Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Französische Republik (Hauptstadt: Paris, Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westeuropa, zu dem auch die überseeischen Départements > Guadeloupe, > Guayana, > Martinique, > Réunion und > Mayotte gehören. Frankreich grenzt im Norden an > Belgien und > Luxemburg, im Osten an Deutschland, die > Schweiz und > Italien, im Süden an > Mo... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Veranlagung der Kirchensteuer nach dem Kapitalertragsteuerbetrag (§ 51a Abs 2d EStG)

Rn. 216 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird die nach § 51a Abs 2b EStG zu erhebende KiSt nicht nach § 51a Abs 2c EStG als KiSt-Abzug vom KiSt-Abzugsberechtigten einbehalten, erfolgt gem § 51a Abs 2d S 1 Hs 1 EStG nach dem Ablauf des Kj eine (isolierte) Veranlagung nur für KiSt-Zwecke, Petersen in K/S/M, § 51a EStG Rz C 109 (07/2021). Dieser liegt als Bemessungsgrundlage nicht di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Europäische Harmonisierungsvorhaben auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zur Problematik der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung zwischen ausländischen Betriebsstätten und inländischen Stammhäusern/Muttergesellschaften legte die EU-Kommission 1990 einen Richtlinienvorschlag vor (v 24.01.1991 KOM/1990/595/FINAL; ABl EG 1991 Nr C 53 v 28.02.1991, 30). Danach wird dem Stammhaus die Möglichkeit eingeräumt, die V... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderheiten bei Auslandsumzügen

Rz. 115 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 § 14 Abs 1 BUKG sieht vor, dass die besonderen Bedürfnisse bei Auslandsumzügen in einer besonderen VO geregelt werden. Ebenso wie das BUKG für Inlandsumzüge (> Rz 57 ff) gibt die AUV bei Auslandsumzügen den für den Abzug von WK von ArbN im öffentlichen und privaten Dienst maßgebenden Rahmen vor (> Rz 3, 45). Sie gilt für Umzüge vom > Inland... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Rn. 7 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wird die LSt pauschaliert, so hat der ArbG auch die Kirchen-LSt und den SolZ zu übernehmen: Der SolZ beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Freigrenzen für die Ermittlung des SolZ im laufenden LSt-Abzugsverfahren (vgl § 3 Abs 4 SolZG) bzw im Rahmen der ESt-Veranlagung (vgl § 3 Abs 3 SolZG) gelten nicht bei der Ermittlung des SolZ auf die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtung der Vorauszahlungen ohne gesonderte Festsetzung (§ 51a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Vorauszahlungen auf die Zuschlagsteuern sind nach § 51a Abs 4 S 2 EStG auch dann zu entrichten, wenn ein entsprechender Vorauszahlungsbescheid (noch) nicht ergangen ist. Es bedarf keiner besonderen Aufforderung, das Leistungsgebot soll sich aus dem Gesetz ergeben, falls ESt-Vorauszahlungen festgesetzt worden sind, Ettlich in Brandis/Heuerma... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzpendler

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Grenzpendler ist ein Stpfl, der – oft jahrelang – arbeitstäglich von seinem Ansässigkeitsstaat über die Grenze hin zu seiner Arbeitsstelle in einen anderen Staat pendelt, für den aber eine der für > Grenzgänger vorgesehenen Sonderregelungen nach einem Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung nicht gilt (zu den deutschen DBA > Grenz... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Berechnung und Abführung der Beiträge bei Rentenversicherungsfreiheit

Tz. 74 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sind aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen, also gegebenenfalls auch aus einem 603 EUR (bis zum 31.12.2025: 556 EUR, bis 31.12.2024: 538 EUR) übersteigenden Betrag, z. B. bei schwankenden Arbeitsentgelten, bei unvorhersehbarem Überschreiten oder durch Einmalzahlunge... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Schätzung

Rz. 13 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Handelt es sich um eine Vielzahl von Nachforderungsfällen, in denen die Ermittlung der LSt nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 39b bis 39c EStG) schwierig ist oder einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand erfordern würde, und stellt der ArbG keinen Antrag auf > Pauschalierung der Lohnsteuer (> Rz 12), darf das FA die je nach Lage des Falls... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIII. Verfahrensrecht

Rn. 301 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Richtet sich die Klage des StPfl gegen die Höhe der festgesetzten Steuer (ESt, KapSt, KSt), darf im Klageantrag der SolZ nicht genannt werden, andernfalls ist die Klage insoweit unzulässig, folgt aus § 51a Abs 5 S 1 EStG bzw § 1 Abs 5 S 1 SolZG; danach kann mit einem Rechtsbehelf gegen die Zuschlagsteuer weder die Bemessungsgrundlage noch d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / T. Voller Kapitalertragsteuerabzug trotz Teileinkünfteverfahren (§ 43 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die KapSt wird immer vom vollen KapErtr als Bemessungsgrundlage berechnet. Es spielt keine Rolle, ob nach § 3 Nr 40 Buchst d–f EStG iVm § 3 Nr 40 S 2 EStG 40 % oder nach § 8b Abs 1 KStG der volle Betrag bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleibt. Mit einer solchen Frage wäre der mit dem KapSt-Abzug beauftragte Entrichtungspflichtige im... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Wirkung der Steuererhebung (§ 40b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Als Folge der "Steuererhebung" hat der ArbG die pauschale Steuer zu übernehmen. Er wird damit zum Steuerschuldner (§ 40b Abs 5 S 1 EStG iVm § 40 Abs 3 S 1 und 2 EStG). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird dafür beim ArbN von der individuellen Besteuerung freigestellt. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis des § 2a Abs 1 und 2 EStG zu anderen Vorschriften

Rn. 48 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Soweit andere Vorschriften (zB § 2 Abs 3, § 2b, § 15 Abs 4 EStG ) die Verrechnung von Verlusten beschränken, ist die Konkurrenz zu § 2a EStG dahin gehend zu lösen, dass die jeweils weiterreichende Beschränkung anzuwenden ist. Rn. 49 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Soweit der Ausgleich eines Verlustes bei einem Kommanditisten zu einem negativen Kapi... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Finnland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Republik Finnland (Hauptstadt: Helsinki; Amtssprachen: Finnisch und Schwedisch) ist ein Staat in Nordeuropa. Finnland grenzt im Norden an > Norwegen, im Osten an > Russland, im Süden an die Ostsee und im Westen an > Schweden. Es gilt das DBA vom 19.02.2016 (BGBl 2017 II, 466 = BStBl 2017 I, 1527), welches durch Bekanntmachung vom 02.11.201... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Abgeltungswirkung des Steuerabzugs (§ 43 Abs 5 EStG)

Rn. 300 Stand: Das Gesetz regelt zusammengefasst die grundsätzliche abgeltende Wirkung für die Einkünfte aus KapVerm, die dem Steuerabzug unterlegen haben. Es führt dann die Ausnahmen nochmals ausdrücklich an, die an anderer Stelle zu Gunsten und zu Ungunsten des StPfl geregelt sind. Leider ist jedoch die Frage ausgesprochen strittig, unter welchen engeren Voraussetzungen die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsprechung des BFH

Rn. 35c Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Von finalen Verlusten ist nach der Rspr des BFH auszugehen, wenn der StPfl nachweist, dass der StPfl die im Ausland rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Verlusten tatsächlich ausgeschöpft hat und keine anderweitige Möglichkeit besteht, die Verluste der Betriebsstätte im Ausland für zukünftige Zeiträume von ihr selbst... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Vorliegen eines DBA mit Freistellungsmethode

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ausländische Verluste sind nach den DBA-Regeln im Inland steuerfrei und dürfen bei der Ermittlung der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zum Ausgleich gebracht werden. § 2a Abs 1 und 2 EStG wirken sich bei Verlusten aus Drittstaaten (Nicht-EU-/EWR-Staaten) iRd Progressionsvorbehaltes auf den Steuersatz aus: Rn. 26 Stand: EL 187 – ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG in der durch das StMBG v 21.12.1993 (BGBl I 1993, 2310) geänderten Fassung ist seit dem VZ 1994 anzuwenden. § 51a EStG idF des JStG v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1259) findet ab dem VZ 1996 Anwendung. § 51a EStG in der durch das Gesetz zur Familienförderung v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) geänderten Fassung ist ab dem VZ 2000 anzuwend... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a EStG findet auf jede nach der ESt zu bemessende Zuschlagsteuer Anwendung, sodass grundsätzlich ohne Bedeutung ist, ob der StPfl unbeschränkt oder beschränkt stpfl ist. Rn. 51 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Strittig ist jedoch, ob das auch für die Anwendung des § 51a Abs 2 EStG gilt. Nach § 50 Abs 1 S 4 EStG ist die Berücksichtigung der Frei... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der > Arbeitnehmer ein vom > Arbeitgeber gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum > Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG; zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38 ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des Ar... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundlage ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Griechenland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Hellenische Republik (deutsch: Griechenland; Hauptstadt: Athen; Amtssprache: Griechisch) ist ein Staat in Südosteuropa. Griechenland grenzt im Nordwesten an > Albanien, im Norden an > Nordmazedonien und > Bulgarien, im Nordosten an die > Türkei und liegt im Übrigen am – bzw die zahlreichen Inseln: im – Mittelmeer. Es gilt das Abkommen zur ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großbritannien und Nordirland

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Hauptstadt: London; Amtssprache: hauptsächlich Englisch), ist ein westeuropäischer Staat und der größte Inselstaat Europas, westlich des europäischen Kontinents. Es grenzt im Westen und Norden an den Atlantik, im Osten an die Nordsee und im Süden an den Ärmelkanal. Das Vereinigte Königr... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – > Piloten und Bordpersonal wie > Stewards/Stewardessen und > Purser – sind regelmäßig > Arbeitnehmer; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BAG vom 16.03.1994 – 5 AZR 447/92, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältn... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.4 EU-Vorschlag für eine Gruppenbesteuerung

Rz. 63a Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Regelung unterbreitet, die einer grenzüberschreitenden Organschaft entspricht.[1] Nach der Richtlinie sind obligatorisch für inländische oder multinationale Gruppen von Körperschaften bzw. Betriebsstätten, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich ansässig sind, und in mindestens 2 der 4 letzten Geschäftsjahre einen jähr... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.4 Feststellung der anzurechnenden Steuer (Abs. 5 S. 3)

Rz. 940 Zusätzlich bestimmt § 14 Abs. 5 S. 3 KStG, dass von der Organgesellschaft geleistete Steuern, die bei dem Organträger anzurechnen sind, gesondert festgestellt werden. Diese Bestimmung ist erforderlich, da anzurechnende Steuern keine mit dem Einkommen der Organgesellschaft zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen sind. § 14 Abs. 5 S. 3 KStG entspricht § 180 Abs. 5 Nr.... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 631 Schüttet die Organgesellschaft Gewinne verdeckt an den Organträger aus, handelt es sich um eine "verdeckte Gewinnabführung".[1] Sie ist ebenso zu behandeln wie andere Gewinnabführungen. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Organträger nicht unter § 8b Abs. 1 KStG fällt, sondern als Einkommensbestandteil in vollem Umfang steuerpflichtig ist.[2] ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.4 Spendenabzug

Rz. 645 Da Organträger und Organgesellschaft selbstständige Rechtssubjekte bleiben und die Organschaft keine Auswirkungen auf die subjektive Stpfl. der Organgesellschaft hat, ist der Höchstbetrag für den Spendenabzug bei beiden Personen unabhängig voneinander zu ermitteln. Das bedeutet, dass Maßstab für den Höchstbetrag des Spendenabzugs nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG bei dem Or... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.6 Spendenabzug

Rz. 602 Die Abzugsfähigkeit der von der Organgesellschaft geleisteten Spenden richtet sich allein nach den Verhältnissen (Einkommen, Umsatz) der Organgesellschaft. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG ist eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Dementsprechend ist sie bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft anzuwenden. Die Organgesellschaft bleibt Steuersubjekt, für ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft

Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamten Gewinn erfassen, da nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der "ganze" Gewinn a... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Telefon- und Internetkosten / 9 Umsatzsteuer für die private Internetnutzung

Selbstständige und Unternehmer zahlen Umsatzsteuer für die private Nutzung von Telefon, Handy und Internet. Soweit Arbeitnehmer das Internet kostenlos für private Zwecke nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der lohnsteuerfrei ist. Diese Steuerfreiheit bezieht sich auf die Nutzung der Geräte und auf die laufenden Kosten und Gebühren. Eine entsprechende Befreiu... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.4.1 Grundsatz

Rz. 639 Ist das eigene Einkommen des Organträgers errechnet, wird ihm das Einkommen der Organgesellschaft zugerechnet. Das Einkommen der Organgesellschaft bildet für den Organträger "fremdes" Einkommen, da es nicht unmittelbar von ihm erzielt worden ist.[1] Die Zurechnung des Organeinkommens erfolgt also nach der Ermittlung des eigenen Einkommens des Organträgers und der Org... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.2 Tatbestand der Mehr- und Minderabführungen mit Ursache in vororganschaftlicher Zeit

Rz. 748 § 14 Abs. 3 KStG enthält keine Definition, was unter einer Mehrabführung zu verstehen ist, die "ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit" hat.[1] Für Minderabführungen gilt Entsprechendes. Zweifelhaft kann der Begriff der Verursachung in vororganschaftlicher Zeit sein, weil der BFH[2] entschieden hatte, bei einer Gewinnabführung könne nicht danach unterschieden werd... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 13 Abs. 2 Satz 2 legt fest, welche Pauschalen und Freibeträge bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen sind. Die Pauschalen und Freibeträge dienen nur der Ermittlung der Steuerabzüge. 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1) Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-P... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Er... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist, als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben, die Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 2c BEEG) und der Gewinneinkünfte (§ 2d BEEG) maßgeblich, die die zum Elterngeldbezug berechtigte Person durchschnittlich monatlich hat. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität werden diese Einkünfte be... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und Berücksichtigung der Pauschalen und Freibeträge (Abs. 2)

4.1 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern (Abs. 2 Satz 1) Rz. 7 Abs. 2 bestimmt die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern und trifft Vorgaben für die dabei zu berücksichtigenden Pauschalen und Freibeträge. Rz. 8 Zunächst legt Abs. 2 Satz 1 fest, dass Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Steuern die monatlich durc... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.2 Vorsorgepauschale (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 regelt, unter welchen Maßgaben die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Steuerabzüge zu berücksichtigen ist. Die Vorschrift enthält mit ihren 2 Alternativen eine Rechtsfolgenverweisung: Elterngeldrechtlich wird lediglich festgelegt, bei welchen Personengruppen welche einzelnen Teil... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 14 Bei Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit wird zunächst der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (sog. Werbungskostenpauschale) – steuermindernd – berücksichtigt. Dieser kann bei Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden, weil die mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag korrespondierenden Betriebsausgaben bereits im Rahmen der Gewinnermi... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 5 Keine anderweitige Berücksichtigung sozialversicherungspflichtiger Beitragsbemessungsgrundlagen (Abs. 3)

Rz. 14 § 2f Abs. 3 BEEG stellt klar, dass § 2f Abs. 2 BEEG die Festsetzung der beitragsrechtlichen Bemessungsgrundlagen im Rahmen der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben abschließend regelt und keinen weiteren Ausnahmeregelungen zugänglich ist. Maßgaben zur Bestimmung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsbemessungsgrundlagen, wie z.B. Beitragsbemessungsgrenzen oder... mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Einordnung der Vorschrift

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern. Hervorzuheben ist, dass § 2e BEEG einerseits für die Ermittlung der pauschalierten Abzüge für Steuern von Einkommen sowohl aus nichtselbstständiger (§ 2c BEEG) als auch aus selbstständiger (§ 2d BEEG) Erwerbstätigkeit und andererseits für die Erwerbseinkommensermittlung sowohl im Bemessungszeitr... mehr