Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zulässigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes in der Rechtswirklichkeit

Rz. 229 Dass die Durchsetzung des Teilzeitanspruchs im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich möglich ist, ist in der Rechtswirklichkeit nach den mittlerweile vorliegenden Urteilen einhelliger Konsens.[259] Die Anforderungen, die die Gerichte stellen, sind durchweg unterschiedlich. Sie sollen hier wie folgt aufgelistet werden: Rz. 230 ▪ LAG Berlin, Urt. v. 20.2.2...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 89 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG gewährte Anspruch des Arbeitnehmers auf die Abgabe einer Willenserklärung des Arbeitgebers gerichtet, nämlich auf die Zustimmung zu einer vom Arbeitnehmer angebotenen Änderung der Arbeitsbedingungen. Rz. 90 Da eine entsprechende Vertragsänderung erforderlich ist und da die gerichtliche Entscheidung lediglich...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Materielle Voraussetzungen

Rz. 275 Materiell setzt die Wirksamkeit der Änderung der Verteilung voraus, dass das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Änderung das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt. Entgegen dem Maßstab für das betriebliche Interesse, wo jeder rationale nachvollziehbare Grund ausreicht, muss hier also ein erhebliches Überwiegen der Interesse...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / A. Anspruch

Rz. 1 Ein weiterer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit findet sich in § 15 BEEG . Die Verringerung der Arbeitszeit hat in dem in §§ 15 Abs. 5 ff. BEEG dargestellten Verfahren zu erfolgen. Die allgemeinen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 BEEG sind erfüllt, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehme...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 16 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[28] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / IV. Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 56 Die Vereinbarung und der Einsatz von Beschäftigten in Teilzeit während der Elternzeit, die vor der Elternzeit vollzeitbeschäftigt waren, ist gemäß §§ 99, 100 BetrVG mitbestimmungspflichtig.[82] Das hat das BAG für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen.[83] Bez...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Frühester und spätester Zeitpunkt, Frist der Ablehnung

Rz. 132 Besonders zu beachten ist, dass die Ablehnung frühestens dann erfolgen darf, wenn nicht mehr mit dem Arbeitnehmer über die Verringerung verhandelt werden soll. Denn nach der Rechtsprechung sind so genannte Vorratsablehnungen unwirksam. Erklärt der Arbeitgeber also eine Ablehnung des Teilzeitverlangens, gleichwohl er noch mit dem Arbeitnehmer in Verhandlungen steht, z...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 55 § 8 TzBfG, § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX, § 3 PflegeZG und z.B. § 11 TVöD enthalten Anspruchsgrundlagen für Teilzeitbeschäftigung. § 15 BEEG steht in keinem Ausschließlichkeitsverhältnis zu diesen Anspruchsgrundlagen, d.h. ein nach § 15 BEEG Anspruchsberechtigter kann stattdessen einen Anspruch gemäß § 8 TzBfG geltend machen.[78] Die Anspruchsgrundlagen können aber nicht b...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 4. Dringende betriebliche Gründe

Rz. 75 Schließlich kann der Arbeitgeber dem Aufstockungswunsch des Teilzeitbeschäftigten auch andere dringende betriebliche Gründe entgegenhalten, § 9 S. 1 Nr. 4 TzBfG. Rz. 76 Entgegen der Formulierung in § 8 TzBfG verwendet § 9 TzBfG die Ergänzung "dringend". Den Begriff des dringenden betrieblichen Grunds verwendet der Arbeitgeber auch in zahlreichen anderen Vorschriften (e...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Anspruch auf Vertragsänderung

Rz. 80 § 9 TzBfG vermittelt dem Arbeitnehmer einen echten Anspruch auf Vertragsänderung. Der Gesetzgeber hat unterstellt, dass die Bereitschaft zum Wechsel in Teilzeit gesteigert wird, wenn dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Rückkehr zu einer erhöhten Arbeitszeit eingeräumt wird.[72] Er soll sich nicht aus der Befürchtung heraus, auf unabsehbare Dauer in Teilzeit verbleiben z...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / a) Organisationskonzept

Rz. 153 Die Aspekte der Organisation und des Arbeitsablaufes werden sinnvollerweise gemeinsam behandelt, da der Arbeitsablauf eine unmittelbare Folge der Organisation ist. Auszugehen ist davon, dass der Arbeitgeber eine grundsätzliche und verfassungsrechtlich garantierte Organisationsfreiheit in seinem eigenen Unternehmen hat. Unter Organisationskonzept ist das tatsächlich d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / c) Insbesondere: Unverhältnismäßige Kosten

Rz. 165 Nach den in § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG genannten Beispielen liegt ein betrieblicher Ablehnungsgrund vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit unverhältnismäßige Kosten verursacht. Soweit es infolge der Verringerung der Arbeitszeit um die reine Kostenbelastung des Arbeitgebers geht, enthält § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG eine abschließende Aussage. Diese Kostenbelastung muss unver...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Einigung zwischen den Parteien

Rz. 122 Das Einigungsverfahren kann mit der Zustimmung des Arbeitgebers zu dem Vorschlag des Arbeitnehmers oder mit einer anderweitigen Einigung zwischen den Parteien enden. 1. Zustimmung Rz. 123 Möchte der Arbeitgeber der Verringerung zustimmen, so hat er dies dem Arbeitnehmer gegenüber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / B. Anspruchsvoraussetzungen

I. Berechtigter Personenkreis Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenom...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / C. Rechtsfolgen des Anspruchs

Rz. 79 § 9 TzBfG sieht als Rechtsfolge eine bevorzugte Berücksichtigung vor. Tatsächlich gewährt die Norm einen echten Anspruch. Dem Arbeitgeber verbleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen, insbesondere bei gleicher Eignung des Teilzeitbeschäftigten und eines anderen Bewerbers keinerlei Spielraum. Er ist dann verpflichtet, dem Wunsch des Teilzeitbeschäftigten zu entsprechen....mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Ablehnung durch einen Bevollmächtigten

Rz. 133 Möchte der Arbeitgeber die Ablehnung nicht selbst erklären, sondern durch einen Beauftragten erklären lassen, z.B. durch einen Rechtsanwalt, so empfiehlt es sich, zur Vermeidung der Folgen des § 174 BGB, eine Vollmacht im Original beizufügen.mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / D. Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 88 § 9 TzBfG vermittelt dem Arbeitnehmer einen echten Anspruch.[78] Ein solcher Anspruch muss auch durchsetzbar sein. Hinsichtlich der richtigen Klageart und hinsichtlich der Anträge ist nach der Situation zu unterscheiden, in der sich der Arbeitnehmer befindet. I. Vor der Neubesetzung des Arbeitsplatzes Rz. 89 Ist die Stelle noch nicht besetzt, so ist der durch § 9 TzBfG ...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / E. Mitbestimmung

I. Mitbestimmung hinsichtlich der Veränderung der Arbeitszeit Rz. 116 Die rein vertragliche Vereinbarung einer längeren Arbeitszeit kann nicht mitbestimmungspflichtig sein. Das gilt auch dann, wenn sie auf § 9 TzBfG beruht. Es fehlt bereits an dem erforderlichen kollektiven Charakter. Die tatsächliche Erhöhung der Arbeitszeit kann aber mitbestimmungspflichtige personelle Einz...mehr

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§ 14 Anspruch aus § 15 BEEG... / D. Anspruch auf Verringerung

I. Anspruchsvoraussetzungen Rz. 25 Der Arbeitgeber muss, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (§ 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BEEG). Für den Schwellenwert von 15 Arbeitnehmern werden Personen in Berufsbildung nicht mitgezählt. Teilzeitbeschäftigte werden jedoch, da der Schwellenwert nur auf "...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / B. Voraussetzungen des Anspruchs

