Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Regelungsbefugnis der Arbeitsvertragsparteien

Rz. 511 Gemäß § 611a Abs. 1 S. 1 BGB ist der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet. Die Zeit, innerhalb derer er seine versprochenen Dienste zu leisten hat (= Dauer der Arbeitszeit), betrifft die Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Sie unterliegt grundsätzlich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO .[1210] Denn damit würden die zwing...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Rz. 239 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.30: Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat[759] der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird zur Rege...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 3. Begründetheit der Klage

Rz. 216 Hat der Arbeitgeber seine Ablehnung begründet, so ist er nicht mit anderen Gründen als den genannten präkludiert. Hat der Arbeitgeber allerdings entgegen § 8 TzBfG mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nicht verhandelt, so kann er dem Arbeitnehmer keine Einwendungen entgegenhalten, die im Rahmen einer Verhandlung hätten ausgeräumt werden können.[247] Der Verstoß des Arb...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / II. Nach anderweitiger Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 105 Nach Abschluss eines anderweitigen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Änderungsvertrages erloschen, da der maßgebliche Arbeitsplatz nicht mehr frei ist (vgl. oben Rdn 82 f.). Der Arbeitnehmer hat somit nur noch Anspruch auf Schadenersatz, und zwar zeitlich unbegrenzt.[83] Rz. 106 Dabei ist materiell wie prozes...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Schwellenwert, § 8 Abs. 7 TzBfG

Rz. 9 Ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit existiert nach § 8 Abs. 7 TzBfG nur dann, wenn der Arbeitgeber ungeachtet der Anzahl der Personen in Berufsausbildung i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Rz. 10 Der gesetzliche Bezug auf den Arbeitgeber impliziert einen Unternehmensbezug des Schwellenwertes.[18] Daher ist nicht auf die Größe des Betriebes abzustelle...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / d) Weitere betriebliche Gründe

Rz. 175 § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG zählt die vorgenannten betrieblichen Gründe lediglich in Gestalt von Regelbeispielen auf. Dies schließt nicht aus, dass weitere Gründe als anspruchsausschließend in Betracht kommen. Die Aufzählung des Gesetzgebers ist nicht abschließend. Rz. 176 In der Literatur werden exemplarisch der Mangel an Ersatzarbeitnehmern [204] und die im Hinblick auf di...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Inhalt

Rz. 327 Rechtlich ist das Teilzeitverlangen ein Angebot auf Abschluss eines Änderungsvertrages.[831] Es muss daher so bestimmt formuliert sein, dass der Arbeitgeber es mit einem einfachen "ja" annehmen kann.[832] Beispielemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Betriebliche Gründe für die Ablehnung des Anspruchs

Rz. 333 Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Zustimmung zu seinem Änderungsangebot, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Umstritten ist, wie gewichtig die Gründe sein müssen. Es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass an anderer Stelle – z.B. § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG, § 7 Abs. 1 und 2 B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 216 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen der Regelungsbefugnis

Rz. 518 Die Regelungsmöglichkeiten der Parteien über die Dauer der Arbeitszeit sind durch einige Vorgaben beschränkt. Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags sind dessen Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit maßgeblich. Ob der Arbeitsvertrag davon nach oben abweichen darf, ist ungeklärt. Dafür kommt es auf die Interpretation des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG an.[1222...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Zeitfaktor

Rz. 462 Der Zeitfaktor bestimmt sich nach der für den Arbeitnehmer maßgeblichen regelmäßigen Arbeitszeit; diese richtet sich allein nach den individuellen und nicht nach den betrieblichen Verhältnissen.[1103] Maßgebend ist die tatsächliche Arbeitszeit, also das "gelebte Rechtsverhältnis" als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens, und nicht der Vertragstext.[1104] Überstunden...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Berechnung

Rz. 268 Problematisch kann in Einzelfällen die Berechnung des Urlaubsanspruchs für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sein. Rz. 269 Praxistipp Die Grundsätze sollten in schwierigen Fällen im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt werden. Rz. 270 Im Urlaubsrecht gilt danach grundsätzlich das Urlaubstageprinzip. Danach sind Urlaubstage immer nur ganze Arbeitstage. Es kommt nach b...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / A. Gesetzliche Grundlagen und Inhalt

