Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 3.4 Empfehlungen für Arbeitgeber

Die bestehenden Überschneidungsmengen bieten Chancen für Unternehmen und schaffen gleichzeitig Risiken: Unternehmen, die bereits im Rahmen eines Personalabbaus umfassend Vergleichsgruppen gebildet haben, können auf die dort gewonnen Erkenntnisse und vorgehaltenen Informationen zumindest teilweise zurückgreifen, um die Anforderungen der ETRL zu erfüllen. Umgekehrt können Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 1.1 Auswirkungen der ETRL

Bereits bisher war es unter Gleichbehandlungsgrundsätzen schwer, eine Rechtfertigung von Gehaltsunterschieden nur mit dem Verweis auf die Vergangenheit ("historisch gewachsen") zu halten. Die Notwendigkeit einer Angleichung wird nun durch die ETRL weiter verstärkt. Dies schon allein wegen der durch die Auskunfts- und Berichtspflichten beabsichtigte größere Transparenz. Denn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 1.2 Rolle des Betriebsrats

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Rolle des Betriebsrats. Handelt es sich bei der Organisationsänderung um eine Betriebsänderung, ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die geplanten Maßnahmen zu unterrichten.[1] Die geplanten Betriebsänderungen sind ferner mit dem Betriebsrat zu beraten und ggf. ein Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Ferner bes...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 3 Umgang mit Auskunftsansprüchen

Besonderes Konfliktpotential kann in dem durch die ETRL verschärften Auskunftsanspruch liegen. Ein Auskunftsanspruch auf die Angabe zu den Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung sowie dem Vergleichsentgelt besteht bereits jetzt.[1] Bisher war dieser jedoch auf größere Betriebe mit mind. 200 Mitarbeitern begrenzt und der Arbeitgeber hatte 3 Monate[2] zur Beantwortung Zeit....mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 1.1 Proaktive Informationspflicht vor Vertragsschluss

Bewerber haben das Recht, vom künftigen Arbeitgeber Informationen zu erhalten über das auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien beruhende Einstiegsentgelt für die betreffende Stelle oder dessen Spanne.[1] Zusätzlich sind Bewerber ggf. über die einschlägigen Bestimmungen eines anwendbaren Tarifvertrags zu informieren.[2] Ein Auskunftsverlangen ist nicht erforderlich. Die In...mehr

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Vorwort / 1 Einleitung

Schon heute gilt in Deutschland das Entgeltgleichheitsgebot: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf nicht wegen des Geschlechts ein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden. Jede unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung ist verboten.[1] Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ergänzt diesen Grundsatz bereits jetzt um Instrumente wie den individuell...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 5 Was konkret ist Inhalt der Gehaltsinformationen?

Arbeitgeber sollten vorab klar festlegen, welche Bestandteile des Einstiegsentgelts kommuniziert werden und in welcher Tiefe. Ziel ist eine transparente Information, die Entgeltverhandlungen ermöglicht, ohne unnötige Detaildiskussionen auszulösen. 5.1 Empfehlenswerter Mindestinhalt Aus HR-Sicht sollten die Gehaltsinformationen mindestens folgende Punkte umfassen: Einstiegsentge...mehr

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Entgelttransparenz: Auswirk... / 1 Auswirkungen der ETRL bei Änderung der Betriebsorganisation

Wird der Aufbau eines Betriebs, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortung, umgewandelt, stellt dies eine Änderung der Betriebsorganisation dar.[1] Wirkt sich die Änderung einschneidend auf den Betriebsablauf, die Arbeitsweise oder die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer aus, ist sie als "grundlegend" anzusehen und damit eine Betriebsänderung.[2] Im Rahmen vo...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verpflichtet Arbeitgeber erstmals dazu, bereits im Bewerbungsprozess proaktiv Informationen zum Einstiegsentgelt bereitzustellen. Bewerber sollen dadurch in die Lage versetzt werden, fundierte und faire Entgeltverhandlungen zu führen. Während bisher zwar das Gebot der Entgeltgleichheit gilt, bestand nach deutschem Recht keine ...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 1.4 Geschlechtsneutrale Ausschreibung und diskriminierungsfreie Verfahren

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen geschlechtsneutral sind und Einstellungsverfahren auf nichtdiskriminierende Weise durchgeführt werden.[1] Diese Verpflichtung konkretisiert und erweitert die bisherigen Anforderungen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.[2] Sie erfasst den gesamten Ausschreibungs- und Auswahlprozess, ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 3.1 Vergleichsgruppenbildung nach der ETRL

Entgeltstrukturen nach den Anforderungen der Richtlinie müssen nach einem objektiven geschlechtsneutralen System aufgebaut sein, das eine Vergleichbarkeit der Tätigkeiten von Personen ermöglicht. Um die Anforderungen der ETRL zu erfüllen, müssen Arbeitgeber Vergleichsgruppen bilden. Sie treffen damit eine Aussage darüber, welche Personen gleiche oder gleichwertige Arbeit verr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auswirk... / 3.3 Überschneidungsmengen und Unterschiede

Beide Herangehensweisen und Erfordernisse zeigen große Überschneidungsmengen. Insbesondere das Kriterium der Verantwortung nach Art. 4 Abs. 4 ETRL deckt sich in weiten Teilen mit der horizontalen Vergleichbarkeit. Im Rahmen der qualifikationsmäßigen Vergleichbarkeit spielen insbesondere die für die Tätigkeit notwendigen Kompetenzen eine entscheidende Rolle. Grundlegende Unter...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 6 Wie sollen die Gehaltsinformationen (Form und Darstellung) erfolgen?

