Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 2.3 Mitarbeiterbindung (Retention)

Im Bereich Mitarbeiterbindung sind insbesondere KI-unterstützte Mitarbeiterbefragungen und die automatisierte Vermittlung von Jobangeboten ("Skill-Matching") hervorzuheben. Herkömmliche Mitarbeiterbefragungen sind in der Regel durchstrukturiert: Es gibt konkrete Fragen mit vorformulierten oder graduellen Angabemöglichkeiten (1–5). Die Auswertung von Freitexten ist zeitaufwänd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fortbildungsleistungen und ... / Zusammenfassung

In einer sich rasch wandelnden Arbeitswelt ist die Fortbildung von Fachkräften inzwischen eine zentrale Voraussetzung für Produktivität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Qualifizierungsmaßnahmen sind somit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen unabdingbar. Während diese ursprünglich nur als reine Präsenz- und Vor-Ort-Veranstaltungen ausgerichtet waren, gibt es m...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 1.3 Warengutschein zur Einlösung bei einem Dritten

Für Warengutscheine, die der Arbeitnehmer bei einem Dritten einzulösen hat, kann die Sachbezugsfreigrenze i. H. v. 50 EUR angewendet werden, wenn der Gutschein die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachbezugs erfüllt.[1] Die Abgrenzung von Sach- und Barlohn bei Gutscheinen ist gesetzlich festgelegt. Weitere Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 4 Ausblick: Europäische KI-Verordnung

Infographic Auf europäischer Ebene tritt die KI-Verordnung [1], also ein für alle Mitgliedsstaaten geltendes Gesetz, schrittweise in Kraft. Hiernach werden KI-Anwendungen in Risikoklassen eingeteilt, mit denen jeweils Pflichten für die Entwickler, aber auch für die Nutzer der Anwendungen einhergehen, also für die anwendenden Arbeitgeber. Bestimmte KI-Anwendungen und Praktiken ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gutscheine / 5.1 Aufzeichnung im Lohnkonto

Die Auslegung des Begriffs "Sachbezug" macht detaillierte Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich. Für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto des Arbeitnehmers unter Angabe des Werts und des Zuflusszeitpunkts festhalten.[1]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 1.5 Effizienzsteigerung

Die Höhe der Personalkosten hängt auch von der Zahl der Mitarbeiter ab. Wird die Effizienz an einzelnen Arbeitsplätzen gesteigert, kann die gleiche Arbeit mit weniger Menschen erledigt werden. Das senkt die Personalkosten, sobald die Effizienzsteigerung in Personalabbau umgesetzt werden konnte. Im gewerblichen Bereich bietet sich zur Leistungssteigerung der Einsatz von Autom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
KI und HR: Künstliche Intel... / 3.2.2.2 Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats / Einsatz von Sachverständigen

Als Faustregel ist davon auszugehen, dass der Betriebsrat bei jeder Form des personalbezogenen KI-Einsatzes im Unternehmen rechtzeitig und umfassend zu informieren ist. [1] Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI beurteilen, unterstellt das Gesetz pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Trotzd...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2 Kosten des Personalabbaus

Der größte Kostenblock beim Personalabbau entsteht durch Zahlungen, die an die entlassenen Personen gehen. Die Gesetze und die Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland machen es den Arbeitgebern mit Ausnahme von Kleinstunternehmen schwer, Kündigungen betriebsbedingt auszusprechen. Gefordert wird eine sozial geprägte Vorgehensweise bei der Auswahl und eine Milderung d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 6.2 Zweckbefristung

Rz. 27 Nach der aktuellen Fassung des § 21 Abs. 3 ist eine Zweckbefristung ausdrücklich möglich, wenn sich die Dauer der Befristung für die Ersatzkraft den in den Abs. 1 und 2 genannten Zwecken entnehmen lässt und der Vertragszweck schriftlich eindeutig vereinbart wird.[1] Eine Befristung ist daher etwa "bis zum Ablauf der Elternzeit" möglich, eine entsprechende arbeitsvertr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Der Gesetzgeber räumt dem Arbeitgeber mit § 21 Abs. 4 ein Sonderkündigungsrecht in den Fällen ein, in denen die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers endet oder er seine Zustimmung nicht verweigern kann. Dadurch soll dem Arbeitgeber das Risiko genommen werden, aufgrund der Einstellung einer Ersatzkraft für den in Elternzeit weilenden Mitarbeiter möglicherweise d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 10 Das Gesetz lässt durch Satz 2 für alle schwangeren und stillenden Frauen unabhängig von ihrer Berufsgruppenzugehörigkeit Ausnahmen vom grds. Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit zu. Eine Sonn- und Feiertagsarbeit ist danach zulässig, wenn sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt, eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Befristung mit und ohne Sachgrund

Rz. 10 Beabsichtigt der Arbeitgeber den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, so benötigt er hierfür grds. immer einen Sachgrund. Ausnahmsweise kann eine Befristung ohne Sachgrund erfolgen, bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach § 14 Abs. 2 TzBfG; bei Neueinstellung für die Dauer von bis zu 4 Jahren in den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 12 Ist die Arbeitnehmerin durch ihren Arbeitsvertrag zur Ableistung von Mehrarbeit verpflichtet, kann das Beschäftigungsverbot des § 4 dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin zumindest zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitne...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der Arbeitgeber darf schwangere und stillende Frauen, die dem Geltungsbereich des MuSchG unterfallen, nicht mit Mehrarbeit beschäftigen. In § 7 Abs. 2 Satz 1 MuSchG sieht das Gesetz eine Höchstfrist von 12 Monaten für Freistellungen zum Stillen vor. Der Gesetzgeber unterließ in § 4 MuSchG [1], in Kenntnis eines möglichen Interessenkonflikts zwischen Arbeitgeber und stil...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 1 Gesetzliche Insolvenzsicherung

Die betriebliche Altersversorgung ist für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers verpflichtend nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) zu schützen. Träger der Insolvenzsicherung, der bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers für dessen Verpflichtung einsteht, ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Auslage-/Aushangpflicht (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Entsprechend der Regelung des § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. besteht nach § 26 Abs. 1 Satz 1 die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Kopie dieses Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Rz. 11 Da § 26 Abs. 1 nur von einer Kopie "dieses Gesetzes" spricht, bezieht sich die Aushangpflicht auch nur auf das MuSchG selbst, nicht dagegen auf die son...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.4 Befristungsdauer

Rz. 18 Der Arbeitgeber kann bei einem vorübergehenden Ausfall eines Stammarbeitnehmers darüber bestimmen, ob er den Arbeitsausfall überhaupt überbrücken will. Es steht ihm frei, nur für einen bestimmten Zeitraum der Abwesenheit des Arbeitnehmers eine Ersatzkraft einzustellen. Daher bedarf die vertraglich vereinbarte Befristungsdauer keiner eigenen sachlichen Rechtfertigung. ...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern die Ansprüche der Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz häufig über die gesetzlich eingerichtete Insolvenzsicherung hinaus zusätzlich privatrechtlich ab. Diese privatrechtliche Absicherung erfolgt z. B. über das Modell der doppelseitigen Treuhand (sog. Contractual Trust Agreement – CTA-Modelle). Im Rahmen einer V...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Berechnung der Fristen

Rz. 7 Für die Berechnung der Dauer der Elternzeit gelten die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB.[1] Wird die Elternzeit von einem Berechtigten in vollem Umfang in Anspruch genommen, so endet die Elternzeit nach § 15 Abs. 2 BEEG i. d. R. an dem Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Praxis-Beispiel Ende der Elternzeit Das Kind wurde am 9.5.2022 geboren und vollendet so mit Ablauf des...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 2 Privatrechtliche Insolvenzsicherung

Arbeitgeber sichern darüber hinaus ihre Verpflichtungen aus einer Direkt-/Pensionszusage häufig zusätzlich privat ab. Dies geschieht z. B. durch die Übertragung von entsprechenden Vermögenswerten auf einen Treuhänder. In diesen Fällen besteht bei Insolvenz des Arbeitgebers die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs der Ansprüche durch den Arbeitnehmer. Allerdings gilt dies nur...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Regelung gilt für alle Frauen i. S. d. § 1 Abs. 2 MuSchG sowie des § 2 Abs. 1 MuSchG , mithin nicht nur für Frauen in einem Arbeitsverhältnis. In Abs. 2 finden sich spezielle Regelungen für Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 MuSchG. Um die Beschäftigungsverbote beachten zu können, bedarf es der Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangers...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Schriftform

Rz. 12 Auch eine auf § 21 gestützte Befristungsabrede muss unter Beachtung der allgemeinen Formvorschrift des § 14 Abs. 4 TzBfG schriftlich erfolgen. Insoweit gelten die §§ 125 ff. BGB. Hierfür bedarf es im Regelfall zweier Originalunterschriften auf einer Vertragsurkunde. Die Schriftform wird aber auch gewahrt, wenn der Arbeitgeber in einem von ihm unterzeichneten, an den A...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2 Elternzeit

Rz. 21 Unter Elternzeit i. S. d. § 21 Abs. 1 ist die Elternzeit unter den Voraussetzungen der §§ 15, 16 BEEG zu verstehen. Allerdings wird richtigerweise die Auffassung vertreten, dass auch bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen der Elternzeit eine vorgenommene Befristung des Arbeitsvertrags der Ersatzkraft rechtmäßig ist.[1] Die erfolgte Flexibilisierung der Elternzeit...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.1 Allgemeines

Rz. 35 Schließt der Arbeitgeber mit der Ersatzkraft einen nach § 21 befristeten Arbeitsvertrag, so kann dieser wegen § 17 Abs. 3 TzBfG nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine solche Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist. Zwar sieht das Gesetz für diese Vereinbarung die Schriftform n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften

Rz. 5 Das Verhältnis zu anderen Befristungsvorschriften ist in § 21 im Gegensatz zu anderen Normen nicht geregelt. Die Vorschrift des § 21 stellt eine selbstständige Befristungsregelung dar. Sie stellt nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[1] eine Konkretisierung des Sachgrunds der Vertretung in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG dar. Liegen die Voraussetzungen der Bestimmun...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.4 Ausschluss des Kündigungsschutzgesetzes (§ 21 Abs. 5)

Rz. 39 Auf eine Kündigung nach § 21 Abs. 4 ist das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG bedarf die Kündigung daher nicht. Dies hat für den Arbeitgeber die positive Folge, dass er das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung der Kündigung durch verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Gründe nicht nachweisen muss. Der gekündi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Keine Angabe von Kündigungsgründen

Rz. 6 Die Motivation des Arbeitnehmers für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts des § 19 ist letztlich gleichgültig. Der Gesetzgeber sah davon ab, bestimmte Gründe in Zusammenhang mit der Kindererziehung als Voraussetzung für die Ausübung des Kündigungsrechts vorzuschreiben. Der Arbeitnehmer muss die Gründe für die Kündigung daher dem Arbeitgeber auch auf Verlangen nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Bekanntgabe in einem elektronischen Verzeichnis (§ 26 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 Im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzgesetzes wurde das Verfahren für die Bekanntgabe des MuSchG durch den Arbeitgeber für diesen vereinfacht und das Gesetz der betrieblichen Realität angepasst. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 ist der Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang/zu Auslage einer Kopie des Gesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht entbunden, wenn er das ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 19 Die Vorschrift des § 26 ist im Gegensatz zur Vorgängervorschrift des § 18 MuSchG a. F. nicht sanktionsbewehrt, Verstöße hiergegen stellen keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar. Rz. 20 Verstöße des Arbeitgebers gegen § 26 lösen keine Schadensersatzansprüche der betroffenen Arbeitnehmerinnen aus. Bei dieser Vorschrift handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 2 Wie ist vorzugehen?

Um entscheiden zu können, ob ein Einsatz des Betroffenen während der AU mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu vereinbaren ist und keine anderen Risiken mit sich bringt, muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob ein gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter seine Tätigkeiten ausüben kann oder nicht. I. d. R. muss der Arbeitgeber das selbstveran...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsunfähigkeit: Weiterb... / 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Natürlich sollten alle am Arbeitsunfähigkeitsverfahren Beteiligten, also Patient, behandelnder Arzt und Betrieb, ein natürliches Interesse daran haben, dass die Gesundheit des Betroffenen möglichst bald und vollständig wieder hergestellt wird. Dazu ist in vielen Fällen Ruhe und Schonung und damit auch das Fernbleiben vom Arbeitsplatz angebracht. Würde das nicht beachtet und ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigtenzahl (§ 26 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach dem Gesetzeswortlaut besteht die Aushangpflicht nur, wenn in der maßgeblichen Organisationseinheit regelmäßig mehr als 3 Frauen beschäftigt werden. Dabei ist es ausreichend, dass die Frauen nach § 1 unter den Geltungsbereich des MuSchG fallen. Unerheblich ist dabei, ob die Frauen selbst schwanger sind oder stillen, ebenso wenig ist von Belang, ob sie noch in einem...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Vorschrift regelt insbesondere einen Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags einer Ersatzkraft eines in Mutterschutz oder Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers (Abs. 1–3). Des Weiteren wird ein Sonderkündigungsrecht des Arbeitgebers bezüglich des befristeten Arbeitsvertrags der Ersatzkraft in bestimmten Fällen zum Ende der Elternzeit des vertretenen Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Rechtsmissbrauch

