Fachbeiträge & Kommentare zu Baden-Württemberg

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Baden-Württemberg

§ 41 LPVG BW In Baden-Württemberg enthält § 41 LPVG BW eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 und 2 entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf Bundesebene wird in Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich von den "entstehenden notwendigen Kosten" gesprochen. Zudem wird ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.1 Baden-Württemberg

§ 42 LPVG BW Verbot der Beitragserhebung Der Personalrat darf für seine Zwecke von den Beschäftigten keine Beiträge erheben oder annehmen. Die Vorschrift entspricht der Regelung auf Bundesebene in § 49 BPersVG, sodass insoweit auf die dortige Kommentierung verwiesen wird.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung [1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.2 Unfallversicherung und Alterssicherung nach Satz 2

Rz. 78 Wie bei der Bemessung des Pflegegeldes in der Kindertagespflege i. S. d. § 23 Abs. 2 Nr. 3, werden nach Satz 2 auch bei der Vollzeitpflege die Kosten für die hälftigen Beiträge für eine angemessene Alterssicherung sowie die Kosten einer Unfallversicherung übernommen (Zielsetzung vgl. Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004, BT-Drs. 15/3676 S. 36)....mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.4.2.1 Pflegeperson

Rz. 44 Die Pflegeperson hingegen ist nicht personensorgeberechtigt. Die Personensorge steht Pflegepersonen regelmäßig jedenfalls bei Begründung des Pflegeverhältnisses zunächst nicht zu (vgl. stellv. VG München, Urteil v. 17.4.2024, M 18 K 19.4818, Rz. 38). Der Begriff der Pflegeeltern ist gesetzlich nicht definiert. Der Pflegeperson steht aus eigenem Recht kein klagbarer An...mehr

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Jung, SGB VIII § 33 Vollzei... / 1.5 Weitere Regeln zur Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie

Rz. 2e § 54 Abs. 3 SGB XII in seiner bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung sah Leistungen der Eingliederungshilfe auch für die Hilfe im Rahmen einer Betreuung in einer Pflegefamilie vor, ohne allerdings nähere Regelungen über Art und Höhe der Leistung zu treffen. Diese Lücke ist durch Anwendung der jugendhilferechtlichen Bestimmungen des § 39 zu schließen gewesen (zutreffend L...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1.8 Weitere Regeln zur Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie

Rz. 6f § 54 Abs. 3 SGB XII in seiner bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung sah Leistung der Eingliederungshilfe auch für die Hilfe im Rahmen einer Betreuung in einer Pflegefamilie vor, ohne allerdings nähere Regelungen über Art und Höhe der Leistung zu treffen. Diese Lücke ist durch Anwendung der jugendhilferechtlichen Bestimmungen des § 39 zu schließen gewesen (zutreffend LSG...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.7 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 24 Bezugsnormen sind zunächst die in § 39 selbst genannten Regelungen. Hierzu zählen die §§ 32 bis 35 und insbesondere die Regelungen über die Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 2 Nr. 2 bis 4, soweit die Hilfe in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen (Nr. 2), durch eine geeignete Pflegeperson (Nr. 3) oder in einer Einrichtung über T...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVA-L BBiG sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG. Hierbei handelt es sich um ...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.1 Voraussetzungen des Rechtsanspruchs

Rz. 29 § 39 Abs. 1 Satz 1 gibt dem Anspruchsberechtigten einen Anspruch auf Sicherstellung des notwendigen Unterhalts (Pflegegeld). Die Vorschrift gewährt dabei einen zwingenden Rechtsanspruch (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 39 Rz. 11). Der Anspruch kann nicht gekürzt werden, wenn die Eignung der Pflegeperson infrage steht (VGH ...mehr

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Ausbildung / 2.3.4.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1.2 Zur Rechtsnatur des Pflegegeldes und zu der Auswirkung auf Prozesskostenhilfe, Pflegeversicherung u. a.

