Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitkonto

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Folgeregelungen zu § 3 Nr 65 Buchst a bis c EStG (§ 3 Nr 65 S 2–4 EStG)

Rn. 2859 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei § 3 Nr 65 S 2 EStG handelt es sich um eine Sachverhaltsfiktion, die für die nachgelagerte Besteuerung unterstellt, dass die Vorgänge nach § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–c EStG nicht erfolgt sind, sondern der Versorgungsberechtigte die Versorgungsleistung von dem ursprünglichen Verpflichteten erhalten hat. Rn. 2860 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.2 Geltungsbereich der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend für den ganzen Betrieb, die ganze Verwaltung eingerichtet werden. Deswegen regelt § 10 Abs. 2 TVöD, dass in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festzulegen ist, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb, der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Praxis-Beispiel Durch eine Dienstvereinbarung wird geregelt, dass in einem La...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5 Arbeitszeitkonten

Der TVöD enthält einige wenige Vorgaben für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Diese sind jedoch keineswegs zwingend notwendig, um die Arbeitszeit der Arbeitsverhältnisse, die unter den TVöD fallen, zu regeln. § 10 Abs. 1 TVöD sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und nur für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TVöD. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.4 Buchbare Zeiten

Das Arbeitszeitkonto des § 10 TVöD ist für die Buchung von Zeiten, nicht von Geld vorgesehen. Die Frage, welche Arten von Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, regelt § 10 Abs. 3 TVöD. Es gibt eine Grundregelung, die für alle Arbeitszeitkonten gilt, und weiter gehende Buchungsmöglichkeiten, die erst durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben werden" müs...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.5 Direktionsrecht

Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wichtig Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.4.2 Freigabe weiterer Kontingente in Betriebs-/Dienstvereinbarung

Nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben wurde", können weitere Kontingente auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Ausdrücklich genannt werden Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstentgelte, ohne dass hierin eine Beschränkung liegt. Jegliche andere Kontingente können buchbar gestellt werden. Der Grund für die Beschränkung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.4 Arbeitszeitmodelle des TVöD und Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des TVöD : Ausnahmen vom Überstundengrundbegriff

Gleitzeit- und allen sonstigen im TVöD oder auf dessen Grundlage geregelten Arbeitszeitmodellen gemeinsam ist eine ausgewogene Berücksichtigung des Interesses der Arbeitgeber nach Arbeitszeitflexibilisierung und des Interesses der Beschäftigten nach Arbeitszeitsouveränität. Arbeitszeitflexibilisierung bedeutet dabei die Möglichkeit für die Arbeitgeber, die regelmäßige Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Zeitzuschlägen vor. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Ausgleich erfolgen kann, beginnt mit dem Beginn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.1.3 Wertguthabenvereinbarungen contra Kurzzeitmodelle

Die Regelungen des Flexigesetzes II gelten ausdrücklich nur für Wertguthabenvereinbarungen, auch als Zeitwertkonten bezeichnet. Um die Abgrenzung zu den nicht betroffenen kurzfristigen Arbeitszeitmodellen, wie z. B. Gleitzeitkonten, zu verdeutlichen, enthält § 7b SGB IV in der aktuellen Fassung eine eindeutige Definition eines Wertguthabens. Der Gesetzgeber stellt darauf ab,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Trennungsprozesse von Mitar... / 3.2 Trennungsprozess bei Personalabbau

Trennungsmanagement als sozialer Konflikt Trennungen entstehen oft aus sachlichen Gründen wie z.B. Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassung, Leistungsmängel, soweit objektivierbar oder sehr lange Krankheitsausfälle. Sehr schnell wird aus diesen Tatbeständen und Vorfällen eine Störung des persönlichen Verhältnisses zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Die Führungskraft muss ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.4 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2021 1 %-Regelung / Verdeckte Gewinnausschüttung / Anscheinsbeweis / § 8 Abs. 3 KStG Nutzt ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses einen betrieblichen Pkw zu privaten Zwecken und ist der Arbeitnehmer hierzu befugt, liegt insoweit ein Zufluss von Arbeitslohn zu. Die Feststellungslast trägt die FinVerw. Ein Lohnzufluss ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.3 Geltung nur für Mindestlohn-Arbeitszeitkonten

Die gesetzlichen Einschränkungen gelten aber nicht für sämtliche Arbeitszeitkonten, sondern nur dann, wenn der Arbeitnehmer nur auf dem Mindestlohnniveau verdient. Außerhalb und oberhalb des Mindestlohnbereichs gibt es insoweit keine Einschränkungen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2 Ausnahmen von der Fälligkeit – Arbeitszeitkonten

Eine Sonderregelung trifft § 2 Abs. 2 Satz 1 MiLoG für Mehrarbeitsstunden, die in sog. Arbeitszeitkonten eingestellt werden: Bei Arbeitnehmern sind die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto eingestellten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer monatlichen Erfassung dur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und Arbeitszeitkonten

