Fachbeiträge & Kommentare zu Auswärtstätigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die erste Tätigkeitsstätte ... / I. Hintergrund

Mit dem UntStReiseKG vom 20.3.2013[1] wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2014 – in § 9 Abs. 4 EStG der bisherige Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den gesetzlich definierten Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" (§ 9 Abs. 4 EStG) ersetzt. Mit der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte wird der Werbungskostenabzug für die Fahrten zwischen Wohnung und dieser ersten Täti... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildung / 3.6.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende sowohl gem. § 10 (Bund) Abs. 1 als auch gem. § 10 (VKA) Abs. 1 TVAöD eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung. Soweit die Beschäftigten unter den... mehr

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Ausbildung / 3.6.2.3 Verpflegungsmehraufwand / Verpflegungszuschuss

Ist die auswärtige Unterbringung notwendig für das Gelingen der überbetrieblichen Bildungsmaßnahme, wird zu den Auslagen des entstehenden Verpflegungsmehraufwands ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser ist seit dem 1.7.2025 in den Regelungen des § 10 (Bund) und des § 10 (VKA) TVAöD – BT BBiG unterschiedlich ausgestaltet (siehe nachfolgend Ziffer 3.6.2.3.1 und Ziffer 3.6.2.... mehr

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Ausbildung / 3.6 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

Die Vorschrift des § 10 TVAöD – Besonderer Teil BBiG – regelt die Kostentragungspflicht bei Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Der Begriff der Ausbildungsstätte ist einer der zentralen Begriffe des BBiG. Er umfasst alle Einrichtungen, in denen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BBiG Berufsausbildung stattfinden kann, also insbesondere Betriebe der Wirtschaft und v... mehr

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Gefährdungsbeurteilung psyc... / 4.5 Datenerhebung

Die Datenerhebung hängt vom gewählten Verfahren ab. Grundsätzlich liefern alle standardisierten Verfahren auch Checklisten, Erhebungsbögen oder sogar eine Anleitung zu Auswertung mit. Bei einer Befragung sind darüber hinaus folgende Punkte zu beachten: Information an die Beschäftigten zu Inhalten und Datenschutz/Anonymität; bei schriftlicher Befragung neben dem Fragebogen auch... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workation / 2 Bleisure

Neben der Arbeitsform "Workation" ermöglichen viele Arbeitgeber deren Mitarbeitenden auch die Arbeitsform "Bleisure". Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Business (Geschäftsreise) und Leisure (Freizeit). Konkret wird eine Dienstreise verlängert um einen privaten Aufenthalt. 2.1 Vorteile von Bleisure Bei Bleisure besteht immer ein geschäftlicher Anlass. Im Regelfall h... mehr

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Workation / 2.2 Anwendbares Recht

Bei Bleisure handelt es sich im Regelfall um eine Entsendung. Auch hier werden die Voraussetzungen für eine Entsendung im Sinne der Ausstrahlung geprüft. Wichtig hierbei ist, dass bei der Prüfung die Geschäftsreise im Vordergrund steht und an diese Geschäftsreise ein privater Teil angehängt wird. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workation / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Workation" setzt sich zusammen aus Arbeit (work) und Urlaub (vacation). Workation beschreibt eine Form der Arbeit, bei der sich Arbeitnehmer an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Wird vorübergehend an einem anderen Ort gearbeitet, sind verschiedene individuelle und kollektive arbeitsrechtliche Aspekte z... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workation / 2.3.2 Unfallversicherung

Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Geschäftsreise. Der private Urlaub ist nicht abgedeckt. Entsprechend sollte ein privater Versicherungsschutz auch im Bereich der Unfallversicherung abgeschossen werden. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Workation / 2.1 Vorteile von Bleisure

Bei Bleisure besteht immer ein geschäftlicher Anlass. Im Regelfall handelt es sich um kurze bis zu einer Woche andauernde Verlängerung der Dienstreise zu Urlaubszwecken. Im Regelfall trägt der Arbeitgeber die vollständigen Reisekosten. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2 Dienst- und Geschäftsreisen ins Ausland

2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es s... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2 Anschlussurlaub in Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, der Türkei und Tunesien

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen "Abkommens über Soziale Sicherheit". Die Bundesrepublik Deutschland hat mit vielen Staaten Entsendeabkommen geschlossen. Allerdings wurden "Abkommen über Soziale Sicherheit", die den Bereich der Krankenversicherung umfassen, lediglich mit Bosnien-Herzegowina, Israel, Nordmazedonien, Montene... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.3 Anschlussurlaub in weiteren Abkommensstaaten und im vertragslosen Ausland

Dienstreisen und Entsendungen Grundsätzlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen Abkommens über Soziale Sicherheit. Bei den Abkommen über Soziale Sicherheit handelt es sich um reine Entsendeabkommen, die nicht den Bereich der Krankenversicherung umfassen. Staaten, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, werden als vertragsloses Ausland zusammengefasst. Für eine Person... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1 Anschlussurlaub in der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz

Im Bereich der EU-, EWR-Staaten und der Schweiz gelten die Regelungen der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedsstaat eingesetzt wird, gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften, sofern es sich um eine Entsendung handelt. Voraussetzung für eine Ents... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2 Unbezahlter Urlaub

Beim unbezahlten Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist die Dauer des Urlaubs von Bedeutung. 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzliche... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.2 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Entsendung. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.3.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Ausstrahlung/Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit endet mit dem Ende der Ausstrahlung/Entsendung. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 3 Verlängerung der Dienstreise durch unvorhersehbare Ergeignisse

Kann ein Arbeitnehmer aufgrund eines Krieges nicht bzw. später als geplant zurückkehren und arbeitet er in Absprache mit seinem Arbeitgeber vorübergehend mobil aus dem Ausland, dann gilt das Beschäftigungsverhältnis als fortbestehend. Im Regelfall sind Kriegsereignisse nicht versichert. Ist der Arbeitnehmer allerdings überraschend von einem Kriegsausbruch betroffen, muss im ... mehr

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Dienstreise: Kombination mit privatem Urlaub

Zusammenfassung Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anla... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung

Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteile, die sich als geldwerter Vorteil darstellen... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / Lohnsteuer

1 Aufteilung bei privater Urlaubsverlängerung Wird eine Dienstreise mit einem privaten Urlaub verbunden, ist eine Aufteilung der Reisekosten vorzunehmen.[1] Solche sog. gemischt veranlassten Reisen mit privater Mitveranlassung dürfen aufgeteilt werden in steuerfreie Bestandteile, die im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgen, und lohnsteuerpflichtige Bestandteil... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.2 Leistungen bei Krankheit

Für den Entsandten gelten während seiner Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften weiter. Da sich der Entsandte nach der Entsendung im Urlaub befindet, ist er weiterhin in Deutschland krankenversichert. Sollte diese Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist im Anwendun... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.2 Leistungen bei Krankheit

Während der Entsendung war der Entsandte in Deutschland krankenversichert. Diese Versicherung wird auch für die Dauer des Urlaubs fortgeführt. Sollte eine Person während ihres Urlaubs erkranken, kann sie Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Leistungen ist in Nordmazedonien, Montenegro und in Serbien die Europäische Krankenversich... mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Während einer Entsendung besteht die Möglichkeit, dass der entsandte Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Wichtig Keine Leistungen zulasten des Arbeitgebers Die Möglichkeit, Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch zu nehmen, endet mit dem Ende der Entsendung. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.1.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung[1] abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte. mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 2.2.3 Private Reisekrankenversicherung

Für den Urlaubsaufenthalt sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Reisekrankenversicherung gibt es in verschiedenen Formen. Es gibt Reisekrankenversicherungen, die ausschließlich kurze Urlaube abdecken und Reisekrankenversicherungen für längere Aufenthalte.[1] mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Dienstreise: Kombination mi... / 2 Werbungskostenabzug bei Anschlussurlaub

Die Ausführungen zur Kostenaufteilung beim steuerfreiem Arbeitgeberersatz gelten in gleicher Weise für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Aufwendungen für solche Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf veranlasst sind. Während die Fahrt- und Flugkosten in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn der Reise ein unmittelbarer dienstlicher Anlass z... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Dienstreise: Kombination mi... / Sozialversicherung

1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Vers... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Bewerbungsverfahren: Stelle... / 1.1.5 Anforderung an Mobilität

Auch gewisse Mobilitätsanforderungen werden in Stellenanzeigen immer wieder gefordert. Die Bereitschaft zu Reisen in einer Stellenausschreibung anzugeben, ist im Allgemeinen nicht als diskriminierend zu betrachten. Das Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung sollte die spezifischen Anforderungen der Position widerspiegeln, und die Bereitschaft zu reisen kann eine leg... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.3 Pauschalierung bei Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit (Abs. 2 S. 1 Nr. 1a)

Rz. 22a Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG kann der Arbeitgeber die Pauschalierung auch für Mahlzeiten vornehmen, die er oder auf seine Veranlassung ein Dritter den Arbeitnehmern anlässlich einer beruflichen Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte zur Verfügung stellt, sofern die Mahlzeiten nach § 8 Abs. 2 S. 8 und 9 EStG mit dem Sachbezugswert anzuset... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.6 Pauschalierung bei Verpflegungsmehraufwendungen (Abs. 2 S. 1 Nr. 4)

Rz. 31 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG können Vergütungen für bestimmte Verpflegungsmehraufwendungen, die zum stpfl. Arbeitslohn gehören, pauschal besteuert werden. Mehraufwendungen für Verpflegung sind dem Grunde nach Werbungskosten; der Höhe nach ist der Abzug durch § 9 Abs. 4a EStG begrenzt. Vergütet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Verpflegungsmehraufwendungen, hand... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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Klimastrategie: Lösungsansä... / 2.3 Herausforderung 3: Geringe Datenqualität und mangelnde Messbarkeit

Eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung von Klimastrategien ist die Bereitstellung und der Umgang mit Daten. Viele Unternehmen verfügen anfänglich nur über begrenzte Informationen zu ihren Emissionen und klimabezogenen Risiken. Ein typisches Beispiel ist die Erstellung der ersten Klimabilanz. Unternehmen beginnen dabei häufig mit relativ gut verfügbaren Daten ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Durchlaufende Posten und Ge... / 3.2.1 Beispiele für durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 46 Nutzt der Arbeitnehmer eine von ihm angemietete Garage zur Unterstellung seines Dienstwagens, so handelt es sich bei der Erstattung dieser Auslagen um steuerfreien Auslagenersatz.[1] Dies gilt zumindest, wenn eine arbeitsvertragliche Verpflichtung besteht, den Dienstwagen über Nacht in einer Garage zu parken, da in diesem Werkzeuge und Waren von erheblichem Wert aufbew... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2023). Hinzu kommen Vorstell... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 17 Vergütungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ausgleich von dessen Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zahlt, sind gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, soweit die Aufwendungen des Arbeitnehmers ohne die Zahlungen des Arbeitgebers als Werbungskosten abziehbar wären (Rz. 2).[1] Hierbei handelt es sich um die nachgewiesenen notwendigen Mehraufwendun... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Definition der Auswärtstätigkeit

Tz. 10 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine Auswärtstätigkeit liegt für einen Arbeitnehmer vor, wenn er vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn ein Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten, ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Abgrenzung zur Auswärtstätigkeit

Rz. 6 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ‚doppelte Haushalt’ wird am ‚Beschäftigungsort’ – an diesem liegt die > Erste Tätigkeitsstätte oder es ist ein Ort in deren Nähe (> Rz 47 ff) – geführt. Seinen Lebensmittelpunkt behält der ArbN an seinem eigentlichen Wohnort. Damit erübrigt sich der (weitere) arbeitstägliche Weg zwischen Haupt-/Familienwohnung und Arbeitsstätte. So ist es... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.1 Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 60 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale von 14 EUR berücksichtigt werden. Tz. 61 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (also an zwei Kalen... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.2 Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland

Tz. 62 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zwischentag: Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (auswärtige berufliche Tätigkeit) und aus diesem Grund 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann weiterhin eine Pauschale von 28 EUR als Werbungskosten geltend gemacht bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei er... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Doppelte Haushaltsführung im Inland

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Fahrten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung

Rz. 113 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 WK sind die tatsächlichen Fahrtkosten aus Anlass der Wohnungswechsel zu Beginn und am Ende der dHf (> R 9.11 Abs 6 Nr 1 Satz 1 LStR), dh für die erste Fahrt vom Familien- oder Haupthausstand (> Rz 20 ff) zum Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) und für die letzte Rückfahrt zum Ort des eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt (> Rz 27 ff). Kfz-Kost... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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