Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitkonto

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.2 Einlagen in Langzeitkonten: "Zeit" und/oder "Geld"?

Arbeitszeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich (Kurzzeitkonten)[1] werden grundsätzlich auf der Basis von Differenzen zwischen der vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeit geführt: Überschreitungen der Vertragsarbeitszeit werden als Zeitguthaben bzw. Zeitschulden saldiert und durch Freizeitnahme bzw. Nacharbeit ausgeglichen. Einlagen von Entgel...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Mindestlohnrecht: Privilegierung von Wertguthabenmodellen

Gemäß § 2 Abs. 1 MiLoG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen. Davon darf grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 2 MiLoG nur abgewichen werden, wenn Plusstunden auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.1 Übergreifende Empfehlungen

Vor diesem Hintergrund sind die nachstehenden Empfehlungen als übergreifende Anhaltspunkte zu verstehen, die im Einzelfall modifiziert werden müssen: Wertguthaben sollten nur für unbefristet beschäftigte Mitarbeiter gebildet werden. Wertguthaben sollten insbesondere der Ermöglichung von Freistellungen vor dem Übergang in die gesetzliche Rente dienen; dabei sollte die Option ei...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.3 Arbeitszeitschutzrecht: Zulässige Grenzen für den Aufbau von Zeitkonten

Die auf Arbeitszeitkonten verbuchte Arbeitszeit darf das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen nicht überschreiten. Dies gilt auch für Langzeitkonten. Soweit mehr als 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit geleistet (und auf Zeitkonten verbucht) werden, muss diese Differenz also innerhalb des gesetzlichen Ausgleichszeitraums durch entsprechende Freizeitnahme kompensiert werden....mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 2.2 Bildung von Langzeitkonten aus "Plan-Arbeitszeiten"

Das Führen eines sog. Plan-Arbeitszeitkontos kann dem mit "Überlaufmodellen" verbundenen Zeitverbrauchsanreiz entgegenwirken. Denn die Differenzen zwischen Plan- und Vertragsarbeitszeit werden entweder betrieblich geplant, z. B. im Schichtbetrieb, oder vorab vereinbart, z. B. bei Vereinbarung planmäßiger Soll-Arbeitszeiten (Plan-Arbeitszeit) oberhalb der vertraglich vereinba...mehr

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Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1.1 Rahmenbedingungen für Wertguthabenmodelle und Abgrenzung zu sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelungen

Ein Beschäftigungsverhältnis wird bis zur Dauer von 3 Monaten angenommen, wenn während dieser Zeit Arbeitsentgelt aus einer Vereinbarung zur flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen fällig ist. Solche Arbeitszeitregelungen bezwecken keine (längerfristige) Freistellung von der Arbeits...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.2 Einrichtung des Arbeitszeitkontos (Absatz 1)

Gemäß Abs. 1 Satz 1 kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist demnach grundsätzlich freiwillig und obliegt den Betriebsparteien. Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos erfolgt in Betrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen, durch eine Vereinbar...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11 § 11 Arbeitszeitkonto

11.1 Vorbemerkungen Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen (...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.3 Geltungsbereich (Absatz 2)

In der Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto ist gemäß Absatz 2 zugleich festzulegen, ob dieses im ganzen Betrieb oder lediglich in Teilen davon eingerichtet wird (Satz 1). In letzterem Fall erfassen die Regelungen über ein Arbeitszeitkonto alle Arbeitnehmer der Betriebsteile, für die es errichtet wird (Satz 2). Bei den Betriebsteilen muss es sich um organisatorisch abgrenz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.1 Vorbemerkungen

Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen (§ 10 Abs. 1 Satz 4)...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.5 Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung (Absatz 4)

Zu den Inhalten der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto enthält Absatz 4 Mindestvorgaben, die jedoch keine abschließende Aufzählung ("insbesondere") darstellen. Danach ist für das Arbeitszeitkonto mindestens zu regeln: Nach Buchst. a der Kontenrahmen, d. h. die höchstmögliche Zeitschuld und das höchstzulässige Zeitguthaben, die innerhalb eines vorzugebe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.3 Faktorisierung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Satz 4)

Nach Absatz 1 Satz 4 können nur die Zeitzuschläge, nicht aber das Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung nach Abs. 1 Satz 1 (100 v. H.), ausgenommen bei Überstunden (Abs. 1 Satz 5), in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Umrechnung erfolgt im Verhältnis 1:1. Dabei ist nicht ohne Weiteres z. B. der Zeitzuschlag für Überstunden (30 v. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.4 Faktorisierung von Überstunden (Absatz 1 Satz 5)