I. Inhalt des Anspruchs Rz. 5 Der Anspruch nach § 8 Abs. 1 TzBfG ist auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, mittels derer dem Verlangen des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit zugestimmt wird. Das Verlangen muss so konkret sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "Ja" annehmen kann.[7] Das Verringerungsverlangen eines Arbeitnehmers nach § 8 Ab...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / F. Anspruchsdurchsetzungsverfahren

I. Allgemeines Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / D. Rechtsfolgen des Teilzeitverlangens

Rz. 82 Nur die bis zu diesem Punkt ordnungsgemäße Geltendmachung des Teilzeitverlangens führt nach § 8 TzBfG zu Rechtsfolgen. I. Bindungswirkung Rz. 83 Bei dem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit handelt es sich um ein Angebot i.S.d. BGB. Gem. § 145 BGB ist der Arbeitnehmer an sein Angebot (gleich Antrag) gebunden. Im Hinblick auf die vom Arbeitgeber zu treffenden Disposit...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / A. Allgemeines

I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019 Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilz...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / E. Entscheidungsverfahren

Rz. 102 Mit der formell wirksamen Geltendmachung des Verringerungsersuchens beginnt unmittelbar das Entscheidungs-/(Einigungs-)Verfahren nach § 8 Abs. 3, 4 TzBfG. Dieses vollzieht sich in den Stufen der Erörterung sowie der nachfolgenden arbeitgeberseitigen Reaktion auf das Teilzeitverlangen. I. Erörterung Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ...mehr

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§ 13 Anspruch auf Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG

Rz. 1 ▪ Regelungsinhalt des § 9a TzBfG Die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit richtet sich nach § 9a TzBfG (sog. Brückenteilzeit).[1] Der Anspruch nach § 8 TzBfG richtet sich dagegen auf die unbefristete Verringerung der Arbeitszeit. Ein Anspruch darauf, dass die Veränderung der ursprünglichen Arbeitsbedingungen befristet wird, ergibt sich nicht aus § 8 TzBfG.[2]...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 3. Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer

Rz. 67 Der Arbeitgeber muss den Teilzeitbeschäftigten bei der Stellenbesetzung nicht bevorzugen, wenn Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen, § 9 S. 1 Nr. 3 TzBfG. Rz. 68 Haben also zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer den Wunsch nach Verlängerung ihrer Arbeitszeit und sind beide für denselben freien Arbeitsplatz geeignet, kann der Arbe...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 161 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Antwortpflicht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 3 TzBfG

Rz. 22 2022 hat der Gesetzgeber den Umgang der Arbeitsvertragsparteien miteinander im Hinblick auf Arbeitszeitveränderungen weiter bürokratisiert. § 7 Abs. 3 TzBfG n.F. sieht nunmehr vor, dass der Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter den Wunsch nach einer Veränderung von Dauer oder Lage (oder Dauer und Lage) seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, diesem Mitarb...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Anforderungen an den Verfügungsgrund

Rz. 242 Typischer Gegenstand der vorgeblichen Eilbedürftigkeit ist die Notwendigkeit der Kinderbetreuung. Auch diesbezüglich gibt es mittlerweile umfangreiche Rechtsprechung. Rz. 243 Grundsätzlich soll die Notwendigkeit der Kinderbetreuung ein wesentlicher Grund sein, der auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigt. Während in einigen Fällen offenbar der bloße ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 145 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. "Dringende" betriebliche Gründe?

