Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragserstattung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich um folgende Fälle: eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI Rn. 169a Stand: EL 169 – ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beitragserstattung an Versicherte nach § 204 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3)

Rn. 171 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 204 SGB VI können Deutsche, die aus den Diensten einer zwischen- oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, auf Antrag für die Zeiten dieses Dienstes unter den dortigen weiteren Voraussetzungen freiwillige Beiträge nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ef) Beitragserstattung nach § 75 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 6)

Rn. 174 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf Antrag werden nach § 75 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) Beiträge erstattet an Nr 1: Versicherte, die die Wartezeit von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr erfüllen können Nr 2: Witwen, Witwern und Waisen, wenn wegen der Nichterfüllung der Wartezeit von 5 Jahren ein Anspruch auf Leistungen nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG)

ea) Beitragserstattung an Versicherte nach § 210 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 1) Rn. 169 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 210 SGB VI werden auf Antrag Beiträge erstattet, in denen das mit der Einbeziehung in die Rentenversicherung verfolgte Ziel eines Rentenanspruchs nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann (BT-Drucks 16/3368, 16). Dabei handelt es sich u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Beitragserstattung an Versicherte nach § 207 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 5)

Rn. 173 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 207 SGB VI können Versicherte für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Der Antrag kann nur bis zum vollendeten 45. Lebensjahr gestellt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rentenabfindungen, Beitragserstattungen usw (§ 3 Nr 3 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 3 EStG – Überblick

Rn. 165 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG enthält einen umfangreichen Katalog an Steuerbefreiungen. Steuerfrei sind danach (abschließende Aufzählung!):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eac) Wartezeit (§ 210 Abs 2 SGB VI)

Rn. 169c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beiträge (betreffend § 210 Abs 1 und 1a SGB VI) werden nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Rn. 169d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auch diese Beitragserstattungen (s dazu Myssen/Ohletz, NWB F 3, 14 795) stellt § 3 Nr 3 Buch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eab) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1a SGB VI

Rn. 169b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift betrifft (aus Gründen der Gleichbehandlung, BFH vom 07.07.2020, X R 35/18, BStBl II 2021, 750) versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht befreite Personen, wenn sie die allgemeine Wartezeit (§ 50 SGB VI) nicht erfüllt haben (gilt nicht für Personen, die wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung oder selbstständige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Erstattungsfälle nach § 210 Abs 1 SGB VI

Rn. 169a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Folgende Erstattungsfälle zählt § 210 Abs 1 SGB VI auf: Abs 1 Nr 1: Versicherten, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben Abs 1 Nr 2: Versicherten, die die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten nicht erfüllt haben Abs 1 Nr 3: Witwen, Witwern, überlebenden Lebenspartnern ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 244. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v 02.12.2024, BGBl I 2024, Nr 387

Rn. 264 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wie immer enthält das JStG 2024 Anpassungen an EU-Recht sowie die Rspr des EuGH, BGH und des BVerfG in Form einer Zitat "Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen …, die überwiegend technischen Charakter haben" (BR-Drs 369/24, 1). Das Gesetz, das noch vor dem Scheitern der Regierungskoalition am 18.10....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG verfolgt sozialpolitische Ziele (s Rn 5). Rn. 161 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG idF ab VZ 2006 stellt folgende Leistungen steuerfrei: Buchst a: Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, nach § 21 BeamtVG (ab VZ 2020 auch: nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG) oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 SVG iVm § 21 BeamtVG Bu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 163 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht, insbesondere nicht, dass nicht auch Rentenabfindungen auf privatrechtlicher Grundlage von § 3 Nr 3 EStG steuerfrei gestellt sind (glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 1). Rn. 163a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass § 3 Nr 3 EStG aF nicht (auch nicht: § 3 Nr 3 EStG nF)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Allgemeines

Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragserstattungen nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach §§ 28–35, 38 SVG/§§ 43–50 und 53 (ab 01.01.2025, s Rn 162c) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 2)

gba) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG)

da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1) Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheir...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 28–35 und 38 SVG/§§ 43–50 und 53 SVG (ab 01.01.2025) (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG)

ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1) Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Rentenabfindungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG)

