Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.4 Berücksichtigung von Minderungs- und Zurückbehaltungsansprüchen

Auseinandersetzungen über die Berechtigung des Mieters zur Mietminderung muss der Vermieter nicht in einem dem Räumungsprozess vorgehenden Forderungsprozess austragen. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB knüpft die außerordentliche Kündigungsbefugnis des Vermieters allein daran, dass der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geraten ist. Des Weiteren hängt die Wirksamkeit der...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.2 Fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs

Ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache durch den Mieter, durch welchen die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt werden, kann den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Hinweis Definition wichtiger Grund Ein wichtiger Grund, der den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, liegt vor, wenn de...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Arbeitnehmer, Abs. 2

Rz. 56 In § 2 Abs. 2 werden Arbeitnehmer als Arbeiter und Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten definiert. Von der Berufsbildung ist nach § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung erfasst. Die vorgenommene Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist für das Arbeitsrecht irre...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i.S.d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fahrz...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung ist gegenüber der Belastung während der Vollarbeit geringer,...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.2 Tatsächliche Leistung von Nachtarbeit (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 78 Gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 kann auch die tatsächliche Ableistung von Nachtarbeit die Nachtarbeitnehmereigenschaft begründen. Wenn der Arbeitnehmer Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet, gilt er auch als Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5. Rz. 79 Problematisch ist in diesem Zusammenhang, ob erst dann die Nachtarbeitnehmereigenschaft zu bejahen ist, wen...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / 7 Gebühren

Für die Aufwendungen, die der Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen entstehen, wird vom ausländischen Arbeitgeber eine Gebühr erhoben.[1] Sowohl die gebührenpflichtigen Tatbestände als auch die Höhe der Gebühren sind durch eine Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit festgelegt worden. Die Gebühren müssen auf...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 43 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit, ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i.S.d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen §...mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / 3 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Werkvertrags

Für das Bestehen eines Werkvertrags sind grundsätzlich folgende Merkmale typisch: Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten Werkergebnisses bzw. Veränderung einer Sache. Eigenverantwortliche Organisation aller sich aus der Übernahmeverpflichtung ergebenen Handlungen durch den Werkunternehmer (unternehmerische Dispositionsfreiheit, auch in zeitlicher Hinsicht). Keine...mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / 6 Werkvertragsarbeitnehmer aus anderen Ländern

Ausgeschlossen von der Zulassung als Werkvertragsarbeitnehmer sind grds. Personen aus Staaten, die mit Deutschland keine zwischenstaatlichen Vereinbarungen abgeschlossen haben. Allerdings ist auch ohne Regierungsvereinbarung eine Zustimmung möglich für Beschäftigte aus den folgenden Ländern: Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 82 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4 Wege- und Reisezeiten

Rz. 28 Wege- und Reisezeiten, sei es von der Wohnung zum Betrieb des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme oder um die Arbeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte fortzusetzen, bedürfen aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls einer Einteilung in Arbeitszeit und Ruhezeit. Die Zugehörigkeit der Zeiten zur Arbeitszeit nach dem ArbZG ist nach dem Zweck der D...mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / 8 Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind die Werkvertragsarbeitnehmer als entsandte Arbeitnehmer[1] anzusehen. Das bedeutet, dass sie den sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften des Entsendestaats zugeordnet sind, mithin im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben.[2] Ein Versicherungsnummernachweis, wie für inländische Beschäftigungsverhältnisse für jeden ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Nachtarbeitnehmer, Abs. 5

Rz. 73 Die Nachtarbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters i.S.d. § 2 Abs. 5 kann sich entweder aus der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers oder aber aus der tatsächlichen Ableistung von Nachtarbeit ergeben. 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1) Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitg...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1 Begriffe der Arbeit und der Ruhezeit

Rz. 4 Für den Begriff der Arbeit fehlt eine gesetzliche Definition. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitnehmer Vollarbeit leistet, d.h. wenn er in vollem Umfang für die Zwecke des Arbeitgebers eingesetzt wird und damit durch die Arbeit – körperlicher oder geistiger Natur – voll beansprucht wird.[1] Damit ist die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 61 Der Dienstverpflichtete muss seine Dienstleistung im Dienst eines anderen erbringen. Dies dient der Abgrenzung von der Selbstständigkeit und dem freien Dienstvertrag. Erforderlich dafür, dass der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen" tätig wird, ist ein gewisser Grad an persönlicher Abhängigkeit.[1] Insofern kann § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB herangezogen werden, der einen...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N...mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / Zusammenfassung

Begriff Das Werkvertragsverfahren findet Anwendung, wenn ein Betrieb aus einem Drittstaat seine Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden will zwecks Erfüllung eines Werkvertrags. Gegenstand dieses Verfahrens sind Vereinbarungen über Werkvertragsarbeitnehmer auf der Grundlage von Regierungsvereinbarungen, die es Unternehmen mit Sitz im Ausland ermöglichen, im Rahmen festgesetz...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.5 Fremdnützigkeit der überlassenen Arbeitsleistung

Rz. 67 Die Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung ist nach Ansicht des BAG ebenfalls Indiz für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft. Fremdnützig ist die Arbeitsleistung dann, wenn der Mitarbeiter diese nicht nach selbstgesetzten Zielen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Markt einsetzen kann. Vielmehr muss er darauf angewiesen sein, dem Unternehmen seine Arbeitsl...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.4 Organisatorische Weisungsgebundenheit

Rz. 66 Ein weiteres Merkmal, das in der Rechtsprechung des BAG in Betracht gezogen wurde zur Bestimmung, ob eine persönliche Abhängigkeit gegeben ist, ist der Umfang der Einbindung des Dienstverpflichteten in die betrieblichen Organisationsstrukturen. Ist der Dienstverpflichtete zur Erbringung seiner Dienste auf die betrieblichen Mittel des Arbeitgebers angewiesen, z.B. tech...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.6 Weitere Kriterien

Rz. 68 Weitere Kriterien, die zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft herangezogen werden, sind beispielsweise die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung. Werden durch den Mitarbeiter regelmäßig andere Personen zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt, schließt dies in der Regel ein Arbeitnehmerverhältnis aus.[1] Auch wird teilweise auf die Übernahme...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.1 Fachliche Weisungsgebundenheit

Rz. 63 Ein Indiz für das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ist die Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung. Da diese aber auch im Rahmen eines Werkvertrags vorliegen kann, wie § 645 Abs. 1 BGB aufzeigt, muss dies in der Gewichtung des Merkmals entsprechend Niederschlag finden. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass für Dienste...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.2 Verpflichtung zur Dienstleistung

Rz. 60 Ferner erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer zur Dienstleistung verpflichtet ist, mithin zur Tätigkeit und nicht zur Erbringung eines Erfolges.[1] Damit erfolgt eine Abgrenzung des Arbeitsvertrags i.S.d. § 611a BGB zum Werkvertrag nach § 631 BGB.mehr

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Werkvertragsarbeitnehmer au... / 5 Kontingente

Die zwischenstaatlichen Regierungsvereinbarungen beinhalten Höchstzahlen, die als Kontingente für die Anzahl der beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer bezeichnet werden. Diese Kontingente werden zum Oktober eines jeden Jahres an die Entwicklung des Arbeitsmarkts in der Bundesrepublik angepasst. Bei einer Änderung der Arbeitsmarktlage führt das zu einer Erhöhung oder Verring...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer au... / 2 Zuständigkeiten

Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf von der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossenen Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen. Für die Vergabe der Kontingente an die Unternehmen im Ausland ist die Regierung des jeweiligen ausl...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.2 Zeitliche Weisungsgebundenheit

Rz. 64 In Anlehnung an § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bestimmung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, auch die zeitliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers als Merkmal heranzuziehen.[1] Das BAG verneint in der Regel eine Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Dienstverpflichtete in der Einteilung seiner Zeit frei ist.[2] Allerdings entfaltet auch dieses Merkmal lediglich Indiz...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Arbeitszeit (Abs. 1)

Rz. 2 Der Begriff der Arbeitszeit i.S.d. Gesetzes ist von dem der vertraglichen Arbeitszeit, der etwa für vergütungsrechtliche Fragen relevant wird, zu unterscheiden. Arbeitszeit i.S.d. Gesetzes ist ausschließlich nach arbeitsschutzrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.[1] Rz. 3 Die Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.1 Addition

Rz. 42 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 sind Arbeitszeiten nach dem Zweck dieses Gesetzes bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen. Dies folgt aus dem unionsrechtlich vorgesehenen Erholungszweck der Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten bei einem Arbeitgeber, auch wenn sie auf verschiedenen Arbeitsverhältnissen beruhen, sind nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht erfasst, werden a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Vertragliche Verpflichtung zur Arbeit

2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.3 Örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 65 Die Ausführungen zur zeitlichen Weisungsgebundenheit[1] gelten auch für die örtliche Weisungsgebundenheit. Die freie Bestimmbarkeit des Ortes der Diensterbringung durch den Dienstverpflichteten hat daher Indiz-Wirkung hinsichtlich der Ablehnung der Arbeitnehmereigenschaft.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.2 Freizeit