Rz. 139 Das Gesetz verlangt für den Anspruchsausschluss lediglich das Vorliegen eines betrieblichen Grundes. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der gesetzlichen Vorgabe zu konkretisieren ist. Rz. 140 Bei der Auslegung des Begriffes ist zunächst von Belang, welcher grundsätzliche Maßstab anzulegen ist. Ursprünglich war im Referentenentwurf ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung Gleitzeit

Rz. 241 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.31: Betriebsvereinbarung Gleitzeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[771] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Regelung der gleiten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Rz. 255 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.33: Betriebsvereinbarung Dienstpläne/Schichtarbeit/ Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[809] der _________________________ (Name Arbeitgeber), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Dienst...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 544 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.25: Arbeitszeit Standardklausel (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden ausschließlich der Pausen. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber nach billigem Ermessen. (2) Klausel Überstunden[1249] (3) Klausel Dienstreisezeit außerhalb der Arbeitszeit[1250] (4) Der Arbeitnehmer verpf...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Erläuterungen

Rz. 194 Zur Arbeitszeit enthält § 87 Abs. 1 BetrVG zwei Mitbestimmungstatbestände. So erstreckt sich das Beteiligungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auf die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist vom Mitbestimmungsrecht die vorübergehende Verkür...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Eintritt in das Verfahren

Rz. 101 Eine insgesamt formell wirksame Geltendmachung des Teilzeitverlangens führt dazu, dass der Arbeitgeber in die Verhandlungsphase nach § 8 Abs. 3 TzBfG einzutreten hat. Den Arbeitgeber trifft insoweit aber keine echte Verpflichtung. Er hat auch die Möglichkeit, sich nicht zum Verlangen des Arbeitnehmers zu äußern. In diesem Falle treten jedoch die Fiktionswirkungen des...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Schadenersatzanspruch

Rz. 84 Nach Besetzung der Stelle besteht also allenfalls noch ein Schadenersatzanspruch als Sekundäranspruch, und zwar vor allem als Schadenersatz wegen Unmöglichkeit der Leistung aus §§ 280, 283, 275 Abs. 1 u. 4 BGB, ggfs. auch als Schadenersatz aus einer Nebenpflichtverletzung. Nach allgemeinen Regeln ist dieser Ersatzanspruch vorrangig auf Naturalrestitution gerichtet, § ...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Einigung

Rz. 125 Kommt es im Rahmen der Erörterung zu einer Einigung, so ist unbedingt zu raten, diese Einigung zu dokumentieren. Grund hierfür ist, dass mit der Einigung gesetzlich bestimmt die Änderung des Arbeitsvertrages zu Stande kommt. Dessen Bedingungen hat der Arbeitgeber bereits aufgrund § 2 NachwG zu dokumentieren und dem Arbeitnehmer danach nachzuweisen. Zudem beginnt im M...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Formalien der Ablehnung

Rz. 128 Die Ablehnung des Verringerungsverlangens des Arbeitnehmers erfolgt gemäß § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG in Textform. Gesetzlich verlangt wird eine "Mitteilung". Hieraus ist zu schließen, dass die Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist dem Arbeitnehmer zugehen muss. Rz. 129 Hinweis Da an den nicht rechtzeitigen Zugang der Eintritt der Fiktionswirkung geknüpft ist, kann nu...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Neueinstellung des anderen Bewerbers

Rz. 118 Die Neueinstellung des anderen Bewerbers unterliegt nach § 99 Abs. 1 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates. Rz. 119 Der Betriebsrat hat in diesem Fall die Möglichkeit, seine Zustimmung zu verweigern. Zur Begründung kann der Betriebsrat auf den Verstoß gegen § 9 TzBfG verweisen, § 99 Abs. 1 BetrVG. Ein weiterer Grund kann sich aus § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG ergeben,...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Sonstiges

Rz. 43 Die Geltendmachung ist eine auf Änderung des Arbeitsvertrags gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach ihrem Zugang nicht mehr widerrufen werden kann.[50] Sie muss somit gem. § 130 Abs. 1 BGB bis zum Fristablauf dem Arbeitgeber zugegangen sein (siehe Rdn 124).[51]mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 50 Seit der Gesetzesnovelle per 1.1.2019 sind alle weiteren Voraussetzungen des Anspruchs § 9 TzBfG als negative Tatbestandsmerkmale, rechtsdogmatisch also als Anspruchsausschluss ausgestaltet, den der Arbeitgeber im Wege der Einrede geltend machen muss. Im Einzelnen gestattet das Gesetz dem Arbeitgeber vier verschiedene Einwände, mit denen er den Anspruch des Arbeitnehm...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schweigen als Reaktion – Äußerungsobliegenheit des Arbeitgebers

Rz. 112 Eine Obliegenheit des Arbeitgebers besteht zudem im Hinblick darauf, sich überhaupt zu äußern. Gem. § 8 Abs. 5 TzBfG gibt es eine doppelte Fiktionswirkung für den Fall, dass der Arbeitgeber sich nicht äußert. Rz. 113 Letztmöglicher Zeitpunkt der Äußerung ist ein Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung. Hinsichtlich der Berechnung der Monatsfrist gilt das obe...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / 2. Gleiche Eignung gegenüber einem anderen Bewerber

Rz. 63 Der Arbeitgeber muss den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer nicht bevorzugen, wenn dieser nicht über die mindestens gleiche Eignung wie ein anderer Bewerber auf die Stelle aufweist, § 9 S. 1 Nr. 2 TzBfG, wenn der andere Bewerber also besser geeignet ist. Rz. 64 Welche Eignung maßgeblich ist, bestimmt sich entscheidend nach der Stellenausschreibung. Welche Eignung der A...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 1. Zustimmung

Rz. 123 Möchte der Arbeitgeber der Verringerung zustimmen, so hat er dies dem Arbeitnehmer gegenüber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen, § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG. Bis zum Ablauf dieser Annahmefrist ist der Arbeitnehmer an sein Angebot gebunden. Für die Mitteilung gilt Textform. Rz. 124 Gesetzlich verlangt wird eine "Mitteil...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / IV. Ablehnung des Teilzeitverlangens

Rz. 127 Möchte der Arbeitgeber die Verringerung ablehnen, so hat er dies dem Arbeitnehmer gegenüber spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen, § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG. Die Ablehnung des Arbeitgebers, dem Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers zuzustimmen, ist eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete Willenserklärung....mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Unterlassungsanspruch

Rz. 86 Zuvor steht dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer zur Sicherung seines Anspruchs aus § 9 TzBfG ein Unterlassungsanspruch zu mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber den fraglichen Arbeitsplatz (vorläufig) nicht anderweitig besetzen darf.[76] Der Anspruch folgt aus § 1004 BGB. Es handelt sich um einen Unterfall der arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage.[77] Rz. 87 Materiell...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / III. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 112 Hat der Arbeitgeber die Stelle noch nicht anderweitig besetzt, kann er die (klageweise) Geltendmachung des Anspruchs nach § 9 TzBfG zum Anlass nehmen, eine Besetzungsentscheidung unter Beachtung des Bevorzugungsanspruchs zu treffen. Vermag er den Vorrang nicht zu erkennen, kann er zumindest die anderweitige Besetzung der Stelle bis zur rechtskräftigen Klärung der Fra...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 4. Notwendiger Inhalt der Ablehnung

Rz. 134 Der notwendige Inhalt der Ablehnung bestimmt sich nach § 8 Abs. 5 S. 2 und 3 TzBfG. Er muss sich zunächst auf die Ablehnung der Verringerung erstrecken. Darüber hinaus muss jedoch – so vom Arbeitnehmer geltend gemacht – die gewünschte Arbeitszeitverteilung abgelehnt werden. Eine Begründung muss die Ablehnung nicht enthalten. Ergibt die Auslegung des Verlangens, dass ...mehr

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§ 11 Betriebsverfassung / D. Betriebsratsarbeit Teilzeitbeschäftigter

Rz. 12 Auch für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder gilt, dass diese das Amt unentgeltlich und als Ehrenamt führen, § 37 Abs. 1 BetrVG. Rz. 13 Wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat auch ein teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied gem. § 37 Abs. 3 BetrVG Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für diejenigen Zeiten, für die eine Betri...mehr