Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosengeld II

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kinder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchende gemeldet sind (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Danach ist ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, zu berücksichtigen, wenn es an einem Tag des Monats in keinem Beschäftigungsverhältnis gestanden hat und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet war. Arbeitslosigkeit iSd § 138 SGB III ist hingegen keine Voraussetzung, sondern Besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kinder mit Behinderungen (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.3 § 63 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 14 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 58 Abs. 2 einen Vordruck nicht oder nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit oder dem zugelassenen kommunalen Träger vorlegt (vgl. auch Schoch, in: LPK-SGB II, 2. Aufl., § 63 Rn. 7 und 9). Der Vordruck ist z. B. dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Vordruck durch die nicht unverzügliche Vorlage nicht mehr pünktlich zum Zeitpunkt...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 3 Literatur

Rz. 19 Ahrens, Insolvenzbeschlag von Arbeitslosengeld II in Bedarfsgemeinschaft, NZI 2020, 54. Armborst, Die Bedarfsgemeinschaft – Vor- und Nachteile für die Hilfebedürftigen, ArchsozArb 2008, Nr. 1, 20.mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Blüggel, Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005, 12. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass 2007, 22. Hammel, Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 63 SGB II – eine eingehende Analyse, ZFSH/SGB 2017, 63. Knoblauch, Hartz IV – ein Vermögensbildungsprogramm für selbständig Erwerbstätige?, NDV 2006, 375. Rz. 44 BVerfG, B...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 35 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Schni...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.1 Vergabe der Kundennummer

Rz. 4 Nach der Vorschrift wird jeder Person, die Leistungen nach dem SGB II bezieht, eine Kundennummer zugeteilt (nach Wendtland ist die Kundennummer bereits bei Antragstellung zu vergeben, Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 11; a. A. Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB II, § 51a Rz. 12, Wagner, in: jurisPK-SGB II, § 51a Rz. 24). Die Kundennummer besteht aus fortlaufenden Zah...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.3 Konkurrenz zwischen § 60 Abs. 5 und § 64 Abs. 1

Rz. 25 Im Verhältnis zwischen § 64 Abs. 1 und § 60 Abs. 5 besteht ein Wertungswiderspruch. Während nach § 60 Abs. 5 keine Bescheinigungs- und Offenlegungspflicht des Werkunternehmers mehr besteht, begründet § 64 Abs. 1 i. V. m. § 319 SGB III entsprechend weiterhin die Mitwirkungs- und Duldungspflicht. § 60 Abs. 5 besitzt deshalb keinen eigenständigen Anwendungsbereich; er ge...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Pe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Schadensersatz, § 113 Satz 3

Rn 50 § 113 Satz 3 gewährt dem Arbeitnehmer/Organmitglied als Insolvenzgläubiger einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch, wenn der Insolvenzverwalter das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis nach § 113 Satz 1, 2 gekündigt hat. Die Regelung dient dem Ausgleich zwischen den sozialen Belangen der Arbeitnehmer bzw. Organmitglieder des insolventen Unternehmens auf der ein...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist vom Gesetzgeber steuerfrei gestellt.[1] Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Arbeitslosengeld I nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II, das im SGB II geregelt ist. Während das Arbeitslosengeld I dem Progressionsvorbehalt unterliegt, sind die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit (Arbeitslosengeld II) i...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1 Vollständige Zuzahlungsbefreiung (§ 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 Zuzahlungsrichtlinie)

Rz. 33 Nach § 32 Abs. 3 sind Versicherte von der Zuzahlungspflicht befreit, wenn sie Übergangsgeld beziehen, das nach § 66 Abs. 1 Satz 3 SGB IX gemindert ist (vgl. Rz. 30 f.). Darüber hinaus befreit § 1 Abs. 1 der Zuzahlungsrichtlinie die sonstigen Bezieher von Übergangsgeld. Dazu zählen z. B. Übergangsgeldbezieher, die Übergangsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (§ 21 Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 32 Zuzahlu... / 2.5.1.2 Bezieher von Bürgergeld

Rz. 38 Nach § 2 Abs. 1 der für die Rentenversicherung geltenden Zuzahlungsrichtlinie (Text: vgl. Rz. 43) sind von der Zuzahlung auch Rehabilitanden vollständig befreit, wenn sie Bürgergeld (vor dem 1.1.2023: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten. Auf die Höhe des Bürgergelds kommt es nicht an. Dies gilt auch dann, wenn das Bürgergeld als ergänzende/aufstockende Leist...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.5 Absetzbeträge bei Erwerbstätigkeit (Abs. 3)

Rz. 76 Abs. 3 sieht weitere Absetzungen von dem Einkommen vor, das nach Abs. 2 bereinigt worden ist. Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ferner ein Betrag in Höhe von 30 % des (Brutto-)Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens je...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.3 Ausnahmen vom Einkommensbegriff

Rz. 40 Abs. 1 stellt klar, dass Leistungen nach SGB XII oder die Renten und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) für Schäden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit bis zur Höhe der vergleichbaren Leistungen nach dem SGB XIV nicht zum Einkommen gehören. Durch das Außerkrafttreten des BVG und das Inkratfttreten des SGB XIV durch das Gesetz zur Regelung des Soz...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.2.1 Einkunftsbegriff

Rz. 28 Nach der Systematik des § 82 ist das Einkommen nach Abs. 1 zunächst als Bruttogröße zu bestimmen, bevor nach Abs. 2 bestimmte Absetzbeträge zu subtrahieren sind. Die Differenz ist die Nettogröße, die als (Netto-)Einkommen einzusetzen ist. Unter Einkünften ist daher die Summe sämtlicher (Brutto-)Einnahmen zu verstehen, die dem Hilfebedürftigen im Bedarfszeitraum zuflie...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Auswirkungen auf das Behinderten- und Bedürftigentestament

Rz. 49 In einem sehr ausführlichen "obiter dictum" setzt sich der Senat in seiner Grundsatzentscheidung auch mit der Zulässigkeit des Behindertentestaments auseinander und verneint insbes. die Möglichkeit der Überleitbarkeit des Ausschlagungsrechts des behinderten pflichtteilsberechtigten Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger, so dass die meisten Urteilsanme...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 2. Überleitung des Ausschlagungsrechts zur Pflichtteilserlangung (§§ 2306, 2307 BGB)

Rz. 94 Wendet man einem sozialhilfegefährdeten Pflichtteilsberechtigten einen Erbteil zu, der durch die Anordnung einer Dauer- oder Verwaltungsvollstreckung und einer Nacherbschaft gegen den Zugriff durch den Sozialhilfeträger geschützt ist (§§ 2214, 2100 ff. BGB), so stellt sich die Frage, ob der Sozialhilfeträger das dann dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2306 Abs. 1 BGB...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.1 Versicherungspflicht der Bezieher von Bürgergeld (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 60 Voraussetzung der Versicherungspflicht ist der Bezug von Bürgergeld. Bürgergeld nach § 19 SGB II ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung (vgl. § 9 SGB II und Komm. dort), die sich aus den verschiedenen Leistungen aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen des SGB II zusammensetzt. Dazu gehören einerseits die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlic...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3.2 Ausschluss von der Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a (Abs. 5a)

Rz. 70 Mit Abs. 5a, auf den es in Abs. 1 Nr. 2a keinen Vorbehalt oder Hinweis gibt, werden seit dem 1.1.2009 Ausschlussgründe für die Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 2a genannt. Aufgrund des Satzes 2 des Abs. 5a gilt dieser Ausschluss für alle Fälle, in denen ALG II/Bürgergeld ab dem 1.1.2009 neu beantragt wird. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 94 f.) hatte zu...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.2 Leistungsbezieher nach dem SGB III (Nr. 1a)

Rz. 14 Das Befreiungsrecht nach Abs. 1 Nr. 1a ist erst auf eine ab 1.4.1998 durch den Leistungsbezug nach dem SGB III neu eintretende Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 anwendbar. Die bis dahin auch für zuvor krankenversicherungsfreie Beschäftigte zwingende Krankenversicherungspflicht nach § 155 AFG i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 war mit dem GG vereinbar (BSG, Urte...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 6 Nr. 1, Art. 42 Abs. 8 des Gesetzes zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz – RÜG...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 2, Art. 12 Abs. 1 des 2. SGB V-ÄndG v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) sind Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 5 mit Wirkung zum 1.1.1992 im Zusammenhang mit ...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.3 Bezieher von Bürgergeld (Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a)

Rz. 59 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von ALG II war zugleich mit dem SGB II mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 eingefügt worden. Der Personenkreis der ALG-II-Bezieher führte einerseits die Krankenversicherungspflicht für ehemalige ALG-Bezieher anstelle von Arbeitslosenhil...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die verschiedenen einzelnen Vorschriften der RVO über Befreiungsrechte zusammen, die neben der nunmehr kraft Gesetzes für bestimmte Personengruppen bestehenden Versicherungsfreiheit (§ 6) noch verblieben sind. Durch die Befreiungsrechte wird aus verschiedenen gesetzgeberischen Motiven bestimmten Personengruppen das Recht eingeräumt, für sich die kr...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 2, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261, 2355) wurde der Wortlaut "Beitragsbemessungsgrenze nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.2 Arbeitslose Leistungsbezieher (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 37 Die Krankenversicherungspflicht der Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG), Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III war mit dem AFRG seit dem 1.1.1998 in das SGB V eingefügt worden. Zuvor war die Krankenversicherungspflicht in §§ 155 bis 164 AFG enthalten, auf die § 5 Abs. 1 Nr. 2 verwies. Wesentliche Änderungen sind damit jedoch nicht vorgenommen worden, ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.4 Werkstudenten (Nr. 3)

Rz. 29 Die Versicherungsfreiheit von während des Studiums beschäftigten Studenten (Werkstudenten) und Schülern einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule knüpft an die frühere Regelung des § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO an. Ausgangspunkt für die Versicherungsfreiheit von Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind, war die Überlegung, dass einerseits die Erwerbstätigkeit zur...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.2.2 Vorversicherungszeiten

Rz. 17 Erforderlich für die Weiterversicherung ist neben dem Ausscheiden aus der eigenen Versicherungspflicht im Inland die Erfüllung einer Vorversicherungszeit in eigener Person. Sie kann entweder durch eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten 5 Jahren oder eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von 12 Monaten erfüllt werden. Beide Vorversicherungszeiten s...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 ist die zentrale Vorschrift über den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Personenkreis. Mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) wurden die bisher in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Es ist jedoch teilweise dabei verblieben, dass die Versicherungspflicht selbst in anderen Gesetz...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) ALG II

Rz. 439 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr