Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschlussfrist

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Wohnungsrecht

Rz. 179 Es war lange Zeit umstritten, ob die unklare Rechtsprechung des BGH zum Nießbrauch auf Immobilienschenkungen unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts übertragen werden kann. Der BGH hat 2016 erstmalig einen Fall zum Wohnungsrecht entschieden und dabei den Beginn der zehnjährigen Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB bejaht. Bevor auf diese Entscheidung eingegangen w...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[510] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Auflösung der Ehe.mehr

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§ 18 Länderübersicht / 5. Durchsetzung der Pflichtteilsrechte

Rz. 416 Die Durchsetzung der Pflichtteilsrechte gem. Art. 522 ZGB erfolgt durch Herabsetzungsklage. Die Herabsetzungsklage ist Gestaltungsklage. Vorrangig werden die Verfügungen von Todes wegen herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt für sämtliche Verfügungen verhältnismäßig, wobei Verfügungen zugunsten pflichtteilsberechtigter Erben nur bzgl. der ihren Pflichtteil übersteige...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Pflichtteilsrechtliche Gleichstellung

Rz. 18 Durch das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften vom 22.2.2001[26] ist seit dem 1.8.2001 der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossene überlebende gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner (zu den Voraussetzungen siehe § 1 LPartG) ebenfalls pflichtteilsberechtigt, sofern die Lebenspartnerschaft be...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte von ihm zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Schenkungen des...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Grundsätzliche Probleme und Schwierigkeiten der erbrechtlichen Ausgleichung und pflichtteilsrechtlichen Anrechnung

Rz. 69 Der mit der Ausgleichungspflicht (§§ 2050 ff. BGB) verfolgte Zweck einer weitgehenden erbrechtlichen Gleichstellung zwischen den Abkömmlingen, die bereits lebzeitig, und denen, die erst von Todes wegen etwas von ihren Eltern erhalten, wird in vielen Fällen nicht erreicht. Zu optimistisch daher Mohr,[153] der unreflektiert davon ausgeht, das gesetzliche Ausgleichungssy...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[575] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Schwächen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 145 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325, 2329 BGB) bietet dem Pflichtteilsberechtigten nicht den gleichen Schutz wie der ordentliche Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung im Todesfall. Dies beruht im Wesentlichen auf folgenden Umständen:[255]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Fristbeginn und Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 187 So hat der BGH bereits im Jahr 1994 entschieden, dass eine Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 BGB nur dann vorliege, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche – im Wesentl...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / IV. Lebzeitige Übertragung

Rz. 176 Durch die in § 2325 Abs. 3 BGB geregelte zeitanteilige Abschmelzung des für Pflichtteilsergänzungsansprüche zu berücksichtigenden Werts bildet die (möglichst frühzeitige) lebzeitige Übertragung von Unternehmen – jedenfalls aus pflichtteilsrechtlicher Sicht – einen interessante Gestaltungsansatz. Rz. 177 Die ratierliche Abschmelzung des in die Berechnung des Pflichttei...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 4. Schenkungen an Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 192 Bei Schenkungen an Ehegatten beginnt die Zehn-Jahres-Frist auch nach der Erbrechtsreform[561] nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 S. 3 BGB), so dass die Anforderungen für den Beginn der Ausschlussfrist verschärft werden. Wird demnach die Ehe erst durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst, sind alle während der gesamten Ehezeit vom Erblasser an den überlebend...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Gesetzeszweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs, Normkonkurrenz

Rz. 1 Durch § 2325 BGB soll der Pflichtteilsberechtigte dagegen geschützt werden, dass der ordentliche Pflichtteil durch lebzeitige Zuwendungen ausgehöhlt, ja sogar umgangen wird.[1] Damit sollen – um ein Schlagwort aufzunehmen – "Schleichwege am Erbrecht vorbei" verhindert werden.[2] Deshalb gewährt das Gesetz bei Schenkungen dem Pflichtteilsberechtigten einen zeitlich und ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Zeitlich aufeinanderfolgende Schenkungen

Rz. 262 Bei zeitlich aufeinander folgenden Schenkungen haftet in erster Linie der zuletzt Beschenkte, der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist (§ 2329 Abs. 3 BGB; Grundsatz der Posteriorität). Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich mit zunehmendem Zeitablauf die Bestandskraft der Schenkung vergrößert.[699] Rz. 263 Maßgeblich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Luf Vermögen (§ 33 BewG)

Rn. 36 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Ausgangswertes ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs 2, 3 EStG. Die Ausgangswerte sind je nach Vermögensnutzung verschieden. Maßgebend ist die Zuordnung zu den Nutzungen und WG nach den Vorschriften des BewG am 01.07.1970, mit Ausnahme der Hof- und Gebäudeflächen sowie der Hausgärten. Wich die vom StPfl für den 01.07.1970 b...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage...mehr

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Ausschlussfrist für Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und mittelbar wegen des Alters

Leitsatz Sowohl bei der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG als auch bei der Klagefrist des § 61b Abs. 1 ArbGG handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist mit der Folge, dass der Anspruch verfällt, wenn eine der Fristen nicht eingehalten worden ist. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG, wonach die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG im Fall der Bewerbung mit der Ablehnung beginnt, ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass die Frist nicht vor dem Zeitpunkt beginnt, zu dem der Bewer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7.2 Verzicht, Verwirkung, Ausschlussfristen

Rz. 28 Eine weitere Folge der zwingenden Wirkung von Betriebsvereinbarungen besteht darin, dass der Arbeitnehmer auf daraus abgeleitete Rechte nicht ohne Weiteres verzichten kann (§ 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG). Vielmehr bedarf ein solcher Verzicht der Zustimmung des Betriebsrats. Dies gilt auch für die Ausgleichsquittung und den Prozessvergleich, sofern der Verzicht darin enthalte...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Bekanntgabe

Rz. 13 Der Arbeitgeber hat Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auszulegen. Zweck der Vorschrift ist es, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, von den für ihn geltenden Vereinbarungen Kenntnis zu erlangen. In welcher Weise dies geschieht, ist unerheblich, solange nur dieser Zweck gewahrt ist. Der Aushang am Schwarzen Brett ist die typische Form, jedoch reicht a...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.1 Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 53 Der Befreiungsantrag als materielle Voraussetzung für eine Befreiung ist nunmehr einheitlich für alle Befreiungsrechte mit einer Frist von 3 Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht zu stellen. Da der Beginn der Versicherungspflicht mit der Erfüllung des Tatbestandes nach § 5 und damit mit dem Beginn der Mitgliedschaft eintritt, ist der Beginn der Mitglieds...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 127 Breitkreuz, Die Haftung des Betreuers nach gescheiterter freiwilliger Krankenversicherung – wie normativ darf ein Schaden sein?, SGb 2015, 316. Determann, Krankenversicherung: Rechtsfolgen der Aufnahme nicht versicherungsberechtigter Personen, WzS 1998, 97. Felix, Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung – ein ge...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.12 Beitrittsfristen (Abs. 2)

Rz. 99 Der Beginn oder die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliger Versicherung tritt im Regelfall (zu Ausnahmen vgl. Komm. zu § 188) nur durch eine entsprechende Erklärung des Berechtigten ein, ist also willensabhängig. Die Erklärung, eine freiwillige Versicherung begründen zu wollen (Beitrittserklärung), hat nach § 188 Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.4 Anforderungen an die Geltendmachung der Rechtsverletzung

Rz. 93 Nach § 40 Abs. 2 FGO hat der Kläger die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen. Zwar kommt es insoweit im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung nicht darauf an, ob der Kläger tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist. Diese Frage stellt sich erst im Rahmen der Begründetheitsprüfung und darf im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung bei der Klagebefugnis nicht vorwe...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Vermeidung von Interessenkonflikten bei Arbeitsplatzwechseln

Rz. 14 Interessenkonflikte sind auch bei Arbeitsplatzwechseln von Mitarbeitern zu vermeiden. Hierbei handelt es sich um eine Anforderung, die im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle eingefügt wurde. Sie orientiert sich an entsprechenden Vorgaben von CEBS, die allerdings ihren Schwerpunkt auf die Handelsaktivitäten der Institute legen ("Market-related Activities").[1] So können ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.4 Fristen

Sowohl ein Entschädigungsanspruch als auch ein Schadensersatzanspruch muss vom Betroffenen in einer ersten Stufe innerhalb einer Frist von 2 Monaten schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden gemäß § 15 Abs. 4 AGG.[1] Achtung Tarifliche Ausschlussfristen gehen vor Haben die Tarifvertragsparteien abweichende Regelungen zur Geltendmachung von Ansprüchen vereinbart, find...mehr

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Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Leitsatz 1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform. 2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.4 Antragsfrist

Rz. 41 Der Antrag muss nach § 1a Abs. 1 S. 2 KStG spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab dem die Besteuerung als Kapitalgesellschaft gelten soll. Es muss also vor Beginn des Wirtschaftsjahres die Form der Besteuerung feststehen. Die Frist des § 1a KStG bezieht sich auf den "Beginn des Wirtschaftsjahrs (...), ab dem die Besteuerung wie eine...mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 5 Verjährung / (b) Vertrauensbeseitigung

Rz. 279 Der geschaffene Vertrauenstatbestand konnte jederzeit wieder beseitigt werden, und zwar auch bei einem "zeitlich unbeschränkt" abgegebenen Verzicht.[223] Es hatte sich allerdings um eine für den Erklärungsempfänger deutliche Erklärung zu handeln, die den Vertrauenstatbestand beseitigt.[224] Rz. 280 Diese Rechtslage gilt unverändert weiter, soweit Verjährungsverzichte ...mehr

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§ 5 Verjährung / (4) Wirkung

Rz. 720 Hinweis Zur Feststellungswirkung § 3 Rdn 108 ff.; zum falschen Gegner/Beklagten und Zustellungsbevollmächtigten Rdn 836 ff. Rz. 721 Die Feststellungsklage[733] hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB); und zwar auch bei Anrufung eines unzuständigen Gerichtes[734] oder bei problematischem Feststellungsinteresse,[735] selbst bei unschlüssiger Klage[736] (auch Rdn 8...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Kenntnis der regressnehmenden Behörde

Rz. 488 Bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erst dann zu laufen, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen hat.[477] Rz. 489 Werden Ansprüche zunächst nur von der Krankenkasse oder nur von der Pflegekasse angemeldet, kom...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Anderweitige Fristen

Rz. 42 Art. 229 § 6 Abs. 5 EGBGB bestimmt – wie Art. 231 § 6 Abs. 3 EGBGB – die entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 EGBGB auf Fristen, die für die Geltendmachung, den Erwerb oder den Verlust eines Anspruchs bzw. Rechts maßgebend sind (u.a. die Ausschlussfristen bei der Anfechtung nach §§ 121, 124 BGB).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / mm) Kosten des Pflegers

Rz. 773 Hinweis Siehe auch Rdn 811 ff., 1243 ff., 1498 f. Rz. 774 Das BVormVG [810] trat zum 1.7.2005 (Art. 12 2. BtÄndG) außer Kraft und wurde ersetzt durch das VBVG .[811] §§ 3 ff. VBVG regeln die Vergütung.[812] Rz. 775 Die Kosten des Pflegers sind regelmäßig im Rahmen der Haftung als Schadenposition zu übernehmen.[813] Rz. 776 Ohne eine förmliche Bestellung kann der Vormund i...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3 Ausschlussfristen

Kürzer als die Verjährungsfristen sind Ausschlussfristen, die im Arbeitsverhältnis oft gelten. Zweck von Ausschlussfristen sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.[1] Ausschlussfristen sind in ihrer Wirkung für den Gläubiger gravierender als die Verjährung. Sie führen zum Erlöschen des Anspruchs, wenn dieser nicht ordnungsgemäß geltend gemacht wird; nicht lediglich zu einer...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.2 Ausschlussfristen in Tarifverträgen

Die allermeisten Manteltarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Da Tarifverträge der AGB-Kontrolle nach § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB entzogen sind, gelten die vorbeschriebenen Voraussetzungen für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen für sie nicht. Auch bei einseitigen oder unausgewogenen Regelungen oder bei der Festlegung von Fristen, die kürzer als 3 Monate sind, liegt regelm...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.3 Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

In Betriebsvereinbarungen sind Ausschlussfristen grundsätzlich ebenfalls möglich. Ihre Geltung ist wegen des Vorrangs des Tarifvertrags und des Günstigkeitsprinzips im Verhältnis zum Arbeitsvertrag jedoch begrenzt. Unbestritten können Betriebsvereinbarungen Ausschlussfristen für die in einer Betriebsvereinbarung geschaffenen Ansprüche vorsehen. Typischerweise enthalten Sozia...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.1 Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen

Ausschlussfristen können in Arbeitsverträgen vereinbart werden. Sie unterliegen allerdings im Regelfall der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Sie müssen daher transparent gestaltet werden. Eine Regelung unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" ist nicht ausreichend transparent und daher nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.[1] Des Weiteren erfordert das Transparenzgebo...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.4 Erfasste Ansprüche

Die Reichweite einer Ausschlussfristenklausel wird zunächst in der Klausel selbst festgelegt. Abgesehen von den vorgenannten Einschränkungen in Abhängigkeit von den Rechtsquellen, finden Ausschlussfristen, die nicht in der Klausel selbst eingeschränkt sind, grundsätzlich auf alle Ansprüche Anwendung. Als Ausnahmen, für die die Ausschlussfristen nicht gelten, gelten u. a. die...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.6 Hemmung durch Vergleichsverhandlungen

Verhandeln die Arbeitsvertragsparteien über den Anspruch, dessen Verfall ansteht, wird die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt. Diese Regelung sieht die Hemmung für die Verjährung vor. Hemmung bedeutet, dass der Zeitraum der Hemmung in den Lauf der Ausschlussfrist nicht einbezogen wird. Die Regelung des § 203 Satz 2 BGB, die vorsieht, das...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 3.5 Ausübung entgegen Treu und Glauben

Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich ein Arbeitgeber auf eine Ausschlussfrist beruft, nachdem er den Arbeitnehmer davon abgehalten hat, den Anspruch geltend zu machen.[1]mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Arbeitsverhältnis und bei dessen Beendigung zahlreiche Fristen zu beachten. Wird die Frist versäumt, können meist Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Was für den Anspruchsteller misslich ist, ist für den Anspruchsgegner von Vorteil. Nach Fristablauf kann er das damit zusammenhängende Thema abschließen. Es entsteht Rech...mehr

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Umsatzsteuer, Vorauszahlungen / 4.3 Umsatzgrenzen führen zu abweichendem Voranmeldungszeitraum

Aber auch eine Überschreitung der im Umsatzsteuergesetz festgelegten Grenzwerte kann zu einer Verpflichtung der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen in abweichenden Voranmeldungszeiträumen führen. In Einzelfällen besteht für den Unternehmer des Weiteren ein Wahlrecht aufgrund hoher Vorsteuerguthaben im Vorjahr. So kann ein Unternehmer den Kalendermonat als Voranmeldungszeitr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 4 Verjährung

Verjährung dient vor allem dem Schuldner, der durch den Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr mit der Geltendmachung eines Anspruchs rechnen muss. Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz eingeführte neue Verjährungsrecht gilt seit dem 1.1.2002. Für Ansprüche, die schon davor entstanden, aber noch nicht verjährt waren, bestehen Übergangsregelungen. Wegen der im Arbeitsv...mehr