Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.4.3 Verfahren

Rz. 15 Die Erstattung der Kosten erfolgt lediglich auf Antrag, der allerdings nur innerhalb der Kostenfestsetzungsfrist gestellt werden kann. Zum Erstattungsverfahren s. im Übrigen Vor §§ 78–133 AO Rz. 36. In entsprechender Anwendung des § 1 Abs. 3 AO sind die Vorschriften der AO sinngemäß anzuwenden, allerdings die Vorschriften des 4. Teils (Durchführung der Besteuerung), 3....mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen – Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Leitsatz 1. Ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, das an ein Presseunternehmen wegen Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu ­Anzeigenauftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik gerichtet ist, kann auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Anzeigenteils für das Presseerzeugnis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sein. Dies gilt jede...mehr

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Zulässigkeit einer Klage gegen einen Nullbescheid

Leitsatz Eine Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid, mit dem eine Einkommensteuer von Null festgesetzt wird, ist zulässig, wenn die Feststellung eines Verlustes erreicht werden soll. Sachverhalt Der Kläger erstrebte die volle Berücksichtigung eines Liquidationsverlustes nach § 17 EStG im Rahmen seiner Einkommensteuer. Das Finanzamt hatte diesen im Rahmen eines Einspruchsv...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens

Leitsatz 1. Die überlange Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens steht der Festsetzung von Aussetzungszinsen für dieses Verfahren – auch unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung – nicht entgegen. 2. Eine Entschädigungsklage nach §§ 198 ff. GVG kann nicht auf die überlange Dauer eines vor einer Finanzbehörde anhängigen Verfahrens gestützt werden. Dem Steuerpflichtigen steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Abgrenzung zur Aussetzung der Vollziehung

Rz. 2 Mit der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 bzw. § 361 AO wird vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung bereits erlassener und vollziehbarer Verwaltungsakte erreicht, gegen die der Betroffene Einspruch eingelegt oder Klage erhoben hat. Die einstweilige Anordnung dient dagegen der vorläufigen Sicherung oder Regelung eines Anspruchs, den der Steuerbürger erst in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.1 Notwendiger Inhalt

Rz. 19 Anders als bei der Aussetzung der Vollziehung ist die einstweilige Anordnung nur auf Antrag zu gewähren. Für die Zulässigkeit des Antrags gelten dieselben Sachentscheidungsvoraussetzungen wie im Hauptsacheverfahren. Ist die Klage in der Hauptsache unzulässig, z. B. weil der Rechtsweg vor den Finanzgerichten nicht eröffnet ist[1], ist auch der Antrag auf einstweilige A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.1 Grundlagenbescheide (Feststellungsbescheide)

Rz. 10 Vorläufiger Rechtsschutz bei Grundlagenbescheiden wird durch Aussetzung der Vollziehung – des Grundlagenbescheids – gewährt[1], die bindend für den Folgebescheid ist (vgl. § 69 FGO Rz. 65). Das gilt auch, soweit in einem Feststellungsbescheid ein Verlust festgestellt wird. Infolgedessen ist die einstweilige Anordnung nicht statthaft.[2] Auch gegen negative Feststellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3.1 Erledigung nach Abs. 1

Rz. 4 Regelfall der Erledigung in der Hauptsache ist die Erteilung, Änderung oder Aufhebung eines Bescheids. Entsprechend erledigt sich der Rechtsstreit ganz oder teilweise. Abrechnungsbescheid Im Rechtsstreit über den Abrechnungsbescheid erledigt sich die Hauptsache, wenn der diesem zugrunde liegende Steuerbescheid aufgehoben wird.[1] Arrestanordnung Das Arrestverfahren ist in ...mehr

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Berliner Zweitwohnungsteuer keine Verbrauchsteuer

Leitsatz Die Berliner Zweitwohnungsteuer ist keine Verbrauchsteuer i.S.v. § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO. Normenkette § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, § 172 Abs. 1 AO, § 1, § 8 BlnZwStG, Art. 105 Abs. 2a GG, § 69 Abs. 3 FGO Sachverhalt Der Ast. im vorliegenden Verfahren auf Gewährung einer AdV nach § 69 Abs. 3 FGO und seine Ehefrau waren langjähri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die einstweilige Anordnung gewährt vorläufigen Rechtsschutz in Abgabenangelegenheiten[1], also im Besteuerungsverfahren und in Verfahren nach dem StBerG. Sie tritt damit neben die Aussetzung der Vollziehung[2], hängt aber von anderen, strengeren Voraussetzungen ab.[3] Beiden Verfahren ist jedoch gemeinsam, dass mit ihnen in einem summarischen Eilverfahren eine vorläufi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Rz. 1 § 150 regelt die Vollstreckung aus Entscheidungen der FG (vollstreckbare Titel), die zugunsten der abgabenberechtigten Körperschaften ergehen.[1] Über den Wortlaut hinaus ist in den Kreis der abgabenberechtigten Körperschaften auch die EU mit den ihr zustehenden Abgaben eingeschlossen; denn sie verfügt nicht über einen eigenen Verwaltungsunterbau, sodass die Behörden d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.4.1 Verfahren

Rz. 26 Das Gericht entscheidet durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist nicht obligatorisch vorgesehen und eher die Ausnahme. Die Entscheidung hierüber steht im Ermessen des Gerichts.[1] Findet eine mündliche Verhandlung statt, wirkt an dem Beschluss der vollbesetzte Senat einschließlich der ehrenamtlichen Richter mit, anderenfalls entscheiden die Berufsrichter allein....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.5 Erstattung von Vorsteuern

Rz. 14 Begehrt der Antragsteller die Erstattung von Vorsteuern, ist gegen die Ablehnung als vorläufiger Rechtsschutz die Aussetzung der Vollziehung gegeben. Eine einstweilige Anordnung kommt nicht in Betracht, weil dies die Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache bedeuten würde.[1] Auch hier würde nur im Ausnahmefall ein Anordnungsgrund denkbar sein.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.9 Gemeinnützigkeit einer Körperschaft

Rz. 18 Über das Vorliegen der Gemeinnützigkeit wird im Rahmen der Veranlagung für die betreffende Steuer entschieden.[1] Wird in einem Steuerbescheid die Gemeinnützigkeit verneint, kann eine Aussetzung der Vollziehung nicht zu einer vorläufigen Anerkennung führen. Es ist deshalb vorläufiger Rechtsschutz nur im Weg der einstweiligen Anordnung zu erlangen. Eine einstweilige An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Anordnungsanspruch

Rz. 4 § 114 FGO gewährt einstweiligen Rechtsschutz in Fällen, in denen der Anspruch im Weg der Verpflichtungs-, Feststellungs- und schlichten Leistungsklage durchzusetzen ist. Bei Anfechtung eines Verwaltungsakts durch Einspruch bzw. Klage steht dagegen die Aussetzung der Vollziehung[1] zu Gebote. Wird der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, der auf einer Ermessensentscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Grundlagen

Rz. 1 Nicht immer führt das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren zu einer streitigen Entscheidung der Hauptsache durch Urteil oder Beschluss; denn in seinem Verlauf können außerprozessuale Ereignisse eintreten, die das Klagebegehren ganz oder teilweise gegenstandslos werden lassen, etwa wenn die beklagte Finanzbehörde einen geänderten Bescheid erlässt, der dem Antrag des Kläg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Kostenentscheidung durch Beschluss

Rz. 4 Im Beschlussweg wird über die Kosten entschieden, wenn auch die Sachentscheidung im Hauptsacheverfahren durch Beschluss getroffen wird[1]; das BVerfG ein Urteil als verfassungswidrig aufgehoben hat[2]; die Klage zurückgenommen worden ist[3], jedoch nur auf Antrag[4]; die Klage trotz Aufforderung durch das Gericht nicht weiter betrieben bzw. von den Erben des Klägers nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.10 Abrechnungsbescheid

Rz. 18a Wird vorläufiger Rechtsschutz gegen einen nach § 218 Abs. 2 AO erteilten Abrechnungsbescheid begehrt, so kommt es für die Frage seiner Vollziehbarkeit entscheidend auf dessen Inhalt an. Er ist nicht vollziehbar, soweit durch ihn die Verwirklichung der in § 218 Abs. 1 AO genannten Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, Steuervergütungsbescheide, Haftungsbescheide und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5.1.4 Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 22 Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Erlass einer einstweiligen Anordnung fehlt, wenn gegen den Verwaltungsakt vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung möglich ist.[1] Rechtsschutz ist also durch eine einstweilige Anordnung nur zu gewähren, wenn ein Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts oder auf dessen Unterlassung oder auf schlichtes Verwaltungshandeln ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Folgebescheide

Rz. 11 Folgebescheide sind vollziehbare Verwaltungsakte. Infolgedessen ist zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nur die Aussetzung der Vollziehung statthaft, die aber im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid anzuordnen ist.[1] Erhebt der Stpfl. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Grundlagenbescheids, kann der Folgebescheid nicht ausgesetzt werden. Nur in diesem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Rz. 13 Die Eintragung eines Freibetrags auf der LSt-Karte ist die gesonderte Feststellung einer Besteuerungsgrundlage, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.[1] Weigert sich das FA, einen Freibetrag einzutragen, und lehnt es einen entsprechenden Antrag ab, so ist in der Ablehnung ein negativer Feststellungsbescheid zu sehen, gegen den nach der neueren Rspr. des BFH v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Sachliche Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung

Rz. 3 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf eines Rechtsgrunds. Es muss ein Anordnungsanspruch bestehen, der durch die einstweilige Anordnung gesichert oder vorläufig geregelt werden soll. So kann ein Steuerbürger, dem Vollstreckungsmaßnahmen drohen, nicht mit der einstweiligen Anordnung diese Maßnahmen verhindern. Das kann er nur im Weg der Aussetzung der Vollzieh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Sicherungsanordnung

Rz. 5 Die Sicherungsanordnung ist auf einen vorläufigen Erhalt des bisherigen Zustands gerichtet. Das Recht, das zu schützen ist, muss Gegenstand der – ggf. künftig zu erhebenden – Klage im Hauptsacheverfahren sein. Ein Anordnungsgrund kann z. B. sein: eine rufgefährdende, durch den Besteuerungszweck nicht mehr gedeckte Mitteilung eines FA an Dritte[1]; die Ankündigung von Voll...mehr

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Begrenzte Rückwirkung einer Verzögerungsrüge; materieller Schaden

Leitsatz 1. Durch eine verspätet erhobene Verzögerungsrüge wird der Anspruch eines Entschädigungsklägers auf Entschädigung der durch die überlange Verfahrensdauer erlittenen Nachteile auf einen Zeitraum begrenzt, der im Regelfall sechs Monate vor Erhebung der Rüge umfasst. 2. Zur Ermittlung des materiellen Nachteils sind die wirtschaftlichen Folgen des tatsächlichen Geschehen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses

Leitsatz 1. Das FA ist nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfahrensrechtlich zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. 2. Aufgrund der im Einspruchsverfahren geltenden umfassenden Überprüfungsmöglichkeit nach § 367 Abs. 2 Satz 1 AO ist das FA nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130f...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beweiskraft einer Zustellungsurkunde

Leitsatz Die Beweiskraft einer Zustellungsurkunde kann nicht durch die eidesstattliche Versicherung des Betroffenen widerlegt werden. Sachverhalt Weil der Antragsteller die erforderliche Bescheinigung über das Ende des Studiums seiner Tochter nicht eingereicht hatte, hob der Antragsgegner mit Bescheid vom 26. März 2015 die Kindergeldfestsetzung für die Tochter des Antragstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 43. BMF, Schr. v. 4.5.2015 – IV B 3 - S 2293/09/10005-04 - IV A 3 - S 1900/07/10107 - 45 – DOK 2015/0295660, BStBl. I 2015, 452(Anrechnung ausländischer Steuern [§ 34c EStG] – Umsetzung des EuGH-Urteils vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache – C-168/11 – Vorläufige Steuerfestsetzung und Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der Anwendung des § 34c EStG)

Das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417, BStBl I 2015 S. 58) hat § 34c Absatz 1 EStG geändert und damit dem EuGH-Urteil vom 28. Februar 2013 – C-168/11 – Rechnung getragen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Aussetzung der Vollziehung: Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Leitsatz Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung sind die Kinderfreibeträge nicht nur für das Jahr 2014 verfassungswidrig zu niedrig. Das betrifft bei der Einkommensteuerfestsetzung diejenigen Steuerpflichtigen, für die der Abzug der steuerlichen Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld Sachverhalt Die Antragstellerin ist v...mehr

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AGS 2/2016, Kein Mengenraba... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Regelung im Streitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit[1] (Nr. 46.11) ist eindeutig. Grundsätzlich ist ein Betrag in Höhe von 400,00 EUR je Monat anzusetzen. I. Kein Mengenrabatt Ein "Mengenrabatt" bei der Verhängung eines Fahrtenbuchs für mehrere Fahrzeuge, also für eine "Fahrzeugflotte", ist nicht vorzunehmen.[2] Begründet wird die ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung in Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden ist ernstlich zweifelhaft (Anschluss an BFH, Beschluss vom 17.12.2015, XI B 84/15). 2. Überdies ist es ernstlich zweifelhaft, ob der in der Person des Bauleistenden nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG entstandene Steueranspruch aufgrund der Verwaltungsanweisung in Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE...mehr

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AEAO: Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur AO

Kommentar Durch Schreiben des BMF vom 26.1.2016 wurde der Anwendungserlass zur AO (AEAO) das erste Mal im Jahr 2016 geändert. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt. Die Änderungen haben Schwerpunkte im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts sowie bei den Bestimmungen, die die Änderung von Steuerbescheiden regeln. Auch die Ausführungen zur Aussetzung der Vol...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / b) BFH: Bestätigung des Beschlusses des FG Hessen zur Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheids vom 21.7.2014

Die Entscheidung des FG Hessen zur Aussetzung der Vollziehung wurde seitens der Finanzverwaltung angefochten, aber durch den BFH bestätigt.[23] Der BFH bestätigt nicht nur die bereits genannten Bedenken des FG, sondern fügt diesen gleich drei zusätzliche Bedenken hinzu: 1. Anders als das FG, bezweifelt der BFH mit Blick auf die tatsächlich erfolgte Abgrenzung zu "Stiftungen" ...mehr

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / a) FG Hessen: Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungsteuerbescheids vom 10.2.2014

Im Sachverhalt des genannten Falles geht es um die Belastung einer Ausschüttung einer schweizerischen Stiftung an einen deutschen Begünstigten. Die deutsche Finanzverwaltung hat einen Schenkungsteuerbescheid erteilt, gegen den sich die schweizerische Stiftung im Verfahren zur Wehr setzt. Das Hessische FG hat eine Aussetzung der Vollziehung des Schenkungsteuerbescheids aufgrun...mehr

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Zerb 1/2016, Säumniszuschlä... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Freistellung von Verbindlichkeiten aus einem Erbschaftsteuerbescheid. Die Klägerin ist Alleinerbin ihrer am 4.1.2012 verstorbenen Schwester (...). Diese war ihrerseits Vorerbin ihres Ehemannes, des am 4.12.2007 verstorbenen Herrn (...), dem Vater der Beklagten. Durch den Tod der Schwester der Klägerin ist die Beklagte Nacherbin ihres Vaters gewo...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Jugendliche, Widerruf der Bewährung [Rdn 143]

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zerb 12/2015, Doppelbesteue... / 1

In jüngster Zeit ist eine Diskussion um eine mögliche Doppelbesteuerung von Leistungen liechtensteinischer Stiftungen an deutsche Begünstigte aufgekommen. Deutsche Finanzverwaltungen vertreten offenbar neuerdings stellenweise[1] die Auffassung, dass von der satzungsmässigen Zweckdefinition gedeckte Stiftungsleistungen, die von ausländischen Stiftungen an inländische Begünsti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV von nach § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden

Leitsatz Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von gemäß § 27 Abs. 19 UStG geänderten Umsatzsteuerbescheiden. Normenkette § 27 Abs. 19 UStG Sachverhalt Die Antragstellerin, eine GmbH, liefert und verlegt u.a. Estrich, Parkett, Laminat und Teppichboden. Die an andere Unternehmer (u.a. an Bauträger) erbrachten Leistungen rechnete die Antragstellerin jeweils ohne U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 39... / 8 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 42 Da die Bildung der LSt-Abzugsmerkmale gesonderte Feststellungen nach § 179 AO sind, sind sie Verwaltungsakte. Nach § 39 Abs. 1 S. 7 EStG braucht ihnen jedoch keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt zu werden. Die Feststellungen sind damit trotz Fehlens der Rechtsbehelfsbelehrung rechtmäßig, die Rechtsbehelfsfrist beträgt nach § 356 Abs. 2 AO ein Jahr. Rz. 43 Gegen die B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen sowie Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Niedersachsen stellt in zwei neuen Verfügungen dar, wie Ansprüche auf Steuererstattungen und Erstattungszinsen, sowie zukünftig anfallende Nachzahlungszinsen bilanziell abgebildet werden müssen. Zu welchem Bilanzstichtag ein Unternehmer einen Steuererstattungsanspruch aktivieren muss, der sich aus einer zu seinen Gunsten geänderten Rechtsauffassung ergibt, h...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erteilung von Fahrschulunterricht ist (vorläufig) umsatzsteuerfrei

Leitsatz Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit Beschluss vom 10.11.2015, dass Fahrschulunterricht umsatzsteuerfrei erteilt werden kann. Die Entscheidung beruht allerdings auf einer summarischen Prüfung des Gerichts und entfaltet noch keine Breitenwirkung. Sachverhalt Der Betreiber einer Fahrschule (Einzelunternehmer) meldete die Umsätze aus seinem Fahrschulunterr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Buchführungspflicht einer ausländischen Immobilienkapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob eine ausländische Kapitalgesellschaft, die nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG 2009 i.V.m. § 2 Nr. 1 KStG mit ihren inländischen Vermietungseinkünften beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist, zu den gewerblichen Unternehmern i.S.v. § 141 AO gehört und deshalb nach dieser Vorschrift buchführungspflichtig ist. Normenkette § ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. d. Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Normenkette § 4h EStG 2002, § 4h EStG 2009, § 8a KStG 2002 (i. d .F. des UntStRefG 2008), Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG Sachv...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Rechtsbehelfe

Rz. 125 Stand: EL 106 – ET: 06/2015 Hat der ArbN die für einen Freibetrag in Betracht kommenden Aufwendungen glaubhaft gemacht (> Glaubhaftmachung) – Entsprechendes gilt für andere LSt-Abzugsmerkmale – so hat er einen Rechtsanspruch darauf, dass das FA diesen feststellt (vgl BFH 103, 477 = BStBl 1972 II, 139). Folgt das FA dem Antrag des ArbN nicht in vollem Umfang, erhält de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Aussetzung der Vollziehung für Umsatzsteuernachforderungen in "Bauträger-Fällen".

Leitsatz Nachträglich in Anspruch genommene Bauunternehmen können sich nicht auf die Vertrauensschutzregelung des § 176 Abs. 2 AO berufen und müssen sich ggf. auf die gesetzlich vorgesehene Abtretungsmöglichkeit einlassen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH & Co. KG (Bau-KG) erbrachte in den Streitjahren 2009 und 2010 Bauleistungen an eine Bauträger-GmbH (BT). Die Bau-KG unterwarf ihr...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ernstliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung bei Drittstaaten

Leitsatz Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG im Fall von Drittstaaten, da höchstrichterlich nicht geklärt ist, ob diese mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts zu vereinbaren ist. Sachverhalt Der Antragsteller hatte in den Streitjahren einen Wohnsitz in Deutschland. Er hielt die Anteile an der Schw AG mit Sitz...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Einwendungen gegen den Kapitalertragsteuer-Abzug durch die Bank

Leitsatz Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den von einem Kreditinstitut vorgenommenen Steuerabzug und können nicht gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldung der Bank geltend gemacht werden. Einwände sind im Rahmen der Veranlagung anzubringen. Sachverhalt Der Kläger K erhielt 2012 von seiner A-Bank die Mitteilung, dass seinem Depot Wertpapiere gutgeschrieben worden seien. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Finanzamt darf keine Umsatzsteuer von "Bauunternehmern" nachfordern

Leitsatz Unternehmen, die Bauleistungen an Bauträger unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erbracht haben, dürfen vom Finanzamt nicht rückwirkend zur Zahlung der Umsatzsteuer herangezogen werden. Sachverhalt Der Antragsteller hatte im Jahr 2009 als "Bauunternehmer" Bauleistungen an verschiedene Bauträger ausgeführt. Entsprechend der damaligen Verwaltungsauffassung gin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2015, Verletzung der ... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Klageverfahren. Das Gericht lehnte den Antrag als überwiegend unbegründet ab, obgleich es durch Urteil vom selben Tag die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zuließ. I. 1. a) Die Beschwerdeführerin war mit einem ehemaligen Finanzbeamten verheiratet und führte ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Beginn nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO

Rz. 2 Stand: 21. Auflage – ET: 05/2015 Nach § 229 Abs. 1 Satz 1 AO beginnt die Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. Der erstmalige Fälligkeitszeitpunkt ergibt sich entweder aus dem jeweiligen Einzelsteuergesetz (§ 220 Abs. 1 AO) oder aus § 220 Abs. 2 AO oder bei Vorverlegung der Fälligkeit (§ 221 AO) aus dem entsprechende...mehr