Abweichend von Absatz 1 Satz 4 können bei Überstunden nicht nur die Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. a, sondern auch die Überstunden selbst (also die 100 v. H. nach Satz 1) in Zeit umgewandelt und auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.1 Vorbemerkungen

Der Ausgleich für Sonderformen der Arbeit weicht zum Teil erheblich von den vergleichbaren Regelungen des BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O ab. Dies ist zum Teil einer anderen Definition des Zustandekommens von Zeitzuschlagsansprüchen in § 9 geschuldet, aber auch dem Umstand, dass der TV-V den Ausgleich über das Arbeitszeitkonto ermöglicht (Zeitausgleich). Die Absätze 5 und 6 sind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.6 Langzeitkonto (Absatz 5)

Mit der Zulassung von Langzeitkonten in Absatz 5 werden insbesondere Vereinbarungen sog. Sabbatjahr-Modelle oder auch der Aufbau von höheren Wertguthaben für Vorruhestandsregelungen gefördert. Diese Regelung ist inhaltsgleich in § 10 Abs. 6 TVöD übernommen worden. Die Vereinbarung von Langzeitkonten ist ausdrücklich der Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.4 Gesetzliche Feiertage sowie 24. und 31. Dezember (Absatz 3)

Der TV-V enthält keine eigenständigen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung für an Feiertagen ausgefallene Arbeit, da insofern § 2 EFZG ausreichende Regelungen enthält. Für Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e TV-V den Ausgleich für die notwendige Arbeit an Feiertagen in Form eines Zeitzuschlags. Welche Tage gesetz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 1.2.2 Betriebliche Gestaltung flexibler Arbeitszeit

Neben einzelvertraglicher Gestaltung kann die Arbeitszeit auch betrieblich geregelt werden. Betrieblicher Arbeitszeitrahmen Um Arbeitnehmern einen möglichst umfänglichen Freiraum zur eigenen Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu geben und gleichzeitig für Unternehmen ein planbar verfügbares Volumen zu haben, kann es sinnvoll sein, unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Hö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 2.1 Anforderung der Prüfungsunterlagen

Die Agentur für Arbeit fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf für die endgültige Entscheidung relevante Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Unterlagen können per Post oder im Bereich der Online-Services auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt werden. Welche Unterlagen die Agentur für Arbeit anfordert, hängt vo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich fallen alle urlaubsstörenden Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.[1] Dies gilt z.B. auch dann, wenn die Möglichkeit selbstbestimmter Nutzung der Freizeit während des Urlaubs durch sozialversicherungsrechtliche Handlungsobliegenheiten eingeschränkt wird, die für den Bezug von Arbeitslosenge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 10.2 Arbeitszeitkonto als vGA

In "schlechten Zeiten" der GmbH könnte man ja durchaus an eine Vereinbarung denken, in der im Rahmen eines sog. Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zu Gunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird. Lt. BFH verträgt sich dies aber nicht mit dem Aufgabenbild des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Dies gilt auch, wenn die Gutsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 5 Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel

Der häufigere Fall ist die Vereinbarung eines Gehaltsverzichts mit einer sog. Besserungsklausel; d. h. erholt sich die GmbH wirtschaftlich, so wird der Gehaltsbetrag, auf den der Geschäftsführer verzichtet hat, nachgezahlt. Verzichtet der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Kapitalgesellschaft auf einen Teil sei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehaltsverzicht: So können ... / 12 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.1 Vergütungsbestandteile

Die "Gesamtbezüge" sind die Summe aller Vorteile, Vergünstigungen und Entgelte für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers. Dazu gehören: Festgehalt, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantiemen), alle geldwerten Vorteile (z. B. der Wert der überlassenen Mietwohnung, die private Pkw-Nutzung sowie die Zusicherung einer Alters...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitszeitkonto

Die Buchung auf einem Arbeitszeitkonto bewirkt grundsätzlich noch keinen Zufluss, BMF v 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 Tz II. Ausführlich s § 11 Rn 25 (Pust) und s "Zeitwertkonto".mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1 Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten

1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitsloh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 5.3 Gutschrift auf Zeitwertkonto

Die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf einem Zeitwertkonto führt bei einem Geschäftsführer einer Körperschaft zum Zufluss von Arbeitslohn.[1] Eine Vereinbarung, in welcher im Rahmen eines sog. Arbeitszeitkontos oder Zeitwertkontos auf die unmittelbare Entlohnung zugunsten von späterer (vergüteter) Freizeit verzichtet wird, verträgt sich nicht mit dem Aufgabe...mehr

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Saison-Kurzarbeitergeld: So... / 3.3.3 Nutzung von Arbeitszeitkonten