Rz. 19 Von der Möglichkeit einer Befristung nach § 21 kann der Arbeitgeber, etwa bei verschiedenen Vertretungsfällen, auch wiederholt Gebrauch machen, sodass es zu länger dauernden Vertretungsfällen kommen kann.[1] Die obige Rechtsprechung zur wiederholten Vertretungsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG sowie § 21 Abs. 1 des BAG stieß vor dem Hintergrund des europäi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Rechtsfolgen der Sonderkündigung

Rz. 13 Die Rechtsfolgen der Sonderkündigung nach § 19 unterscheiden sich nicht von denen jeder anderen Kündigung. Bei Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis endgültig zum Ablauf der Elternzeit. Daher ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitsplatz anderweitig zu besetzen, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer steht kein gesetzlicher Wiedereinstell...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten nach sc... / 2.3.2 Unfallmeldung nach SGB VII

Die Anzeige von meldepflichtigen Unfällen ist innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung einheitlich normiert (§ 193 SGB VII bzw. UVAV). Danach müssen meldepflichtige Unfälle innerhalb von 3 Tagen auf dem dafür vorgesehenen Formular dem zuständigen Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Diese Anzeige muss von der Arbeitnehmervertretung unterschrieben werden. Eine Dur...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Mutterschutzrechtliche Ruhezeit (§ 4 Abs. 2)

Rz. 11 Das Arbeitszeitgesetz sieht für alle Arbeitnehmer in § 5 ArbZG eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor. Allerdings sind Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeber nach den Abs. 2 und 3 möglich. Für schwangere oder stillende Frauen sieht § 4 Abs. 2 nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 St...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ersetzt die frühere Regelung über die Auslage des Mutterschutzgesetzes in § 18 MuSchG a. F. Dabei übernimmt Satz 1 den Regelungsgehalt des früheren § 18 Abs. 1 MuSchG a. F. Der im Unterschied zur Vorgängerregelung neu eingefügte Abs. 1 Satz 2 entbindet den Arbeitgeber von der Verpflichtung zum Aushang des Mutterschutzgesetzes, wenn er das Gesetz für die ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ihren Vorläufer findet die Bestimmung in § 23 BErzGG, die an eine frühere Verwaltungspraxis anknüpfte. Allerdings entschied sich der Gesetzgeber bei § 22 im Vergleich zur Vorgängerbestimmung zu deutlichen Änderungen. Die Datenerhebung wurde in den Rang einer Bundesstatistik erhoben, mit deren Durchführung das Statistische Bundesamt statt der zuvor zuständigen Landesbeh...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Nachtarbeit nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen schwangere und stillende Frauen vor den für sie mit der Nachtarbeit verbundenen besonderen Anstrengungen und den daraus entstehenden Gefahren für Leib und Leben von Frau und Kind geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält die Regelung ein grds. Verbot der Nachtarbeit von schwangeren oder stillenden Frauen. Dadurch soll zum...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung ist aufgrund ihrer doppelten Schutzrichtung zwingend und kann insbesondere nicht durch eine arbeitsvertragliche Regelung ausgeschlossen oder abgeändert werden. Dies gilt auch für eine Verkürzung der Kündigungsfrist. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, ob er nach Zugang der Kündigung auf die Einhaltung der 3-Monatsfrist verzichtet. § 19 ver...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Zulässige Nachtarbeit nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 8 Die Vorgängerregelung des § 8 MuSchG a.F. sah in Abs. 3 Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Arbeitgeber vor. Eine solche Differenzierung nach Berufsgruppen sah der Gesetzgeber nicht mehr als zeitgemäß und zielführend an. Eine auf die freiwillige Entscheidung der schwangeren und stillenden Frau und ein ärztliches Zeugnis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit im Ei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Kündigungsfrist (§ 21 Abs. 4)

Rz. 38 Das Arbeitsverhältnis kann nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Wochen, frühestens aber zum Ende der Elternzeit ausgesprochen werden. Dabei kann der Arbeitgeber die Kündigung auch früher aussprechen, bei Ausspruch der Kündigung muss das Arbeitsverhältnis insbesondere noch nicht beendet sein. Aus dem Zweck der Vorschrift – die Vermeidung einer Doppelbelastu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a.F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr