Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitkonto

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Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.2 Einrichtung des Arbeitszeitkontos (Absatz 1)

Gemäß Abs. 1 Satz 1 kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden. Die Entscheidung über die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist demnach grundsätzlich freiwillig und obliegt den Betriebsparteien. Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos erfolgt in Betrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterliegen, durch eine Vereinbar...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11 § 11 Arbeitszeitkonto

11.1 Vorbemerkungen Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen (...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.1 Vorbemerkungen

Die Regelung in § 11 über Arbeitszeitkonten stellt die konsequente Verfolgung des Ziels des TV-V dar, ein möglichst großes Maß an Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung und der betrieblichen Gestaltungsspielräume zuzulassen. So ist ein Arbeitszeitkonto z. B. Voraussetzung dafür, Entgelte in Zeit umzuwandeln und zugunsten des Arbeitnehmers zu verbuchen (§ 10 Abs. 1 Satz 4)...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.3 Geltungsbereich (Absatz 2)

In der Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto ist gemäß Absatz 2 zugleich festzulegen, ob dieses im ganzen Betrieb oder lediglich in Teilen davon eingerichtet wird (Satz 1). In letzterem Fall erfassen die Regelungen über ein Arbeitszeitkonto alle Arbeitnehmer der Betriebsteile, für die es errichtet wird (Satz 2). Bei den Betriebsteilen muss es sich um organisatorisch abgrenz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.4 Buchungsregeln (Absatz 3)

Absatz 3 Satz 1 bestimmt, welche Zeiten auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Dies sind: Zeiten, die nach dem Zeitausgleich im Rahmen der Durchschnittsberechnung gem. § 8 Abs. 2 als Zeitguthaben oder Zeitschuld verbleiben, Überstunden, die auf Wunsch des Arbeitnehmers nicht durch Freizeit ausgeglichen oder abgegolten wurden (§ 10 Abs. 1 Satz 5), auf Wunsch des Arbeitn...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.5 Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung (Absatz 4)

Zu den Inhalten der Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung über ein Arbeitszeitkonto enthält Absatz 4 Mindestvorgaben, die jedoch keine abschließende Aufzählung ("insbesondere") darstellen. Danach ist für das Arbeitszeitkonto mindestens zu regeln: Nach Buchst. a der Kontenrahmen, d. h. die höchstmögliche Zeitschuld und das höchstzulässige Zeitguthaben, die innerhalb eines vorzugebe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.3 Faktorisierung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Satz 4)

Nach Absatz 1 Satz 4 können nur die Zeitzuschläge, nicht aber das Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung nach Abs. 1 Satz 1 (100 v. H.), ausgenommen bei Überstunden (Abs. 1 Satz 5), in Zeit umgewandelt (faktorisiert) und durch Freizeit ausgeglichen werden. Die Umrechnung erfolgt im Verhältnis 1:1. Dabei ist nicht ohne Weiteres z. B. der Zeitzuschlag für Überstunden (30 v. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.4 Faktorisierung von Überstunden (Absatz 1 Satz 5)

Abweichend von Absatz 1 Satz 4 können bei Überstunden nicht nur die Zeitzuschläge nach Absatz 1 Satz 2 Buchst. a, sondern auch die Überstunden selbst (also die 100 v. H. nach Satz 1) in Zeit umgewandelt und auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.1 Vorbemerkungen

Der Ausgleich für Sonderformen der Arbeit weicht zum Teil erheblich von den vergleichbaren Regelungen des BAT/BAT-O bzw. BMT-G/BMT-G-O ab. Dies ist zum Teil einer anderen Definition des Zustandekommens von Zeitzuschlagsansprüchen in § 9 geschuldet, aber auch dem Umstand, dass der TV-V den Ausgleich über das Arbeitszeitkonto ermöglicht (Zeitausgleich). Die Absätze 5 und 6 sind...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 11.6 Langzeitkonto (Absatz 5)

Mit der Zulassung von Langzeitkonten in Absatz 5 werden insbesondere Vereinbarungen sog. Sabbatjahr-Modelle oder auch der Aufbau von höheren Wertguthaben für Vorruhestandsregelungen gefördert. Diese Regelung ist inhaltsgleich in § 10 Abs. 6 TVöD übernommen worden. Die Vereinbarung von Langzeitkonten ist ausdrücklich der Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.4 Gesetzliche Feiertage sowie 24. und 31. Dezember (Absatz 3)

