Fachbeiträge & Kommentare zu Auswärtstätigkeit

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.1 Bemessungsgrundlage Bruttolistenpreis

Die private Nutzung des Firmenwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzen, der im Zeitpunkt der Erstzulassung für den Pkw festgelegt ist. Der Ansatz des inländischen Bruttolistenpreises gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Existiert für reimportierte Firmenfahrzeuge kein inländischer Bruttolistenpreis, ist die Bemessungsgrundlage für die 1 ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.1 Formale Kriterien

Die Kilometer für dienstliche und private Fahrten, wozu auch die eingangs erwähnten Fahrten zum Betrieb bzw. u. U. Familienheimfahrten zählen, sind anhand eines Fahrtenbuchs nachzuweisen. Damit der dadurch ermittelte Umfang der Privatnutzung dem Lohnsteuerabzug zugrunde gelegt werden kann, schreibt die Verwaltung genau vor, wie ein solches Fahrtenbuch zu führen ist. Für dien...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.3 Begünstigte Fahrten vor oder nach Reisetätigkeiten

Wird ein Firmenwagen nicht auf Dauer, sondern ausschließlich zu solchen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen, durch die eine Auswärtstätigkeit, die die Voraussetzungen der Reisekostenarten erfüllt, begonnen oder beendet wird, sind diese Fahrten zum Betrieb nicht zu erfassen.[1] Wer also ausschließlich für einzelne Tage ein Firmenfahrzeug erhält, we...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche/-pflege, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 3.1.2 Elektronisches Fahrtenbuch

Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst.[1] Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Die Ordnungsmäß...mehr

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Dienstreise / 1 Dienstreise ist beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Die gesetzlichen Regelungen des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts kennen die Bezeichnung "Dienstreise" seit 2014 nicht mehr. Gleichwohl wird der Begriff weiterhin als Synonym dafür verwendet, dass der Arbeitnehmer für dienstliche Einsätze außerhalb der Firma Reisekosten in Anspruch nehmen kann. Während die betrieblichen Reisekostenverordnungen oder die Bundes- oder Landesre...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.4 Mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten

Eine Sonderregelung gilt, falls der Arbeitnehmer an einem Kalendertag mehrere berufliche Auswärtstätigkeiten durchführt. Die zutreffende Verpflegungspauschale für mehrere Dienstreisen an ein und demselben Kalendertag ergibt sich dadurch, dass die einzelnen Abwesenheitszeiten des Arbeitnehmers zusammengerechnet werden. Praxis-Beispiel Mehrere Auswärtstätigkeiten pro Kalenderta...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit im Inland

Um eine Gleichstellung langfristiger beruflicher Auswärtstätigkeiten mit der doppelten Haushaltsführung für den Bereich der Unterbringungskosten zu erreichen, führt der Gesetzgeber nach Ablauf von 48 Monaten einer Reisekostentätigkeit am selben auswärtigen Beschäftigungsort im Inland eine Begrenzung der steuerlich begünstigten Unterbringungskosten ein. Es gilt dieselbe Oberg...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.5 Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung

Ein Zusammenrechnen der Abwesenheitszeiten ist in bestimmten Fällen auch für Auswärtstätigkeiten zulässig, die sich ohne Übernachtung auf 2 Tage verteilen. Die bisherige sog. Mitternachtsregelung wurde gesetzlich festgeschrieben.[1] Die zutreffende Verpflegungspauschale bestimmt sich bei Kalendertag übergreifenden Arbeiten nicht nach dem einzelnen Kalendertag, sondern durch ...mehr

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Dienstreise

Zusammenfassung Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerli...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

1.1 Einheitliche Reisekostenart auswärtige berufliche Tätigkeit Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Der Gesetzgeber hält damit an der bisherigen Systematik der einzigen und einheitlichen Reisekostenart "berufliche Auswärt...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.6 Keine Zusammenrechnung mit Kalendertag übergreifender Dienstreise

Ein Kumulieren der beiden gesetzlich festgelegten Zusammenrechnungsregelungen (für mehrere Auswärtstätigkeiten an einem Tag bzw. für Kalendertag übergreifende Arbeiten) ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber hat aber ein Wahlrecht: Er kann zwischen der Kalendertag bezogenen Addition der einzelnen Abwesenheitszeiten oder der Kalendertag übergreifenden Addition der Abwesenheitsze...mehr

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Dienstreise / Zusammenfassung

Begriff Einen arbeitsrechtlich fest umrissenen Begriff der Dienstreise gibt es nicht. Angeknüpft werden kann an die Legaldefinition in § 2 Bundesreisekostengesetz. Eine Dienstreise ist danach die Reise zu einem anderen als dem regelmäßigen Arbeitsort. Keine Dienstreise ist die reguläre An- und Abfahrt zum bzw. vom betrieblichen Arbeitsort. Auch das lohnsteuerliche Reisekosten...mehr