Zusammenfassung Überblick Der Gesetzgeber hat – auch um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern – die Fälligkeit dessen, d. h. den Zeitpunkt bis zu dem spätestens der Mindestlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, ausdrücklich geregelt. Zudem wurden auch Ausnahmen für Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen mit aufgenommen. Gesetze, Vorschriften un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.6 Arbeitszeitausgleich

Da der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 2 Satz 1 gesetzlich verpflichtet ist, die auf dem Arbeitszeitkonto erfassten Arbeitsstunden spätestens innerhalb von 12 Kalendermonaten nach ihrer Erfassung in bezahlte Freizeitgewährung oder durch Bezahlung des Mindestlohns auszugleichen, führt dies zu Einschränkungen bei der bislang gehandhabten Praxis der Vereinbarung eines sogenannten "Nu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.1 Notwendigkeit einer Schattenrechnung

Diese Vorgaben sind nicht einschlägig, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Arbeitsstunden nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts, das auf die Vergütung der arbeitsvertraglichen Sollarbeitszeit gerichtet ist, erfüllt ist. Für das verstetigte Arbeitsentgelt ist per sog. Schattenrechnung zu ermitteln, ob das tatsächlich gezahlte und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.5 Überschreitung der 50 %-Grenze und deren Folgen

Monatlich dürfen jeweils nicht mehr als 50 % der vereinbarten Arbeitszeit auf das Konto gehen. Praxis-Beispiel Flexi-Vereinbarung Bei einer vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit von 18,75 Wochenstunden beträgt die monatliche Arbeitszeit 81,5 Stunden. In das Arbeitszeitkonto dürfen monatlich maximal 40,75 zusätzliche Mehrarbeitsstunden eingestellt werden. Die Folge einer Üb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat – auch um die Durchsetzbarkeit des Mindestlohns abzusichern – die Fälligkeit dessen, d. h. den Zeitpunkt bis zu dem spätestens der Mindestlohn an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, ausdrücklich geregelt. Zudem wurden auch Ausnahmen für Arbeitszeitkonten und Wertguthabenvereinbarungen mit aufgenommen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitgeber hat im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausgeglichene Stunden spätestens in dem auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden Kalendermonat auszugleichen. Die eingestellten Stunden dürfen monatlich jeweils 50 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen.[1] Liegt nach Vertragsende ein Negativsaldo vor und kann der Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 2.4 Arbeitsvertragliche Regelung?

Das Gesetz sieht vor, dass eine "schriftliche Vereinbarung" für das Zeitkonto erforderlich ist. Eine derartige Vereinbarung liegt sowohl bei einer arbeitsvertraglichen Regelung als auch bei einer Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in einem normativ oder in Folge schriftlicher Inbezugnahme geltenden Tarifvertrag vor. Nicht geklärt ist, ob auch die bloße Textfor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 4 Wertguthabenmodell i. S. d. SGB IV

§ 2 Abs. 3 SGB IV sieht vor, dass die Fälligkeitsregelungen der Abs. 1 und 2 nicht gelten, wenn Wertguthabenvereinbarungen i. S. d. SGB IV vorliegen. Damit nimmt das Gesetz Bezug auf die Regelungen der §§ 7b, 7c SGB IV. Durch Wertguthabenvereinbarungen kann mit dem Arbeitnehmer eine Freistellung vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat in der Folge einen Anspruch auf Arbeitse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 1 Fälligkeit des Mindestlohns

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn entweder zur vereinbarten Fälligkeit, oder spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Die Parteien des Arbeitsvertrags können somit zunächst die Fälligkeit des Mindestlohns durch eine Vereinbarung festlegen. Eine Vereinbarung, na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Fälligkeit und... / 3 Grenze für Arbeit auf Abruf

Ist Arbeit auf Abruf mit einer Mindestarbeitszeit gem. § 12 Abs. 2 TzBfG vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 % der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Fraglich ist, ob diese Grenze infolge des § 2 Abs. 2 Satz 3 MiLoG bis zu 50 % ausgeweitet werden kann. Die Vorschrift regelt den Umgang mit Überstunden. Diese werden wegen besonderer Umstände vorübergehend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Haftung des Au... / 5.1.1 Verstöße als Arbeitgeber

Verstöße können zu Geldbußen bis zu 500.000 EUR führen, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt (§ 21 Abs. 1 Nr. 9 MiLoG). Mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR können Verstöße belegt werden, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig insbesondere Prüfungen der Zollbehörden nicht duldet oder bei e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn: Wen betrifft d... / 3 Tariflicher Mindestlohn

Auch für Tarifverträge gilt der gesetzliche Mindestlohn. Aber auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, sind bei Tarifverträgen zu beachten. Für sie gibt es keine Ausnahme. Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Haustarifverträge und Sanierungstarifverträge, sodass insoweit unter Umständen die Sanierung von Unternehmen durch Tarifverträge, die mit L...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienservice

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Arbeitslohn Rz 71, > Arbeitszeitkonto Rz 5, > Kindergarten Rz 10, > Steuerbefreiungen Rz 54 ff; vgl § 3 Nr 33 und Nr 34a Buchst a EStG; > R 19.3 Abs 2 Nr 5 LStR. Beiträge zur Familienzeitversicherung sind > Werbungskosten (zu Einzelheiten vgl BMF vom 23.05.2012, BStBl 2012 I, 617, formal aufgehoben).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Teilelterngeld (Abs. 3)

Rz. 32 Abs. 3 regelt die Konstellationen, in denen in einem oder mehreren, nicht notwendigerweise zusammenhängenden [1], Lebensmonaten des Kindes nach der Geburt bis zur Vollendung von dessen 14. Lebensmonat der Elterngeldberechtigte Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit hat. Insbesondere ist hierbei an die Fallgestaltungen gedacht, in denen nach den ersten Lebensmonaten des K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.1 Fälligkeit von Mehrarbeit und Überstunden – Arbeitszeitkonto

§ 2 Abs. 2 MiLoG trifft eine Sonderregelung für Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Bei derartigen Mehrarbeitsstunden kann die Fälligkeit des Mindestlohns unter bestimmten Voraussetzungen durch Einrichtung eines MiLoG-Arbeitszeitkontos um 12 Monate hinausgeschoben werden. Hinweis Diese besondere gesetzliche Fälligkeitsrege...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 2.4.1 Mehrarbeit/Überstunden (§ 3 Abs. 2–6 6. PflegeArbbV)

Grundsätzlich ist der Pflegemindestlohn nach § 2 Abs. 1 6. PflegeArbbV spätestens am letzten Bankarbeitstag des Kalendermonats fällig, in dem die Arbeitsleistung zu erbringen war fällig, § 3 Abs. 1 6. PflegeArbbV. Im Übrigen, z. B. bei Überstunden, wird das Mindestentgelt spätestens am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Folgekalendermonats fällig. Um den unterschiedlichen f...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / Zusammenfassung

Überblick Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie vom 11.8.2014 unter anderem einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitsverhältnisse durch das Mindestlohngesetz geschaffen. Daneben hat er auch bestehende Instrumente zur Festsetzung branchenspezifischer Mindestlöhne – das Arbeitnehmerentsendegesetz, das im Bereich der Pflege von großer Bedeut...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.5 Verhältnis zu tarifvertraglichen Regelungen

Auch Tarifverträge haben den gesetzlichen Mindestlohn und auch die übrigen Regeln des Gesetzes, wie z. B. über Zeitkonten, zu beachten. Für sie gibt es grundsätzlich keine Ausnahme. Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG, des AÜG und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen den Regelungen des MiLoG vor, allerdings nur soweit durch sie die Höhe des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.4 Fälligkeit des Mindestlohns – Überblick

Das Gesetz regelt nicht nur die Höhe des Mindestlohns, sondern auch die Fälligkeit. Nach § 2 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer den Mindestlohn zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit bzw. spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.2 Einlagen in Langzeitkonten: "Zeit" und/oder "Geld"?

Arbeitszeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich (Kurzzeitkonten)[1] werden grundsätzlich auf der Basis von Differenzen zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit geführt: Überschreitungen der Vertragsarbeitszeit werden als Zeitguthaben bzw. Zeitschulden saldiert und durch Freizeitnahme bzw. Nacharbeit ausgeglichen. Einlagen von Entgel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Mindestlohnrecht: Privilegierung von Wertguthabenmodellen

Gemäß § 2 Abs. 1 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Davon darf grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 2 MiLoG nur abgewichen werden, wenn Plusstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.1 Übergreifende Empfehlungen

Vor diesem Hintergrund sind die nachstehenden Empfehlungen als übergreifende Anhaltspunkte zu verstehen, die im Einzelfall modifiziert werden müssen: Wertguthaben sollten nur für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter gebildet werden. Wertguthaben sollten insbesondere der Ermöglichung von Freistellungen vor dem Übergang in die gesetzliche Rente dienen; dabei sollte die Option ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Arbeitszeitschutzrecht: Zulässige Grenzen für den Aufbau von Zeitkonten

Die auf Arbeitszeitkonten verbuchte Arbeitszeit darf das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen nicht überschreiten. Dies gilt auch für Langzeitkonten. Soweit mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit geleistet (und auf Zeitkonten verbucht) werden, muss diese Differenz also innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums durch entsprechende Freizeitnahme kompensiert werden....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.2 Bildung von Langzeitkonten aus "Plan-Arbeitszeiten"

Das Führen eines sog. Plan-Arbeitszeitkontos kann dem mit "Überlaufmodellen" verbundenen Zeitverbrauchsanreiz entgegenwirken. Denn die Differenzen zwischen Plan- und Vertragsarbeitszeit werden entweder betrieblich geplant, z. B. im Schichtbetrieb, oder vorab vereinbart, z. B. bei Vereinbarung planmäßiger Soll-Arbeitszeiten (Plan-Arbeitszeit) oberhalb der vertraglich vereinba...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Solche Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeits...mehr