Rz. 1 Teilzeitarbeit und deren rechtliche Gleichbehandlung ist erst seit etwa den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in den Blick des Gesetzgebers gerückt. Ein Meilenstein war zweifellos das Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1995 (BeschFG), das erstmals den Grundsatz der "Gleichbehandlung der Teilzeit" normierte. Eine Einbeziehung der unter sozialvers...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (4) Besonderheiten bei einem Arbeitsvertrag mit flexiblem Arbeitszeitanteil

Rz. 524 Lange Zeit wurde aus § 12 TzBfG geschlossen, dass der Arbeitgeber von vornherein kein Recht hat, die Arbeitszeit einseitig zu verändern, ausgenommen Überstunden.[1226] Das BAG sah das dann ausdrücklich anders.[1227] Mittlerweile hat der Gesetzgeber die BAG-Rechtsprechung in § 12 Abs. 2 TzBfG übernommen. Danach gilt Folgendes: Der Arbeitsvertrag kann die Arbeitszeit i...mehr

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§ 2 Gleichbehandlungsgebot,... / E. Kasuistik

Rz. 21 Die Gerichte haben eine umfangreiche Kasuistik zu den Konsequenzen des Diskriminierungsverbotes entwickelt. Im Folgenden sollen zu wichtigen Merkmalen relevante Entscheidungen für die anwaltliche Praxis aufgezählt werden. Im Übrigen wird auf die Darstellung zu den einzelnen Themenbereichen in diesem Buch sowie auf die einschlägigen Rechtsprechungs-ABC verwiesen.[24] R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1123 Die Anordnung von Mehrarbeit ermöglicht es dem Arbeitgeber, flexibel auf zeitweise erhöhten Arbeitsanfall etwa durch konjunkturellen Aufschwung oder durch Personalengpässe zu reagieren. Neben der Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers ist dabei v.a. die Frage der Vergütung der zusätzlichen Arbeitsleistung maßgeblicher Schwerpunkt der Vertragsgestaltung. Rz. 1124 In Rech...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX

Rz. 346 Nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht dann nicht, wenn die Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre. § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX ist der weite...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 322 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 323) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 324). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmern[819]...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 534 § 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG verpflichtet den Arbeitgeber nicht, die Lage der Arbeitszeit schriftlich niederzulegen oder in den Arbeitsvertrag aufzunehmen:[1241] Der Arbeitsvertrag braucht also dazu keine Regelung zu enthalten.[1242] Besonderheiten gelten bei Schichtarbeit und der Arbeit auf Abruf. Die Lage der Arbeitszeit bestimmt der Arbeitgeber kraft seines Direktionsr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Mitbestimmung bei Teilzeit

Rz. 212 Der einzelne Arbeitnehmer hat zwar nach § 8 TzBfG einen – mitbestimmungsfreien – Anspruch auf Teilzeitarbeit einschließlich der Festlegung ihrer Verteilung.[679] Die Regelung ist aber nicht abschließend i.S.d. § 87 Abs. 1 ES BetrVG.[680] Der Betriebsrat hat daher bei generellen Regelungen über die Lage der täglichen Teilzeitarbeit ebenso wie bei vollzeitbeschäftigten...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 219 Flexible Arbeitszeitmodelle sollen auf Seiten des Arbeitgebers einen bedarfsgerechten Einsatz der Mitarbeiter ermöglichen. Dies sieht das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich vor, § 1 Nr. 1 ArbZG. Zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen bei der Ausgestaltung der Lage der Arbeitszeit besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Nachfolgende...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvariante

Rz. 1032 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.63: Home-Office (1) Der Arbeitnehmer erbringt bis zu _________________________ % seiner Arbeitszeit in einem Home-Office nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Die Tage, an denen der Arbeitnehmer im Home-Office arbeitet, werden wie folgt festgelegt: _________________________. Oder (1) Der Arbeitnehmer k...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) § 15 Abs. 7 BEEG

Rz. 345 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[882] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisierung zu § 8 TzBfG nich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeit auf Abruf

Rz. 360 Neben den vorgenannten Besonderheiten für Teilzeitarbeitsverträge sind weitere Besonderheiten zu beachten: Die grundlegende Vereinbarung ohne Flexibilisierung kann wie folgt lauten: Zitat "Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Der Arbeitnehmer wird pro Einsatztag mit mindestens zwei aufeinander folgenden Stunden beschä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fortbestand von Pflichten

Rz. 1621 Die Flexibilisierung der Arbeitszeit bezieht sich – jedenfalls nach dem bisher üblichen Begriffsverständnis – auf die Lage und Verteilung der Arbeitszeit. Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit lässt die Pflicht zur Ableistung eines bestimmten Umfangs der Arbeitszeit nicht entfallen.[3798] Es verbleibt hinsichtlich des Umfangs bei der vereinbarten Arbeitszeit, d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Wegen Teilzeitarbeit

Rz. 236 Ist eine objektive Schlechterbehandlung des Teilzeitarbeitnehmers im Verhältnis zu einem vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmer festgestellt, ist zu prüfen, ob die Schlechterbehandlung "wegen" Teilzeitarbeit erfolgt. Der Umstand, dass der Arbeitnehmer Teilzeitarbeit leistet, muss somit kausal für die Schlechterbehandlung sein. Die Ungleichbehandlung muss an dem Kriteriu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Grenzen des Direktionsrechts

Rz. 536 Auch hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit, wie etwa in Bezug auf Pausenregelungen, sind etwaige Vorgaben aus einschlägigen Tarifverträgen zu beachten. Auch das Arbeitszeitgesetz enthält einige Vorgaben, wie etwa in § 4 ArbZG über notwendige Pausen und in § 5 ArbZG über Ruhezeiten. Insofern ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers also beschränkt. Rz. 537 Zudem hat de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Bewertung der Wegzeiten

Rz. 1037 Bei der Errichtung eines Home-Office stellt sich häufig die Frage, ob und inwieweit Wegzeiten als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu bewerten sind.[2419] Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Wegzeiten des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zum Arbeitsort und zurück in der Regel keine Arbeitszeiten und damit nicht vergütungspflichtig.[2420] Hingegen können...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 238 Vertrauensarbeitszeit kann geeignet sein, Motivation und damit Produktivität von Mitarbeitern zu verbessern.[743] Ohne Vorgaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten steht das Ergebnis der Arbeitsleistung und die eigenverantwortliche Zeiteinteilung des Arbeitnehmers im Vordergrund. Bei diesem Arbeitszeitmodell verzichtet der Arbeitgeber (zudem) auf die Kontrolle und – nach...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / I. Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Rz. 59 Hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Anwendungsvoraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes und dem inhaltlichen Kündigungsschutz gilt für Teilzeitbeschäftigte, wozu auch geringfügig Beschäftigte zählen, nichts anderes als für Vollzeitbeschäftigte. Die individuelle Beschäftigungsdauer ist lediglich für die sachliche Anwendbarkeit des KSchG auf den Betrieb, nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitsvertrag über mobiles Arbeiten im Ausland (EU-Binnenland)

Rz. 328 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.22: Arbeitsvertrag über mobile Arbeit im Ausland (EU-Binnenland) zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – § 1 Vertragsgegenstand und Aufgaben (Vgl. hierzu den Arbeitsvertrag über mobile Arbeit[869]) § 2 Arbeitsort, mo...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 4. Altersteilzeitvertrag (Blockmodell)

Rz. 415 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.36: Altersteilzeitvertrag Altersteilzeitvertrag (Blockmodell) Zwischen _________________________ – Arbeitgeber – und _________________________ – Arbeitnehmer – wird in Abänderung und Ergänzung des Arbeitsvertrages vom _________________________ folgender Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz (ATG) gesc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Entscheidung des Arbeitgebers und Mitteilung an den Arbeitnehmer

Rz. 330 Der Arbeitgeber muss nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer die Entscheidung mitteilen, ob er der Verringerung und der Neuverteilung zustimmt. Die Ablehnung des Teilzeitverlangens ist eine empfangsbedürftige, an den Arbeitnehmer gerichtete Willenserklärung. Ob der Arbeitgeber eine...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Einführung

Rz. 383 Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern mittels eines Teilzeitarbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen.[1007] Hierzu bedarf es eines individuellen Änderungsvertrages, durch den der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit vermindert. Gesetzlich ist weder zugunsten des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers ein einseitiger Ansp...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 349 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche andere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 350 Den Anspruch aus § 9 TzBfG haben nur teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es ist nicht erforderlich, dass sie erst durch Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 TzBfG in Teilzeit arbeiten.[901] Nach § 9a Abs. 4 TzBfG können Arbeitnehmer während der "Brückenteilzeit" keine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verlangen.[902] Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können ...mehr

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§ 3 Entlohnung / III. Sachliche Ausnahmen

Rz. 14 Das spezielle Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG steht unter dem Vorbehalt der sachlichen Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung. Das spezielle Gleichbehandlungsgebot des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG enthält diesen Vorbehalt indes nicht. Allgemein wird zutreffend davon ausgegangen, dass § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG im Kontext des Satz 1 ein einheitliches, unter dem V...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Begriff

Rz. 1620 Ein schon seit einiger Zeit beliebtes und im Zeitalter der "Arbeitswelt 4.0" immer attraktiveres Modell der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Vertrauensarbeitszeit. Wie der Begriff schon vermuten lässt, lebt dieses Zeitmodell vom arbeitgeberseitigen Vertrauen in die ordnungsgemäße Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und dessen sinnvolle eigenstän...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / III. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts

Rz. 34 Die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bemisst sich nach dem Entgelt, das dem Arbeitnehmer für seine regelmäßige Arbeitszeit zusteht. § 4 Abs. 1 EntgFG legt der Entgeltfortzahlung dabei ein modifiziertes Lohnausfallprinzip zugrunde. Maßgeblich ist daher die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Bei Schwankungen der individuellen Arbeitszeit ist ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung

Rz. 467 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.44: Betriebsvereinbarung zur Arbeitsordnung Zwischen der _________________________ (Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem Betriebsrat der _________________________ (Bezeichnung des Unternehmens), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden – nachfolgend "Betrie...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Beteiligungsrechte des BR

Rz. 823 Die Anordnung einer Dienstreise ist nicht mitbestimmungspflichtig. Solange das Reisen nicht zu den vertraglichen Hauptpflichten gehört, erbringt der Arbeitnehmer durch das bloße Reisen keine Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. "Arbeit" in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht ist eine Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses di...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Rz. 522 Leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG unterfallen nicht dem ArbZG, das bestimmt § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG. Der Arbeitsvertrag kann dann auch über dessen Vorgaben hinausgehen. Rz. 523 Nicht selten findet sich in Arbeitsverträgen die Regelung, dass der leitende Angestellte seine ganze Arbeitskraft in den Dienst des Unternehmens stellt. Es wird also, ähnlich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Muster: Betriebsvereinbarung über die Altersteilzeit (ATZ)

Rz. 218 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.28: Betriebsvereinbarung Altersteilzeit (ATZ) Zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Firma) am Standort _________________________, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________, wird folgende Vereinbarung geschlos...mehr

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§ 31 Muster, Checklisten, F... / V. Anzeige eines Verlängerungswunschs nach § 9 TzBfG

Rz. 5 Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin derzeit teilzeitbeschäftigt mit _________________________ Stunden. Ich zeige Ihnen an, dass ich den Wunsch nach einer Verlängerung meiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit habe. Insoweit möchte ich meine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von derzeit _________________________ Stunden auf eine Vollzeitarbeitsstelle (_____________...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Kleinbetriebsklausel

Rz. 324 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG besteht der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (zum Schwellenwert bei sog. "Brückenteilzeit" Rdn 340). Abgestellt wird auf den "Arbeitgeber", somit auf die Unternehmensebene, nicht den Betrieb. Eine Quo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Formulierungsbeispiel

Rz. 1629 Der Umfang der Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Die Verteilung der Arbeitszeit des Mitarbeiters ist durch Weisung des Arbeitgebers derzeit so geregelt, dass der Arbeitnehmer selbstständig entscheiden darf, zu welchen Zeiten er seine Arbeitsleistung erbringt, wann er die Arbeit durch Ruhepausen unterbricht und welche Ruhezeiten er hat (Vertrauensarbeitsze...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Modifiziertes Entgeltausfallprinzip

Rz. 459 Nach § 4 EFZG ist dem Arbeitnehmer während der Dauer der Entgeltfortzahlung das ihm zustehende Arbeitsentgelt bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit fortzuzahlen. Rz. 460 Das EFZG legt für die Bemessung der Entgeltfortzahlung grundsätzlich das Entgeltausfallprinzip zugrunde. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer so zu stellen ist, als hät...mehr