Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / II. Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 12 § 2 Abs. 2 TzBfG stellt (deklaratorisch) klar, dass auch geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV teilzeitbeschäftigt sind. Nicht hieraus kann und soll geschlossen werden, dass kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nicht auch teilzeitbeschäftigt sein können. Dies ist lediglich im Gegensatz zu den geringfügig entlohnten Beschäftig...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Spätere Änderungsmöglichkeiten

1. Verringerung der Arbeitszeit Rz. 264 Die Verringerung der Arbeitszeit resultiert aus einer Vertragsänderung. Durch den Arbeitgeber ist diese Verringerung einseitig somit nur durch eine Änderungskündigung zu beseitigen. Rz. 265 Der Arbeitnehmer kann eine Veränderung unter zwei Gesichtspunkten erreichen. Eine weitere Verringerung der Arbeitszeit kann er erst nach Ablauf der F...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / B. Antrag

Rz. 3 Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten nach § 15 Abs. 7 BEEG folgende Voraussetzungen: Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer; das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate; die vertraglich vereinbarte r...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / C. Verfahren

Rz. 9 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gemäß § 15 Abs. 5 BEEG (Verringerungsantrag) und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG (Verringerungsanspruch). Der Arbeitnehmer kann frühestens mit der Inanspruchnahme von Elternzeit (§ 16 Abs. 1 S. 1 BEEG) eine Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit während der Elternzeit (Elternteilzeit) b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (5) Festlegung der Lage der Arbeitszeit/Arbeitszeitverteilung/Beteiligung des Betriebsrats bei Abweichungen, § 3

Rz. 225 Der Entwurf enthält diverse Varianten zur Flexibilisierung. Die einfachste Festlegung bestimmt feste Zeiten für den täglichen Arbeitszeitbeginn, die Pausenlage und das Arbeitszeitende. Eine solch starre Regelung wird man heute in den wenigsten Betrieben finden – jedenfalls dürfte die praktische Handhabung hiervon abweichen. Die 1. Alternative gewährt dem Mitarbeiter d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Keine Mitbestimmungspflicht

Rz. 260 Die Verringerung der Arbeitszeit und die Neuverteilung sind beide im Ergebnis nicht mitbestimmungspflichtig. Insbesondere stellt eine Reduzierung der Arbeitszeit keine Versetzung i.S.d. §§ 95 Abs. 3, 99 BetrVG dar.[291] Rz. 261 Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit) scheidet ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG

A. Regelungsinhalt Rz. 1 Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich auf die "Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit". § 8 TzBfG schweigt hinsichtlich des Schicksals der Gegenleistung.[1] Da die Dauer der Arbeitszeit ein Hauptbestandteil des Arbeitsvertrages ist, lässt sich dieses nur durch Abschluss eines Änderungsvertrages erreichen. Ein solcher bedarf zweier übereinstim...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / D. Arbeitsausfall

Rz. 45 Gem. § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen auch Teilzeitbeschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden, sofern nicht einer der gesetzlichen Ausnahmefälle vorliegt. Rz. 46 Fällt der vertraglich festgelegte oder der gem. § 12 Abs. 1 TzBfG festgelegte Arbeitstag der Teilzeitkraft auf einen Feiertag, so entfällt ...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 2. Vergleichbarkeit

Rz. 6 Für die Vergleichbarkeit ist auf den konkreten Betrieb abzustellen. Maßgeblich ist nach § 2 Abs. 1 S. 3 TzBfG ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer desselben Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Rz. 7 Zur Ermittlung des Vergleichsmaßstabes, also derselben Art von Arbeitsverhältnissen ist abgestuft vorzugeh...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 4. Abruf der Arbeit

Rz. 35 Gem. § 12 Abs. 3 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur dann zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Diese Frist ist gesetzlich zwingend. Eine arbeitsvertragliche Regelung, die die Frist verkürzt, ist nach § 12 TzBfG, § 134 BGB nichtig. § 12 Abs. 3 TzBfG spricht lediglich von "Tagen"....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Ankündigungsfrist gem. § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG

Rz. 26 Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben (§ 8 Abs. 2 TzBfG). 1. Fristberechnung Rz. 27 Die Berechnung der Drei-Monats-Frist ist zunächst deshalb eine Besonderheit, weil die Regelungen nach §§ 187 ff. BGB...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / V. Feststellungsklage auf Eintritt der Verteilungsfiktion

Rz. 226 In derselben Weise, wie der Arbeitnehmer den Eintritt der Fiktionswirkung hinsichtlich der Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 5 S. 3 TzBfG geltend machen kann, gilt dies auch für den Eintritt der Fiktionswirkung hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit (vgl. Rdn 178 ff.).mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Klage zur Durchsetzung des Verteilungswunschs

Rz. 225 Es gibt in Ausnahmefällen einen von der Verringerung der Arbeitszeit losgelösten Anspruch auf Neuverteilung der Arbeitszeit. Der Anspruch auf Verteilung gem. § 8 Abs. 3 S. 2 TzBfG ist zwar grundsätzlich nur i.V.m. einem Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit durchsetzbar (vgl. Rdn 62 ff.). Haben sich die Parteien jedoch bereits über die Verringerung der wöchentlic...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Kürzung von Sonderleistungen

Rz. 255 Sonderleistungen mit Entgeltcharakter sind entsprechend der verkürzten Arbeitszeit zu kürzen. Rz. 256 Sonderleistungen mit Betriebstreuecharakter sind grundsätzlich nicht zu kürzen. Errechnet sich die Sonderleistung aus einem gewissen Prozentsatz zum Grundgehalt, so ergibt sich jedoch eine faktische Kürzung. Diese faktische Kürzung ist rechtmäßig, da sie nicht an die ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Unmittelbare Rechtsfolgen

Rz. 247 Hat der Arbeitgeber der Verringerung zugestimmt oder ist die Zustimmung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt worden, so verringert sich ab dem gewünschten Datum, beziehungsweise ab dem Tag der Rechtskraft des Urteils die Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rz. 248 Der Arbeitgeber ist nun gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 3 NachwG verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Änd...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / d) Gerichtliche Prüfung der Wirksamkeit

Rz. 282 Will der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Neuverteilung geltend machen, muss er gegen die Neuverteilung klagen. Richtig ist es, nicht eine Leistungsklage auf erneute Änderung zu erheben, da diese die Wirksamkeit der vorherigen Änderung voraussetzt. Der Arbeitnehmer hat deshalb eine Feststellungsklage zu erheben. Diese muss sich auf die Feststellung richten, dass di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Gehaltszuschläge in Sondersituationen (Mehreinsatz usw); Reduzierung der Arbeitszeit

Tz. 441 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In betrieblichen Sondersituationen ist es denkbar, eine Gehaltsanpassung an neue Gegebenheiten vorzunehmen. Wird ein höherer Arbeitseinsatz des Ges-GF durch Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes oder einer neuen Filiale erforderlich, kann dem durch einen Gehaltszuschlag begegnet werden. Die vorgetragenen Gründe für einen solchen Zuschlag mü...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Kürzung der Grundvergütung

Rz. 252 Unproblematisch ist die Grundvergütung anteilig zu kürzen.[286] Gleichermaßen werden sonstige Gehaltsbestandteile gekürzt, sofern die Zuschläge die Arbeitsleistung vergüten. Werden die Zuschläge ungeachtet der konkreten Arbeitszeit gezahlt, wie z.B. pauschale Sonn- oder Feiertagszuschläge, so sind diese selbstverständlich nicht zu kürzen.[287] Rz. 253 Problematisch ge...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Klageanträge

Rz. 198 Bei der durch den Arbeitnehmer zu erhebenden Klage handelt es sich um eine Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, mithin also um eine Leistungsklage.[231] Rz. 199 Der Klageantrag muss erkennen lassen, dass der Arbeitnehmer die Zustimmung zur Arbeitszeitverringerung fordert. Er muss weiterhin erkennen lassen, von welcher vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf welch...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / C. Form und Inhalt des Teilzeitverlangens

Rz. 79 Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Erörterung

Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Daneben hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Der Umstand, dass die Erörterungspflicht an die Verringerung der Arbeitszeit anknüpft und danach auch einv...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 39 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 40 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5–7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dahin...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / a) Formelle Voraussetzungen

Rz. 272 Die Veränderung der Verteilung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 5 S. 4 TzBfG setzt eine Ankündigung des Arbeitgebers voraus. Diese Ankündigung ist an keine Form gebunden. Obwohl der Wortlaut diesbezüglich nicht eindeutig ist, ist zu verlangen, dass die Erklärung dem Arbeitnehmer zugeht. Rz. 273 Die Erklärung muss den Arbeitnehmer innerhalb von einem Monat vor der durch d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / VII. Streitwerte

Rz. 246 Der Streitwert richtet sich nach § 42 GKG. Da das Bestehen des Arbeitsverhältnisses mit mindestens einer Arbeitszeit gem. dem Reduzierungswunsch des Arbeitnehmers unstreitig ist, ist nur der Wert der streitigen Differenz zwischen der gem. dem Wunsch des Arbeitnehmers reduzierten Arbeitszeit und der Vollarbeitszeit maßgeblich. Der Streitwert beträgt somit das 36-fache...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zeitpunkt und Umfang der Verringerung

Rz. 57 Zwar ist nach § 8 Abs. 2 TzBfG der Zeitpunkt der Verringerung nicht anzugeben. Um jedoch als Angebot auf Abänderung eines Vertrages hinreichend bestimmt zu sein und darüber hinaus die Kontrolle der Fristen zu ermöglichen, muss das Angebot des Arbeitnehmers den Zeitpunkt des Beginns der gewünschten Änderung angeben.[67] Ausreichend ist es jedoch, wenn der Anfangstermin...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / V. Hinreichend bestimmte Ankündigung

Rz. 53 Mit dem Teilzeitverlangen i.S.d. § 8 Abs. 1 TzBfG trägt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Änderung des Arbeitsvertrags an. Dieses Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrags i.S.d. § 145 BGB muss so konkret sein, dass es mit einem einfachen "Ja" angenommen werden kann.[60] Das ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die gesetzliche Fiktionswirkung des § 8 Abs. ...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "Arbeitnehmer" abstellt, vol...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / e) Interessenabwägung

Rz. 183 Dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG können betriebliche Gründe entgegenstehen. Die betrieblichen Gründe sind nicht an den persönlichen Belangen, wegen derer Teilzeit beantragt wird, und deren Gewicht zu messen. Eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers sieht das Gesetz nicht vor. Persön...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / I. Teilzeit, § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Abzustellen ist diesbezüglich stets auf die Betriebsüblichkeit, da nur insoweit die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer vergleichbar sind. Rz. 2 Das Gesetz stellt auf die regelmäßige bet...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / H. ABC der betrieblichen Gründe

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Folgen der Fiktionen

Rz. 120 Ist die Fiktionswirkung eingetreten, so gestaltet dies die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien um. Konkret kommt ein Änderungsvertrag hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit/der Verteilung der Arbeitszeit zu Stande. Dies bedeutet auch, dass der Arbeitnehmer nicht mehr auf Abgabe einer Willenserklärung klagen muss. Jedoch hat der Arbeitnehmer ein rechtliches Interess...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / c) Konsequenzen der Änderung der Verteilung

Rz. 279 Nach einer den Vorgaben entsprechenden Änderung der Verteilung hat der Arbeitnehmer zu den neuen Bedingungen zu arbeiten. Rz. 280 Kommt der Arbeitnehmer der geänderten Verteilung nicht nach, so kann dies Gegenstand arbeitsrechtlicher Sanktionen sein, z.B. einer Abmahnung oder einer Kündigung. Gegebenenfalls ist im Kündigungsrechtsstreit inzidenter zu prüfen, ob die Vo...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Klage nach Ablehnung des Teilzeitverlangens

Rz. 195 Lehnt der Arbeitgeber das Teilzeitverlangen ab, so kann der Arbeitnehmer im gestreckten Verfahren den Teilzeitwunsch mit der Begründung einklagen, betriebliche Gründe für die Ablehnung lägen nicht vor. Das (gestreckte) Klageverfahren hat gegenüber dem einstweiligen Rechtsschutz (siehe Rdn 191 ff.) den Nachteil der hierfür benötigten Zeit. Erfahrungsgemäß dauert ein K...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / IV. Sonstiger Normkontext

Rz. 28 Der Anspruch nach § 9 TzBfG ist zwingend. Er kann weder durch individualvertragliche Vereinbarung noch durch Kollektivarbeitsrecht, insbesondere auch nicht durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, § 22 TzBfG. Rz. 29 § 9 TzBfG überlagert eventuelle Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG . Ergibt sich aus diesen, dass eine andere Bevorzugung stattzufinden hätte, so ist gl...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / VI. Geltendmachung im einstweiligen Rechtsschutz

Rz. 227 Ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchgesetzt werden kann, ist äußerst streitig.[257] Einstweiliger Rechtsschutz auf Verringerung der Arbeitszeit beziehungsweise deren Verteilung ist trotz seiner Erfüllungswirkung nach § 940 ZPO nicht grundsätzlich aus...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Allgemeines

Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 1. Kein entsprechender freier Arbeitsplatz

