Fachbeiträge & Kommentare zu Bauwirtschaft

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Schriftform

Rz. 4 Die Vorschrift bezieht sich wie der bisherige § 566 auf die gesetzliche Schriftform des § 126. Danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens (z. B. drei Kreuze – xxx) unterzeichnet werden. Hinweis Personengesellschaften Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, juristischen Personen) wird ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2 Bauwirtschaft

Rz. 71 Die Tarifvertragsparteien in der Bauwirtschaft haben von § 13 Abs. 2 BUrlG Gebrauch gemacht und im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmer eine umfassende Regelung des Urlaubs vorgenommen. Sie haben dabei durch die Errichtung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) – in Bayern die Gemeinnützige Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes e. V. (UKB), ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.5 Angestellte, Jugendliche, Auszubildende

Rz. 77 Für nicht-gewerbliche Arbeitnehmer haben die Tarifvertragsparteien die Urlaubsansprüche im Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes vom 5.11.2021, in Kraft seit 1.1.2023, den gesetzlichen Urlaubsregelungen weitgehend angeglichen. Da § 13 Abs. 2 BUrlG nur zur Sicherstellung eines zusammenhängenden Urlaubs Sonderregelungen in Tarifverträgen ge...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.4 Berlin und Bayern

Rz. 76 Gemäß § 8 Nr. 17 BRTV Bau gilt § 8 nicht für Arbeitgeber mit Betriebssitz im Freistaat Bayern und deren Arbeitnehmer. In Bayern erbringt die UKB, in Berlin die SoKa Berlin anstelle der ULAK Leistungen im Urlaubsverfahren (§ 3 VTV).mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.3 Vereinbarung der einschlägigen tariflichen Regelung im Arbeitsvertrag (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 78 Tarifverträge in der Bauwirtschaft – auch solche im Baunebenbereich – werden jedenfalls im gewerblichen Bereich i. d. R. für allgemeinverbindlich erklärt. Sie finden deshalb ohnehin auf Arbeitsverhältnisse in diesen Wirtschaftsbereichen Anwendung (§ 5 Abs. 4 TVG). Soweit eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht erfolgt oder eine Anwendung durch Rechtsverordnung n...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.2 Urlaubsentgelt

Rz. 73 Das Urlaubsentgelt beträgt gem. § 8 Nr. 4.1 BRTV Bau 14,25 % – bei schwerbehinderten Menschen 16,63 % – des Bruttolohns und setzt sich zusammen aus Urlaubsentgelt i. H. v. 11,4 % des Bruttolohns – bei schwerbehinderten Menschen 13,3 % – und dem zusätzlichen Urlaubsgeld i. H. v. 25 % des Urlaubsentgelts. Hinzu kommen Regelungen, die z. B. für den Fall, dass ein Arbeitn...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6.1 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6.1 Buchstabe f mit Art....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, ULAK

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im > Baugewerbe Rz 1 (ULAK) ist eine Einrichtung, die von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft eingerichtet wurde. Da in der Bauwirtschaft Arbeitgeberwechsel relativ häufig sind, wurde für die Branche ein besonderes Urlaubsverfahren eingeführt. Dazu wird bei der ULAK für jeden > Arbeitnehmer ein Urlaubsko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM: Nachhaltige Gestaltung... / 1 Gesundheitsmanagement bei Stihl

Die Stihl-Gruppe entwickelt, fertigt und vertreibt motorbetriebene Geräte für die Forst- und Landwirtschaft sowie für die Landschaftspflege, die Bauwirtschaft und private Gartenbesitzerinnen und -besitzer. Das Unternehmen wurde 1926 von Andreas Stihl gegründet und hat seinen Stammsitz in Waiblingen bei Stuttgart. Seit 1971 ist Stihl die weltweit meistverkaufte Motorsägen-Mar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / Zusammenfassung

Begriff Anzahlungen stellen im Geschäftsverkehr ein gängiges Mittel zur Abwicklung einer Lieferung oder Sonstigen Leistung dar. Insbesondere bei hohen Auftragssummen im Maschinenbau oder in der Bauwirtschaft wäre eine Auftragsabwicklung ohne Anzahlungen nicht vorstellbar. Die Anzahlung stellt zudem ein wichtiger Faktor zur (Vor-)Finanzierung eines Auftrags dar. Gesetze, Vors...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / 1 Besteuerungszeitpunkt beim Leistenden

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer frühestens in dem Zeitraum anzumelden, in dem die Leistung erbracht wurde (Sollversteuerung). Erhält jedoch der leistende Unternehmer schon vorher eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte oder nicht fertig ausgeführte steuerpflichtige Leistung, muss er die darin enthaltene Umsatzsteuer bereits im Zeitraum der Vereinnahmung der Anzahlung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 2.2 Zahlung der Umlagebeträge

Rz. 5 Detaillierte Regelungen enthält die Winterbeschäftigungs-VO. Die Umlagepflicht entsteht mit der Fälligkeit der einzelnen Beiträge. Führt der Arbeitgeber die Umlagebeträge über eine gemeinsame Einrichtung bzw. Ausgleichskasse ab, braucht er Beginn und Ende der Umlagepflicht der Bundesagentur für Arbeit nicht zu melden, wenn ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren besteht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 5.3 Erstattungen

Neben der betrieblichen Ausbildung erfolgt die Ausbildung im Baugewerbe in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Hierfür sind vom Unternehmen die von der Ausbildungsstätte festgesetzten Ausbildungsgebühren sowie bei einer Internatsunterbringung die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu leisten.[1] Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) in Wiesba...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.1 Maßnahmen zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung

Mit der Zielsetzung, eine ganzjährige Beschäftigung im Baugewerbe zu fördern, gelten in der Bauwirtschaft ganz besondere Regelungen. Ein Arbeitsverhältnis gewerblicher Arbeitnehmer im Baugewerbe darf in der Schlechtwetterzeit (1.12. bis 31.3.; für das Gerüstbaugewerbe beginnt die Schlechtwetterzeit bereits am 1.11.) nicht aus Witterungsgründen gekündigt werden. Nach dem Bundes...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (glaubhaft ge... / 3.3 Zeiten ab 1950 (Beitrittsgebiet) und ab 1991 ("alte" Bundesrepublik)

Entgeltpunkte richten sich nach den Arbeitsverdiensten der Tabellen 1 bis 23 zur Anlage 14 zum SGB VI. Dabei handelt es sich um Durchschnittsverdienste, die dem Einkommensniveau in der DDR auf der Basis der Lohnstatistiken der früheren Zentralverwaltung für Statistik entsprechen. In die Tabellen wurde bereits die Umrechnung nach Anlage 10 zum SGB VI (Anhebung auf das Einkomm...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Wintergeld und Beitragserst... / 1 Besonderheiten zum Anwendungsbereich

In die Regelungen zum Wintergeld und zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sind nur Arbeitnehmer einbezogen, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann. Einen derartigen Kündigungsschutz haben nach den tarifvertraglichen Regelungen der Bauwirtschaft nur sog. gewerbliche Arbeitnehmer.[1] Zu den gewerb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Winterbauförderung / 5 Winterbeschäftigungs-Umlage

Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird grundsätzlich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam, im Gerüstbaugewerbe allein von den Arbeitgebern finanziert. Die Umlage wird nach einem Prozentsatz der Bruttolöhne der gewerblichen Arbeitnehmer erhoben und von der Bundesagentur für Arbeit verwaltet. Im Bauhauptgewerbe wird die Umlage befristet für ein Jahr vom 1.1.2026 bis zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2.1 Beitragseinbehalt durch die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

Auf Antrag des Arbeitnehmers zahlt die ULAK die Urlaubsabgeltung erfüllungshalber unmittelbar an den Arbeitnehmer aus. Dies haben die Tarifpartner der Bauwirtschaft vereinbart. Dabei hat sie den Arbeitnehmeranteil – unter Außerachtlassung der Beitragsbemessungsgrenzen – einzubehalten. Ist ein zu hoher Beitragsabzug erfolgt, hat der Arbeitgeber den Ausgleich vorzunehmen. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Freiwil... / 9 Beendigung der freiwilligen Versicherung

Die freiwillige Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem eine schriftliche Kündigung bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn der Beitrag oder der Beitragsvorschuss binnen 2 Monaten nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist (Achtung: die Berufsgenossenschaft ist nicht zu einer vorherigen Mahnung verpflichtet). In diesem Fall ist eine Neuanmeldung so lange unwi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.4 Mindesturlaubsvergütung (§ 8.5 BRTV)

Hinweis Mindesturlaubsvergütung Im Bereich der Mindesturlaubsvergütung sah der Tarifabschluss 2021 aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine Änderung ab 2023 vor. Die Änderung beinhaltet eine Absenkung der bei der Errechnung der Mindesturlaubsvergütung zu berücksichtigenden fiktiven Vergütung für alle Tatbestände (Krankheit, Kurzarbeit, Saison-KUG) von 14,25 % auf 12,5 %. Die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsabgeltung / 3 Urlaubsabgeltung im Baugewerbe

Die Zahlungen der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) rechnen zum Arbeitslohn. Das Besondere ist, dass diese Lohnzahlungen durch einen Dritten im Auftrag des Arbeitgebers erfolgen, und dieser Dritte die Pflichten des Arbeitgebers übernommen hat.[1] Die Lohnsteuer für diese Zahlungen (sonstige Bezüge) wird regelmäßig mit dem festen Steuersatz von 20 % erh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (Bauwirtschaft)

Zusammenfassung Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland an...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2 Bauleistender ist im Inland ansässig

2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner? Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Untern...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 465b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Wachstumschancengesetzes v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr (s Rn 281b) fügte einen neuen § 7 Abs 5a EStG ein. Es handelt sich um eine geometrisch-degressive AfA (s Rn 18, 278) für (neue) Wohngebäude. Der Gesetzgeber (BR-Drs 433/23 verweist zunächst darauf, dass es bei Anschaffungen/Herstellungen ab 01.01.2006 nur noch di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2.2 Fleischwirtschaft

Die Generalunternehmerhaftung wurde durch das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft analog den Regelungen der Bauwirtschaft auf die Fleischwirtschaft ausgedehnt. Allerdings gilt hier kein Mindestauftragsvolumen. Eine Befreiung von der Haftung kann ausschließlich durch Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Urlaub

Für am Abschlussstichtag noch nicht genommenen Urlaub von Arbeitnehmern ist eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand zu bilden, soweit der Urlaub im nachfolgenden Geschäftsjahr nachgeholt oder abgegolten werden muss.[1] Für die Urlaubsansprüche von langzeiterkrankten Arbeitnehmern herrscht aufgrund der BAG-Rechtsprechung[2] Klarheit, dass eine Geltendmachung eine grundsät...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung: Zuständ... / 2.2.3 Die Branchengliederung (sachliche Zuständigkeit)

Die nachstehenden Informationen zur sachlichen Zuständigkeit beruhen auf eigenen Angaben der einzelnen Berufsgenossenschaften. Sie bezeichnen sich für die aufgeführten Branchen/Unternehmen durch Erwähnung in ihren Satzungen (dort in der Regel § 3) oder durch Nennung in ihren Gefahrtarifen als zuständig. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. Sowohl die Satzung als auc...mehr