Rn. 177a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 Buchst c EStG verweist auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG. Der BFH vom 10.10.2017, X R 3/17, BStBl II 2021, 746 (s Rn 177b) hat zum Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG festgestellt, dass es sich um einen Rechtsfolgen- und nicht Rechtsgrundverweis handelt. ME kann nichts anders für den Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst a EStG gelten. Danach genüg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Rentenabfindung nach § 21 BeamtVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 2)

Rn. 167 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Eine ähnliche Regelung wie § 107 SGB VI enthält § 21 BeamtVG für das Beamtenrecht. Danach erhält eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, im Falle einer Wiederheirat eine Witwenabfindung iHd 24-fachen Witwengeldes/Unterhaltsbeitrags. Rn. 167a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Rentenabfindung nach § 21 Beam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Rentenabfindung nach § 107 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 1)

Rn. 166 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 107 Abs 1 S 1 SGB VI werden Witwen- oder Witwerrenten bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24-fachen Monatsbetrag abgefunden. § 107 Abs 1 S 2 ff, Abs 2 SGB VI enthält dazu weitere Detailregelungen. Nach § 107 Abs 3 SGB VI werden der ersten Wiederheirat gleichgestellt: die erste Wiederbegründung einer Lebenspartnerschaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 168a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bis 31.12.2024 verweist § 43 SVG (idF vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, das mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tritt (Art 90 Abs 6 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) auf diese beamtenrechtlichen Regelungen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BVG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst d EStG Fall 1)

Rn. 178 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 48 BeamtVG (bzw entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften) erhalten Beamte des Vollzugsdienstes, Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr und Beamte im Flugverkehrskontrolldienst, die vor dem vollendeten 67. Lebensjahr wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand treten, neben dem Ruhegehalt einen einmaligen Ausg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 179a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ebenfalls mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 4, Art 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) waren die Verweise auf das SVG redaktionell anzupassen (s Rn 162b). Rn. 179b Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Rentenabfindung nach § 43 SVG (ab VZ 2025: § 59 SVG) iVm § 21 BVG (§ 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3)

Rn. 168 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Soldatenversorgungsrecht verweist für Berufssoldaten und Soldaten im Ruhestand auf § 21 BeamtVG. Die entsprechende Regelung für die Rentenabfindung für Wiederheirat gilt daher entsprechend, und aus Gleichbehandlungsgründen ist auch diese steuerfrei aufgrund § 3 Nr 3 Buchst a EStG Fall 3. dda) Rechtslage bis 31.12.2024 Rn. 168a Stand: EL 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Köhler/Brockmann, Überblick über das JStG 2007, NWB F 2, 9191; Korn/Fuhrmann, Änderungen bei der ESt durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 353; Myssen/Ohletz, Änderung des § 3 Nr 3 EStG durch das JStG 2007, NWB F 3, 14 795; Keller/Meier, Vorsorgeeinrichtungen nach der zweiten Säule der Schweizer Altersvorsorge, NWB 11/2017, 809; Bergan, Anm zu BFH vom 12.10.2017, DStRK 2018, 108; Hörs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Rentenabfindung (Witwenabfindung) nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltGG oder entsprechendem Landesrecht (§ 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG ab VZ 2020, s Rn 162)

Rn. 167b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) stellte mit Wirkung ab VZ 2020 auch Rentenabfindungen nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG in § 3 Nr 3 Buchst a EStG steuerfrei. Rn. 167c Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den Leistungen nach § 3 Nr 3 Buchst a und b EStG entsprechen (§ 3 Nr 3 Buchst c EStG)

fa) Allgemeines Rn. 177 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Gründen der Gleichbehandlung (glA Köhler/Brockmann, NWB F 2, 9191; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 EStG Nr 3 Rz 4) stellt § 3 Nr 3 EStG auch Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen (etwa der Architekten, RA, StB, Ärzte), die den Rentenabfindungen nach § 3 Nr 3 Buchst a EStG (s Rn 177a) oder den Beitragsers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1)

Rn. 41b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Gesetzliche Rentenversicherung § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 1 betrifft (nur, s Rn 41) Sachleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nicht aus einer privaten. Wie bei den Leistungen aus einer Krankenversicherung ist es ohne Belang, ob sie an den ursprünglich Berechtigten oder an Hinterbliebene gewährt werden (H 3.1 EStH 2021...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.3 Rentenversicherungsfreie Personen