Rz. 10 Insoweit das Pflegegeld Kosten der Erziehung erfasst, ist es von der älteren Rechtsprechung als Einkommen der Pflegeperson gewertet worden und deshalb für die Berücksichtigung bei Prozesskostenhilfe i. S. d. § 115 Abs. 1 Satz 1 ZPO herangezogen worden (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 13.6.2003, 16 WF 169/02; OLG Nürnberg, Beschluss v. 24.3.2010, 11 WF 329/10). Die ne...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.6.3 Erhöhung des Pauschalbetrags im Einzelfall nach Satz 3

Rz. 90 Die Gewährung der laufenden Geldleistungen erfolgt gemäß § 39 Abs. 4 Satz 3 grundsätzlich in Form eines monatlichen Pauschalbetrags, der nach den Maßgaben des § 39 Abs. 5 näher zu bestimmen ist (zur Höhe vgl. die Komm. zu Abs. 5 Satz 1 und Satz 2), soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. Das sog. erhöhte Pflegegeld gilt ...mehr

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Ausbildung / 2.3.6.8 Unständige Entgeltbestandteile

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8 Abs. 6 TVA-L BBiG auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TV-L zusammen...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 4 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 132 LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.8.2022, L 1 KR 448/19: Zur Berücksichtigung des gezahlten Erziehungsgeldes nach § 39 bei der Ermittlung der Höhe der Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 240 SGB V); OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 13.12.2022, 3 O 40/19: Zum verwaltungsgerichtlichen Streitwert im Sinne des Streitwertkataloges für die Ve...mehr

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Ausbildung / 2.3.9.1 Urlaubsregelung

Aufgrund der Verweisung in § 9 Abs. 1 Satz 1 TVA-L BBiG auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen finden die Vorschriften des § 26 TV-L Anwendung, die u. a. die Höhe des Urlaubsanspruchs bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Kalenderwoche und die Abwicklung des Jahresurlaubs regeln sowie Rundungsvors...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen

Kommentar Allgemeinverfügung zur Besteuerung von Erstattungszinsen Bild: Haufe Online Redaktion Einsprüche gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen werden zurückgewiesen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben mit einer Allgemeinverfügung Einsprüche, die wegen der Steuerpflicht von erhaltenen Steuerzinsen anhängig waren, zurückgewiesen. Besteuerung von Steuererstattu...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 5 Rechtsprechung, Literatur und Materialien

Rz. 81 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 17.12.2021, 12 A 3275/19; OVG Lüneburg, Beschluss v. 26.11.2021, 10 ME 168/21: Zum Anspruch auf Web-Beschulung im Rahmen der Eingliederungshilfe; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 4.4.2022, 12 A 3068/20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 10.5.2021, 12 A 4092/19 Rz. 6; BayVGH, Beschluss v. 15.7.2019, 12 ZB 16.1982: Zu den sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 2.1.5 Exkurs: Einfallstor Pflegegeld aus anderen Rechtsgebieten

Rz. 62 Pflegeeltern unterfallen entweder originär dem jugendhilferechtlichen Regime (§ 39 i. V. m. §§ 33, 35a Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) oder aber durch Verweisung aus dem sozialhilferechtlichen Eingliederungsrecht des SGB XII in seiner noch bis zum 31.12.2019 gültigen Fassung, hier § 54 Abs. 3 SGB IX. Ab dem 1.1.2020 unterfallen Pflegeeltern des Weiteren dem behinderungsrechtli...mehr

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Ausbildung / 3.2.1 Dauer der Ausbildungszeit

Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesondere die §§ 4 und 8 JArbSchG maß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9 TVAöD

§ 9 Abs. 1 TVAöD verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbild...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.7 Unständige Entgeltbestandteile, § 8a

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVAöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TVöD zusammengefasst und...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union

Leitsatz 1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird? 2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Bauzinsen bleiben erstmal hoch: So geht es weiter

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat weitere Leitzinssenkungen für 2025 angekündigt. Experten erklären, was das mit den Bauzinsen macht. Der Ausblick ist eher verhalten. "Kurzfristig bleiben die Bauzinsen wohl weitestgehend unverändert, mittelfristig sind – abhängig vom wirtschaftlichen Trend – leichte Schwankungen möglich", heißt es bei Baufi24. EZB: 3 bis 5 Zinssenkungen 20...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück[1] jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist es nicht maßgebend, was...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Enteignung (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG gilt als Gegenleistung bei der Enteignung die Entschädigung. Diese kann sowohl als Barentschädigung[1] oder in Form einer Landentschädigung[2] gewährt werden. Auch andere Entschädigungsformen, wie z. B. die Begründung eines Rechts, sind denkbar. Als Entschädigungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind nur solche Leistungen anzusehen, die a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.3.1 Nicht vorhandene oder nicht zu ermittelnde Gegenleistung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 16 Die erste Anwendungsalternative des § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG erfasst zunächst die Fälle, in denen eine Gegenleistung gänzlich fehlt. Sie kommt z. B. zum Tragen, wenn ein Grundstück als Gewinn eines Preisausschreibens erworben wird; ebenso verhält es sich beim Erwerb aufgrund eines Lotteriegewinns, da der geleistete Lospreis für den Erwerb des Loses und nicht für den Erw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5.1.4 Die Steuerbefreiung nach § 14 Abs. 4 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz

Rz. 17 Im Zuge der Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der im Herbst 2008 aufgetretenen Finanzmarktkrise hat der Bund u. a. einen Fonds unter der Bezeichnung "Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS" errichtet, der der Stabilisierung des Finanzmarkts dienen soll. Der Fonds ist ein Sondervermögen i. S. v. Art. 110 Abs. 1 und Art. 115 Abs. 2 GG und nicht rechtsfähig.[1] Im...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Erwerbsvorgänge zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Nr. 1)

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 1 GrEStG sind Grundstücksübertragungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus Anlass des Übergangs von Aufgaben oder aus Anlass von Grenzänderungen befreit. Trotz des Wortlauts der Vorschrift, nach der nur gefordert wird, dass das Grundstück von einer auf die andere "juristische Person" übergeht, müssen sowohl der Veräußerer als auch de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9 Bestimmung des Umfangs beim einheitlichen Vertragswerk

Rz. 47 Das FG Berlin hat es in einem Urteil v. 29.1.1998 (I/270/95, n. v.) abgelehnt, die Finanzierungskosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Hierunter fallen vor allem Gebühren für die Vermittlung der Dauerfinanzierung, des Eigenkapitals sowie Bauzeitzinsen und Vermietungsgarantie. Als einer einheitlichen Betrachtung zugängliche Aufwendungen kommen nach Auffassung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.3 Vom Erwerber übernommene Kosten der Rechtsänderung

Rz. 4j Nach § 448 Abs. 1 BGB fallen die Kosten der Übergabe der verkauften Sache dem Verkäufer zur Last. Hierher gehören z. B. die Schätzungskosten, die Vermessungskosten sowie die Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial. Werden diese Kosten wie gesetzlich vorgesehen vom Verkäufer getragen, berührt das die Gegenleistung nicht. Allerdings ist § 448 Abs. 1 BGB abdingba...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts[1] meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistungen eines Dritten. Zur Gegenlei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Rechtsvorgänge über erbbaurechtsbelastete Grundstücke

Rz. 15 Für den Erwerb eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks gelten in Bezug auf die Bemessungsgrundlage die allgemeinen Rechtsgrundsätze in § 8 Abs. 1 und § 9 GrEStG. Als Gegenleistung ist insbesondere der für das entsprechende erbbaurechtsbelastete Grundstück entrichtete Kaufpreis anzusetzen. Beim Erwerb von mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücken durch de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar.[1] In der Praxis findet man nicht selten Verträge, in denen ein Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig.[1] So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. Nach dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.3 Erwerbsvorgänge im gesellschaftsrechtlichen Bereich

Rz. 16 Zur Bemessungsgrundlage beim Übergang von Grundstücken bei Umwandlungen, Einbringungen und anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage siehe § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG sowie die Kommentierung unter § 8 GrEStG Rz. 18 bis 22 und den bundeseinheitlich abgestimmten Erlass aus 1997/2000, z. B. FinMin Baden-Württemberg v. 19.12.1997, S 4520/2, in der d...mehr