Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

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Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

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Beitragserstattung / 3.4 Vererblichkeit des Erstattungsanspruchs

Ist der Erstattungsberechtigte verstorben, so steht das Recht der Erstattung seinen Erben zu.mehr

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Beitragserstattung / 3.3 Erstattung bei Auslandsaufenthalt

Eine Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn sich der Berechtigte im Ausland aufhält.mehr

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Beitragserstattung / Sozialversicherung

1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung? Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbe...mehr

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Beitragserstattung / 7.1 Wegfall der Versicherungspflicht

Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Voraussetzungen müssen im Zeitpunkt des Antra...mehr

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Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

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Beitragserstattung / 3 Durchführung der Erstattung/Gutschrift

Für die Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich die Einzugsstelle (Krankenkasse) zuständig.[1] Der Anspruch auf die Beitragsrückzahlung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat. Das sind in aller Regel der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge muss vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt werden; ein gemeinsamer A...mehr

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Beitragserstattung / 2.1 Kein Erstattungsanspruch bei Leistungsbezug

Eine Erstattung der Beiträge scheidet allerdings aus, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Die zweite Alternative "… für den Zeitraum …" gilt nicht für die Rentenversicherung.[1] Beiträge sind jedoch zu erstatten, sofern während des Leistungsbezugs Beitragsfre...mehr

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Beitragserstattung / 3.2 Krankenkassen übernehmen Erstattung für Renten- und Arbeitslosenversicherung

Neben der beschriebenen grundsätzlichen Zuständigkeit haben sowohl die Rentenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit mit den Krankenkassen eine Vereinbarung[1] getroffen, dass die Krankenkassen die Erstattung der Renten- bzw. Arbeitslosenversicherungsbeiträge grundsätzlich übernehmen. Unabhängig von dieser Vereinbarung ist in bestimmten Fällen entweder der Ren...mehr

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Beitragserstattung / 7.3 Erstattung an Hinterbliebene

Ist die allgemeine Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt und gilt sie auch nicht als erfüllt, so kann aus den vom Verstorbenen gezahlten Beiträgen keine Rentenleistung erbracht werden. Die Witwe, der Witwer oder die Waisen haben aber das Recht, sich diese Beiträge erstatten zu lassen. Halbwaisen erhalten die Erstattung nur, wenn eine Witwe oder ein Witwer nic...mehr

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Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

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Beitragserstattung / 5 Meldeberichtigungen

Wird durch die Beitragserstattung das Versicherungsverhältnis oder die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts verändert, sind auch die bisher erstatteten Meldungen nach der DEÜV vom Arbeitgeber zu stornieren. Gegebenenfalls sind neue Meldungen mit den nunmehr zutreffenden Angaben zu erstatten. Hat die Einzugsstelle die Erstattung der zu Unrecht gezahlten Bei...mehr

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Beitragserstattung / 11 Ausschluss der Erstattung verjährter Rentenversicherungspflichtbeiträge

Die bis zur Betriebsprüfung entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gelten unter bestimmten Voraussetzungen als zu Recht entrichtete Beiträge.[1]mehr

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Kurzarbeit / 6.2.2 Beitragserstattung bei beruflicher Weiterbildung

Als Anreiz, Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung zu nutzen, erstattete die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.7.2024 Arbeitgebern 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte, die an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Nach Auslaufen des § 106a SGB III, ist die Förderung der Weiterbildung wiede...mehr

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Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind dann zu Unrecht geleistet, wenn die Zahlung dem Grunde oder der Höhe nach gegen geltendes Recht verstieß. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Pflichtbeiträge entrichtet wurden, ohne das Ver...mehr

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Beitragserstattung / 4.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Antrags auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge. Praxis-Beispiel Beginn der Verzinsung Der Beginn der Verzinsung bleibt auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Antrag auf Erstattung der zu Unrec...mehr

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Beitragserstattung / 4 Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Mit der Verzinsung sollen die Erstattungsberechtigten vor Nachteilen bewahrt werden, die aufgrund einer übermäßig langen Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge entstehen können. Die Vorschrift des § 27 SGB IV erfasst eine Säumnis des Versicherungsträgers bei der Auszahlung des bereits festgestellten Erstattungsbetrags. Der Erstattungsanspruch der Betroffenen ist mit 4 % auf...mehr

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Beitragserstattung / 8 Höhe der Erstattung

Beiträge werden grundsätzlich in der Höhe erstattet, in der der Versicherte sie getragen hat. Wurde Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten erstattet. Hat ein Sozialleistungsträger Rentenversicherungsbeiträge z. B. für Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt und hat der Versicherte die Beiträge ...mehr

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Beitragserstattung / 10 Rechtsfolgen

Durch die Erstattung wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst. Ansprüche aus den bis zur Erstattung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten, auch wenn sie nicht erstattet werden konnten, bestehen nicht mehr. Die vor dem Zeitpunkt der Erstattung liegenden nicht erstattungsfähigen Beitragszeiten, beitragsfreien Zeiten (Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten) sowie Berücks...mehr

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Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge...mehr

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Beitragserstattung / 3.1 Für die Erstattung zuständige Versicherungsträger

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind grundsätzlich von dem Versicherungsträger zu erstatten, der diese Beiträge erhalten hat.mehr

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Beitragserstattung / 9 Umfang der Erstattung

Erstattet werden nur Beiträge, die im Bundesgebiet für Zeiten nach dem 20.6.1948, in Berlin (West) nach dem 24.6.1948, im Saarland nach dem 19.11.1947 und im Beitrittsgebiet nach dem 30.6.1990 gezahlt worden sind. Die vor diesen Zeitpunkten entrichteten Beiträge kommen für eine Erstattung nicht infrage. Ausgeschlossen von der Erstattung sind auch Beiträge, die von den Pflegekasse...mehr

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Winterbauförderung / 2 Wintergeld

Das Wintergeld wird an gewerbliche Arbeitnehmer in Baubetrieben gezahlt. Dabei ist zwischen dem Zuschuss-Wintergeld und dem Mehraufwands-Wintergeld zu unterscheiden. Beide Leistungen werden aus Mitteln der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert. [1] 2.1 Zuschuss-Wintergeld Das Zuschuss-Wintergeld soll Anreize geben, zur Kompensation von Arbeitsausfällen Arbeitszeitguthaben in ...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld / 3 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Bei Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitgeber jedoch Anspruch auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für gewerbliche Arbeitnehmer aus der Winterbeschäftigungs-Umlage.[1]mehr

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Pensionär / 2.5.2 Rentenversicherung

In der Rentenversicherung sind Altersgeldbezieher grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung. Erreichen einer Altersgrenze Wird neben dem Bezug von Altersgeld eine Beschäftigung ausgeübt, gilt für die Rentenversicherung Folgendes: In der Beschäftigung ist der Altersgeldbezieher nicht versicherungsfrei als Verso...mehr

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Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.2 Vorzeitige Beendigung der bAV

Sonstige Einkünfte liegen auch vor, wenn die betriebliche Altersversorgung vorzeitig mit Wirkung für die Zukunft beendet wird (z. B. durch eine Abfindung oder ggf. auch in Form der Beitragserstattung). Lediglich im Fall der kompletten Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses mit Wirkung für die Vergangenheit handelt es sich bei der Zahlung der Versorgungseinrichtung an den...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.3 Bezieher einer Vollrente wegen Alters

Versicherungsfreiheit besteht auch für Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde[1] sowie Bezieher einer Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen[2] und Bezieher einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach Erreichen einer Altersgrenze sowie für Personen, die bis zum Erreichen der Regela...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.5 Zeitpunkt der Pauschalversteuerung

Die Einnahmen nach § 37a EStG (Sachprämien), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge) und § 40 Abs. 2 EStG (u. a. Mahlzeiten) sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden.[1] Achtung Korrektur der beitragsrechtlichen Behandlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 10 Meldeverfahren

Hinsichtlich der Beschäftigung im Übergangsbereich gelten die allgemeinen Meldegrundsätze. Einen besonderen Meldetatbestand für den Eintritt in eine oder den Austritt aus einer Beschäftigung im Übergangsbereich gibt es nicht. Aus diesem Grund sind bei einem Eintritt oder Austritt einer Beschäftigung in oder aus dem Übergangsbereich auch keine Meldungen durch den Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 1.3 Beitragsabführung für versicherungsfreie Beschäftigte

Der Arbeitgeber hat ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung an die Einzugsstelle abzuführen für Beschäftigte, die als Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze, als Versorgungsbezieher, als Nichtversicherte nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgrund einer Beitragserstattung vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4.1 Vorgehensweise in der Praxis

Aufgrund der in § 240 Abs. 4a SGB V getroffenen Vorgaben ist in der Praxis folgende Vorgehensweise bei der Beitragsfestsetzung von hauptberuflich selbstständig Tätigen maßgebend: Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen (Existenzgründer), werden die Beiträge auf ihren Antrag hin bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbeschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abtretung von Geldleistungs... / 3.1 Ansprüche auf Geldleistungen

Ansprüche auf Geldleistungen können übertragen werden zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen, die im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen zu einer angemessenen Lebensführung gegeben oder gemacht worden sind.[1] Des Weiteren können Ansprüche auf Geldleistungen übertragen werden, wenn der zuständig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 3 Versicherungsfreiheit

Für Personen, die eine der Voraussetzungen der Rentenversicherungsfreiheit nach § 5 Abs. 4 SGB VI erfüllen, ist auch die Tätigkeit als Pflegeperson grundsätzlich immer rentenversicherungsfrei. Von dieser Versicherungsfreiheit werden demnach Personen erfasst, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Vollrente wegen Alters beziehen (gilt nich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Verfahren) / 2 Verfahren

Das Verfahren des Kurzarbeitergeldes beginnt zwar mit der Anzeige der Kurzarbeit, die Auszahlung erfordert aber zusätzlich einen eigenständigen Leistungsantrag. Dieser Antrag auf Kurzarbeitergeld bzw. Saison-Kurzarbeitergeld (sog. Abrechnungsliste) ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er kann auf den amtlichen Vordrucken (Abrechnu...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 10 Verzinsung der Beitragserstattung

Die Rentenversicherungsbeiträge werden in der Höhe erstattet, in der die Versicherten sie getragen haben.[1] War mit dem Versicherten ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, wird der vom Arbeitgeber getragene Beitragsanteil des Versicherten jedoch erstattet. Anlässlich der Beitragserstattung wird oftmals die Frage nach dem durch die irrtümliche Beitragsentrichtung entstandenen Zi...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 1 Prüfung der Leistungsgewährung

Zu Unrecht entrichtete Beiträge sind zu erstatten[1], es sei denn, dass der Versicherungsträger bis zur Geltendmachung des Erstattungsanspruchs aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht oder zu erbringen hat.[2] Die Regelung beruht auf dem Gedanken der wechselseitigen Abhängigkeit von Beiträgen und Le...mehr

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Beitragserstattung: Besonderheiten bei Sozialversicherungsbeiträgen

Zusammenfassung Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich erstattet. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese kommen insbesondere bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum Tragen. Nicht immer erfolgt die Beitragserstattung z. B. an den Arbeitnehmer und den Arbeitg...mehr

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Beitragserstattung: Möglichkeiten und Folgen für die Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erstattet. Das gilt nicht, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Bei...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erstattet. Das gilt nicht, wenn für den Arbeitnehmer aufgrund dieser Beiträge oder für den Zeitraum, für den die Beiträge zu Unrecht gezahlt worden sind, Leistungen erbracht wurden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen ...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 8 Antrag auf Erstattung

Für die Erstattung der zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bedarf es verwaltungstechnisch sowohl eines Antrags des Arbeitgebers für die von ihm getragenen Teile der Beiträge als auch eines Antrags des Arbeitnehmers für seine Anteile. Im Übrigen entsteht der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes mit dem Eingang der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der Einzugsste...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / Zusammenfassung

Überblick Zu Unrecht entrichtete Beiträge werden in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich erstattet. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen. Diese kommen insbesondere bei der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zum Tragen. Nicht immer erfolgt die Beitragserstattung z. B. an den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber. Gesetze, ...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 5.6 Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge bei Tod des Versicherten

Hat ein Verstorbener bis zu seinem Tode die Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt, sodass kein Anspruch auf Rente wegen Todes besteht, werden die von dem Verstorbenen entrichteten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet. Halbwaisen haben aber nur dann einen Anspruch auf Beitragserstattung, wenn eine Witwe oder ein Witwer nicht vorhanden ist. Mehreren Waisen steht d...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 4 Beitragsrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Eine Sonderform der Beitragserstattung – der Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge – stellt in der Krankenversicherung die Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen dar (sog. Wahlleistung nach § 53 Abs. 2 SGB V). Die Krankenkasse kann nach dieser Vorschrift in ihrer Satzung für alle beitragspflichtigen Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als 3 Monate vers...mehr

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Beitragserstattung: Besonde... / 6 Ausgleich von Nachteilen in der Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung in der Rentenversicherung kann für den Versicherten negative Auswirkungen mit sich bringen, z. B. bei der Erfüllung der Wartezeiten, Erfüllung der Versicherungszeiten als Voraussetzung für einen Rentenanspruch, Bewertung der für die Rentenhöhe maßgeblichen Beitragszeiten. Werden die zur Rentenversicherung entrichteten Pflichtbeiträge beanstandet, ist dahe...mehr

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Beitragserstattung: Möglich... / 4.2.1 Leistungsinanspruchnahme für Erstattungszeitraum

Die zweite Alternative der oben dargestellten Regelung[1] ("Beiträge sind nicht zu erstatten, wenn der Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat") gilt nicht für die Rentenversicherung.[2] Die Ausnahme ergibt sich zwangsläufig aus dem Wesen der Rentenversicherung: Aus der Beitragszahlung entsteht hier nahezu immer der Anspruch auf eine später zu erbringende Leistung, n...mehr