Tz. 70 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI fällt der Pauschalbeitrag von 15 % des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auch für diejenigen Personen an, die nach § 5 Abs. 4 SGB VI rentenversicherungsfrei sind. Hierunter fallen Bezieher einer Vollrente wegen Alters; Bezieher einer Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, also...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.1 Auswirkungen der Sachleistung im Beitrittsgebiet auf die Beitragserstattung

Rz. 3 Die Inanspruchnahme einer Sachleistung vor dem 1.1.1991 schließt nach § 286d Abs. 1 eine Erstattung von im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) zurückgelegten Zeiten abweichend von der Regelung des § 210 Abs. 5 nicht aus. Nach § 210 Abs. 5 besteht bei einer Sach- oder Geldleistung ein Anspruch nur auf die Erstattung der später gezahlten Beiträge.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung trat am 1.1.1992 in Kraft. Sie wurde zuletzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127) mit Wirkung zum 11.8.2010 geändert. Rz. 2 Abs. 1 ist eine Sonderregelung zu § 210 Abs. 5; Abs. 2 eine solche zu § 210 Abs. 3 Satz 5 und 6 und Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 (BSG, SozR 3-2600 § 286d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2 Rechtspraxis

2.1 Auswirkungen der Sachleistung im Beitrittsgebiet auf die Beitragserstattung Rz. 3 Die Inanspruchnahme einer Sachleistung vor dem 1.1.1991 schließt nach § 286d Abs. 1 eine Erstattung von im Beitrittsgebiet (§ 18 Abs. 3 SGB IV) zurückgelegten Zeiten abweichend von der Regelung des § 210 Abs. 5 nicht aus. Nach § 210 Abs. 5 besteht bei einer Sach- oder Geldleistung ein Anspru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-ÄndG) v. 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) mit Wirkung zum 17.11.2016 eingeführt und seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei P...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286f Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 286f ist Folge der Neuregelung der rentenversicherungsrechtlichen Stellung der Syndikusanwälte, nachdem das BSG die bis dahin gängige Rechtspraxis, auch angestellte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern nach der sog. Vier-Kriterien-Theorie als Syndikusanwälte nach § 6 Abs. 1 von der Versicherungspflicht zu befreien, verworfen hatte (BSG, Urteile v. 3.4.201...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung

Zusammenfassung Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 3.2 Beitragserstattung vor dem 1.1.1992

Die Verfallswirkung erfasst nicht die Kinderberücksichtigungszeit, wenn die Beitragserstattung vor dem 1.1.1992 durchgeführt wurde, weil es Kinderberücksichtigungszeiten (auch für vor 1992 geborene Kinder) zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. Ist die Kindererziehungszeit von der Verfallswirkung erfasst, weil die Beitragserstattung in der Zeit zwischen 1986 bis 1991 durchgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 7 Gründe für die Beitragserstattung

7.1 Wegfall der Versicherungspflicht Die Erstattung setzt voraus, dass der Versicherte aus der Versicherungspflicht ausgeschieden ist, für ihn kein Recht zur freiwilligen Versicherung besteht, seit dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate (Wartefrist) abgelaufen sind und inzwischen nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Diese Vorausset...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentenminderung/Rentenabsch... / 7 Ausschluss einer Beitragserstattung

Sind Beiträge zum Ausgleich oder zur Verringerung einer Rentenminderung gezahlt worden, ist die Erstattung dieser Beiträge grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Dies gilt auch, wenn die Altersrente entgegen der Absichtserklärung nicht vorzeitig in Anspruch genommen wird bzw. wegen nicht erfüllter Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen werden kann, die Beitragszahlung z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 12 Berechtigung zur freiwilligen Versicherung und Beitragserstattung

Wer das Recht zur freiwilligen Versicherung hat, für den besteht – unabhängig von einer tatsächlichen Zahlung freiwilliger Beiträge – grundsätzlich nicht das Recht auf eine Beitragserstattung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen gelten trotz einer Berechtigung zur freiwilligen Versicherung unter besonderen Voraussetzungen für bestimmte Versicherte, wie z. B. fü...mehr