Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 3 FAQs

1) Mir ist durch einen Vorgesetzten die Aufgabe übertragen worden, mich um die Arbeitssicherheit in meinem Verantwortungsbereich zu kümmern. Mir ist aber nicht klar, auf was ich nun alles zu achten habe. Was soll ich tun? Verantwortung kann nur übernehmen, wer weiß, wofür er verantwortlich ist. Mit dem Vorgesetzten ist nun zu klären, wie genau diese Aufgabenübertragung umzus...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Leitsatz 1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 – IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539). 2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen

Leitsatz 1. Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. 2. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlosse...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.10 Beratung durch den MD (Abs. 4)

Rz. 53 Der MD soll den Krankenkassen und ihren Verbänden auch in anderen Fällen als den im Gesetz genannten beratend zur Verfügung stehen (Satz 1). Statt des MD können auch andere Gutachterdienste beauftragt werden (BT-Drs. 16/3100). Rz. 54 Die Beratung soll insbesondere für allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten, für Fra...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten (Art. 2 § 21 Abs. 1) und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 4 Abs. 1, 2, 6 und 8 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat der Vorschrift mit Wirkung ab 1.1.1989 den Abs. 3a eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutachtung und Beratung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenve...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung (vgl. zum Folgenden insgesamt die Konkretisierungen unter B.2.ff. der Richtlinie) zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.3 Beratung und Unterstützung (Abs. 3)

Rz. 8 Der durch das Präventionsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2016 eingefügte Abs. 3 (vgl. Rz. 1) verpflichtet die Krankenkassen, den Unternehmen Beratung und Unterstützung in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen für betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten. Die Strukturen hierfür sind bereits durch die Geschäfts- und Servicestellen der Krankenkassen, die gemeinsamen...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5.1 Hilfsmittel (Nr. 1)

Rz. 45 Die Krankenkasse kann vor der Bewilligung eines Hilfsmittels prüfen lassen, ob das Hilfsmittel erforderlich ist (§ 33). Der MD berät dabei den Versicherten. Der MD ist verpflichtet, bei der Begutachtung und der Beratung mit den Orthopädischen Versorgungsstellen zusammenzuarbeiten. In der Praxis hat sich in diesem Zusammenhang vielfach eine intensive Zusammenarbeit zwi...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 13 Die Regelung beschreibt als Grundnorm das Aufgabenspektrum des MD. Sie umfasst insbesondere die Arbeitsfelder der Einzelfallbegutachtung und die Beratung. Die Krankenkassen haben darauf zu achten, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§§ 2, 12, 70). Für ...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2 Rechtspraxis

2.1 Geschäftsordnung (Abs. 1) Rz. 3 Die Geschäftsordnung, die sich jedes Selbstverwaltungsorgan geben muss, ist eine rein interne Regelung, kein autonomes Recht. Sie bindet nur die Organmitglieder im Innenverhältnis. Außenwirkung entfaltet sie nicht. Sie unterliegt der freien Selbstbestimmung jedes Selbstverwaltungsorgans, sodass die Geschäftsordnung des Vorstandes nicht der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Modalitäten, die bei Beratungen der Selbstverwaltungsorgane zu beachten sind. Die Regelung stellt die Rahmenbedingungen auf, die zumeist Mindestvoraussetzungen darstellen und der Ergänzung durch Satzung und Geschäftsordnung zugänglich sind.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.3 Datenverarbeitung bei Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1b)

Rz. 32 Die Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für eine gutachtliche Stellungnahme des MD aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit werden von den Krankenkassen anhand der bereits nach § 284 Abs. 1 Satz 1 vorliegenden Sozialdaten beurteilt (Satz 1; dazu gehören z. B. die Angaben auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die Krankenkasse ist bei einer Arbeitsunfähigkeit verpflic...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten (Art. 2 § 21 Abs. 1) und hat die bis dahin geltenden Regelungen nach § 4 Abs. 1, 2, 6 und 8 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) ersetzt. Das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) hat der Vorschrift mit Wirkung ab 1.1.1989 den Abs. 3a eingefügt.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.5 Außerklinische Intensivpflege (Nr. 5)

Rz. 43a Die Krankenkasse hat die Voraussetzungen für außerklinische Intensivpflege (§ 37c Abs. 2 Satz 1) durch den MD prüfen zu lassen (§ 37c Abs. 2 Satz 6). Die Prüfung wird jährlich wiederholt (§ 37c Abs. 2 Satz 7).mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.4 Zahnersatz (Nr. 4)

Rz. 43 Bestimmte Personenkreise (z. B. Asylbewerber) haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2). Den Tatbestand der aus medizinischen Gründen unaufschiebbaren Versorgung hat der MD zu prüfen.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5.2 Dialysebehandlung (Nr. 2)

Rz. 47 Die Krankenkasse kann bei einer Dialysebehandlung prüfen lassen, welche Form der ambulanten Dialysebehandlung unter Berücksichtigung des Einzelfalls notwendig und wirtschaftlich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2 Rechtspraxis

2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1) Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch einen Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3 Gutachtliche Stellungnahmen bei Arbeitsunfähigkeit (Satz 1 Nr. 3)

2.1.3.1 Sicherung des Behandlungserfolgs (Buchst. a) Rz. 25 Die gutachtliche Stellungnahme dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig einzuleiten. Dazu ist durch den MD zu beurteilen, welche Behandlungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um den angestrebten Behandlungserfolg zu erzielen. Dabei ist das...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4 Gesetzliche Prüfanlässe (Abs. 2)

Rz. 37 Die Norm enthält einen verpflichtenden Prüfauftrag und geht damit über die grundsätzlichen Regelungen in Abs. 1 hinaus. Ein Anwendungsermessen ist den Krankenkassen nicht eingeräumt. Lediglich beim Erstantrag auf bestimmte Leistungen (Nr. 1) prüft der MD stichprobenartig die medizinische Notwendigkeit. 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1) Rz. 38 Die Notwendigkeit ...mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.1 Geschäftsordnung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäftsordnung, die sich jedes Selbstverwaltungsorgan geben muss, ist eine rein interne Regelung, kein autonomes Recht. Sie bindet nur die Organmitglieder im Innenverhältnis. Außenwirkung entfaltet sie nicht. Sie unterliegt der freien Selbstbestimmung jedes Selbstverwaltungsorgans, sodass die Geschäftsordnung des Vorstandes nicht der Zustimmung der Vertreterversa...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.3 Häusliche Krankenpflege (Nr. 3)

Rz. 42 Versicherte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege (§ 37 Abs. 1 Satz 1). Der Anspruch besteht bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall, kann aber auch für einen längeren Zeitraum bewilligt werden, wenn der MD die Notwendigkeit festgestellt hat (§ 37 Abs. 1 Satz 4, 5).mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5.3 Hilfsmittelversorgung (Nr. 3)

Rz. 48 Die Krankenkasse kann die Evaluation durchgeführter Hilfsmittelversorgungen durch den MD prüfen lassen. Der MD überprüft Hilfsmittel nach der Anpassung und Auslieferung auf Qualität, Funktionalität und Eignung.mehr

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Jansen, SGB IV § 63 Beratung / 2.2 Weitere Bestimmungen (Abs. 2 bis 5)

Rz. 4 Die Einberufung des Selbstverwaltungsorgans obliegt "nach Bedarf" dessen Vorsitzenden (Satz 1). Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder es verlangt (Satz 2). In der Praxis sehen die Geschäftsordnungen über diese Mindestvoraussetzungen hinaus oft eine turnusmäßige Einberufung vor, bei Einberufungen "nach Bedarf" handelt es sich dann um außer...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1 Gutachtliche Stellungnahme (Abs. 1)

Rz. 18 Die Norm zählt die Sachverhalte auf, bei denen die Krankenkassen verpflichtet sind, eine gutachtliche Stellungnahme des MD einzuholen. Das Gutachten dient der Vorbereitung des Verwaltungshandelns durch einen Verwaltungsakt. Die Rechtmäßigkeit der Beauftragung des MD bzw. die Richtigkeit der gutachtlichen Stellungnahme ist nur im Wege der Anfechtung einer ergangenen Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.2 Einleitung von Leistungen zur Teilhabe (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 23 Die Norm bezieht sich auf die Einleitung von Leistungen zur Teilhabe. Sie ist insbesondere zu beachten, wenn verschiedene Leistungen erforderlich oder mehrere Leistungsträger zuständig sind. Rz. 24 Leistungen zur Teilhabe, die auch von den Krankenkassen erbracht werden, sind: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 SGB IX), unterhaltssichernde und andere e...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.1 Sicherung des Behandlungserfolgs (Buchst. a)

Rz. 25 Die gutachtliche Stellungnahme dient dazu, den Behandlungserfolg zu sichern und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit rechtzeitig einzuleiten. Dazu ist durch den MD zu beurteilen, welche Behandlungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um den angestrebten Behandlungserfolg zu erzielen. Dabei ist das Leistungsangebot anderer Sozialleistungsträger zu b...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5 Beauftragung des MD in geeigneten Fällen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 44 Die Norm enthält 4 Prüftatbestände und stellt entsprechende Prüfaufträge an den MD in das Ermessen der Krankenkassen. Dabei ist der unbestimmte Rechtsbegriff "geeignete Fälle" auszulegen. Geeignete Fälle sind u. a. gegeben, wenn die Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit erheblich sind oder Zweifel an der Eignung der Leistung bestehen (Beyer, in: jurisPK-SGB V, 2....mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.11 Dienstfähigkeit von Bundesbeamten (Abs. 4a)

Rz. 55a Dem MD wird ermöglicht, Bundesbeamte auf ihre Dienstfähigkeit zu untersuchen und hierzu Gutachten zu erstellen, wenn die zuständige Behörde sich mit einem entsprechenden Ersuchen an den MD wendet (Satz 1). Voraussetzung ist, dass die Wahrnehmung der übrigen Aufgaben durch den MD für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nicht beeinträchtigt wird. Die Bundes...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.2 Annahme von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit (Abs. 1a)

Rz. 28 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind insbesondere anzunehmen, wenn Versicherte auffällig häufig arbeitsunfähig sind, Versicherte auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind, der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.2 Behandlung im Ausland (Nr. 2)

Rz. 41 Wenn eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur außerhalb des Geltungsbereiches des Vertrages zur Gründung der EG und des Abkommens über den EWR möglich ist, dann kann die Krankenkasse die Kosten für die erforderliche Behandlung übernehmen (§ 18 Abs. 1 Satz 1). Ob die Behandlung nur außerhalb des Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.8 Ablehnung eines Leistungsantrags ohne vorherige Begutachtung (Abs. 3b)

Rz. 52a Eine Begutachtung in den Fällen des Abs. 3 ist in das Ermessen der Krankenkasse gestellt. Fehlt es an einer Begutachtung und lehnt die Krankenkasse den entsprechenden Leistungsantrag wegen fehlender medizinischer Erforderlichkeit ab, kann der Versicherte dagegen einen Widerspruch einlegen. Kann die Krankenkasse dem Widerspruch nicht vollständig abhelfen (§ 85 Abs. 1 ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.1 Notwendigkeit von Leistungen (Nr. 1)

Rz. 38 Die Notwendigkeit bestimmter Leistungen wird vor deren Erstbewilligung in Stichproben geprüft: medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23), medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 40), medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41). Dazu ist ein ärztlicher Behandlungsplan vorzulegen. Umfang und Auswahl der Stich...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.5.4 Behandlungsfehler (Nr. 4)

Rz. 49 Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt (BGH, Urteil v. 6.10.2009, VI ZR 24/09). Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erw...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.1 Leistungserbringung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 20 Eine gutachtliche Stellungnahme ist in geeigneten Fällen vor der Erbringung von Leistungen im Einzelfall einzuholen. Sie dient insbesondere der Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung oder bei Auffälligkeiten der Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Norm bezieht sich auf alle Leistungen der gesetzlichen Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.1.3.2 Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (Buchst. b)

Rz. 26 Eine gutachtliche Stellungnahme ist einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen. Damit soll dem Missbrauch der Entgeltfortzahlung entgegen getreten werden. Rz. 27 Abs. 1a legt die Fälle fest, in denen insbesondere Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anzunehmen sind. Die Begutachtung kann nur durch die Krankenkasse veranlasst werden. Der Arbeitgeber hat...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.7 Zuordnung von Patienten (Abs. 3a)

Rz. 52 Die Ordnungsmittel zur Personalbedarfsermittlung in der stationären Psychiatrie bestimmen den Personalbedarf nach einem leistungsorientierten Konzept auf der Basis einer Zuordnung des Patienten zu Behandlungsbereichen (BT-Drs. 12/3608). Auf dieser Grundlage werden die Stellenpläne entwickelt, die wiederum Bestandteil der Budgetverhandlungen sind. Die Krankenkassen und...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.13 Unabhängigkeit der Gutachter des MD (Abs. 5)

Rz. 56 Die Gutachter des MD sind bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen Aufgaben nur ihrem Gewissen unterworfen (Satz 1). Damit hat der Gesetzgeber die im ärztlichen Berufsrecht manifestierte Unabhängigkeit der ärztlichen Gutachter auch auf die Ärzte und qualifizierten Pflegefachkräfte des MD übertragen. Die Unabhängigkeit wird durch Gesetze und Richtlinien begrenzt. Zu den Gu...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.6 Begründung bei Behandlungsfehlern (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 51a Das Ergebnis einer Prüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 teilt der MD der beauftragenden Krankenkasse in einer gutachterlichen Stellungnahme mit. Das Gutachten ist in jedem Fall für den Versicherten nachvollziehbar zu begründen. Das gilt auch, wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wird. Die Begründungspflicht in diesem Fall ist davon abhängig, dass eine Begründung zur ...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.9 Ablehnung eines Leistungsantrags mit vorheriger Begutachtung (Abs. 3c)

Rz. 52c Lehnt die Krankenkasse einen Leistungsantrag aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme des MD ab, hat die Krankenkasse in ihrem ablehnenden Bescheid das Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme und die wesentlichen Gründe dafür in einer verständlichen und nachvollziehbaren Form mitzuteilen. Obwohl es an einer ausdrücklichen Aussage über die Schriftform der Ablehnung...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 58 Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDKRL) v. 27.8.1990. Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Richtlinie über Umfang und Auswahl der Stichproben bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und Ausnahmen davon nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Richtlinie MDK-Stichpro...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Die Norm hat die Regelung in § 369 b Abs. 1 RVO über die Aufgaben des Vertrauensärztlichen Dienstes abgelöst und beschreibt das Aufgabenspektrum des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). R...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.14 Form gutachtlicher Stellungnahmen (Abs. 6)

Rz. 57a Fallabschließende gutachtlichen Stellungnahmen der MD sind in schriftlicher oder elektronischer Form zu verfassen. Mündliche fallabschließende Stellungnahmen (z. B. im Rahmen einer sozialmedizinischen Fallberatung -SFB- zwischen Gutachtern des MD und Beschäftigten der Krankenkassen) sind schon aufgrund der erforderlichen Nachvollziehbarkeit der Begutachtung nicht zul...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.12 Epidemische Lage (Abs. 4b)

Rz. 55e Der MD kann seinen Mitarbeitern unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung eine unterstützende Tätigkeit bei Dritten zuweisen (Satz 1). Die Unterstützungsleistung war bis zum 11.12.2021 davon abhängig, dass eine entsprechende Lage vom Bundestag festgestellt wurde (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IfSG). Die Zuweisung wird durch den MD befristet. Die Zuweisung i...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Ziel ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften innerhalb einer organisatorischen Einheit, um eine...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 2.2.6 Trägerübergreifende Beratungsstandards und Peer Counseling (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 11 Der von Behinderung betroffene Mensch hat ein hohes Interesse an einer umfassenden rehabilitationsträgerübergreifenden Beratung, um mehr Klarheit über Probleme und Bewältigungsmöglichkeiten, Entscheidungsalternativen und Entwicklungsperspektiven zu gewinnen, um zu erfahren, welche Rehabilitations- und sonstige Teilhabeleistungen zulasten welches Rehabilitationsträgers in...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.1 Wesen der interdisziplinären "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die interdisziplinäre Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit drohender oder bereits eingetretener Behinderung, die später die Teilhabe – hier insbesondere die Schulfähigkeit oder die soziale Teilhabe (vgl. Komm. zu § 2) – einschränkt. Die (drohende) Behinderung kann auch von Entwicklungsstörunge...mehr

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Sauer, SGB IX § 46 Früherke... / 2.3.2 Inhalt der Förderung und Behandlung

Rz. 21 Die interdisziplinäre Frühförderung wird ausschließlich als Komplexleistung (vgl. Rz. 24 ff.) angeboten (§ 46 Abs. 3 Satz 2) und ist so lange notwendig, bis das individuelle Teilhabeziel (z. B. Erlangung der Schulfähigkeit) erreicht wird, endet aber spätestens mit dem Schuleintritt, also mit dem Tag vor dem ersten Schultag (§ 46 Abs. 3 Satz 2). Die Förderung und Therap...mehr

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Sommer, SGB V § 20b Betrieb... / 2.1 Leistungen zur Gesundheitsförderung (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Neuregelung der betrieblichen Gesundheitsförderung in § 20a in der bis zum 24.7.2015 geltenden Fassung (vgl. Rz. 1) machte es der Gesetzgeber zur Aufgabe der Krankenkassen, unter Einbeziehung aller Beteiligten Prozesse zur gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Umwelt zu initiieren und die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um die persönliche Ges...mehr

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Jansen, SGB IV § 28p Prüfun... / 2.3 Kriterien zur Auswahl der zu prüfenden Arbeitgeber (§ 28 Abs. 1b)

Rz. 54 Die Vorschrift hat das UVMG v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) dem § 28p hinzugefügt. Allerdings betraf der seinerzeitige Inhalt das Zusammenwirken der Träger der Rentenversicherung mit jenen der Unfallversicherung (dazu Rz. 9). Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014 (BGBl. I S. 1311) fasste den Inhalt neu und verlagerte die bisherige, ...mehr