Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkommensfiktion bei Arbeitslosigkeit.

Rn 37 Berufliche Veränderungen, die mit einer Einschränkung oder einem Verlust der Leistungsfähigkeit verbunden sind, führen nicht stets zur Anrechnung fiktiver Einkünfte. Erforderlich ist ein verantwortungsloses, zumindest leichtfertiges Handeln und das Bewusstsein des Pflichtigen, dass sich wegen seines Fehlverhaltens seine Leistungsfähigkeit reduziert oder reduzieren könn...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 25 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Im Arbeitsrecht.

Rn 16 Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 I 2 HGB). Dies gilt allg für die Abgrenzung von freien Dienstverhältnissen und Arbeitsverhältnissen (BAG NZA 20, 1470 [BAG 17.06.2020 - 7 AZR 398/18]; iE BLDH/Lingemann Kap 9 Rz 1 ff). Die Vertragsfreiheit geht nicht so weit, dass ein Vertragsverhältnis,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 27 AGG – Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich auch Beschäftigte wenden, die der Ansicht sind, benachteiligt worden zu sein auf Grundmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) AGB-Kontrolle.

Rn 59 Die AGB-Kontrolle (BLDH/Lingemann Kap 2 Rz 2, 82 ff; Preis/Preis Arbeitsvertrag, 96 ff) gilt für seit dem 1.1.02 geschlossene oder geänderte (BAG NZA 10, 170; s aber BAG DB 11, 2783) Verträge (Neuverträge) und seit dem 1.1.03 auch für Altverträge (Art 229 § 5 EGBGB), für letztere zT mit Vertrauensschutz (BAG NJW 07, 536; auf einen Anpassungsversuch bis 31.12.02 kommt e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzfähige Aufwendungen.

Rn 2 Voraussetzung für einen Anspruch nach § 1877 ist zunächst, dass der Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuung Aufwendungen getätigt hat (I). In Betracht kommen hier in erster Linie bare Auslagen und die Eingehung von Verbindlichkeiten, wie etwa für Telefon (soweit notwendig auch Handygebühren), Porto, Rechtsberatungskosten, Abschriften, Fotokopien nach Erforderlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 611a BGB – Arbeitsvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kooperation.

Rn 79 Die Parteien sind verpflichtet, zur Erreichung des Vertragszwecks zusammenzuwirken und entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen (BGH NJW-RR 89, 1393, 1395; BAG ZIP 13, 2025 Rz 39; BGH NJW 16 Rz 23 [Pflicht der Fluggesellschaft zur Hinzuziehung des Fluggastes vor Entscheidung über Nichtbeförderung von Gepäck]); erst recht ist es ihnen verboten, Obstruktion zu betreibe...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / III. Anschlussrevision des Beklagten

1. Inhaltskontrolle der Vergütungsvereinbarung Der Beklagte hatte mit seiner Anschlussrevision geltend gemacht, die Vergütungsvereinbarung sei unwirksam. Das hat der BGH anders gesehen. Nach seiner Auffassung hält sie hingegen der Inhaltskontrolle nach Maßgabe der § 307 Abs. 1 S. 2, § 310 Abs. 3 BGB stand. Zwar sei eine zwischen einem Rechtsanwalt als Unternehmer (§ 14 Abs. 1...mehr

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Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4.3 Kündigungsfrist im Kleinunternehmen

In Kleinunternehmen kann nach § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB abweichend von der Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ohne Bindung an einen bestimmten Endtermin vereinbart werden. Praxis-Beispiel Kündigungsfrist bei Kleinunternehmen Mit einem Arbeitnehmer in einem Kleinunternehmen wird eine Kündigungsfrist v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Voraussetzungen für die Behandlung als Sachbezug

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gehört die vom ArbG oder auf seine Veranlassung durch einen Dritten (Kantinenpächter, Caterer) unentgeltlich oder verbilligt gestellte Verpflegung zum > Arbeitslohn (> Rz 5 ff), ist zu klären, ob sie als Sachbezug, als sonstiger geldwerter Vorteil oder als Teil des Barlohns gewährt wird, denn davon hängt die günstige Besteuerung durch Anwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Organisation.

Rn 217 Organisationspflichten treffen insb Krankenhausträger, aber auch Arztpraxen. Erforderlich sind die Schaffung einer aufgabenorientierten, zweckmäßigen Organisation, zB im Hinblick auf Arbeitsverteilung (zur Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Medizinpersonal s hier nur Spickhoff/Seibt MedR 08, 463 ff mwN; Frahm VersR 09, 1576 ff), Personaleinsatz (s nur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich des § 1577 II.

Rn 10 Einkünfte aus zumutbarer Tätigkeit mindern stets die Bedürftigkeit (BGH FamRZ 83, 146). Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit bleiben sowohl beim Bedarf als auch bei der Bedürftigkeit nach Billigkeit ganz oder teilw unberücksichtigt. Dies gilt gleichermaßen für den Schuldner wie den Gläubiger (BGH FamRZ 01, 350). Eine tatsächliche Berufsausbildung indiziert die Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ernsthaftes Interesse am Kind.

Rn 5 Der leibliche Vater muss ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben, was sicherstellen soll, dass sein Umgangsbegehren nicht willkürlich ist, sondern bei ihm ein objektivierbares und nachvollziehbares rechtliches Interesse tangiert ist (Frankf FamRZ 19, 1254). Es genügt also nicht, dass der leibliche Vater jetzt Interesse an dem Kind zeigt, sondern er muss es berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zeit und Dauer (§ 24 I).

Rn 5 Welcher Versammlungstag und welche Versammlungszeit zu wählen sind, bestimmen die WEigtümer. Fehlt es daran, hat der Ladende Ermessen (§ 26 Rn 9; LG München I ZMR 20, 689; AG Biedenkopf, 14.9.20, 50 C 208/10). Dieses muss sich an den Besonderheiten der WE-Anlage und den Belangen der WEigtümer ausrichten und ist eine Frage des Einzelfalls. Zu beachten sind ua: Wünsche de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Umfang.

Rn 30 Die Duldungspflicht besteht, so weit und so lange eine Duldung erforderlich ist (§ 555a BGB Rn 7 ff gilt analog zum Inhalt der Duldung). Was gilt, ist eine Frage des Einzelfalls. Beispiele sind das Betretenlassen, das Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, Wartungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, das Aufbrechen, Beschädigen und Zerstören des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich für die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu betreuend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs § 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses § 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung § 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit § 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ § 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen § 51 VersAusglG 5 ff. Amt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grenzen zumutbarer Tätigkeit.

Rn 11 Eine Tätigkeit ist immer unzumutbar, wenn derjenige, der sie ausübt, unterhaltsrechtlich nicht gehindert ist, sie jederzeit wieder zu beenden (BGH FamRZ 13, 1558; 01, 350; Stuttg FamRZ 07, 400). Dies gilt für den Unterhaltsschuldner wie für den Unterhaltsgläubiger gleichermaßen. Übt der Gläubiger eine unzumutbare Tätigkeit aus, bleibt er bedürftig, wenn das erzielte un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3.1 Teilweise Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen (§ 2 Abs. 1 FPfZG)

Rz. 5 Nach § 2 Abs 1 Satz 1FPfZG sind Beschäftigte[1] von der Arbeitsleistung für längstens 24 Monate teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen[2] in häuslicher Umgebung pflegen[3]. Rz. 6 Die Familienpflegezeit muss spätestens 8 Wochen vor ihrem Beginn angekündigt und gleichzeitig muss erklärt werden, für welchen Zeitraum und in welchem Umfan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 4.3 (Arbeits-)Bedingungen

Das Mitbringen des Hundes betrifft Ordnung und Verhalten des Arbeitnehmers und damit den Kern des Weisungsrechts des Arbeitgebers.[1] Daher sind die mit der Anwesenheit des Assistenzhundes am Arbeitsplatz in Zusammenhang stehenden Fragen gemäß § 106 GewO, § 315 BGB nach billigem Ermessen zu entscheiden, sofern diese in keiner vertraglichen Vereinbarung geklärt wurden.[2] Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.4.2 Beendigung der Erlaubnis