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Dienstreise / 2 Beginn der Dienstreise

Eine Dienstreise beginnt, wenn die Mitarbeiter sich von der Betriebsstätte des Beschäftigungsunternehmens in dessen Auftrag entfernen oder die Reise unmittelbar von Zuhause aus antreten. Deshalb kann eine Dienstreise auch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer sich von seinem Betrieb entfernt oder zu Beginn seiner Reise gar nicht aufsucht, weil er die Reise unmittelbar von Zuhause...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2025, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.2 An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, dürfen sowohl für den An- als auch für den Abreisetag eine Verpflegungspauschale von 14 EUR als steuerfreier Spesenersatz bzw. als Werbungskosten angesetzt werden kann, ohne dass es einer zeitlichen Mindestabwesenheit an diesen Tagen bedarf.[1] An- und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit w...mehr

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Dienstreise / 1 Verpflichtung zu Dienstreisen

Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung allerdings nicht. Sie kann von ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 1.1 Einheitliche Reisekostenart auswärtige berufliche Tätigkeit

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstehen. Der Gesetzgeber hält damit an der bisherigen Systematik der einzigen und einheitlichen Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit" für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.2 Arbeitsortbezogene Prüfung der 3-Monatsfrist

Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung macht eine Überprüfung entbehrlich, ob dieselbe Auswärtstätigkeit unterbrochen wird. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die Anwendung der 3-Monatsfrist damit verbunden, dass es sich noch um die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit handelt, die der Arbeitnehmer nach der Unterbrechung mit gleichem Inhalt am gleichen auswä...mehr

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Dienstreise / 3 Umfang des Versicherungsschutzes

Zu den versicherten Tätigkeiten auf Dienst- und Geschäftsreisen fallen alle Tätigkeiten, die zwangsläufig im engen Zusammenhang mit der Reise und den mit der Dienstreise verbundenen Aufgaben stehen. Im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Auf Dienstreisen stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie auf dem Weg, der zur Ausführung e...mehr

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Dienstreise / 4 Dienstreisen und Arbeitszeit

Gemäß § 2 Abs. 1 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Grundsätzlich zählt die gewöhnliche Wegezeit von der privaten Wohnung zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG. Zählt die Reisezeit zu den vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Arbeitnehmers (z. B. als Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter), han...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 8.1 Umfang der Steuerfreiheit

Der Arbeitgeber kann anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinen Arbeitnehmern im Normalfall dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Das Reisekostenrecht kennt nur wenige Abweichungen, die meist das Ziel verfolgen, den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber zu vereinfachen. Reisekosten können im Rahme...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.4 Anwendungsbereich der 3-Monatsfrist

Die 3-Monatsfrist ist grundsätzlich für alle Formen von Auswärtstätigkeiten anwendbar. Nach Auffassung des BFH gilt das Prinzip, dass bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten am selben Einsatzort die Verpflegungssätze maximal für 3 Monate angesetzt werden dürfen, auch für Tätigkeiten an wechselnden Einsatzstellen. Er knüpft diesen Grundsatz aber an die Ausübung der Arbeit an ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.1 Höhe der Verpflegungspauschalen

Der Werbungskostenabzug für berufliche Tätigkeiten ­außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt bereits bisher für alle Arten von Auswärtstätigkeiten (Dienstreise, Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit) nach einheitlichen Regeln. Der Abzug ist nur in Form von Pauschbeträgen zulässig. Für die berufliche Auswärtstätigkeit sind zeitlich gestaffelte Verpf...mehr

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Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

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Dienstreise / 5 Wiederaufleben des Unfallversicherungsschutzes

Wenn eine private Verrichtung unternommen und in eine Dienstreise eingeschoben wird, kann hinterher der Versicherungsschutz bei Dienstreisen wiederaufleben. Praxis-Beispiel Kurzer Stopp und Wiederaufnahme der Rückfahrt Auf einer versicherten Dienstreise mit dem Auto macht ein Beschäftigter einen kurzen – nicht versicherten – Stopp von 10 Minuten vor einem Spielwarengeschäft, u...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.2.3 Maßgebende Abwesenheitszeit

Für die Berechnung der maßgebenden Abwesenheitszeit am jeweiligen Kalendertag ist zwischen Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte und den übrigen Arbeitnehmern zu unterscheiden. Hat der Arbeitnehmer[1] am Betriebs- bzw. Firmensitz des Arbeitgebers seine erste Tätigkeitsstätte, muss die verlangte Abwesenheitsdauer bei sämtlichen beruflichen Auswärtstätigkeiten in Bezug auf ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 7.1 Reisenebenkosten im Einzelnen

Als Nebenkosten kommen nach R 9.8 LStR in Betracht: die Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit.[1] Wichtig Werbungskos...mehr

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Dienstreise / 3.2 Beispiele für nicht versicherte Tätigkeiten

