Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzurechnung einer Teilwertabschreibung auf eine Forderung

Leitsatz Eine Teilwertabschreibung auf einer Forderung an eine nahe stehende ausländische Kapitalgesellschaft ist bei der Einkommensermittlung wieder hinzuzurechnen (§ 8b Abs. 3 Sätze 4 ff. KStG). Das kann auch für eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen gelten. Sachverhalt Eine in der Baubranche tätige GmbH hatte Forderungen aus erbrachten Werkleistungen gegen im Konze...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Übergangsregelungen zu den Bauträgerfällen verfassungsgemäß (zu § 27 Abs. 19 UStG)

Überblick Nachdem der BFH die frühere Rechtsauslegung der Finanzverwaltung zu den Bauleistungen als nicht rechtssicher abgelehnt hatte und der Gesetzgeber in § 27 Abs. 19 UStG eine Regelung aufgenommen hatte, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der leistungsempfangende Bauträger die Erstattung der in den Vorjahren angemeldeten und abgeführten Umsatzsteuerbeträge zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 74... / 2.4 Verfahren

Rz. 10 Die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG setzt an sich keine Antragstellung desjenigen, dem die Auszahlung zukommen soll, voraus. In der Praxis wird die Familienkasse indes nur auf Antrag tätig. Der Antragsteller muss im Einzelnen die Abzweigungsvoraussetzungen darlegen, insbesondere, dass der Berechtigte keinen Unterhalt leistet und er für den Unterhalt aufkommt.[1] Rz. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen auf Grund einer Quantilschätzung

Leitsatz Bei einer unstreitig mangelhaften Buchhaltung kann eine Hinzuschätzung auf Grund der sog. Quantilschätzung vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige keine konkreten Einwendungen erhebt, die eine andere Schätzung begründen könnten. Sachverhalt Das Finanzamt gelangte im Rahmen einer Betriebsprüfung zu der Auffassung, dass die Buchführung der Steuerpflichtigen mange...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter die Günstigerprüfung fallen, sind im Rahmen des Schwellenwerts, der zur Durchführung einer Außenprüfung berechtigt, zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Antragsteller erklärte in seiner Einkommensteuererklärung 2011 Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 1.099.306 EUR als dem inländischen Steuerabzug unterliegend und in Höhe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit für Folgebescheide

Rz. 222 [Autor/Stand] Feststellungsbescheide sind Grundlagenbescheide i.S. des § 171 Abs. 10 AO. Die durch sie getroffenen Feststellungen sind für andere Bescheide in der Weise bindend, dass sie diesen Bescheiden zugrunde gelegt werden müssen. Für die "anderen Bescheide", denen die Feststellungen der Grundlagenbescheide zugrunde zu legen sind, verwendet die AO den Begriff "F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.5 Rechtsschutz

Rz. 101 Gegen die Gebührenfestsetzung ist der Einspruch [1] gegeben. Bei Erfolglosigkeit im Einspruchsverfahren kann mittels einer Anfechtungsklage [2] gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung [3] gewährt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.2 Gegenstand der Auskunftspflicht

Rz. 28 Die Auskunftspflicht nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO ist auf die Verfahrensrechte und -pflichten (z. B. steuerliche Erklärungspflichten, Mitwirkungspflichten, Fristen, Rechtsbehelfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Aussetzung der Vollziehung, Beschränkung der Vollstreckung oder formales Außenprüfungsrecht) des Beteiligten beschränkt.[1] Rz. 29 Auskünfte über materielle...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.2.2 Gegenstand der Hinweispflicht

Rz. 11 Die Hinweispflicht gilt für Erklärungen und Anträge. Eine Erklärung ist nach dem Normzweck jede Rechtshandlung, d. h. jedes erlaubte rechtswirksame Handeln, an das sich die für die Wahrung der rechtlichen Interessen des Beteiligten im Besteuerungsverfahren erforderlichen Rechtsfolgen knüpfen. Die rechtlichen Interessen können rechtsbegründenden, -verbessernden und/ode...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen beim Eigentümer nach Wegfall des Nießbrauchs

