hoffmann, ZKJ 2020 S. 45.). Rz. 38 Berufsgeheimnisträgers sind nicht zur Mitwirkung an der Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII (Schutzauftrag b...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.5 Mitarbeiter von Zollbehörden nach Abs. 5

Rz. 33 Abs. 5 ordnet die entsprechende Anwendung der Regelungen in Abs. 2 und 3 auch für Mitarbeiter von Zollbehörden an. Rz. 34 Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass Mitarbeiter von Zollbehörden, die dem Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I unterliegen, nicht zugleich Berufsgeheimnisträger i. S. d. des Katalogs in Abs. 1 sind und dennoch Kenntnis kindeswohlgefährdender Um...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4 Informationspflicht gegenüber Berufsgeheimnisträger = sog. Echo-Effekt nach Abs. 4

Rz. 25 Mit dem durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügten Abs. 4 (vgl. insoweit die Gesetzesmaterialien in BR-Drs. 5/21 S. 124 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 121) wird eine Informationspflicht des Jugendhilfeträgers gegenüber dem in § 4 Abs. 1 genannten Berufsgeheimnisträger eingefügt. Damit wird die Informationspflicht intensiviert (Cir...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.2 Datenweitergabe nach Satz 2

Rz. 21 Satz 2 stellt eine datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage zur Weitergabe der notwendigen Daten dar und ermächtigt den Berufsgeheimnisträger zu diesem Zweck zur Weitergabe der erforderlichen Daten an das Jugendamt. Satz 2 hat dabei zugleich einschränkende Ermächtigungsfunktion. Die Befugnis zur Weitergabe von Daten an das Jugendamt besteht nach Abs. 2 nur dann, w...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022 S. 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.3 Ausnahmen von der Aufsichtspflicht (Abs. 3)

Rz. 5 Abs. 3 übernimmt den bisherigen § 53 Abs. 4 Satz 2 unter Anpassung an die Regelungen der §§ 1774, 1781 BGB. Er trägt zum einem dem Gesichtspunkt Rechnung, dass ein Vormundschaftsverein nur noch als vorläufiger Vormund bestellt werden kann. Darüber hinaus wird die Vorschrift auf den mit der Reform gesetzlich geregelten Vereinsvormund erweitert. Dieser wird nach § 54 Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 12 Nr. 4 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) mit Wirkung zum 1.1.2023 neu eingeführt.mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt (Abs. 1) Rz. 3 Abs. 1 übernimmt inhaltsgleich den bisherigen § 53 Abs. 2 (BT-Drs. 19/24445 S. 401) und normiert den Rechtsanspruch des Pflegers oder Vormunds als Einzelperson und auch eines Vormundschaftsvereins (i. V. m. Abs. 4 Satz 1) auf Beratung und Unterstützung in rechtlicher und in pädagogischer Hinsicht. Sie umfasst a...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.4 Entsprechende Geltung für Pflegschaften (Abs. 4)

Rz. 6 Abs. 4 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für Vormünder geltenden Abs. 1 bis 3.mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.3 Unverzüglich Benachrichtigungspflicht nach Satz 3

Rz. 22 Der mit dem KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügte Satz 3 begründet eine unverzügliche Informationspflicht (Satz 3 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt, vgl. BT-Drs. 19/28870 S. 77 f. und 112 f.; vgl. auch Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 202...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1 – als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es sind daher Ausnahmen bei atypischen Fallgestaltungen möglich und denkbar. Rz...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und von ihrer Ausbildung her zur Erörterung einschlägiger Problemlagen...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 3 Literatur

Rz. 7 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft von den anderen Aufgaben des Jugendamts ab dem ...mehr

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Jung, SGB VIII § 53a Beratu... / 2.2 Aufsicht durch das Jugendamt (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 übernimmt Satz 1 und 2 des bisherigen § 53 Abs. 3. Abs. 2 Satz 1 normiert eine von Weisungen des Familiengerichts unabhängige Überwachungs- und Aufsichtspflicht des Jugendamtes über die Pfleger und Vormünder in Bezug auf die Erziehung und Pflege der Mündel. Werden Mängel festgestellt, so weist das Gesetz dem Jugendamt allerdings keine Eingriffsbefugnisse zu. Vie...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.5 Zeitpunkt der Mitteilungspflicht – Unverzüglichkeit

Rz. 20 Satz 1 bestimmt auch den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht und ordnet an, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Unverzüglichkeit ist hier – wie auch anderswo im sozialrechtlichen Kontext – i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu verstehen. Daher muss die Strafverfolgungsbehörde und auch das erkennende Gericht die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern machen. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 4 Eine Beteiligung freier Träger oder die Übertragung zur Ausführung kommt hinsichtlich folgender Aufgaben der Jugendhilfe in Betracht (vgl. ausführlich dazu Maas/Törnig, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 76 Rz. 12 ff.): die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (eine Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personenbe...mehr