Der TV-V enthält keine eigenständigen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung für an Feiertagen ausgefallene Arbeit, da insofern § 2 EFZG ausreichende Regelungen enthält. Für Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen, bestimmt § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e TV-V den Ausgleich für die notwendige Arbeit an Feiertagen in Form eines Zeitzuschlags. Welche Tage gesetz...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) § 3 Nr 65 S 1 Buchst c EStG

Rn. 2842 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 65 S 1 Buchst c EStG sieht vor, dass der Erwerb zusätzlicher Sicherungsansprüche des ArbN gegenüber einem Dritten bzgl bestehender Versorgungsverpflichtungen und Versorgungsanwartschaften (Hs 1) sowie für Wertguthaben nach dem AltTZG oder aus einem Arbeitszeitkonto (Hs 2) steuerfrei sind. Die Norm ist deklaratorischer Natur (Valta in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Folgeregelungen zu § 3 Nr 65 Buchst a bis c EStG (§ 3 Nr 65 S 2–4 EStG)

Rn. 2859 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bei § 3 Nr 65 S 2 EStG handelt es sich um eine Sachverhaltsfiktion, die für die nachgelagerte Besteuerung unterstellt, dass die Vorgänge nach § 3 Nr 65 S 1 Buchst a–c EStG nicht erfolgt sind, sondern der Versorgungsberechtigte die Versorgungsleistung von dem ursprünglichen Verpflichteten erhalten hat. Rn. 2860 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Ist...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.4 Einführung eines Arbeitszeitkontos nach § 10 TVöD

In § 10 TVöD ist eine Regelung zu einem speziellen Arbeistzeitkonto aufgenommen worden. Hiernach kann (fakultativ) ein Arbeitszeitkonto von bis zu einem Jahr eingerichtet werden, wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung. Zwingend ist dieses Konto nur dann einzurichten, wenn für die Beschäftigten eine Rahmenzeit bzw. ein Arbeitszeitkorridor gemäß § 6 Abs. 6 bzw. Abs. 7 TVö...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.5 Gleitzeitregelungen

Bestehende Gleitzeitregelungen bleiben nach der Protokollerklärung zu Abschnitt 2 Arbeitszeit hinsichtlich der Vorgaben zu Korridor, Rahmenzeiten und Abrechnung im Stundenkonto nach § 10 TVöD unberührt (s. zu verschiedenen Gleitzeitmodellen unter Punkt 8). Dies ergibt sich bereits aus der systematischen Stellung der Protokollerklärung. Zweifelhaft ist, ob die Befreiung auch fü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.2 Flexibilisierungsalternative 1 "wöchentlicher Arbeitszeitkorridor"

Nach § 6 Abs. 6 TVöD kann ein wöchentlicher Arbeitszeitkorridor von bis zu 45 Stunden durch Betriebs-/Dienstvereinbarung vereinbart werden. Zwingend ist dabei allerdings das wenig praxistaugliche Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD (näher unten Punkt 4) einzuführen. Sämtliche Stunden innerhalb des Korridors, also auch die die 39 Wochenstunden überschreiten, werden nicht als Übers...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.6 Zusammenfassendes Ergebnis

Um die wenig praktikable Regelung des § 10 TVöD "Arbeitszeitkonto" zu vermeiden, sollten vom Arbeitgeber nach Möglichkeit mit dem Betriebs-/Personalrat Gleitzeitregelungen, unter Umständen auch mit Funktionszeiten – Mindestbesetzungen oder Besetzungen – vereinbart werden ( s. hierzu unter Punkt 8). Die Möglichkeit, die 39 Stunden im Jahresdurchschnitt abzurechnen, ergibt sich...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 4.2 Überstunden bei Arbeitszeitkorridor und Rahmenarbeitszeit

Innerhalb des Korridors von 45 Wochenstunden bzw. des Arbeitszeitrahmens von 6 bis 20 Uhr geleistete Arbeitsstunden werden vom Tarifvertrag lediglich als Arbeitszeitguthaben bzw. -schuld gewertet. Sie sind demnach nicht als zuschlagspflichtige Überstunden zu betrachten. In beiden Fällen ist jedoch zwingend das Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vereinbaren (s. oben unter Punk...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7 Zeitkontenmodelle bei Gleitzeit

Um die Probleme der tariflichen Vorgaben zum Arbeitszeitkonto nach § 10 TVöD zu vermeiden, sollten möglichst Gleitzeitkonten zwischen den Betriebsparteien vereinbart werden, die nicht unter die Reglementierung des § 10 TVöD fallen. 7.1 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit Gegenpole "Zeitsouveränität" und "Bedarfsorientierung" Die Verteilung der verfü...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 8 Abwicklung im Jahresstundenkonto, Ampelkonto

Erfahrungsgemäß bewegen sich in klassischen Gleitzeitsystemen die individuellen Zeitsalden fast ausschließlich im positiven Bereich – meist nahe der Grenze des höchstzulässigen Zeitübertrags (bisher meistens 10 Stunden zu Monatsende). Wenn dann bei erhöhtem Arbeitsanfall längere Tagesarbeitszeiten erforderlich werden, verbleibt oft nur die Anordnung von Überstunden oder die ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 3.3 Flexibilisierungsalternative 2 "tägliche Rahmenarbeitszeit"

Alternativ zum Arbeitszeitkorridor kann wiederum durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine Rahmenarbeitszeit von maximal zwölf Stunden vereinbart werden, § 6 Abs. 7 TVöD. Auch diesbezüglich gilt, dass die Stunden über 7,8 am Tag nicht als Überstunden zu werten sind, sondern Zeitguthaben sind. Gleiches gilt für die Zeitschuld. Es wird darauf hingewie...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 2 Rechtliche Grundlagen, Überblick

Arbeitszeit wird herkömmlich bestimmt durch zwei Faktoren: die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitszeitvolumen) die zeitliche Lage der Arbeitszeit (Verteilung der Arbeitszeit) Ist einer dieser Faktoren einseitig veränderbar, liegt eine "flexible" Arbeitszeit vor. Flexibilität besteht grundsätzlich nur hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, nicht des Umfangs der Arbeitszeit (eine Ausna...mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.3 Variable Gleitzeit mit Teamabsprache

Eine Weiterentwicklung der Gleitzeit stellt die flexible Arbeitszeit mit Teamabsprache dar. Die flexible Arbeitszeit ist dahingehend ausgerichtet, die Arbeitszeit dem Arbeitsanfall besser anzupassen und gleichzeitig den Mitarbeitern mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeit zu verschaffen. Den Beschäftigten steht ein definierter täglicher Zeitrahmen (z. B....mehr

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Arbeitszeitmodelle, allgeme... / 7.2 Herkömmliche Gleitzeitkonzeptionen

Die seit den späten 60er Jahren vor allem in zahlreichen Verwaltungen und Behörden der Bundesrepublik eingeführte gleitende Arbeitszeit enthält bereits einige grundlegende Regelungselemente, die auch für eine Weiterentwicklung in Richtung zu mehr Flexibilität unabdingbar sind: Für jeden Mitarbeiter wird ein Zeitkonto geführt, auf dem Schwankungen der geleisteten regelmäßigen ...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.2 Geltungsbereich der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

Ein Arbeitszeitkonto muss nicht zwingend für den ganzen Betrieb, die ganze Verwaltung eingerichtet werden. Deswegen regelt § 10 Abs. 2 TVöD, dass in der Betriebs-/Dienstvereinbarung festzulegen ist, ob das Arbeitszeitkonto im ganzen Betrieb, der ganzen Verwaltung oder Teilen davon eingerichtet wird. Praxis-Beispiel Durch eine Dienstvereinbarung wird geregelt, dass in einem La...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ...mehr

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Arbeitszeit / 2.5 Arbeitszeitkonten

Der TVöD enthält einige wenige Vorgaben für die Einrichtung von Arbeitszeitkonten. Diese sind jedoch keineswegs zwingend notwendig, um die Arbeitszeit der Arbeitsverhältnisse, die unter den TVöD fallen, zu regeln. § 10 Abs. 1 TVöD sieht vor, dass Arbeitszeitkonten eingerichtet werden können und nur für den Fall, dass eine tägliche Rahmenzeit oder ein wöchentlicher Arbeitszei...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.3 Sonstiger Inhalt der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einführung von Arbeitszeitkonten

In der Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist zunächst der Zeitraum festzulegen, für den der Beschäftigte entscheidet, welche der auf diesem Konto buchbaren Zeiten (vgl. Ziff. 2.5.4) tatsächlich auf das Arbeitskonto gebucht werden sollen, § 10 Abs. 3 TVöD. Diese Regelung besagt zum einen, dass der Beschäftigte – nicht der Arbeitgeber – darüb...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.6 Minderung des Zeitguthabens im Fall von Arbeitsunfähigkeit

Anders als im Fall der Erkrankung während des Erholungsurlaubs trägt während eines beantragten und gewährten Zeitausgleichs vom Arbeitszeitkonto grundsätzlich die/der Beschäftigte das Risiko, im Zeitraum des gewährten Zeitausgleichs arbeitsunfähig zu erkranken; der Arbeitgeber hat den Anspruch auf Zeitausgleich bereits durch die Gewährung des Ausgleichs erfüllt.[1] Bei Arbei...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.4 Buchbare Zeiten

Das Arbeitszeitkonto des § 10 TVöD ist für die Buchung von Zeiten, nicht von Geld vorgesehen. Die Frage, welche Arten von Zeiten auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, regelt § 10 Abs. 3 TVöD. Es gibt eine Grundregelung, die für alle Arbeitszeitkonten gilt, und weiter gehende Buchungsmöglichkeiten, die erst durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben werden" müs...mehr

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Arbeitszeit / 2.5.5 Direktionsrecht

Das Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit steht dem Arbeitgeber zu. Mit der Einrichtung eines Arbeitszeitkontos werden Teile des Direktionsrechts regelmäßig auf die Beschäftigten übertragen. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wichtig Achten Sie darauf, dass auch bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos das Direktionsrecht insoweit beim Arbeitgeber verbleibt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.5.4.2 Freigabe weiterer Kontingente in Betriebs-/Dienstvereinbarung

Nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Betriebs-/Dienstvereinbarung "freigegeben wurde", können weitere Kontingente auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden. Ausdrücklich genannt werden Rufbereitschafts- und Bereitschaftsdienstentgelte, ohne dass hierin eine Beschränkung liegt. Jegliche andere Kontingente können buchbar gestellt werden. Der Grund für die Beschränkung der...mehr

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Arbeitszeit / 2.4 Arbeitszeitmodelle des TVöD und Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des TVöD : Ausnahmen vom Überstundengrundbegriff

Gleitzeit- und allen sonstigen im TVöD oder auf dessen Grundlage geregelten Arbeitszeitmodellen gemeinsam ist eine ausgewogene Berücksichtigung des Interesses der Arbeitgeber nach Arbeitszeitflexibilisierung und des Interesses der Beschäftigten nach Arbeitszeitsouveränität. Arbeitszeitflexibilisierung bedeutet dabei die Möglichkeit für die Arbeitgeber, die regelmäßige Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.3.3 und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen ist

Jede Arbeitsstunde, die über die für die Woche festgesetzten Arbeitsstunden hinausgeht, kann noch bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Erfolgt der Ausgleich, so liegt keine Überstunde und damit keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Zeitzuschlägen vor. Der Zeitraum, innerhalb dessen der Ausgleich erfolgen kann, beginnt mit dem Beginn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der Stufe 6, eine Vorweggewährung von Entgeltstufen (Sonderregelung für Krankenhäuser in § 17 Abs. 4.1 TVöD-K) ist zu berücksichtigen, die in Monatsbeträgen festge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 5.1.3 Wertguthabenvereinbarungen contra Kurzzeitmodelle

Die Regelungen des Flexigesetzes II gelten ausdrücklich nur für Wertguthabenvereinbarungen, auch als Zeitwertkonten bezeichnet. Um die Abgrenzung zu den nicht betroffenen kurzfristigen Arbeitszeitmodellen, wie z. B. Gleitzeitkonten, zu verdeutlichen, enthält § 7b SGB IV in der aktuellen Fassung eine eindeutige Definition eines Wertguthabens. Der Gesetzgeber stellt darauf ab,...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Versi... / 1 Freistellung im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung

Eine Beschäftigung gilt für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung aufgrund flexibler Arbeitszeitregelungen[1] für Zeiten von mehr als einem Monat als ausgeübt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung fällig ist und das monatlich fällige Arbeitsentgelt während der Freistellung nicht unangemessen von ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 6.1 Tariföffnungsklausel (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 132 Zweck dieser Öffnungsklausel ist es, den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit zu geben, in den unterschiedlichen Branchen und Beschäftigungsbereichen jeweils sachnahe und angemessene Regelungen zu vereinbaren.[1] Hinweis Eine abweichende Regelung kann nur in Tarifverträgen getroffen werden. In einer Betriebsvereinbarung ist eine Regelung nur dann zulässig, wenn eine ...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 3.2 Trennungsprozess bei Personalabbau

Trennungsmanagement als sozialer Konflikt Trennungen entstehen oft aus sachlichen Gründen wie z.B. Verstöße gegen die Arbeitszeiterfassung, Leistungsmängel, soweit objektivierbar oder sehr lange Krankheitsausfälle. Sehr schnell wird aus diesen Tatbeständen und Vorfällen eine Störung des persönlichen Verhältnisses zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Die Führungskraft muss ...mehr