Rz. 23 Die Freizeit ist kein Begriff des ArbZG. Sie wird als Teil der Ruhezeit verstanden, in der der Arbeitnehmer sich dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung zu halten hat.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 69 Ferner ist zu beachten, dass in Fallgestaltungen, in denen EU-Recht Anwendung findet, der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich eigenständig definiert ist und nicht unter Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen ist. Eine Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs muss nach unionsrechtlichen Vorgaben mithilfe objektiver Kriterien erfolgen. Wenn danach eine Person in einem b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.6 Betriebsratstätigkeit

Rz. 41 Betriebsratstätigkeit von Betriebsratsmitgliedern zählt nicht als Arbeitszeit i.S.d. § 2 ArbZG.[1] Damit gelten für Betriebsratsmitglieder die tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), die Regelungen zu den Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und die Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) nicht. Dennoch will das BAG die Wertung des § 5 ArbZG im Rahmen des § 37 Abs. 2, 3 BetrVG berücksi...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.3 Ruhepause

Rz. 27 Ruhepausen[1] sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht von der Arbeitszeit erfasst. Darunter fallen im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen oder sich für eine solche bereitzuhalten hat und frei darüber bestimmen kann, wie er den Zeitraum nutzt.[2] Lediglich im Bergbau unter Tage zählen diese zur Arbeitszeit, § ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In § 2 werden die wichtigsten im ArbZG verwendeten Begriffe gesetzlich geregelt. Definitionen weiterer relevanter Begriffe wurden in Rechtsprechung und Literatur entwickelt.[1] Außerdem enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 2003/88/EG eigenständige und ergänzende Definitionen und ist im Rahmen der Auslegung entsprechend heranzuziehen. Die Richtlinie dient dazu, Mindestvorsc...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.3 Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit nichtigen Arbeitsverhältnissen

Rz. 48 Bezüglich der Rechte und Pflichten, die im Rahmen eines nichtigen Arbeitsverhältnisses bestehen, gelten die allgemeinen Grundsätze, die für Arbeitsverhältnisse entwickelt wurden, die zwar nichtig, aber in Vollzug gesetzt wurden.[1] Mithin ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, ebenso hat er etwaige Urlaubsentgeltansprüche und Ansprüche ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG: Leitfäden für die Pra... / 4 Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, insb. KMU, die weniger als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeiter haben, aber in direkter oder indirekter Zulieferbeziehung zu einem verpflichteten Unternehmen stehen. Nun zeigt sich, dass verpflichtete Unternehmen teilweise (zu) weitreichende Ford...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ein Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerkammern / 3 Saarland

Im Saarland[1] gibt es eine für Arbeiter und Angestellte einheitliche Arbeitskammer. Die Kammer ist die öffentlich-rechtliche Vertretung der Arbeitnehmer, die deren Interessen wahrzunehmen sowie Behörden und Körperschaften des Saarlands zu unterstützen und zu beraten hat. Mitglieder der Kammer sind die im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer einschl. der zu ihrer Berufsausbildu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 4 Interne Wege der Stellenbesetzung mit Vorrang

Überprüft werden sollte für alle Stellen, ob diese intern, also durch bereits im Unternehmen tätig Mitarbeitende besetzt werden können. Die Vorteile einer risikoarmen, kosten- wie gehaltstechnisch meist günstigeren internen Besetzung und die Chancen auf eine interessante Personalentwicklungsmaßnahme sollte nicht vorschnell vergeben werden. Ganz zu schweigen von den daraus re...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 3.3 Allgemeinverbindlicher Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz

Mindestlohnregelungen können sich auch auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) ergeben. Das Gesetz führt zur Anwendung der verschiedenen Mindestlohnregelungen – allen voran denen des MiLoG – auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, sofern diese Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen. Das Gesetz gilt gemäß § 2 Abs. 2 AEntG auch im Fall von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Für Praktikanten, für die gem. § 26 BBiG u. a. § 10 Abs. 2 BBiG Anwendung findet, gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen können. Ob das KSchG überhaupt auf den Pra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.4.1 Allgemeines

Als Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomie­stärkungsgesetz) vom 11.8.2014[1] ist am 16.8.2014 das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Kraft getreten. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2027 erhöht sich der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde.[2]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mindestlohn / 1 Bezahlung unter Mindestlohn

Sofern dem Arbeitnehmer trotz des nach dem Mindestlohngesetz vorgesehenen Mindestlohns (ab 1.1.2026 13,90 EUR je Arbeitsstunde; 2025: 12,82 EUR; 2024: 12,41 EUR)[1] von seinem Arbeitgeber tatsächlich nur ein geringeres Bruttoarbeitsentgelt ausgezahlt wird, gilt Folgendes: Der Entgeltbestandteil, der nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird, aber arbeitsrechtlich beansprucht...mehr