Zu den nicht versicherten Tätigkeiten zählen insbesondere ein privater Besuch, ein Spaziergang, der Aufenthalt im Hotelzimmer, die Einnahme eines Essens, das Schlafen. Gefahrbringende Umstände Dabei muss die fremde Umgebung, in der sich ein Dienstreisender aufhält, besonders beachtet werden: Ungeachtet des privaten Charakters einer Verrichtung kann während einer Dienst- oder Geschä...mehr

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Dienstreise / 2 Vergütungspflicht bei Dienstreisen

Ohne abweichende arbeitsvertragliche Regelung sind Dienstreisezeiten als gewöhnliche Arbeitszeit zu vergüten.[1] Dies gilt ohne weiteres in Arbeitsverhältnissen, in denen die Reisetätigkeit zur geschuldeten Hauptleistung gehört[2] oder der Arbeitnehmer während der Reise angeordnete Arbeitsleistung (z. B. Aktenbearbeitung, E-Mail-Bearbeitung, Telefonate) erbringt. Daran änder...mehr

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Dienstreise / 3.1 Beispiele für versicherte Tätigkeiten

Zu den versicherten Tätigkeiten zählen insbesondere die Vorbereitung einer Dienstreise, die Gepäckaufgabe und das Besorgen der Fahrkarte, das Einchecken im Zimmer im Hotel nach der Ankunft, die Besuche bei Firmenkunden, mit der Dienstreise zusammenhängende Wege von und zur Unterkunststätte (zum Beispiel das Verlassen des Hotelspeisesaals für eine dienstliche Besprechung oder der...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 4 Abziehbare Werbungskosten

Für sämtliche dienstliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte gibt es die einzige und einheitliche Reisekostenart "berufliche Auswärtstätigkeit". Es gelten deshalb dieselben Abzugsbeträge, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine normale Dienstreise unternimmt, ausschließlich als Berufskraftfahrer unterwegs ist oder an wechselnden Einsatzstell...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.1 Auslandstagegelder

Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträ...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

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Dienstreise / 2 Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Reisekostendefinition ist damit untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte verbunden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fallende berufliche Auswärtstätigkeit darstellt, weil der Arbeitnehmer hierbei nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wird, oder unter die Regelung der Entfernungspausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 6 Reiseunterbrechung

Der Unfallversicherungsschutz besteht auf einer Rückfahrt nicht mehr, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss. Bei Wegeunfällen geht die Rechtsprechung bei einer Unterbrechung von mehr als 2 Stunden von einer Beendigung des versicherten Weges aus. Der Versiche...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.1.3 Fahrten zum Arbeitgebersammelpunkt und weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Treffpunktfahrten und Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Weder der gleichbleibende Treffpunkt noch das weiträumige Arbeitsgebiet erfüllen die Voraussetzungen einer betrieblichen Einrichtung. Gleichwohl zählen die hierbei anfal...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.5.3 Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer

Die Übernachtungspauschalen dürfen nicht angewendet werden, wenn eine Übernachtung im Fahrzeug (Schlafkoje usw.) stattfindet. [1]Stattdessen kann der Arbeitnehmer die in diesen Fällen anfallenden Kosten, etwa die Gebühren für die Benutzung von Dusch- und Sanitäreinrichtungen auf Rastplätzen, als Reisenebenkosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass der Berufskraftfahr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.3 3-Monatsfrist bei großräumigem Betriebsgelände

Eine Tätigkeit innerhalb eines großräumigen Betriebs- bzw. Werksgeländes gilt – unabhängig davon, ob unterschiedliche Gebäude aufgesucht werden – durchgehend als Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte.[1] Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer innerhalb des Werksgeländes zu einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung wechselt, die einem anderen Auftraggeber bz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 4 Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes

Während einer Dienstreise ist ein Versicherter nicht bei allen Verrichtungen ununterbrochen unfallversicherungsrechtlich geschützt. Gerade bei längeren Dienstreisen lassen sich im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hin...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.4 Leiharbeitsverhältnisse

Wegen der bei Leiharbeitsverhältnissen bestehenden Besonderheit, dass der tatsächliche Einsatzort und der Ort des Verleiharbeitgebers auseinanderfallen, ist die Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte nicht nur arbeitgeberbezogen, sondern auch entleiherbezogen vorzunehmen. Die erste Tätigkeitsstätte kann der Leiharbeitnehmer zum einen bei der Verleihfirma begründen, wenn er sein...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.1 Berechnung der 3-Monatsfrist

Für die Berechnung des 3-Monatszeitraums gelten die bisherigen Grundsätze weiter. Der 3-Monatszeitraum wird vom Beginn der auswärtigen Tätigkeit an gerechnet. Das gilt auch dann, wenn er sich über das Jahresende hinweg erstreckt. Ein neuer 3-Monatszeitraum beginnt also nicht jeweils am 1.1. Nimmt der Arbeitnehmer während der fortlaufenden auswärtigen Beschäftigung Urlaub, hat...mehr