Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeit

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes

Allein das Vorliegen eines der o. a. Sperrzeittatbestände führt noch nicht zur Sperrzeit. Diese tritt nämlich dann nicht ein, wenn der Arbeitslose für sein Verhalten einen "wichtigen Grund" hat. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ermöglicht es, einer Vielzahl von Lebenssachverhalten, die ein dem Grunde nach sanktioniertes versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen können, R...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Einzelfälle der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Rz. 61 Für die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die – in der Praxis deutlich häufigere – außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber. Die häufigsten Fälle beruhen auf Vertragsverletzungen des Arbeitgebers. Hinweis Wer durch ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung vera...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[1] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten "Werkes" zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und der ...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.3.1 Tarifliches Entgeltsystem

Hinsichtlich der Einordnung zu einer Vergütungsgruppe in einem Tarifvertrag hat das BAG grundsätzlich ausgeführt:[1] Zitat Im Eingruppierungsrecht ist allgemein anerkannt, dass in den Fällen, in denen sich die auszuübende Tätigkeit eines Arbeitnehmers – wie hier – aus verschiedenen Teiltätigkeiten unterschiedlicher Entgeltgruppen zusammensetzt, nicht stets eine einheitlich zu ...mehr

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Agile Arbeitsorganisation / 2.2 Agile Versetzungsklausel

In den meisten Fällen werden Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Das ist aus Beweis- und Darlegungszwecken zum einen ratsam, zum anderen entspricht es den Vorgaben des Nachweisgesetzes.[1] Unter § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG findet sich die konkrete Bestimmung, dass "in der Niederschrift eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigke...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.4.2 Auswärtige Beschäftigungen

Rz. 22 Abs. 4 regelt die Zumutbarkeit von Pendelzeiten bzw. eines Umzuges zur Aufnahme einer Beschäftigung. Den Maßstab für Pendelzeiten soll das Verhältnis von Pendelzeit zu Arbeitszeit bilden. Ist die Pendelzeit danach unverhältnismäßig lang, ist die Beschäftigung unzumutbar (Abs. 4 Satz 1). Unverhältnismäßig lang ist eine Pendelzeit unabhängig von ihrer tatsächlichen Daue...mehr

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Corona-Pflegebonus / 4 Höhe des Anspruchs

Die Anspruchshöhe ist mit dem Pflegebonusgesetz geändert worden.[1] Die Bonushöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und –umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt bis zu 550 EUR. Der Corona-Pflegebonus ist für Vollzeitbeschäftigte [2] in folgender Höhe auszuzahlen: in Höhe von 550 EUR EUR für Beschäftigte, die Leistungen nach SGB XI oder im ambulanten Bereich nach SGB V d...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.3 Erlöschen der Arbeitslosmeldung

Rz. 9 Abs. 3 regelt 2 Tatbestände, bei deren Eintritt die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt. Das Erlöschen bewirkt, dass die Anspruchsvoraussetzung der Arbeitslosmeldung nach Abs. 1 Satz 1, § 137 Abs. 1 Nr. 2 nicht mehr vorliegt, gleich, ob die Arbeitslosmeldung elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich erfolgt war. Um sie wieder zu erfülle...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift grenzt die Zumutbarkeit von Beschäftigungen für den Arbeitslosen ab. Die Regelungen beziehen sich allein auf die Arbeitslosenversicherung. Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt nicht § 140, sondern § 10 SGB II. Für sog. Aufstocker, die neben dem Arbeitslosengeld (Alg) auch Leistungen zur Grundsicheru...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.3 Beschäftigte im Übergangsbereich nach dem ab dem 1.10.2022 geltenden Recht

Rz. 23a Durch Art. 9 des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung wurde zum 1.10.2022 der Übergangsbereich (bisher Gleitzone) in § 20 Abs. 2a Satz 6 SGB IV neu geregelt. Hierdurch wurde die bisherige Regelung des § 163 Abs. 10 SGB X grundsätzlich in die allgemeinen Vorschriften des SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 3 Literatur

Rz. 19 Bokeloh, Die Rentenversicherung im Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und Unionskompetenzen, DRV 2015, 148, 155 f. Büser, Altersteilzeit. Die Verbesserungen ab 2000, Die Rentenversicherung 1999, 209. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringerem Einsatz, Kompass 2006, 3. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 200...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Die mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des BEEG verbundene Übergangsvorschrift (Abs. 1 in der ab 1.9.2021 geltenden Fassung)

Rz. 20 § 28 Abs. 1 BEEG in der ab 1.9.2021 geltenden Fassung enthält eine Übergangsregelung bezüglich aller mit Inkrafttreten ab 1.9.2021 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 15.2.2021[1] eingeführten Neuregelungen (Erhöhung der während des Elterngeldbezugs zulässigen Arbeitszeit, Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, Erhöh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.4 Bußgeldkatalog nach den Richtlinien des BMFSFJ

Rz. 19 Die in den Richtlinien des BMFSFJ angegebenen Beträge stellen Richtsätze für eine erstmalige Begehung einer Ordnungswidrigkeit in fahrlässiger Handlungsweise bei einem "Durchschnittsfall" dar. Sie sind als Orientierungshilfe zu verstehen. Von ihnen kann bei Vorliegen von Milderungsgründen oder erschwerenden Umständen abgewichen werden. Im Fall der Abweichung ist im Bu...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.2 Selbstständig Tätige (Abs. 2)

Rz. 50 Allen selbstständig Tätigen (Gewerbetreibende und Freiberufler), die nicht gemäß §§ 2, 229a kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, wird nach Abs. 2 die Möglichkeit gegeben, auf Antrag in die Versicherungspflicht aufgenommen zu werden. Rz. 51 Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist negativ abzugrenzen von der weisungsabhängigen Beschäftigung. Anhaltspun...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.1.2 Begriff der Selbstständigkeit in Abgrenzung zur weisungsabhängigen Beschäftigung – § 7 Abs. 1 SGB IV

Rz. 12 Im Gegensatz zu § 1 erfasst § 2 den Personenkreis der kraft Gesetzes versicherungspflichtigen Selbstständigen. Die Abgrenzung erfolgt daher zu den Beschäftigten. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung erfolgt durch § 7 Abs. 1 SGB IV . Der Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ist dabei nicht deckungsgleich mit dem zivilrechtlich geprägten arbeitsrechtlichen Beg...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Betriebszugehörigkeit

Rz. 13 Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem betreffenden Betrieb zugehört. Er muss zu der im Betrieb beschäftigten Belegschaft zählen. Das BAG stellt darauf ab, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Betriebs ein Arbeitsvertrag vorliegt und dem Arbeitnehmer innerhalb der betrieblichen Organisation ein Arbeitsbereich zugewiesen ist, an dem er a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. In der Vergangenheit war streitig, wie mit Leiharbeitnehmern zu verfahren ist. Mittlerweile hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Leiharbeitnehmer bei Zahl- und Schwellenwerten auch im Betrieb des Entleihers mitzuberücksichtigen sind, selbst, wenn sie nach wie vor formal nicht als Arbeitnehmer des Entleiherbetriebes e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Abweichende Regelungen in Tarifverträgen

Rz. 23 Den Tarifvertragsparteien wird in Abs. 4 Satz 1 ein weiträumiger Gestaltungsspielraum eröffnet. Sie können die in den Abs. 1 und 2 genannten Kündigungsfristen verlängern und verkürzen sowie die Kündigungstermine und die Probezeit nach Abs. 3 modifizieren. Sofern Art. 12 GG hinreichende Beachtung findet, können sie sogar entfristete Kündigungen zulassen.[1] An das Diskr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1.1 Verletzung der Nachweispflicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Nach Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer entgegen der Pflicht aus § 8 Abs. 1 BEEG eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt. Der Begriff "Rechtzeitigkeit" orientiert sich am Rechtsgedanken des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine Mitteilung ist daher rechtzeitig erfolgt, wenn sie unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zö...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie kann nur in besonders gel...mehr

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Sauer, SGB III § 281 Arbeit... / 2.1.2 Statistiken nach Abs. 1

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 führt in einer Auflistung die Themenbereiche auf, zu denen Statistiken von der Bundesagentur für Arbeit als amtliche Statistiken zu erstellen sind. Aus der Auflistung ergibt sich nur unterschiedlich konkret, worüber die Statistik jeweils zu berichten hat. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zu Statistiken über Arbeitslosigkeit, Arbeitsuche und Eingliede...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

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Sauer, SGB III § 280 Aufgaben / 2.2 Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 § 280 verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit insgesamt. Anders als bei den Kernaufgaben werden insoweit nicht die örtlichen Agenturen für Arbeit beauftragt. Dahinter steht, dass ungeachtet regionaler Erhebungen regelmäßig auch eine Abbildung der bundesweiten Verhältnisse, ggf. auch Beobachtungen im Ausland und vergleichende Berichterstattung erwartet wird, auf die d...mehr

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Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.2 Einzelne Kriterien für zumutbare Beschäftigungen (Abs. 5)

Rz. 5 Durch Abs. 5 wird unmissverständlich klar, dass eine Beschäftigung nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat (LSG Saarland, Urteil v. 30.11.2021, L 4 AS 13/19). Abs. 5 verstärkt den Grundsatz des Abs. 1 und hätte systematisch besser diesem angefügt we...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen zu erfolgen

Leitsatz Die Berechnung des Urlaubsanspruchs und dessen Erfüllung hat auf der Grundlage von Arbeitstagen und nicht von Kalendertagen zu erfolgen. Dies gilt auch im Rettungsdienst. (amtlicher Leitsatz) Sachverhalt Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Urlaubskonto des Klägers 9 Urlaubstage gutzuschreiben, die für gesetzliche Feiertage sowie für den 24. und 31. Dezember als Urlaubstage angerechnet worden sind. Die Beklagte betreibt einen Rettungsdienst mit durchgehendem...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 6 Kurzarbeit

Sachverhalt Zum 1.4. hat der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt, ab diesem Zeitpunkt auch durchgeführt und für die davon betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Am 3.7. wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beschäftigten haben für Mai und Juni kein Entgelt erhalten und machen dieses nun geltend. Wie hoch ist der Anspruch auf das Insolv...mehr

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Betriebsrat: Allgemeines, A... / 3.2 Freistellung

In Betrieben mit in der Regel mehr als 199 Arbeitnehmern sind ein und mehr Betriebsratsmitglied/er von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats nach Maßgabe des § 38 BetrVG freizustellen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass bei den in § 38 BetrVG aufgeführten Betriebsgrößen jedenfalls Betriebsratstätigkeit anfällt, die die gesamte Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.4 Teilzeitanspruch (§ 8 TzBfG) und Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

Rz. 48 Für den Arbeitnehmer regelt § 8 TzBfG unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber. Kommt keine einvernehmliche Vereinbarung über den Änderungswunsch des Arbeitnehmers zustande und lehnt der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich ab, ver...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.3.2 Dauer der Arbeitszeit

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist bei einem geänderten Arbeitsvolumen in der Entscheidung frei, ob er anstelle von Beendigungskündigungen mehrere Änderungskündigungen, gerichtet auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, ausspricht.[1] Auch eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein, wenn...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.2.1 Änderungsvorbehalte

Rz. 26 Änderungsvorbehalte können sowohl die Art (Inhalt, Ort oder zeitliche Lage) der auszuübenden Tätigkeit als auch die Dauer der Arbeitszeit betreffen. Praktisch bedeutsam sind insbesondere Versetzungsklauseln, welche das arbeitgeberseitige Direktionsrecht hinsichtlich der Art der auszuübenden Tätigkeit erweitern. Beispiel "Der Arbeitgeber behält sich unter Wahrung der Int...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4.2 Befristung von Arbeitsbedingungen

Rz. 44 Die Arbeitsvertragsparteien können auch einzelne Vertragsbedingungen befristet ändern, z. B. zum Zweck der nur befristeten Übertragung einer anderen Tätigkeit. Soweit die Befristung wirksam vereinbart wurde, gelten nach Ablauf der Befristung automatisch wieder die alten Bedingungen, ohne dass der Ausspruch einer Änderungskündigung erforderlich wäre. Beispiel Nach dem A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3.1 Direktionsrecht (§ 106 GewO)

Rz. 17 Der Arbeitgeber kann nach § 106 Satz 1 GewO einseitig Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Das gilt nach § 106 Satz 2 GewO auch hinsichtlich der O...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.2 2. Stufe: Zumutbarkeit des Änderungsangebots

Rz. 89 Anders als bei der Beendigungskündigung ist der Bezugspunkt der sozialen Rechtfertigung nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern die Änderung der Arbeitsbedingungen. Das BAG prüft daher auf der 2. Stufe, ob die vorgeschlagene Änderung vom Arbeitnehmer billigerweise hingenommen werden muss. [1] Rz. 90 Ob der Arbeitnehmer die vorgeschlagenen Änderungen billi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 2.2 Neue Herausforderungen für Mitarbeiter

Die heutige Lebens- und Arbeitswelt zeichnet sich durch eine Vielzahl an Möglichkeiten aus, sich persönlich und beruflich zu entfalten. Gleichzeitig bringt sie neue Herausforderungen in Bezug auf Familie und Beruf mit sich. Mitarbeiter müssen im familiären Kontext Familie und Haushalt organisieren, pflegebedürftige Angehörige unterstützen, Kinder betreuen und Haustiere verso...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.1 1. Stufe: Kündigungsgrund i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG

Rz. 83 In der 1. Stufe bedarf es nach der Verweisung in § 2 Satz 1 KSchG eines Kündigungsgrundes i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG. Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Insoweit gilt grundsätzlich der gleiche Prüfun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3.3.3 Entgelthöhe

Rz. 98 Eine betriebsbedingte Änderungskündigung allein zur Entgeltabsenkung ist, da der Arbeitgeber dadurch nachhaltig in das arbeitsvertraglich vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung eingreift, nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bei einer Aufrechterhaltung der bisherigen Personalkostenstruktur weitere, betrieblich nicht mehr auffangbare Verluste entstehen, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 2.1.4 Den Wandel gemeinsam gestalten

"Sowohl in ihrer Arbeit als auch in Bezug auf ihre Arbeit beanspruchen heute viele Menschen einen großen Freiraum. Sie wollen selbst entscheiden, wann sie welche Arbeiten mit welchen Mitteln erledigen. Und sie wollen die zeitliche Anordnung von Arbeitszeiten und Freizeiten möglichst selbstständig regeln." [1] Der Globalisierungsprozess hat einen großen Einfluss auf die Gestalt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Familie und Beruf: Vereinba... / 3.1 Neue Rollenmodelle für Familien mit Kindern

Seit Ende der 1960er-Jahre rückte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer mehr in den gesellschaftlichen Fokus. Nachdem es zu einer Abwendung von der traditionellen Rollenverteilung im Haushalt kam und sowohl Frauen wie auch Männer auf dem Arbeitsmarkt tätig wurden, war die Rollenverteilung in der Familie nicht mehr strikt nach Beruf und Familie getrennt.[1] Immer häufi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Ferienwohnung kann erste Tä... / Entscheidung

Das Gericht gab der Klage jedoch teilweise statt und entschied, dass die Ferienwohnungen als erste Tätigkeitsstätte gelten können, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner Arbeitszeit direkt dort verbringt. Das ist bei den beiden Klägern der Fall gewesen, weil sie viele Arbeiten selbst erledigt haben. Deshalb dürfen sie für die Fahrten zur Ferienwohnung die Entfernun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entspannung: Bedeutung für ... / 4 FAQ

1) Muss sich der Arbeitgeber um die Entspannung seiner Mitarbeiter kümmern? Jein! Der Arbeitgeber ist gemäß § 4 Nr. 1 ArbSchG für das physische und psychische Wohlergehen seiner Mitarbeiter verantwortlich und muss die psychischen Belastungen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG auch bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und ggf. Maßnahmen ergreifen. Er kann im Rahmen des B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesunder Schlaf / 1 Einordnung und Relevanz

Laut RKI leiden ca. 25 % der Erwachsenen in Deutschland an Schlafstörungen. Weitere 10 % erleben ihren Schlaf häufig oder dauerhaft als nicht erholsam. Überdurchschnittlich hoch ist der Anteil der Schlecht-Schläfer unter den Berufstätigen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten oder Schichtdienst (40 %). Zudem benötigt jede 7. Person 31 Minuten oder länger, um in den Schlaf zu find...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entspannung: Bedeutung für ... / 1.4 Psychische Belastungen bei der Arbeit

Psychische Belastungen bei der Arbeit sind ausführlich untersucht und können sehr vielfältig sein. Die verschiedenen Belastungen lassen sich in 5 Merkmalsbereiche einteilen: Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen. Diese sind je nach Ausprägung als Gefährdung oder auch als unterstützende Ressource zu werten und...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / Zusammenfassung

Begriff Üblicherweise hat der Geschäftsführer Anspruch auf das im Anstellungsvertrag vereinbarte Gehalt. Ausnahmsweise (Kürzung der Arbeitszeit, Teilzeit, schlechte Ertragslage) kann es aber notwendig werden, dass auch der Geschäftsführer auf Teile seines Gehalts verzichtet. Vom Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt das Finanzamt sogar eine Gehaltskürzung, wenn die GmbH ni...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.4 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich des Urlaubsentgelts

Konkretes Vorgehen zur Ermittlung des Urlaubsentgelts bei einer Verminderung der Arbeitszeit ohne Verminderung der Arbeitstage Der zu Jahresbeginn erworbene Urlaub ist noch nicht voll genommen worden und es erfolgt eine Verminderung der Anzahl der Arbeitstage bzw. eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit. Hier ist der Jahresurlaub grundsätzlich für jeden Abschnitt getr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr