Fachbeiträge & Kommentare zu Asylbewerber

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 6 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3.4.1 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Rz. 20 Nicht zu den Arbeitnehmern gehören damit die Beamten, Richter und Soldaten, deren Grundlage ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis ist.[1] Zivildienstleistende [2] werden auch aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnisses tätig und sind daher keine Arbeitnehmer, auch wenn sie nicht-staatlichen Beschäftigungsstellen überlassen sind. Auch Freiwilli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / Asylbewerber

Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber ist grundsätzlich zulässig. Und dies auch in einer Wohnung, wenn den Asylanten in der Wohnung eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist und es sich um eine Wohnung üblicher Größe handelt. Erfolgt hingegen die Unterkunft in einer für eine Vielzahl von Menschen bestimmten Einrichtung, deren Bestand von den jeweiligen B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2024; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl A 4.5 Abs 1...mehr

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Sommer, SGB V § 275 Begutac... / 2.4.4 Zahnersatz (Nr. 4)

Rz. 43 Bestimmte Personenkreise (z. B. Asylbewerber) haben u. a. nur dann einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen ausnahmsweise unaufschiebbar ist (§ 27 Abs. 2 Nr. 2). Den Tatbestand der aus medizinischen Gründen unaufschiebbaren Versorgung hat der MD zu prüfen.mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Nachweis einer kürzeren Gebäudenutzungsdauer bei gewerblich vermieteten Gebäuden

Leitsatz Die technische Nutzungsdauer eines Gebäudes richtet sich nach dem Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Eine kürzere wirtschaftliche Abnutzung kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut vorher objektiv wirtschaftlich verbraucht ist. Die Feststellungslast für eine kürzere Nutzungsdauer trägt der Steuerpflichtige. Er kann sich jeder geeigneten Darlegungsmethode bedienen. Bei einem Unterkunftsgebäude für Asylbewerber spricht gegen eine kürzere Nutzungsdauer, wenn ...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1.1 Asylbewerber

Ein Asylbewerber ist ein Mensch im laufenden Asylverfahren. Nach der förmlichen Asylantragstellung beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält er eine Aufenthaltsgestattung.[1] Diese gestattet dem Asylbewerber den Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens. Es handelt sich hierbei nicht um einen Aufenthaltstitel, die Aufenthaltsgest...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 1 Verschiedene Personengruppen unter dem Oberbegriff "Flüchtlinge"

Der Flüchtlingsbegriff kann sowohl weiter als auch enger verstanden werden. Im rechtlichen Sinne ist der Flüchtlingsbegriff eng auszulegen, er bezieht sich auf Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und international subsidiär Schutzberechtigte. Die weitere Definition schließt auch national subsidiär Schutzberechtigte, Personen im laufenden As...mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Politisch Verfolgte

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Asyl , > Kindergeld Rz 13/6, > Wiedergutmachung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Notlage

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitszeitkonto Rz 29, > Asylbewerber, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 60 ff, > Beihilfen, > Erholung, > Flüchtlinge und Vertriebene, > Krankheitskosten, > Kurkosten, > Naturkatastrophen, > Spenden, > Steuerbefreiungen Rz 157, > Unterhaltsleistungen, > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Freiwillig eingegangene Verpflichtung

Rz. 40 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Voraussetzung für ein Dienstverhältnis ist ferner die Freiwilligkeit der Arbeitsleistung. Mit dem BAG, der FinVerw und einem Teil des Schrifttums ist uE von einem ‚Dienstverhältnis’ nur bei einer freiwillig eingegangenen Verpflichtung, die Arbeitskraft zu schulden, auszugehen (zum Meinungsstreit > Rz 42). Soziale Leistungen können zwar zu > ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.1 Rechtsrahmen des § 39a

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft gestattete Ausländer. Eine Aufenthaltsgestattung ist das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Die Bescheinigung über die Antragstellung auf Asyl wird ebenso als Aufenthaltsgestattung bezeichnet. Sie wird jedem Asylbewerber ausgehändigt. Die Aufenthaltsgestattung darf nicht mit ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 2.2 Bleibeperspektive

Rz. 9 Zu den nicht sicheren Herkunftsstaaten gehören Eritrea, Somalia, Afghanistan und Syrien. Ausländer, die aus diesen Staaten stammen, haben eine sog. gute Bleibeperspektive. Bei ihnen ist ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt i. S. v. Satz 1 zu erwarten (seit August 2019 nicht mehr bei Ausländern aus den Herkunftsstaaten Irak, Iran und vorübergehend auch Somalia). ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugutekommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die b...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 4 Musterantrag ambulante Eingliederungshilfe

Rz. 80 Antrag auf Übernahme der Kosten für eine ambulante Maßnahme/Therapie i. R.d. Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der zurzeit gültigen Fassung einschließlich Dyskalkulietherapie/Legasthenietherapie Angaben zur Person:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Den Satzungszwecken unmittelbar dienend

Rz. 27 Die Leistungen der begünstigten Einrichtungen sind – abgesehen von den in der Vorschrift genannten Naturalleistungen an das Personal – nur befreit, soweit die Leistungen den Satzungszwecken (der Einrichtungen) unmittelbar dienen. Das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" verknüpft die Leistungen nicht mit dem von der Einrichtung angestrebten Ziel, bezieht sich also nicht a...mehr

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Geschäftsraummietverhältnis... / 2.11 Geschäftserweiterung

Geschäftserweiterungen, -anpassungen oder -umstellungen sind nicht ohne Weiteres unzulässig. Hier kommt es vielmehr darauf an, ob dem Vermieter die Duldung der Änderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist.[1] Über die Zumutbarkeit ist aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden. Zugunsten des Vermieters kann berücksichtigt werden eine verstärk...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.1 Besteht eine Wohnsitzauflage?

Vermieter sollten sich unbedingt erkundigen, ob der Mietinteressent im jeweils betroffenen Bundesland einer Wohnsitzauflage unterliegt. Was bedeutet "Wohnsitzauflage"? Abgeschlossenes Asylverfahren Personen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, denen erstmals eine Aufen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift geht davon aus, dass die leistungsberechtigten Asylbewerber sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten, soll jedoch angesichts der Tatsache, dass sich viele Asylbewerber über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, eine vorsichtige Annäherung an den deutschen Arbeitsmarkt einleiten (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, AsylbLG, § 5 Rz. 2). Da ...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.3 Sonderregelungen für Auszubildende

Rz. 11 Die Sonderregelungen für Auszubildende nach § 22 SGB XII sollen nach dem am 1.9.2019 in Kraft getretenen Abs. 1 Satz 2 und 3 auf bestimmte Gruppen von Auszubildenden nicht angewendet werden. In der Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 13.8.2019 (vgl. Rz. 1e) heißt es dazu, die Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. § 1 hat in der Folgezeit zahlreiche Änderungen erfahren. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist...mehr

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Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 3 Literatur

Rz. 15 Decker, Die beabsichtigten Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes durch das geplante Zuwanderungsgesetz, ZFSH/SGB 2003, 195. Deibel, Die Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber und andere Ausländer, NWVBl. 1993, 441. Hohm, Novelllierung des Asylbewerberleistungsgesetzes, NVwZ 1997, 659.mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 7 Das AsylbLG regelt als eigenständiges Gesetz die materiellen Leistungen des in § 1 Abs. 1 genannten Personenkreises, der von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII grundsätzlich ausgenommen ist. Es ist nicht Bestandteil des Sozialgesetzbuches, weil es in Art. II § 1 SGB I a. F. nicht aufgeführt war und auch in § 68 SGB I (Besondere Teile des Sozialgesetzbuches) nic...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.6 Vollziehbar Ausreisepflichtige (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 36 Der in Abs. 1 Nr. 5 genannte Personenkreis besteht aus Ausländern, die nach den §§ 50f. AufenthG vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dazu gehören insbesondere unerlaubt eingereiste Ausländer, die keinen Asylantrag gestellt haben oder diesen zurückgenommen haben und nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, zudem abgelehnte Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel. Der n...mehr

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Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 3 Literatur

Rz. 27 Deibel, Der Umfang der Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialrecht aktuell 2019, 52. Frings, Die Sanktionsentscheidung des BVerfG in ihren Auswirkungen auf das Migrationssozialrecht, AuR 2021, 248. Ganter, Das menschenwürdige Existenzminimum zwischen Karlsruhe und Luxemburg, ZESAR, 2020, 113. Gerloff, AsylbLG – Die Befristung von Leistungsm...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Aubel, Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG – Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG 2004 – langjährige Aufenthaltsbefugnis gem. § 30 Abs. 4 AuslG 1990 – Verfassungsmäßigkeit, SGb 2016, 105. Birk, Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, info also 2015, 51. Brings/Oehl, Verfassungsw...mehr

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Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 3 Literatur

Rz. 21 Deibel, Rechtsmissbrauch bei Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG, ZFSH/SGB 2011, 443. ders., Die Menschenwürde im Asylbewerberleistungsrecht, Anmerkungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2012, 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11, ZFSH 2012, 582. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Zur Diskussion: Haftpflichtversich...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Seitdem ist das AsylblG vielfach geändert worden. Rz. 1a Durch Art. 5 Nr. 3 des Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreise...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.2 Fehlende Leistungsberechtigung bei "anderen Aufenthaltstiteln" (Abs. 2)

Rz. 46 Vom Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes werden nach § 1 Abs. 2 diejenigen Personen ausgenommen, die einen anderen als die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 genannten Aufenthaltstitel erhalten haben. Bei diesen "anderen" Aufenthaltstiteln handelt es sich um Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung durch oberste Landesbehörden aus völkerrechtli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1a Anspruch... / 2.5 Leistungseinschränkungen bei Verstößen gegen die Verteilungsentscheidungen der Europäischen Union (Abs. 4)

Rz. 15 Abs. 4 sieht Leistungseinschränkungen für die von den sog. Relokationsbeschlüssen des Rates der Europäischen Union aus dem September 2015 betroffenen Ausländer vor; betroffen sind zunächst Drittstaatsangehörige und Staatenlose (vgl. Oppermann, jurisPR-SozR 8/2016 Anm. 1). Oppermann (a. a. O.) wirft zu Recht die Frage auf, an welches konkrete Fehlverhalten diese Sankti...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.3 Ende der Leistungsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 50 Drei Fallgruppen werden in § 1 Abs. 3 für die Beendigung der Leistungsberechtigung benannt – die Ausreise, der Wegfall der Leistungsvoraussetzung und die Anerkennung als Asylberechtigter, wobei die Zugehörigkeit zu den beiden letztgenannten Fallgruppen den Ausländer häufig zu höheren Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII führen kann und es daher für ihn günstig ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Deibel, Bestandskraft und Nachzahlung im Asylbewerberleistungsrecht, Sozialrecht aktuell 2013, 63. ders., Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger Sozialhilfebescheide, ZFSH/SGB 2014, 325. ders., Das neue Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH/SGB 2015, 117. ders., Leistungswechsel nach erfolgreichem Asylverfahren, ZFSH/SGB 2016, 415. Dillmann, Sozialhilfe und Ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Überbelegung im Wohnungseig... / 1 Richtwerte

Die Überbelegung spielt i. d. R. bei vermieteten Eigentumswohnungen eine Rolle. Eine Überbelegung ist immer dann anzunehmen, wenn nicht genügend Wohnfläche für jeden Erwachsenen und jedes Kind vorhanden ist. Gehen von einer Wohnungsüberbelegung erhebliche Belästigungen zum Nachteil einer Eigentümergemeinschaft aus, so kann in erster Linie die Gemeinschaft der Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.3.2.3.1 Einschränkung der Nutzungsüberlassung

Zwar ist jeder Wohnungseigentümer nach der Bestimmung des § 13 Abs. 1 WEG zur unbeschränkten Nutzung seiner Wohnung oder Teileigentumseinheit berechtigt. So können etwa Wohnungen auch an täglich wechselnde Feriengäste[1] oder Medizintouristen[2] vermietet werden. Auch die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar.[3] Einschränkend...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.3 Auszubildende/Asylbewerber

Ebenso einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen Auszubildende in einer Ausbildung, die dem Grunde nach im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig ist. Hier gibt es jedoch Ausnahmen nach § 7 Abs. 6 SGB II. Asylbewerber sind ausgeschlossen, weil sie Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.1 Asylbewerber/Geduldete

Asylbewerber und Geduldete erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Die Höhe richtet sich maßgeblich nach der Dauer des Aufenthalts. In den ersten 18 Monaten werden sog. Grundleistungen gezahlt bzw. entsprechende Sachleistungen erbracht, die unterhalb der Sozialhilfeleistungen liegen.[1] Nach einer Aufenthaltsdauer von 18 Monaten werden Leistungen grundsätzlich auf dem Niveau d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling: Integration/Ein... / 6.1 Leistungen zur Eingliederung

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die uneingeschränkten Zugang zum deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben, können im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten nach dem SGB II und SGB III alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung erhalten. Für Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, aber noch keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen[1], können ber...mehr

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Flüchtling: Integration/Ein... / 6.3 Kooperationsmodelle zum Einstieg in Ausbildung und Qualifizierung

Die Bundesagentur für Arbeit bietet in sog. Kooperationsmodellen strukturierte Integrations- und Förderwege an, bei denen sie mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem BAMF zusammenarbeitet. Ziel ist es, Geflüchtete von Beginn des Integrationsprozesses an durch Nutzung (Aneinanderreihung) der vorhandenen Instrumente passgenau in eine betriebliche Ausbildung zu bringen oder au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Private Krankenversicherung... / 1 Versicherter Personenkreis im Vollversicherungsschutz

In der PKV werden alle Personen versichert, die nicht gesetzlich krankenversichert sind oder Leistungen der freien Heilfürsorge bzw. für Asylbewerber erhalten. Bei der Entscheidung für die PKV handelt es sich grundsätzlich um einen freiwilligen Entschluss des Versicherungsnehmers. Allgemeine Versicherungspflicht Seit dem 1.1.2009 besteht in Deutschland die Pflicht zur Krankenv...mehr