Das (stillschweigende) Einverständnis kann grundsätzlich durch eine anderslautende Weisung nach § 106 GewO beendet werden; durch Zeitablauf nach dem (stillschweigenden) Einverständnis kommt es zu keiner Vertragsänderung, die wiederum nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung beseitigt werden kann. Der Arbeitgeber hat durch sein (stillschweigendes) Einverständnis nicht...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Pfle... / 3.2.1 Freistellung zur Pflege eines nahen Angehörigen

Rz. 16 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG sind Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, d. h. im Haushalt der pflegebedürftigen Person oder in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde, insbesondere auch dem Haushalt des Pflegenden...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 3 Voraussetzungen für den besonderen Kündigungsschutz

Rz. 3 Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 PflegeZG ist die Inanspruchnahme von Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG. Anders als bei der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG geht es bei der Familienpflegezeit nach §§ 2, 2a FPfZG immer nur um eine teilweise Freistellung von der Arbeitszeit, also um einen Teilzeitanspruch.[1] Pflegeteil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 3.2 Nachweis

Zum Nachweis, dass der Arbeitsvertrag zwischen den Ehegatten ernstlich vereinbart ist, bedarf es nicht unbedingt der Schriftform. Der Arbeitsvertrag kann aus steuerlicher Sicht wie erwähnt auch mündlich oder sogar stillschweigend geschlossen werden. Obwohl eine schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrags nicht erforderlich ist, ist die Schriftform aus Beweisgründen, d. h. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hund am Arbeitsplatz / 1.2.1 Individuelle, bedingte Erlaubnis

Dem Arbeitnehmer kann im Arbeitsvertrag ausdrücklich das Mitbringen des Hundes zugesagt werden. Vor einer individuell vereinbarten Erlaubnis sollte jedoch das mit dem Hund potenziell in Berührung kommende Kollegium zu dieser Thematik befragt werden und der Hund mehrere Probetage am Arbeitsplatz absolvieren. Denn die Vorteile eines Bürohundes werden konterkariert, sobald ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kinderbetreuungskosten in d... / 2.2 Betreuungsdienstleistungen

Gefördert werden sollen nur solche Dienstleistungen, bei denen die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, d. h. die persönliche Fürsorge für das Kind, im Vordergrund steht. Berücksichtigt werden können danach Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmütter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ehegattenarbeitsverhältnis:... / 5 Unterarbeitsverhältnis

Die steuerliche Anerkennung von Unterarbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen wird von der Finanzverwaltung restriktiv gehandhabt. Von den Finanzgerichten werden Unterarbeitsverhältnisse sehr unterschiedlich beurteilt. Zum Teil[1] wird die zivilrechtliche und damit auch steuerrechtliche Wirksamkeit überhaupt infrage gestellt, weil ein Unterarbeitsverhältnis gegen die P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.4 Beginn, Ende und Verteilung der jeweiligen Arbeitszeit

Allen agilen Arbeitsweisen ist gemeinsam, dass sie eine hohe Kundenorientierung haben. Vergleichbar der Projektarbeit gibt es auch in der agilen Arbeit Phasen – z. B. das Entwickeln oder Erproben neuer Lösungen –, die zeitlich nicht genau im Vorfeld abschätzbar sind. Hier könnte sich ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich der unterschiedlichen Arbeitszeiten ergeb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Form und Inhalt der Bescheinigung

Rz. 16 In der Praxis geht es bei der Erteilung der Bescheinigung um eine Unterstützung der Personen, die Elterngeld beantragen. Diese haben nach § 8 BEEG das vor oder während des Bezugs von Elterngeld oder Elterngeld Plus erzielte Einkommen nachzuweisen. Soweit es um den Nachweis von Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis geht, ist der Arbeitgeber schon aus andere...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Grenzen der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht

Rz. 19 Die Auskunfts- und Bescheinigungspflicht nach Abs. 1 der Vorschrift ist in 2-facher Weise begrenzt. Sie besteht erstens nur, "soweit erforderlich". Die zuständige Elterngeldstellemuss die Daten zur Bestimmung von Grund und/oder Höhe eines Anspruchs benötigen. Die Angaben müssen zur Berechnung des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit oder zur Bestimmung der Arbeitszeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3 Rechte des Betriebsrates

Mit der Einführung von agilen Arbeitsweisen könnten zwingende Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats betroffen sein.[1] Zu denken wäre an: Mitbestimmung bei betrieblicher Bildung[2] Aufstellen von Verhaltensregeln[3] Anwendung von technischen Einrichtungen[4] Beginn und Ende der jeweiligen Arbeitszeit[5] Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit[6] Betriebsänderung[7] 2.3.1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit sich die nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörden (Elterngeldstellen) im Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Leistungen nach diesem Gesetz bei Bedarf vom Arbeitgeber erforderliche Daten beschaffen können, schafft Abs. 1 Satz 1 die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass diese Behörden die näher aufgeführten Informationen vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsmethoden / 2.3.6 Betriebsänderung

Durch die Einführung agiler Arbeitsmethoden kann ggf. der Tatbestand einer Betriebsänderung gemäß §§ 111, 112 BetrVG erfüllt sein. Danach ist ein Unternehmer verpflichtet, den Betriebsrat über geplante Änderungen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und sich mit ihm zu beraten.[1] Änderungen könnten sich zum einen dadurch ergeben, dass mit agilem Arbeiten eine neue Method...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.6 Tarifvertrag Mobiles Arbeiten

Bis vor Kurzem ging es in Verhandlungen zwischen den Tarifparteien im Wesentlichen immer nur um Fragen und Themenstellungen rund um Lohnerhöhungen. Herkömmliche tarifliche Vergütungssysteme bezogen sich daher in der Regel hauptsächlich auf den Faktor Geld. Dies hat sich inzwischen sehr geändert.[1] So hat sich in der Metall- und Elektroindustrie mit dem neuen Abschluss aus 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 1.1 Entkoppeltes Arbeiten

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auch im Homeoffice zu erledigen. Rechtlich spricht man hier auch von Telearbeit. Homeoffice ist in vielen Firmen zumindest sporadisch etabliert.[1] Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien macht es möglich, dass Arbeiten auch räumlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig von vorgege...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiler Arbeitsort / 2.1 Direktionsrecht

Kraft seines Weisungsrechts ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsort festzulegen.[1] Das ergibt sich unmittelbar schon aus dem Gesetz[2], das den Arbeitgeber befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit hier keine Einschränkungen durch Einzelvertrag oder kollektivrechtliche Vorschriften bestehen.[3] Danach hat der A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3.7 Kurzzeitige Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung

Rz. 24 Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind. Die Regelung ist nicht mehr vergleichbar mit der Geringfügigkeitsgrenze des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV, wonach eine zeitgeringfügige Beschäftigung auf höchstens 3 Kalendermonate ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 4.5.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt der Berechnung ist die Ermittlung des sog. Bemessungsentgelts.[1] Dies ist grundsätzlich das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose in den abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen der Beschäftigung(en) im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs mindestens jedoch an 150 Tagen erzielt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Datenaustausch: Digitale Sc... / 5.1 Vorteile der digitalen externen Schnittstellen

In der Buchhaltung führen Veränderungen nicht automatisch zu Vorteilen, die monetär gemessen werden können. Das ist nur dann signifikant der Fall, wenn Arbeitszeit eingespart wird oder wenn externe Dienstleister nicht mehr benötigt werden. Das gilt auch für viele der folgenden Vorteile, deren Geldwert geschätzt werden muss: Bei der Verwendung digitaler Schnittstellen kann gru...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit trotz fehlender Gewaltanwendung

Leitsatz Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten "Hau ab hier", stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Gegenstand des Verfahrens...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 156 Begriff... / 2.3 Ausnahmen

Rz. 10 § 156 Abs. 2 führt in einer abschließenden Aufzählung auf, welche Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten (vgl. BT-Drs. 10/1338 S. 18). Die Formulierung "gelten" bedeutet – in Übereinstimmung mit entsprechenden Regelungen im Betriebverfassungsrecht und den Personalvertretungsgesetzen – , dass es nicht um Fragen der Berechnung der Zahl der Pflichtarbeitsplätze (§§ 157, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsförderung / 5.2.4 Leistungsverfahren

Bei der für die Höhe der Förderung erforderlichen Feststellung zur Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 10 Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dabei sind sämtliche Beschäftigte des Unternehmens, dem der Betrieb an...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr