Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

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Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu...mehr

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Urlaub / 8.5.1 Urlaubsberechnung bei Schicht und Wechselschicht

Wird die Arbeit abweichend von der 5-Tage-Woche auf weniger oder auf mehr Wochentage verteilt, ist gesondert je nach unterschiedlicher Arbeitspflicht und deren Verteilung die Anzahl der Urlaubstage zu ermitteln, die zur gleichen Dauer eines zusammenhängenden gleichwertigen Urlaubs nötig ist. § 26 TVöD trifft keine besondere Umrechnungsbestimmung für Schichtarbeit. Deshalb is...mehr

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Urlaub / 8.6.1 Frühere Rechtsauffassung

Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung ...mehr

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Urlaub / 8.4 Teilzeitbeschäftigung

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bleibt eine Teilzeitbeschäftigung außer Betracht. Der Teilzeitbeschäftigte hat denselben Urlaubsanspruch wie der Vollbeschäftigte.[1] Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist kein Kriterium zur Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern nur die Anzahl der regelmäßig zu leistenden Arbeitstage. Wechselt ein Beschäftigter von Teilzeitbes...mehr

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Urlaub / 8.2 Arbeits-/Urlaubstag

Im TVöD richtet sich der Urlaubsanspruch im Gegensatz zum BUrlG nach Arbeitstagen und nicht nach Werktagen. Der Urlaubsanspruch ist auf eine 5-Tage-Woche als Grundsatz berechnet und ändert sich bei Erhöhung oder Verringerung der Arbeitstage. Arbeitstag ist grundsätzlich jeder Kalendertag, an dem der Beschäftigte dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hätte.[1] Somit...mehr

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Urlaub / 8.1.3 Neue Urlaubsregelung ab 1.1.2014

Mit Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1.4.2014 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.1.2014 einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche vereinbart. Wie das Bundesurlaubsgesetz geht der TVöD vom Tagesprinzip aus. Daher kann Urlaub nicht für halbe Tage oder Stunden gewährt werden (B...mehr

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Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

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Urlaub / 11.3.2 Zusatzurlaub für nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Mit der Tarifänderung vom 1.2.2011 haben die Tarifvertragsparteien mit Wirk...mehr

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Urlaub / 11.2.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche grundsätzlich maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entspre...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 4.17 Urlaub bei Betriebsversammlungen

Ein Beschäftigter kann während seines Urlaubs an Betriebsversammlungen teilnehmen. Er erhält hierfür jedoch keinen Freizeit- oder Urlaubsausgleich. Allerdings besteht nach § 44 Abs. 1 BetrVG ein eigenständiger Anspruch auf Vergütung der Zeit der Teilnahme an einer Personalversammlung. Dieser Anspruch steht dem Beschäftigten neben dem Urlaubsentgelt zusätzlich zu, da dieser A...mehr

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Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TVöD

Anders als der BAT enthält der TVöD nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. d TVöD) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TVöD) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD...mehr

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Urlaub / 8.13 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG. Die gesetzliche Rundungsregelung gilt ausschließlich für die Rundung des errechneten Teilurlaubs nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also bei unterjährigem Ein- und Austritt des Beschäftigten. Nach hier vertret...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD (in der Fassung vom 1.3.2012 mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2013) "2Bei Verteilu...mehr

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Urlaub / 8.11 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

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Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 2.4 Im Fokus: Mitarbeiter-Benefits - Lebenszyklus-Modell

Das Mitarbeiter-Benefits Lebenszyklus-Modell ist ein Ansatz, um Zusatzleistungen (Benefits) für Mitarbeitende gezielt entlang ihres beruflichen Lebenszyklus in einem Unternehmen zu gestalten. Es geht darum, Benefits individuell und bedarfsorientiert anzubieten, sodass sie in den jeweiligen Lebens- und Karrierestufen der Mitarbeitenden den größtmöglichen Mehrwert bieten. Wenn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz im Personalwesen / 2.4.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobilitätsbudget / 1 Vorteile eines Mobilitätsbudgets

Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Unternehmen versuchen teilweise die Dienstwagenflotte zu verringern, um CO2 und/oder Kosten zu sparen. Hierbei kann das Mobilitätsbudget zur gewünschten Flexibilität verhelfen. Während früher – insbesondere von den Arbeitnehmern – Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 6.3 Nachleistung der ausgefallenen Arbeitszeit

Liegt ein Fall des Annahmeverzuges vor, sind die Beschäftigten nicht verpflichtet, die ausgefallene Zeit nachzuarbeiten. § 615 BGB weist dem Arbeitgeber die Substratsgefahr zu, d. h. die Gefahr, die angebotene Arbeitsleistung wegen einer Störung des Arbeitssubstrats nicht annehmen zu können, gleichwohl aber die geschuldete Vergütung zahlen zu müssen.[1]mehr

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Arbeitsausfall / 4.4 Sonderfall Flexible Arbeitszeiten

Soweit keine festen Arbeitszeiten vereinbart sind, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang abzurufen. Die moderne Arbeitswelt ist vielmehr geprägt durch die Möglichkeit, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten – sowohl von den Beschäftigten als auch von den Arbeitgebern. Disponieren die Beschäftigten selbst über ihre Arbeitszeit (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 2.4 Arbeit auf Abruf

Nach § 293 BGB kommt der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis die ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Im unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung grundsätzlich tatsächlich anbieten, § 294 BGB. Diese allgemeinen Grundsätze zum Annahmeverzug des Arbeitgebers gelten uneingeschränkt auch in Arbeitsver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 7 Abweichende Regelungen

Die Grundsätze des § 615 BGB sind nicht zwingend, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt.[1] Sie können daher durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soll von dem Normalfall des § 615 BGB abgewichen werden, müssen die Änderungen deutlich zum Ausdruck kommen.[2] Ausgenommen sind davon led...mehr

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Arbeitsausfall / 8.1.1 Lohnausfallprinzip

Bei einem Arbeitsausfall i. S. d. § 615 BGB behält der Beschäftigte für die Zeit der Störung den Anspruch auf Entgelt. Dies ist kein eigenständiger gesetzlicher Anspruch, sondern es wird lediglich der Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB trotz Nichtleistung der Arbeit aufrechterhalten.[1] Das fortzuzahlende Entgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu bemessen. Mangelt es b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.2 Fehlende Mitbestimmung

Als Störung im weitesten Sinne ist daher auch der Fall zu verstehen, dass der Arbeitgeber nicht befugt ist, die Arbeitsleistung zu fordern, soweit es an einer notwendigen Mitbestimmung durch den Betriebsrat oder Personalrat mangelt. Praxis-Beispiel Eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeit kann infolge einer Verkürzung bezahlter Pausenzeiten wegen Beachtung des Mitb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3 Betriebsrisiko

Ist die Arbeitsleistung vorgegeben, muss der Beschäftigte sie entsprechend erbringen. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, verliert er in letzter Konsequenz den Anspruch auf das Entgelt. Etwas anderes gilt, wenn der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Die Rechtspflicht zur Beschäftigung bedeutet, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vertragsgemäß...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 4.1 Nichtabnahme der Arbeit

Aus welchen Gründen dies geschieht, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Unterlässt der Arbeitgeber eine Verteilung der individuell geschuldeten Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage, Kalenderwochen oder ggf. längere Zeiträume, sondern ruft vielmehr den Beschäftigten flexibel zur Arbeit ab, kommt er – unabhängig von einem besonderen Arbeitsangebot des Beschäftigten – mit Abla...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 3.6.1 Kurzarbeit/Quarantäne

Ist der Arbeitsausfall zwar andauernd, aber nicht endgültig, kann der Arbeitgeber über Kurzarbeit nach §§ 95 ff. SGB III die finanziellen Folgen abmildern (ausführlich Beitrag Kurzarbeit). Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit in einem Betrieb und dadurch geringere Lohnkosten für den Arbeitgeber. Davon können al...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.8 § 74 Abs. 2 Nr. 2: Arbeitszeit

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage". Vorab: Nach § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW besteht ein (eingeschränktes) Mitbestimmungsrecht bei der "wesentliche[n] Änderung des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsve...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.11 Ablehnung eines Antrags nach §§ 91 bis 92b oder 95 BBG auf Teilzeit, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub (Abs. 1 Nr. 11)

Die Vorschrift nimmt Bezug auf das BBG und gilt daher nur, wenn Beamte betroffen sind. § 78 Abs. 1 Nr. 11 BPersVG hat 2 Schutzrichtungen: Die Norm will einerseits die individuellen Interessen des betroffenen Beamten schützen, der Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeitermäßigung oder Urlaub begehrt. Andererseits sollen durch die Mitbestimmung die gesellschaftspolitischen Ziele gef...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.13 § 75 Abs. 1 Nr. 10 LPVG BW: wesentliche Änderung des Arbeitsvertrags

Dieser Mitbestimmungstatbestand[1] kam mit der LPVG-Novelle 2014 völlig neu ins Gesetz. Er verlangt, dass "wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrags, ausgenommen der Änderung der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit" der Mitbestimmung bedürfen. Die Gesetzesbegründung zum neuen Mitbestimmungstatbestands ist mager: "Der neue Mitbestimmungstatbestand soll berücksichtigen...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.10 § 74 Abs. 2 Nr. 4: Mehrarbeit und Überstunden sowie Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 4 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft". Auch dieser Beteiligungstatbestand wurde 2013 neu eingeführt. In der Gesetzesbegründung[1] heißt es hierzu: "Entsprechend der ständigen Rechtsprechung soll der neue Beteiligungstatbestand klarstellen, dass vorhersehbare F...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.8 Hinausschieben des Beamten-Ruhestands / Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Altersgrenze hinweg (Abs. 1 Nr. 8)

Hinausschieben des Beamten-Ruhestands Regulärer Eintritt in den Ruhestand Wann Bundesbeamte regulär, d. h. durch Erreichen der Regelaltersgrenze (kraft Gesetzes) in den Ruhestand treten, ist wie folgt geregelt: Ausgangspunkt ist § 51 BBG: Gemäß § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG treten Bundesbeamte grundsätzlich mit Ablauf desjenigen Monats in den Ruhestand, in dem sie das 67. Leben...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.1 Einstellung (Abs. 1 Nr. 1)

Beamte Bei der Einstellung eines Beamten gilt vorab: Zustimmungspflichtig ist die Einstellung – die frühere Anstellung gibt es materiellrechtlich schon lange nicht mehr, sie wurde daher im Jahr 2021 (endlich) auch aus dem BPersVG entfernt (vgl. BT-Drucks. 19/26820, S. 117).[1] Was die Zuständigkeit des Personalrats in mehrstufigen Verwaltungen betrifft, so richtet sich diese n...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.9 § 74 Abs. 2 Nr. 3: Arbeitszeitmodelle

Nach § 74 Abs. 2 Nr. 3 LPVG BW hat der Personalrat mitzubestimmen über "Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung und Aufhebung von Arbeitszeitmodellen". Zu diesem im Jahr 2013 neu eingeführten Mitbestimmungstatbestand heißt es in der Gesetzesbegründung [1]: "Der neu einzufügende Beteiligungstatbestand der uneingeschränkten Mitbestimmung soll entsprechend einem Bedürfnis der...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.6 Zeitwertkonten für Gesellschafter-Geschäftsführer

Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass dieser durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet.[1] Im Streitfall hatte der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dieser vereinbart, dass ein Teil seines Gehalts auf ein "Investmentkonto" abg...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.10 Pensionsleistungen und Weiterbeschäftigung

Mit Urteil vom 23.10.2013 hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach Pensionsleistungen bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung als Geschäftsführer auch dann zu einer vGA führt, wenn zugleich Arbeitszeit und Gehalt gekürzt werden.[1]mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Mitbestimmungstatbestände

§ 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG Neben der Mitbestimmung bei der Einstellung und Eingruppierung besteht ein Mitbestimmungsrecht auch bei der Stufenzuordnung im tariflichen System, sofern auf eine bestimmte Stufenzuordnung ein Anspruch besteht. Ein Mitbestimmungsrecht besteht daher dann nicht, wenn nach der tariflichen Regelung Ermessen ausgeübt werden kann. In diesem Zusammenhan...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.2.7 § 74 Abs. 2 Nr. 1: Regelung der Ordnung in der Dienststelle

Vorab zu Erinnerung: In allen Mitbestimmungsfällen des § 74 Abs. 2 LPVG BW gilt: "Die Mitbestimmung des Personalrats ist nur eröffnet, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht". Das ist dann der Fall, wenn eine zwingende Regelung besteht (keine Ermessensnorm[1]), die den Sachverhalt vollständig, umfassend, erschöpfend und unmittelbar regelt, sodass zum V...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Mitbestimmungstatbestände bei Beamten

§ 77 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d HPVG Bezüglich der Umsetzung ist als Mindestdauer für das Einsetzen des Mitbestimmungsrechts 6 Monate vorgesehen, im Bundesrecht sind dies 3 Monate. Ferner fehlt die Erwähnung des Einzugsgebiets im Sinne des Umzugskostenrechts, welches noch zum Dienstort gehört. Damit ist unter dem Dienstort die politische Gemeinde zu verstehen. § 77 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1.3.4 § 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW: Einstellung von Arbeitnehmern etc.

§ 75 Abs. 1 Nr. 2 LPVG BW erklärt insgesamt 4 Personalmaßnahmen für zustimmungspflichtig: Die Einstellung von Arbeitnehmern, die Übertragung der auszuübenden Tätigkeit bei der Einstellung, Nebenabreden zum Arbeitsvertrag sowie die Zeit- oder Zweckbefristung des Arbeitsverhältnisses. Ausgenommener Personenkreis: Die gesamte Nr. 2 gilt nicht für leitende Beschäftigte öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhezeit

Rz. 1 Begrifflich ist Ruhezeit der arbeitsfreie Zeitraum zwischen dem Ende der täglichen Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit bzw. zwischen 2 Schichten desselben Arbeitnehmers.[1] § 5 legt diesen Zeitraum mit mindestens 11 Stunden fest. Arbeitsunterbrechungen innerhalb der täglichen Arbeitszeiten sind in Abgrenzung hierzu Ruhepausen (vgl. § 4 ArbZG)....mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Begriff der Ruhepause

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält keine Legaldefinition des Begriffs der "Ruhepause". Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG)[1] sind Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in den...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.2 Lage und Dauer der Ruhezeit

Rz. 6 Die mindestens 11-stündige Ruhezeit muss dem Arbeitnehmer ununterbrochen nach der Beendigung der täglichen Arbeitszeit gewährt werden. Tägliche Arbeitszeit ist nicht die Arbeitszeit eines Kalendertags, sondern die individuelle tägliche Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers.[1] Das ArbZG enthält keine konkreten Vorgaben zur Lage der Ruhezeit und verlangt insbesondere...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.4 Festlegung der Ruhepausen

Rz. 15 Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Ruhepausen täglich sichergestellt sind.[1] Dabei hat der Arbeitgeber diese Pflicht erfüllt, wenn er eine Pausenregelung schafft, die es den Arbeitnehmern ermöglicht, die Ruhepause zu nehmen. Eine Pausenregelung genügt dann nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn den Arbeitnehmern zwar gestattet wird, Pausen zu nehm...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 18 Der Betriebsrat hat im Hinblick auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht umfasst zunächst Beginn und Ende der Ruhepausen i. S. d. § 4 sowie deren Dauer.[1] Es erfasst auch die Frage, ob die Arbeit an einem Arbeitstag zusammenhängend oder in mehreren Teilabschnitt...mehr