Fachbeiträge & Kommentare zu Bauwirtschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Christiansen, Steuerliche Rückstellungsbildung, Bielefeld 1993, 42; Günkel/Fenzl, Ausgewählte Fragen zum StEntlG: Bilanzierung und Verlustverrechnung, DStR 1999, 649; Glade, StEntlG: Einschränkung handelsrechtlich ordnungsmäßiger Rückstellungen als "Steuerschlupflöcher", DB 1999, 400; Roser/Tesch/Seemann, Grundsätze der Abzinsung von Rückstellungen, FR 1999, 1345; Hoffmann, Die ...mehr

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Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft

Kommentar Die letzte von der Finanzverwaltung[1] herausgegebene Fassung des Merkblatts zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft hatte den Stand Oktober 2009. Nun hat das BMF eine aktualisierte Fassung des Merkblatts mit Rechtsstand Januar 2023 veröffentlicht. In der überarbeiteten Fassung sind einige Umstrukturierungen vorgenommen worden, die keine inhaltlichen Auswirkungen...mehr

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Strategieentwicklung: Proze... / 4.2 Wettbewerbs- und Umfeldanalyse

Was kann man vom Wettbewerber lernen? Der 2. Blick gilt den Marktbegleitern, den Wettbewerbern, der Konkurrenz. Wie gut sind diese bei der Befriedigung der Bedürfnisse der Kunden, wie schätzen wir deren Fähigkeiten und Möglichkeiten ein und wie werden sich diese wohl entwickeln? Welche neuen Wettbewerber könnten in den Markt eindringen, können diese gefährlich werden? Welche...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 2 an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstel...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 259 Ermittlung des Gebäudesachwerts

Gesetzestext (1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Normalherstellungskosten des Gebäudes in Anlage 42 auszugehen. (2) Der Gebäudenormalherstellungswert ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen nach Absatz 3 an den Hauptfeststellungszeitpunkt angepassten Normalherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes. (3) Die Anpassung der Normalherst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einzelfälle

a) Anzeigen unter Chiffre Rz. 496 [Autor/Stand] Klassischerweise bieten Chiffre-Anzeigen Anlass dafür, dass die Fahndung im Wege von Vorfeldermittlungen prüft, ob die damit anonym angebotenen Geschäfte (Verkäufe, Dienstleistungen) auch steuerrechtlich deklariert wurden (allgemein dazu bereits s. Rz. 226, 233 ff.), und mit einem (Sammel-)Auskunftsersuchen an den Verlag des Anz...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (Bauwirtschaft)

Zusammenfassung Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden), wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Das Reverse-Charge-Verfahren greift nicht (mehr) bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2 Leistender ist im Inland ansässig

2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner? Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG [1] setzt die Reverse-Charge-Regelung u. a. voraus, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst "Bauleistender" ist. Wichtig Mehrfache Änderung der Rechtslage in 2014 Aufgrund des BFH-Urteils vom 22.8.2013[2], der dazu e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG [1] setzt die Reverse-Charge-Regelung u. a. voraus, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst "Bauleistender" ist. Wichtig Mehrfache Änderung der Rechtslage in 2014 Aufgrund des BFH-Urteils vom 22.8.2013[2], der dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen[3] und schließlich e...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.2 Fertigstellung vom 15.2.2014 bis zum 30.9.2014

Für diese Zeit gilt die Beurteilung durch das o. g. BFH-Urteil vom 22.8.2013 uneingeschränkt. Anders als bei vor dem 15.2.2014 erbrachten Bauleistungen besteht für die Beteiligten kein Wahlrecht zur Anwendung des § 13b UStG. Dies bedeutet, dass der unternehmerische Leistungsempfänger nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird, wenn er die an ihn erbracht...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.4 Sonderfälle

Wohnungseigentümergemeinschaften sind nicht Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn sie empfangene Bauleistungen steuerfrei nach § 4 Nr. 13 UStG oder steuerpflichtig über eine Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UStG an die Wohnungseigentümer weitergeben.[1] Ist der Leistungsempfänger eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Gemeinde), tritt § 13b UStG n...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden), wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Das Reverse-Charge-Verfahren greift nicht (mehr) bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Unternehmer er...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.1 Fertigstellung bis zum 15.2.2014

Die Verwaltungsauffassung betrachtete ab 2011 auch sog. Bauträger als Bauleistende i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Nach dem BFH-Urteil vom 22.8.2013 wird der unternehmerische Leistungsempfänger jedoch nur dann Umsatzsteuerschuldner i. S.§ 13b UStG, wenn er die an ihn erbrachte "Bauleistung" seinerseits unmittelbar zur Erbringung einer eigenen "Bauleistung" verwendet. [1] Abw...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1.3 Fertigstellung ab dem 1.10.2014

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird für ab dem 1.10.2014 ausgeführte (fertiggestellte) bezogene Bauleistungen nur dann Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, wenn er selbst nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt, unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet (dies entspricht der...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Abgrenzung

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baustoffe und Baustofftechn... / 4 Baukosten

Für die Ausschreibung, Durchführung und Abrechnung von Bauleistungen unterscheidet die DIN 276[1] Kostengruppen und Gewerke. In der nachstehenden Tabelle findet sich zu den einzelnen Kostengruppen am Beispiel eines neu zu errichtenden Mehrfamilienhauses eine überschlägige Abschätzung der durchschnittlichen prozentualen Kostenanteile. Diese Anteile können je nach Gebäudeart, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 135 Versich... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ist nach Abs. 1 eine Tätigkeit Ausfluss einer Beschäftigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 hat der sich daraus ergebende Versicherungsschutz stets Vorrang vor all den anderen in Nr. 1 bis 7 aufgeführten Versicherungstatbeständen. Im Rahmen der Vor- und Nachrangigkeit ist es ohne Bedeutung, worin der Schwerpunkt einer den Versicherungsschutz begründenden Verrichtung liegt. So k...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ersatzstoffe / 4 Informationsquellen zu Substitutionsmöglichkeiten

BG/BGIA-Empfehlungen mit Aussagen zur Substitution Produktcodes, z. B. GISCODE ist eine Typenkennzeichnung und fasst Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung und identischen Schutzmaßnahmen zu Gruppen zusammen. Das Gefahrstoffinformationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (GISBAU) bietet Informationen über die GISCODE-Gruppen mit Hinweisen zu Inhaltsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.2 Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Rz. 5 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften gehen auf das Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884 (RGBl. S. 69) zurück. Durch die Beschlüsse des Bundesrates v. 21.5.1885 (AN S. 23) waren die ersten 55 Berufsgenossenschaften errichtet worden. Seit ihrer Gründung waren die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach beruflichen Fachbereichen (nach Gewerbezweigen) gegliedert. Die B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Eine Werklieferung ist eine einheitliche, aus Liefer- und Dienstleistungselementen bestehende Leistung, bei der der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines nicht ihm (dem Leistenden) gehörenden Gegenstands übernommen hat.[1] Voraussetzung ist, dass er hierbei selbst beschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen darstellen. Nachdem der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und in der allgemeinen Rentenversicherung betrug diese Grenze im Jah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.6 Verdiensttabellen (Anlage 14)

Rz. 96 Welcher Arbeitsverdienst im Einzelfall anzurechnen ist, ergibt sich aus der Anl. 14 zum SGB VI (z. B. Chemische Industrie, Verkehr, Bauwirtschaft). Die Zuordnung zu einem dieser Bereiche richtet sich nach dem Betriebszweig, in dem der Versicherte tätig gewesen ist (vgl. Abs. 1 Satz 4 bis 7; vgl. insoweit die Komm. zu Rz. 115 ff.). Rz. 97 Die Anl. 14 zum SGB VI (BGBl. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / III. Jüngste regulatorische Änderungen in Folge der Covid-19-Pandemie

Rz. 24 Durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz[28] wurde der Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft erheblich eingeschränkt. Anlass war die Covid-19-Pandemie, die zu Infektionsausbrüchen in fleischverarbeitenden Betrieben, insbesondere aufgrund von schlechten Arbeits- und Unterkunftsbedingungen des Fremdpersonals, geführt hat.[29] Nach dem neu eingeführten § 6a Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 5 Anpassung der Normalherstellungskosten auf den Hauptfeststellungszeitpunkt mittels Baupreisindex (Abs. 3)

