Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.3 Unbefristete Arbeitszeitverringerung

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann die Arbeitszeitverringerung nach § 8 Abs. 1 TzBfG nicht für einen zeitlich begrenzten Zeitraum, sondern nur unbefristet verlangen.[1] Verlangt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dennoch im Einzelfall die Zustimmung zur befristeten Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, liegt kein wirksames Verringerungsverlangen i. S. d. § 8 Abs....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Legaldefinition

Rn. 37 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 3b Abs 2 S 1 Hs 1 EStG enthält die Legaldefinition des Grundlohns. Danach ist dies der lfd Arbeitslohn, der dem ArbN bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht (= geschuldet ist) – aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung (BFH v 10.8.2023, VI R 11/21, BStBl II 2024, 202). Ob und i...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.3 Rechtsfolge bei Unterschreiten

Rz. 187 Rechtsfolge der Unterschreitung der geforderten Arbeitnehmerzahl ist die Unwirksamkeit eines Antrags auf Verringerung der Arbeitszeit, da es sich bei § 8 Abs. 7 TzBfG um eine materielle Wirksamkeitsvoraussetzung handelt.[1]mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Münchener Modell statt klassischer Altersteilzeit

Rz. 82 Eine Variante des Münchener Modells besteht darin, die Arbeitszeit z.B. auf ½ zu reduzieren und den entsprechenden Entgeltverlust durch den Rentenbezug auszugleichen. Beispiel: Eine Arbeitnehmerin erhält bisher 5.000 EUR Monat/Brutto. Ihre Leistungsfähigkeit und -willigkeit ist auf ½ reduziert. Sie arbeitet daher zu ½ und gleicht den Einkommensverlust mit 2.000 EUR Ren...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 511 Elterngeld und Betreuungsgeld sind grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar, § 54 Abs. 4 SGB I. Zuständig für die Ausführung des Gesetzes und Zahlung des Elterngeldes sind nach § 25 Abs. 3 SGB I die von den Landesregierungen bestimmten Stellen. Dies sind die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen (§ 12 Abs. 1 BEEG). Diese auszahlenden Stellen sind im Fal...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.1 Verfügungsanspruch

Rz. 211 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn der Arbeitnehmer glaubhaft macht (§§ 294 Abs. 1, 920 Abs. 2, 936 ZPO i. V. m. § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG), dass ihm ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit [1] bzw. auf die geänderte Verteilung [2] zusteht. Der Arbeitgeber muss dem entgegentreten, indem er das Entgegenstehen betrieblicher Gründe[3] glaubhaft macht. Sind die von ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3 Angabe des Umfangs der Verringerung

Rz. 28 Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn geltend machen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Rechtlich stellt dieser Antrag ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrags an den Arbeitgeber dar[1], dem dieser bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 7 TzBfG zustimmen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fallbeispiele

Rn. 73 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Beispiel 1: Der Grundlohnanspruch des ArbN beträgt EUR 24 die Stunde. Er erhält für geleistete Nachtarbeit, die nicht zugleich auch Sonntags- oder Feiertagsarbeit ist, einen Zuschlag von EUR 10 je Stunde. Nach § 3b Abs 1 Nr 1 EStG ist der Zuschlag maximal iHv 25 % des Grundlohnanspruchs steuerfrei, dhiHv von 25 % aus EUR 24 = EUR 6. Die übrig...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 11 Ausnahmen in Notfällen

Ausnahmen von den Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bei vorübergehenden und unaufschiebbaren Arbeiten in Notfällen (Brand, Explosionen, Ausfälle an Betriebsmitteln, Naturkatastrophen), soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen.[1] Kein Notfall ist die auf unzureichend vorausschauender Planung des Arbeitgebers beruhende Störung. In N...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8 Mindestbeschäftigtenzahl (Abs. 7)

Rz. 178 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG besteht ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nur, sofern der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, i. d. R. mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Diese Regelung ist verfassungsgemäß.[1] 8.1 Beschäftigte des Arbeitgebers 8.1.1 Arbeitgeber Rz. 179 Für die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl kommt es nach dem einde...mehr

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Jugendarbeitsschutz / 17 Aushänge

Zur Durchführung des Gesetzes sind Aushänge vorgeschrieben. Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, haben einen Abdruck dieses Gesetzes und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Durch die Änderungen aufgrund des IV. Bürokratieentlastungsgesetzes[1] ist es seit 1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.2.4 Klage auf Unwirksamkeit der Änderung der Verteilung durch den Arbeitgeber

Rz. 202 Der Arbeitgeber kann nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG die festgelegte Verteilung unter bestimmten Voraussetzungen wieder ändern.[1] Geht der Arbeitnehmer davon aus, der Arbeitgeber sei dazu nicht befugt gewesen, kann er mittels einer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO klären lassen, dass die Änderung der Arbeitszeitverteilung unwirksam ist.[2] Der Antrag muss hinre...mehr

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Arbeitsvertrag / 4 Vertragsänderungen

Einvernehmliche Änderungen des Arbeitsvertrags nach Vertragsschluss sind jederzeit und ohne Probleme möglich. Formerfordernisse sind nicht zu beachten. Vertragsänderungen können auch stillschweigend, durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Leistungsgewährung zugleich für die andere Partei (regelmäßig der Arbeitnehmer) einen Vertr...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.6 Regelung durch Tarifvertrag

Rz. 118 Nach § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG können die Ablehnungsgründe durch Tarifvertrag festgelegt werden. Das kann, da nach § 2 Abs. 1 TVG der einzelne Arbeitgeber Tarifvertragspartei ist, auch in einem Haustarifvertrag erfolgen.[1] Nach der Gesetzesbegründung ermächtigt § 8 Abs. 4 Satz 3 TzBfG die Tarifvertragsparteien, die Gründe für die Ablehnung der Verringerung der Arbeits...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / e) Antrag des Gläubigers auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung

Rz. 284 Für die Anordnung der Durchsuchung der Räume des Schuldners als Maßnahme der Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht sachlich zuständig.[209] Nach dem Wortlaut von § 758a Abs. 1 ZPO handelt es sich also nicht um ein in die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes fallendes Amtsgeschäft. In jedem Fall ist der Richter und nicht der Rechtspfleger funktionell zuständig....mehr

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§ 2 Sozialversicherungsrech... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 23 Das Berufungsgericht hatte rechtsfehlerhaft wegen der Möglichkeit einer Leistungsklage die Feststellungsklage hinsichtlich der Sachschäden mangels eines rechtlichen Interesses an der Feststellung i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO als unzulässig abgewiesen, weil der Kläger nicht dargetan habe, dass ihm eine Bezifferung der unfallursächlichen Sachschäden nicht möglich sei. Dabei ...mehr

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T / 8 Telefonüberwachung, Kosten [Rdn 4516]

Rdn 4517 Literaturhinweise: Artkämper, Ermittlungsmaßnahmen in Funktelefonnetzen Reiz und Fluch einer neuen Technik, Krim 1998, 202 s.a. die Hinw. bei → Telefonüberwachung, Allgemeines, Teil T Rdn 4435. Rdn 4518 1.a) Nach § 23 JVEG in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 v. 21.12.2020 sind die Betreiber, die die Überwachung der Fernmeldeanlage ermöglichen, zu ents...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Es gilt der Grundsatz der freien Rechtswahl.[1] Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[2] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negativ

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Nicht begünstigt sind daher (dh diese sonstigen Zuschläge sind normaler stpfl Arbeitslohn): Zuschläge für Erschwernisse wie Hitzezuschläge, Wasserzuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen (s R 3b Abs 1 S 6 LStR 2023). Zum Verfassungsrecht bzgl Gefahrenzuschläge s Rn 14c. Zuschläge wegen Mehrarbeit oder wegen anderer als durch die Arbeitszei...mehr

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Arbeitsvertrag / 5 Form

Für den Abschluss des Arbeitsvertrags gilt der Grundsatz der Formfreiheit.[1] Arbeitsverträge können daher grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz[2], ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform zwingend vorsieht. Das Nachweisgesetz be...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.5 Streitwert

Rz. 209 Der Streitwert ist auf den 36-fachen Wert der monatlichen Differenz zwischen Vollzeit- und Teilzeitvergütung nach § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG [1] bzw. § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG (bis 31.7.2013: § 42 Abs. 3 Satz 2 GKG a. F. = bis 31.8.2009: § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.) unmittelbar[2] oder analog[3] festzusetzen. Er ist jedoch unter Anwendung von § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG [4] oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelfragen zur ArbN-Eigenschaft (ABC)

Rn. 19 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 44 "Vorauszahlung" sowie s Rn 56 ArbG-Vorstandsmitglied Er ist idR ArbN (BFH BStBl II 1970, 824). S § 19 Rn 119 (Barein). ArbN-Ehegatte Ist das Ehegatten-Arbeitsverhältnis steuerlich anzuerkennen (Fremdvergleich usw, dazu Barein, s § 19 Rn 56ff), so kann auch der ArbN-Ehegatte in den Genuss des § 3b EStG kommen (Giloy, NWB F...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 166 Die Sperrfrist des § 8 Abs. 6 TzBfG findet nur Anwendung, sofern die vorherige Verringerung nach dem TzBfG oder aufgrund solcher tarifvertraglicher Vorschriften, die das TzBfG konkretisieren, geltend gemacht worden ist, nicht dagegen bei Verringerungen nach anderen Gesetzen.[1] Lässt sich der Arbeitgeber rügelos inhaltlich auf ein erneutes Teilzeitverlangen des Arbei...mehr

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Kindergeld / 2 Begünstigte Kinder

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Kindergeld für volljährige Kinder Volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden bis zum Abschluss einer erstmaligen berufsqualifizierenden Ausbildungsmaßnahme ohne weitere Voraussetzungen berücksichtigt. Der Besuch allgemei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.2 "Regelmäßige" Beschäftigtenzahl

Rz. 185 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG kommt es auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl an. Diese ist aufgrund der allgemeinen Beschäftigungslage festzustellen, die durch einen Rückblick auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung zu ermitteln ist.[1] Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten, d. h. insbesondere eine länger a...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 177 Nach § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO werden solche Vergütungen dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzugezählt, die dadurch "verschleiert" werden, dass der Schuldner dem Drittschuldner nach der zwischen beiden vorgenommenen Vertragsgestaltung oder auch nur nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitsleistungen unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Änderungen des § 3b EStG seit dem EStRG 1974

Rn. 2 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Seit dem EStRG 1974 sind folgende Änderungen des § 3b EStG zu verzeichnen: SteuerreformG 1990 (EStRG 1990 v 25.07.1988, BGBl I 1988, 1093): Bisher waren bei den auf sonstigen Rechtsgrundlagen beruhenden Zuschlägen (§ 3b Abs 2 EStG aF) nur bestimmte Prozentsätze des Grundlohns steuerfrei. Diese Beschränkung auf Prozentsätze wird auch auf alle an...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / 4. Katalog möglicher Zusatzfragen

Rz. 248 Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, den schutzwürdigen Interessen von Gläubiger und Schuldner gleichermaßen Rechnung tragen. Einerseits hat er den berechtigten Belangen des Schuldners nachzugehen, keine überflüssigen und unnötigen Fragen beantworten zu müssen. Er muss danach die allgemeine Ausforschung der Lebensverhältnisse des Schuldners verhindern. Auch der S...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 hatten die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlag...mehr

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Vergütungsformen: Möglichke... / 3.1 Arbeitszeit nach Lebensphase

Dauer und Verteilung der Arbeitszeit wird auch für Unternehmen immer wichtiger, weil sie Mitarbeiter benötigen, die möglichst planbar und umfänglich zur Verfügung stehen. Das Bemühen, Lösungen für eine sehr anpassungsfähige Arbeitszeit – die wirklich für alle Seiten passt – zu finden und zu gestalten, ist bei den meisten Unternehmen eine Herausforderung. So ist der Wunsch na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Muss HR sich neu erfinden? / 3.1 Arbeitszeit nach Wahl

Beschäftigte haben mehr und mehr den Wunsch, ihre Arbeitszeiten souverän und selbstbestimmter zu gestalten. Die aktuelle Tarifauseinandersetzung in der Metall-und Elektroindustrie ist ein Spiegelbild dessen. Dies wird ausführlicher im letzten Kapitel ausgeführt.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.7 Bildungsgutscheinverfahren; Feststellung der relevanten Anzahl von Beschäftigten (Abs. 6)

Rz. 35 Seit dem 1.1.2021 waren die früheren Abs. 6 und 7 als Folge des neu in Kraft getretenen Abs. 6 zu den Abs. 7 und 8 geworden. Zuvor war zum 1.10.2020 der frühere Abs. 4 als Folge der Einfügung der Abs. 4 und 5 (neu) zum Abs. 6 (bis zum 31.12.2020) geworden. Seit dem 1.4.2024 ist Abs. 7 der neue Abs. 6, ohne dass weitere Änderungen vorgenommen worden wären. Abs. 6 Satz ...mehr

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Muss HR sich neu erfinden? / 4.2 Flexibilisierung durch "Lebenszyklusorientierte Arbeitszeitgestaltung"

Ausbildung – Arbeit – Ruhestand: so lautete jahrzehntelang der klassische Dreiklang der Lebens- und Berufsplanung. Mit der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens und dem "Tsunami" der demographischen Herausforderung ist dieses Muster schon lange nicht mehr haltbar. Heute bilden verschiedene Lebensphasen eine moderne Erwerbsbiographie a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schädlingsbekämpfer/Desinfe... / 2 Arbeitszeitregime

Das Arbeitszeitregime kann wie folgt charakterisiert werden: die Arbeit ist i. d. R. einschichtig; sie ist häufig im Zeitablauf unterschiedlich und liegt teilweise außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit beim Kunden, gelegentlich ist auch nachts und sonntags zu arbeiten; sie findet in Räumen, aber auch im Freien statt; stoßartige Arbeitseinsätze unter Zeitdruck sind möglich; es h...mehr

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Vergütungsformen: Möglichke... / 3 Zeit statt Geld

Mitarbeiter haben heute ein viel größeres Verlangen nach selbstbestimmter und für sie selbst optimal verteilter und variabel gestalteter Arbeitszeit, als noch vor einigen Jahren. Der Wunsch nach einer Work-Life-Balance betrifft die "Wissensarbeiter" genauso wie die Kollegen, die in der Pflege tätig sind, in der Produktion am Band stehen oder im Einzelhandel arbeiten. Die Seh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Muss HR sich neu erfinden? / Zusammenfassung

Überblick Globalisierung, Technologisierung und Demografie sind einige der wichtigsten Megatrends, denen die Unternehmen sich aktuell stellen. Human Ressource Management (HRM) hat eine große Chance, diese Herausforderungen strategisch zu begleiten (Run The Business) und in diesen notwendigen Veränderungsprozessen eine bedeutende Rolle spielen (Change The Business). In diesem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zeit- und Zielmanagement / 4.5 Pareto-Prinzip

Das Pareto-Prinzip, benannt nach dem italienischen Ingenieur, Soziologen und Ökonomen Vilfredo Pareto, wird auch 80:20-Regel genannt. Hier gilt die Annahme, dass 80 % der Ergebnisse, Erfolge bzw. Gewinne mit 20 % des Gesamtaufwandes erzielt werden. Allerdings funktioniert das nur, wenn die wichtigen Dinge im Vordergrund stehen. Häufig wird jedoch 80 % der Arbeitszeit – oder ...mehr

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Zeit- und Zielmanagement / 6 Fazit

Je mehr jemand mangelhaftem Zeitmanagement ausgesetzt ist, desto häufiger erlebt er belastenden Stress. Die oben genannten Techniken, Methoden und Tools können helfen, negativen Stress zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Und vielleicht sollten wir uns von dem Gedanken frei machen, je länger wir arbeiten, desto besser und erfolgreicher sind wir. Denn Untersuchungen haben ergeben,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zeit- und Zielmanagement / 1 Zeitmanagement braucht Ziele

Im Berufsalltag erledigen immer weniger Personen immer mehr Aufgaben in immer weniger Zeit. Das bedeutet Zeitdruck und dieser Zeitdruck erzeugt Stress. Umso wichtiger ist es eine gute Work-Life-Balance – also das richtige Maß zwischen Anspannung und Entspannung, Disziplin und Genuss, Arbeitszeit und Freizeit – zu finden. Hinweis Die richtige Balance finden Die richtige Balance...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zeit- und Zielmanagement / 1.1 Jahresziel

In der Arbeitswelt geht es darum, Zeit optimal zu nutzen oder Zeit "zu gewinnen", um Wettbewerbsvorteile zu haben. Vor der Zeitplanung steht jedoch immer eine Zielformulierung. Denn ohne Ziel ist es nicht möglich zu bestimmen, wer etwas wie und bis wann tun soll. In jährlichen Mitarbeitergesprächen unterstützen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter darin, Ziele zu formulieren und umzu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Corporate Influencer im Unt... / 3 Eignung als Corporate Influencer

Grundsätzlich ist jeder Mitarbeiter als Corporate Influencer geeignet, der gern kommuniziert, die sozialen Medien nutzt und sich für das eigene Unternehmen begeistert. Freiwilligkeit ist dabei das oberste Prinzip. Unternehmen sollten nicht den Fehler begehen, Influencer wie Mitarbeiter führen zu wollen. Influencer benötigen viele Freiheiten, um sich zu entfalten und andere a...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 7 Die außerbetriebliche Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ist auf Arbeitnehmer beschränkt. In einem Unternehmen selbstständig tätige Personen, die z. B. ihre Arbeitszeit frei bestimmen können und mit eigenem Kapital auf eigenes Unternehmerrisiko handeln, können nicht gefördert werden. Förderungsfähig sind zunächst nur die Weiterbildungskosten (Abs. 1 und 2). Dafür...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 1 Hybride Arbeitsformen: Mit Freiheit binden

Von hybridem Arbeiten sprechen wir, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus und zu verschiedenen Zeiten sowohl mobil als auch in Präsenz vor Ort im Unternehmen zusammen arbeiten können. Ort und Zeit sind bestenfalls völlig unabhängig von der zu erbringenden Tätigkeit. Ganz konkret geht es hier um die Erweiterung des Arbeitsortes und der Flexibilisierung von Arbeitszeit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Tankwart (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind für das Arbeitszeitregime von Tankwarten charakteristisch: Stoßbetrieb mit teilweise überdurchschnittlich langen Arbeitszeiten (insbesondere bei selbstständigen Betrieben), Tages- und Wechselschicht, an größeren Tankstellen Schichtarbeit im 24-h-Betrieb, Arbeit auch sonn- und feiertags, Zeitdruck durch ständig ungeduldige Kraftfahrer.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütungsformen: Möglichke... / 2 Agiles Arbeiten als Mehrwert

Wenn davon gesprochen wird, das Unternehmen agil arbeiten, betrifft das größtenteils die Aspekte der Zusammenarbeit, der Methodiken, der Strukturen in der Organisation sowie eine hybride Gestaltung von Arbeitsorten und Arbeitszeiten. Neben diesen Rahmenbedingungen ist zudem eine besondere Grundhaltung der Menschen kennzeichnend (Mindset), die in diesen Strukturen wirken und ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen, Abzüge, Beiträge und Aufwendungen bei der Berücksichtigung von Einkommen vor der Anrechnung auf den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft von den Einnahmen abzusetzen sind. Das setzt voraus, dass die Einnahme als zu berücksichtigendes Einkommen zu qualifizieren ist. Dazu werden Regelungen nicht nur in § 11b, sondern auch in den §§ 11, 1...mehr

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Innere Kündigung: Ursachen,... / 5.1 Maßnahme zur Prävention

In Hinblick auf die Relevanz des Themas für Unternehmen und für zukünftige Arbeitsbeziehungen nimmt die Prävention einen großen, wenn nicht sogar den größten Platz ein, um inneren Kündigungen vorzubeugen. Die beschriebenen Ursachen dienen als Grundlage für Unternehmen passende Rekrutierungsmaßnahmen zu planen und interessante, potentialfördernde Arbeitsplätze zu gestalten. Ni...mehr