Rz. 54 Der Anspruch nach § 9 TzBfG besteht nicht, wenn der Arbeitsplatz, auf dem der Teilzeitbeschäftigte die Weiterbeschäftigung mit verlängerter Arbeitszeit begehrt, kein entsprechender freier Arbeitsplatz i.S.v. § 9 S. 1 Nr. 1 TzBfG ist. Wann ein Arbeitsplatz frei ist, hat der Gesetzgeber in Satz 2 der Neuregelung nun näher erläutert: "Ein freier zu besetzender Arbeitspla...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Anzeige

Rz. 41 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt zu berücksichtigen, wenn ihm – neben weiteren Voraussetzungen – der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat. Seit dem 1.1.2019 bedarf diese Anzeige der Textform. Rz. 42 Trotz desselben Begriffs, nunmehr (anders als b...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Erörterungspflicht und Informationsanspruch nach § 7 Abs. 2 TzBfG

Rz. 8 Flankiert wird der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG von einer vom Gesetz nicht näher geregelten Erörterungspflicht, einer Informationspflicht und einer recht formal ausgestalteten Antwortpflicht des Arbeitgebers. Bis 2019 kannte das Gesetz lediglich einen relativ unspezifischen Informationsanspruch, der in der damaligen Fassung des § 7 Abs. 2 TzB...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / A. Regelungsinhalt

Rz. 1 Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich auf die "Verringerung der vereinbarten Arbeitszeit". § 8 TzBfG schweigt hinsichtlich des Schicksals der Gegenleistung.[1] Da die Dauer der Arbeitszeit ein Hauptbestandteil des Arbeitsvertrages ist, lässt sich dieses nur durch Abschluss eines Änderungsvertrages erreichen. Ein solcher bedarf zweier übereinstimmender Willenserkl...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Inhalt des Anspruchs

Rz. 5 Der Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, mittels derer dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit zugestimmt wird. Das Verlangen muss so konkret sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "Ja" annehmen kann.[7] Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist eine auf...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Fristberechnung

Rz. 27 Die Berechnung der Drei-Monats-Frist ist zunächst deshalb eine Besonderheit, weil die Regelungen nach §§ 187 ff. BGB für Fristen gelten, deren Ablauf in der Zukunft liegt. Bei der Frist des § 8 Abs. 2 TzBfG handelt es sich jedoch um eine rücklaufende Frist, bei dem nicht wie im Normalfall des § 187 BGB der Beginn festgelegt ist, sondern der Endzeitpunkt. In diesem Fal...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Form

Rz. 44 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Erklärung, in der die Per...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Bindungswirkung

Rz. 83 Bei dem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit handelt es sich um ein Angebot i.S.d. BGB. Gem. § 145 BGB ist der Arbeitnehmer an sein Angebot (gleich Antrag) gebunden. Im Hinblick auf die vom Arbeitgeber zu treffenden Dispositionen und Prüfungen sowie das Verfahren nach § 8 TzBfG ist der Vorbehalt gem. § 145 Hs. 2 BGB, sich nicht an den Vertrag gebunden zu fühlen, un...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019

Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG (dazu oben § 12). ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / V. Betriebliche Gründe für die Ablehnung

Rz. 135 Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wes...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Klagefrist

Rz. 212 Sowohl für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit als auch für den Anspruch auf wunschgemäße Verteilung der Arbeitszeit existiert keine Klagefrist.[244] Rz. 213 Der Anspruch unterliegt tarifvertraglichen Ausschlussfristen nicht. Die Anwendung tarifvertraglicher Verfallsfristen passt nicht in das gesetzliche Fristensystem des § 8 TzBfG.[245] ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Feststellungsklage auf Eintritt der Verringerungsfiktion

Rz. 218 Hat der Arbeitgeber sich nicht oder nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 5 TzBfG geäußert, tritt gem. § 8 Abs. 5 S. 2 beziehungsweise S. 3 TzBfG die Fiktion der zustimmenden Willenserklärung ein. Einer Klage hierauf bedarf es daher nicht mehr. Würde der Arbeitnehmer nunmehr noch eine Klage auf Abgabe der Willenserklärung erheben, so würde diese in eine zulässige Fe...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Sperrfrist, § 8 Abs. 6 TzBfG

Rz. 89 Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung[103] hieran gebunden ist, § 145 BGB. Er ist deshalb daran gehindert, einen einmal geäußerten Verteilungswunsch zu ändern. Dem Arbeitnehmer verbleibt nur, erneut die Verringerung der A...mehr