Arbeitsausfälle sind auch vermeidbar, soweit sie durch die Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen bzw. durch den Abbau von Gleitzeitguthaben oder von Überstunden ganz oder teilweise vermieden werden können. Sofern seit der letzten Schlechtwetterzeit Arbeitszeitguthaben, die nicht mindestens ein Jahr bestanden haben, zu anderen Zwecken aufgelöst wurden als ...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 7 Umwandlung von Guthaben auf Zeitwertkonten

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können regeln, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort vergütet, sondern zunächst auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Zeitwertkonto[1] durch Freizeitausgleich abgebaut. Weder die Vereinbarung noch die Wertgutschrift des Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto führen zu einem Zufluss von A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sabbatical / 2.3 Zeitwertkonto

Erfolgt die Gewährung einer längeren bezahlten Freistellung/Sonderurlaub durch das Ansparen und den späteren Ausgleich von Überstunden oder im Rahmen eines Zeitwertkontos, sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Arbeitnehmer spart in diesem Fall zunächst über einen gewissen Zeitraum hinweg Arbeitszeit auf einem Konto an, um dieses angesparte Arbeits-/Zeitwertguthaben spä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zeitwertkonto

Verwaltungsanweisungen: BMF v 17.06.2009, BStBl I 2009, 1286 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen); BMF v 08.08.2019, BStBl I 2019, 874 (Lohn-/einkommensteuerliche Behandlung sowie Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen; Organe von Körperschaften). Ausführlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.8.1 Zeitversetzte Auszahlung

Bei Altersteilzeit im Rahmen sog. Blockmodelle werden zur Bildung von Wertguthaben neben steuerpflichtigen Lohnbestandteilen auch steuerfreie Arbeitsentgelte auf Arbeitszeitkonten angesammelt, die während der Arbeitsfreistellungszeit an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Lohnsteuer-Richtlinien legen hierzu für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge die Vorausse...mehr

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Geschäftsführer / 3 Fremdgeschäftsführer

Fremdgeschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinn und unterliegen mit ihren Bezügen dem Lohnsteuerabzug. Kein Lohnzufluss durch Einzahlung auf Arbeitszeitkonto Einzahlungen auf einem Zeitwertkonto zugunsten des Fremdgeschäftsführers einer GmbH führen dann nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Beträge in die von der GmbH abgeschloss...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2 Beitragsrecht

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Für Arbeitszeitkonten gelten besondere Regelungen.[1] Für die im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung gebildeten Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf die Freistellungszeiträume entsprechend der...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

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Sabbatical / 3 Insolvenzsicherung

Wer als Arbeitnehmer Arbeitszeit anspart, gibt seinem Arbeitgeber letztlich einen Kredit. Sollte das Unternehmen vor Abgeltung des Arbeitszeitguthabens Insolvenz anmelden müssen, sind die Freizeitansprüche gefährdet. Der Arbeitgeber ist daher unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Langzeitkonten gegen Insolvenz abzusichern.[1] Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansät...mehr

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Nachgelagerte Besteuerung / 1 Grundprinzip

Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen wird seit dem Jahr 2005 schrittweise bis zum Jahr 2058 auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. In der Ansparphase[1] sind die Altersvorsorgeaufwendungen von steuerlichen Belastungen freigestellt und die daraus resultierenden späteren Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase[2] besteuert. ...mehr

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Geschäftsführer / 1.2 Beherrschende GmbH-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern (mehr als 50 % der Anteile bzw. umfassender Sperrminorität)[1] muss darüber hinaus beachtet werden, dass die Gewährung eines Vorteils stets einer klaren, zivilrechtlich wirksamen und vorab getroffenen Vereinbarung bedarf (Rückwirkungsverbot), um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden.[2] So wird z. B. dem GmbH-Geschäf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sabbatical / 3 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Freistellung aus dem Arbeitsentgelt – konkret dem Wertguthaben – entrichtet. Fällig werden die Beiträge im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen erst mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts.[1] Sie werden mit den zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Rechengrößen berechnet. Dazu zählen u. a. die Beitragsbemessungsgren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Muster Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten

Rz. 143 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.8: Ausführlicher Arbeitsvertrag für einen Angestellten (Rubrum wie Muster Rdn 141) Anstellungsvertrag (Regelungen wie Muster "Mindeststandard-Vertrag nach den Anforderungen des Nachweisgesetzes" (Rdn 142 ) mit folgenden nach Bedarf zusätzlich/alternativ einzufügenden Klauseln:) 1. Kündigung – alternativ zu § 11 d...mehr