Rz. 34 Die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG beziehen sich auf den Kostenstand des Jahres 2010 (Jahresdurchschnitt; Rz. 10). Infolgedessen sind die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes noch an den Hauptfeststel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 4.1 Anpassung der Normalherstellungskosten an den Hauptfeststellungszeitpunkt

Rz. 30 Da sich die Kostenkennwerte der NHK 2010 und damit auch die NHK in der Anlage 42, Teil II. zum BewG auf den Kostenstand 2010 beziehen (Rz. 10), sind sie gem. § 259 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 BewG noch auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 anzupassen bzw. umzurechnen. Für diese Anpassung ist nach § 259 Abs. 3 BewG auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft, die das S...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Isocyanate / 2 Gefahren

Gefahren entstehen v. a. bei der Herstellung und Anwendung von Isocyanaten. Eine Aufnahme erfolgt hauptsächlich über die Atemwege durch Einatmen von isocyanathaltigen Dämpfen, Aerosolen und Staub. Auch eine mögliche Aufnahme über die Haut bzw. Hautkontakt v. a. in der Bauwirtschaft muss berücksichtigt werden. Mögliche Gesundheitsgefährdungen sind: reizt Augen, Atemwege (Huste...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Epoxidharze / 4 Schutzmaßnahmen

Beim Umgang mit Epoxidharzen und weiteren Komponenten zur Herstellung von Epoxidharz-Systemen ist wegen der Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ein sachgemäßer Umgang erforderlich. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Gefährdungen ermittelt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden (§ 6 GefStoffV). In Unterweisungen müssen die Beschäftig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / 3. Anwendung des Baupreisindex

Die in der Anlage 42, II. Teil zum BewG enthaltenen NHK mit Kostenstand 2010 sind auf den Hauptfeststellungszeitpunkt umzurechnen. Für diese Anpassung ist nach § 259 Abs. 3 BewG auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in konventioneller Bauart von Nichtwohngebäuden jeweils für das Vierteljahr vor dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Indizierung

Rz. 17 Um eine stichtagsbezogene Annäherung an den gemeinen Wert i. S. d. § 177 BewG zu gewährleisten, sind die RHK auf der Basis 2010 an den jeweiligen Bewertungsstichtag anzupassen (§ 190 Abs. 1 Satz 3 BewG). Nach § 190 Abs. 2 BewG erfolgt diese Anpassung anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Aktualisierungen der Normalherstellungskosten (Abs. 3)

Rz. 61 [Autor/Stand] Zu § 259 Abs. 3 BewG lautet die Gesetzesbegründung:[2] „... Die Normalherstellungskosten sind auf dem Kostenstand 2010 ermittelt worden. Sie müssen nach Maßgabe der zum Hauptfeststellungszeitpunkt maßgebenden Baupreisindizes angepasst werden. Dabei ist auf die Preisindizes für die Bauwirtschaft abzustellen, die das Statistische Bundesamt für den Neubau in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauwirtschaft: Behandlung v... / Zusammenfassung

Abrechnungen in der Bauwirtschaft stellen in der Praxis häufig ein erhebliches Problem dar. Vor allem in der Kombination von Anzahlungen und Sicherheitseinbehalten liegen Fehlerquellen. Bei falscher Abrechnung besteht für Unternehmer und/oder Berater ein erhebliches Haftungsrisiko. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflichtet, die Umsatzs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauwirtschaft: Behandlung von Anzahlungen mit Sicherheitseinbehalt

Zusammenfassung Abrechnungen in der Bauwirtschaft stellen in der Praxis häufig ein erhebliches Problem dar. Vor allem in der Kombination von Anzahlungen und Sicherheitseinbehalten liegen Fehlerquellen. Bei falscher Abrechnung besteht für Unternehmer und/oder Berater ein erhebliches Haftungsrisiko. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der leistende Unternehmer nicht verpflicht...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2 Fall: Anzahlung und Sicherheitseinbehalt

2.1 Sachverhalt Der Bauunternehmer B hat den Auftrag übernommen, für ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude den Rohbau zu errichten. In dem Bauvertrag ist geregelt, dass nach Fertigstellung der Decke über dem Erdgeschoss ein Abschlag i. H. v. – netto – 150.000 EUR fällig wird. Die Schlussrechnung soll nach Abnahme des Rohbaus erstellt werden. Im November 2017 erstellte B gege...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 1 Problematik

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem eine Leistung ausgeführt worden ist.[1] Eine Ausnahme liegt lediglich dann vor, wenn der Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten[2] berechnen kann. Gerade bei der Ausführung von Bauleistungen wird aber der leistende Unternehmer seine Rechnung nicht erst nach vollständiger ...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.1 Sachverhalt

Der Bauunternehmer B hat den Auftrag übernommen, für ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude den Rohbau zu errichten. In dem Bauvertrag ist geregelt, dass nach Fertigstellung der Decke über dem Erdgeschoss ein Abschlag i. H. v. – netto – 150.000 EUR fällig wird. Die Schlussrechnung soll nach Abnahme des Rohbaus erstellt werden. Im November 2017 erstellte B gegenüber seinem Au...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.2 Fragestellung

Wann und in welcher Höhe entsteht für den Bauunternehmer B Umsatzsteuer aus dieser Leistung? Es ist davon auszugehen, dass B seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten nach § 16 Abs. 1 UStG versteuert (Sollversteuerung). Wann kann der Leistungsempfänger aus der erhaltenen Leistung einen Vorsteuerabzug in welcher Höhe vornehmen? Es ist dabei davon auszugehen, dass keine Beschrä...mehr

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Bauwirtschaft: Behandlung v... / 2.3 Lösung

Umsatzsteuer für den leistenden Unternehmer Bauunternehmer B erbringt mit der Errichtung des Rohbaus eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG, da davon auszugehen ist, dass er bei der Errichtung des Gebäudes auch selbstbeschaffte Materialien verwendet. Die Werklieferung ist nach § 3 Abs. 5a UStG i. V. m. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zum Zeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung der Bemessungsgrun... / 3.1 Änderung bei Zahlungsausfall

Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb uneinbringlich (Uneinbringlichkeit der Forderung), gilt dies als Änderung der Bemessungsgrundlage.[1] Wenn die Voraussetzung der Uneinbringlichkeit gegeben ist, kann der leistende Unternehmer die von ihm geschuldete Umsatzsteuer berichtigen, der Leistungsempfänge...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Nanotechnologie: Hohes Entw... / 2 Informationsermittlung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

Wie in allen Bereichen des Arbeitsschutzes gilt auch im Zusammenhang mit Nanomaterialien, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit zu ermitteln hat, ob solche Materialien verwendet werden oder bei der Arbeit entstehen oder freigesetzt werden können. Informationsquellen sind hierfür Sicherheitsdatenblätter, Herstellerinformationen (z. B. technische Mer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bewertungsvereinfachungsver... / 5.2.2 Sachgesamtheiten

Rz. 88 In vielen Fällen bildet eine bestimmte Menge von Vermögensgegenständen eine Gesamtheit, die einer – weitgehend – einheitlichen Nutzung unterliegt. Derartige Fälle sind insbesondere im Anlagevermögen zu beobachten. Hier kann sich die Frage stellen, ob und wieweit diese Gesamtheit an Vermögensgegenständen unter Verstoß gegen den Einzelbewertungsgrundsatz, aber aus Wirts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.2 Zusammentreffen von Rente mit Erwerbseinkommen oder kurzfristigem Ersatzeinkommen (Abs. 2)

Rz. 6 Maßgebend ist nach Abs. 2 Satz 1 regelmäßig das Monatsdurchschnittseinkommen aus Erwerbseinkommen und ggf. kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen (vgl. aber Rz. 8 f.) des Kalenderjahres, das dem "erstmaligen" Zusammentreffen vorausgeht. Der Rückgriff auf das durchschnittliche Erwerbseinkommen des Vorjahres dient vor allem dem Ausgleich der für dieses Einkommen typischen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.3 Leistungen in der Bauwirtschaft

Rz. 40 In der Bauwirtschaft werden Werklieferungen und Werkleistungen im Allgemeinen nicht in Teilleistungen, sondern als einheitliche Leistungen erbracht.[1] Bei sonstigen Leistungen, insbesondere Werkleistungen, entsteht die Steuer im Zeitpunkt ihrer Vollendung, die häufig mit dem Zeitpunkt der Abnahme zusammenfällt. Die in der Bauwirtschaft regelmäßig vor Ausführung der L...mehr