Leitsatz Ob vom Erblasser getragene und gem. § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilte größere Erhaltungsaufwendungen beim Erben als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, soweit sie nicht beim Erblasser abgezogen wurden, ist nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin - Brandenburg ernstlich zweifelhaft. Sachverhalt Streitig war, ob de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen den Zerlegungsbescheid sind der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO und, wenn dieser ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, die Klage zum FG gegeben.[1] Grundsätzlich sind der Stpfl. und die beteiligten Steuerberechtigten i. S. d. § 350 AO beschwert, wenn sie vortragen, in ihren Belangen beeinträchtigt zu sein. Der Stpfl. ist nur dann nicht i. S. d. § 350...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Auf das Zuteilungsverfahren sind nach S. 2 die für das Zerlegungsverfahren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Das sind zum einen die eigenen Vorschriften des Zerlegungsverfahrens, die in §§ 185–189 AO zu finden sind, z. B. der Begriff des Beteiligten i. S. d. § 186 AO und ein Teil der Regeln zum Zerlegungsbescheid nach § 188 AO. Darüber hinaus führt die Ve...mehr

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Festsetzung der Schenkungsteuer gegen den Schenker

Leitsatz 1. Hat der Schenker im Verhältnis zum Beschenkten die Entrichtung der Schenkungsteuer vertraglich übernommen, ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Finanzbehörde nach einer zu niedrigen Festsetzung der Steuer gegen den Beschenkten für die Differenz zu der rechtmäßig festzusetzenden Steuer den Schenker in Anspruch nimmt. 2. Eine Berichtigung des Tenors des finanz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

Leitsatz 1. Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbe­wertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat. 2. Die beim BVerfG anhängigen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsmittel

Rn 36 Gegen die gerichtliche Anordnung oder das Versäumen einer Bekanntmachung auf Basis des § 23 ist kein Rechtsmittel statthaft. Dies gilt auch für einen Absonderungsberechtigten, der sich gegen ein Eintragungsersuchen des Insolvenzgerichts wenden möchte.[49] In Betracht kommt allenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 BGB. Da...mehr

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AGS 2/2017, Aufrechnung mit... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darüber, ob die Klägerin mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gem. § 55 RVG, für deren Festsetzung der Beklagte nicht zuständig ist, gegen Umsatzsteuerforderungen des Beklagten aufrechnen durfte und ob in diesem Zusammenhang Säumniszuschläge entstanden sind. Die Klägerin hat gegen zahlreiche Forderungen wegen Umsatzsteuervorauszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.7 Rechtsschutz gegen die Anordnung

Rz. 18 Die Arrestanordnung ist mit dem Einspruch anfechtbar.[1] Gegen sie kann nach § 45 Abs. 4 FGO jedoch auch unmittelbar "Sprungklage" beim FG erhoben werden, wobei die Sprungklage nicht abhängig von der Zustimmung der Finanzbehörde ist. Der Arrestschuldner hat insoweit bis zur Einspruchseinlegung[2] bzw. Klageerhebung[3] das Wahlrecht, da sich Sprungklage und Einspruchsv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.3 Rechtsschutz gegen die Verwertungsankündigung

Rz. 17 Gegen die Verwertungsankündigung ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 AO gegeben. Die Verwertungsankündigung ersetzt die Pfändung.[1] Wie diese ist sie ein vollziehbarer Verwaltungsakt, sodass vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung [2] erreicht werden kann. Rz. 17a Ergeht die Verwertungsankündigung gegenüber Dritten, die nicht Vollstreckungsschuldner s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Bestellung der Sicherheiten

Rz. 7 Zur Sicherung der Geldforderung muss die Finanzbehörde die Sicherheit vom Vollstreckungsschuldner erlangt haben. Unerheblich ist der Zeitpunkt der Erlangung, dieser kann vor der Entstehung oder Vollstreckbarkeit der Forderung liegen. Ebenso ist unerheblich die Art und Weise der Erlangung der Sicherheit vom Vollstreckungsschuldner.[1] Diese kann vom Schuldner freiwillig g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 4 Rechtsmittel

Rz. 42 Gegen eine verbindliche Zusage und gegen die Versagung einer verbindlichen Zusage ist der Einspruch gegeben. Nach erfolglosem Einspruch ist im Fall der Versagung der Zusage die Verpflichtungsklage gegeben.[1] Rz. 43 Wird eine Zusage erteilt, die eine für den Stpfl. ungünstige Ansicht vertritt, so ist in dem Rechtsstreit nicht nur die Frage, ob eine Zusage erteilt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Gesicherter Anspruch

Rz. 2 Das Verwertungsrecht der Finanzbehörde nach § 327 AO setzt voraus, dass der Finanzbehörde eine im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderung zusteht, für die sie eine Sicherheit[1] erlangt hat[2] und die noch nicht erfüllt ist.[3] Vollstreckbarkeit i. d. S. bedeutet nach § 327 S. 1 AO zunächst, dass die Finanzbehörde das Vollstreckungsverfahren nach den §§ 249–25...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 6 Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung

Rz. 29 Der Einspruch hat grds. keinen Suspensiveffekt, d. h. durch seine Einlegung wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts regelmäßig nicht gehemmt.[1] Die Finanzbehörde ist daher befugt und verpflichtet, eine aus einem nicht nichtigen Verwaltungsakt resultierende Leistungspflicht zu verwirklichen, auch wenn der Verwaltungsakt rechtsfehlerhaft ist. Rz. 30 Das g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Einschränkung des Rechtsschutzes durch § 352 Abs. 1 Nr. 1 AO gilt nicht nur im Einspruchsverfahren, sondern auch im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.4.3 Gesonderte Feststellung

Rz. 25 Soweit abweichend von § 157 Abs. 2 AO einzelne Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt werden[1], hat diese Verfahrensteilung auch hinsichtlich der Beschwer Bedeutung. Hier ergibt sich die Sonderregelung des § 351 Abs. 2 AO, wonach Einwendungen nur gegen den jeweiligen Verwaltungsakt erhoben werden können. Für die Anfechtung des Folgebescheids kann sich aus dem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Anwendungsbereich

Rz. 1 § 351 AO findet unmittelbar Anwendung im Einspruchsverfahren. Durch die Verweisung in § 42 FGO auf die Regelung gilt diese inhaltlich auch für das finanzgerichtliche Klageverfahren.[1] Die Vorschrift ist aber auch für die Antragsbefugnis im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 361 bzw. § 69 FGO zu beachten.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.2 Anwendungsbereich der Regelung

Rz. 1b Die Regelung des § 350 AO gilt ausdrücklich nur für das Einspruchsverfahren. Das Rechtsschutzbedürfnis in Form der Antragsbefugnis muss neben den sonstigen Entscheidungsvoraussetzungen aber auch im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung gegeben sein.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.3 Beschwer bei Unterlassung

Rz. 27 Das Einspruchsverfahren setzt grundsätzlich voraus, dass ein Verwaltungsakt erlassen worden ist.[1] Nur soweit jemand geltend macht, dass über einen von ihm gestellten Antrag auf Erlass eines einspruchsfähigen Verwaltungsakts ohne Mitteilung eines zureichenden Grunds durch die Finanzbehörde nicht binnen angemessener Frist sachlich entschieden worden ist, ist der Untät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.1.2 Einspruch gegen den Folgebescheid

Rz. 22 Umgekehrt kann der Einspruch gegen einen Folgebescheid nicht mit Einwendungen begründet werden, die dem sachlichen Regelungsinhalt des Grundlagenbescheids zuzuordnen sind. Im Verfahren wegen der auf der Grundlage des Feststellungsbescheids geänderten ESt-Festsetzung, also dem Folgebescheid, sind demgemäß sämtliche Einwendungen gegen die materiell Unrichtigkeit des Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Geltendmachung der Beschwer

Rz. 6 Die Einspruchsbefugnis nach § 350 AO erfordert, dass der Einspruchsführer die Beschwer durch den angefochtenen Verwaltungsakt bzw. dessen Unterlassung geltend macht. Dies ist die ausdrückliche oder konkludente Darlegung der die Beschwer begründenden Umstände. Diese Darlegung der Beschwer nach § 350 AO ist nicht zu verwechseln mit der Begründung des Einspruchs nach § 357...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.5 Änderungsanträge

Rz. 47 Teilweise werden auch Anträge auf Änderung, Aufhebung oder Berichtigung eines Verwaltungsakts nach den Vorschriften der §§ 129 bis 132 und 172 bis 177 AO i. w. S. zu den informellen Rechtsbehelfen gerechnet.[1] Der Stpfl. ist insoweit in der Wahl seiner Mittel frei. Er kann, ohne ein Einspruchsverfahren anhängig zu machen, die Korrektur eines Verwaltungsakts beantrage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.2.3 Beschwer durch Nebenbestimmungen

Rz. 20 Wird der Verwaltungsakt nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 AO mit einer Auflage erteilt, so begründet die Auflagenerteilung keine Beschwer für die Anfechtung des mit ihr verbundenen Verwaltungsakts. Die Auflage ist ein selbstständiger Verwaltungsakt.[1] Die Rechtswirkungen des mit ihr verbundenen Verwaltungsakts sind unabhängig davon, ob die Auflage erfüllt wird oder nicht.[2] D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 5.3 Vollstreckung einer Bundes- oder Landesfinanzbehörde nach den Vorschriften der AO

Rz. 40 § 347 Abs. 1 Nr. 2 AO setzt voraus, dass die Vollstreckungshandlung einerseits durch eine Bundes- oder Landesfinanzbehörde erfolgt und andererseits diese Vollstreckung nach den Bestimmungen der AO erfolgt. Nicht erforderlich ist, dass auf den zu vollstreckenden Verwaltungsakt die Bestimmungen der AO Anwendung finden. Die Vollstreckung nach der AO muss durch formelles G...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen einer Gaststätte bei unzureichender Dokumentation der aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen anhand einer Quantilsschätzung kann zulässig sein

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass bei einer unzureichenden Dokumentation von aufzeichnungspflichtigen Bareinnahmen eines Gastwirts die von betriebsinternen Daten ausgehende Quantilsschätzung grundsätzlich eine sachgerechte Schätzungsmethode zur Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen darstellt und dass der Streuung der Rohgewinnabschlagsätze mit dem Ansatz eines...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzuschätzungen mittels Quantilsschätzung

Leitsatz Hinzuschätzungen mittels Quantilsschätzung sind grundsätzlich zulässig und nicht ernstlich zweifelhaft, weil nach dieser Schätzungsmethode der normale Geschäftsverlauf als repräsentativ angesehen wird. Sachverhalt Im Streitfall ging es um die Prüfung einer Gastwirtschaft, im Rahmen derer der Prüfer zu der Auffassung gelangte, dass die Kassenführung des Steuerpflichti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Säumniszuschläge sind wegen sachlicher Unbilligkeit bei Aufhebung der Steuerfestsetzung zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige alles getan hat, um die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids zu erreichen, diese aber - obwohl möglich und geboten - abgelehnt worden ist. Sachverhalt Das Finanzamt setzte gegenüber dem Kläger aufgrund einer Betriebsprüfung Körpersc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß

Leitsatz Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jah...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Leitsatz Für eine ordnungsgemäße Buchführung kommt der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Buchungen zentrale Bedeutung zu. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die ein Restaurant betreibt. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung traf der Prüfer neben einigen ertragsteuerlichen Feststellungen, die hier nicht weiter dargestellt werden, auch die Feststellung, dass die Buc...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unveränderbarkeit von Kassendaten

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht auf eine Unzumutbarkeit der Vorlage von Kasseneinzeldaten berufen, wenn die von ihm verwendeten elektronischen Registrierkassen nach Herstellerangaben durch einfache Softwareupdates in der Lage gewesen wären, diese Daten zur Verfügung zu stellen. Sachverhalt Der Antragsteller betrieb im Streitzeitraum zwei Restaurants. In diesen ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten bei Barumsätzen

Leitsatz Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen Barumsätze richtig erfasst werden, damit eine Schätzung ausgeschlossen ist. Sachverhalt Der Antragsteller betrieb ein Restaurant. Seinen Gewinn ermittelte er mittels einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das Finanzamt folgte zunächst den abgegebenen Steuererklärungen. Für die Jahre 2009 bis 2012 führte es anschließend e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufhebung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm

Leitsatz 1. Ernstliche Zweifel i.S.d. § 69 Abs. 2 und 3 FGO können auch verfassungsrechtliche Zweifel an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm sein. 2. In diesem Fall kommt wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes eine Aufhebung der Vollziehung nur in Betracht, wenn ein besonderes berechtig...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S.v. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Korrektur des Wertansatzes für ein Wirtschaftsgut als rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Die zur Grundlage eines Feststellungsbescheids gewordene Korrektur des Wertansatzes für ein am Schluss der Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts ist ein rückwirkendes Ereignis für das Folgejahr, bei dem sich der Wertansatz steuerlich auswirkt. Sachverhalt Nach einer Außenprüfung für die Jahre 1992 bis 1995 erließ das Finanzamt im Jahr 2000...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Allgemeines [Rdn 399]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Bewährungsfragen [Rdn 672]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 67]

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AGS 6/2016, Anordnung einer... / 3 Anmerkung

Nach dem Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit[1] (Nr. 46.11) ist bei einer Fahrtenbuchauflage grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 400,00 EUR je Monat anzusetzen. I. Ermäßigung bei längeren Zeiträumen? Kontrovers behandelt wird dagegen die Frage, wie es sich bei längeren Zeiträumen verhält. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, es müsste ein "Mengenrabatt" gewährt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Einstweilige Anordnung

Rz. 1 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Das Finanzgericht kann auf Antrag, auch bereits vor Klageerhebung, eine einstweilige Anordnung treffen, wenn die Gefahr besteht, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung der Rechte des Antragstellers vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 114 FGO). Eine einstweilige Anordnung ist auch zur Regelung ...mehr