Die Richtlinie schreibt keine bestimmte Form für die Bereitstellung der Gehaltsinformationen vor. Gleichwohl ist die Art der Bereitstellung für Rechtssicherheit, Dokumentation und Praxisrelevanz entscheidend. Einheitliche und vorab festgelegte Formate nutzen Arbeitgeber sollten möglichst einheitliche Formate verwenden, z. B.: Gehaltsangabe direkt in der Stellenausschreibung, sta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 5 Entgelttransparenz im Trennungsgespräch

Führungskräfte werden sich sehr wahrscheinlich darauf einstimmen müssen, dass das Thema Entgelttransparenz auch an Bedeutung in Trennungsgesprächen und -prozessen gewinnen wird. Noch wird über die Bedeutung der Entgelttransparenzrichtlinie häufig in Fachkreisen gesprochen, jedoch rückt das Thema "Equal Pay" auch immer mehr in die öffentliche Wahrnehmung. Ähnlich wie der daten...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 1.3 Verbot der Frage nach der Gehaltshistorie

Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht nach ihrer Entgeltentwicklung in laufenden oder früheren Beschäftigungsverhältnissen fragen.[1] Der Anwendungsbereich geht über ein bloßes Frageverbot hinaus: Nach Erwägungsgrund 33 Satz 2 ETRL sind auch indirekte oder proaktive Versuche, entsprechende Informationen zu beschaffen, unzulässig. Zulässig bleibt hingegen wohl die Frage nach den Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitergespräche zur En... / 4 Fragen zur Vergleichsgruppenbildung

Ebenso liegt viel Spannkraft in der Frage, welche Arbeit als "gleich" oder "gleichwertig" anzusehen ist. Auch hier ist es wichtig, ein auf objektiven Kriterien basierendes Stellenbewertungssystem zu nutzen und dies auch gegenüber den Mitarbeitern kommunizieren zu können. Die folgenden, typischen Fragen von Mitarbeitern können in diesem Zusammenhang auftauchen: Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Transpa... / 2.1 Bereits in der Stellenausschreibung (empfohlener Regelfall)

Die früheste und rechtssicherste Umsetzung ist die Bereitstellung der Gehaltsinformationen – insbesondere durch Angabe des Einstiegsentgelts oder einer Entgeltspanne – direkt in der Stellenausschreibung, wie sie Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 2 ETRL ausdrücklich nennt. Vorteile Hohe Rechtssicherheit Gleiche Informationsbasis für alle Bewerber und Bewerberinnen Weniger unrealistische Be...mehr

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Entgelttransparenz: Transpa... / 5.1 Empfehlenswerter Mindestinhalt

Aus HR-Sicht sollten die Gehaltsinformationen mindestens folgende Punkte umfassen: Einstiegsentgelt als konkreter Betrag oder Entgeltspanne Die Angabe einer Entgeltspanne ist regelmäßig vorzugswürdig, da sie Transparenz schafft und zugleich Verhandlungsspielräume erhält. Trennung zwischen fixen und variablen Entgeltbestandteilen Variable Bestandteile sollten als solche kenntlich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1.2 Entscheidung über vereinfachtes Verfahren und Vereinbarung mit Arbeitgeber

Rz. 42 In der ersten Sitzung des Wahlvorstands muss mit der Aufstellung der Wählerliste auch ermittelt werden, ob der Betrieb i.d.R. 101 – 200 zur JAV wahlberechtigte Arbeitnehmer hat. Ist dies der Fall, ist es gem. § 14a Abs. 5 BetrVG möglich, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass die JAV statt im allgemeinen Verfahren im sog. vereinfachten Wahlverfahren gewählt wird. Da...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 5 Handlungsspielräume für Arbeitgeber

Der Auskunftsanspruch zur Entgelttransparenz ist zwar rechtlich verbindlich ausgestaltet, überlässt Unternehmen jedoch Spielräume bei der praktischen Umsetzung. Für HR ist es daher entscheidend, zwischen zwingenden Mindestanforderungen und fakultativen, aber häufig sinnvollen Gestaltungsmaßnahmen zu unterscheiden. Gerade diese Differenzierung ermöglicht es, den Auskunftsansp...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 1 Der Auskunftsanspruch im Wandel – Entgelttransparenz als neue Daueraufgabe für Arbeitgeber

Die bisherige Anwendung des Entgelttransparenzgesetzeszeigt, dass der individuelle Auskunftsanspruch seine intendierte Wirkung bislang nur eingeschränkt entfalten konnte. Der Zweite Bericht der Bundesregierung[1] bestätigt diese Zurückhaltung in der praktischen Inanspruchnahme: Nur ein sehr geringer Teil der anspruchsberechtigten Beschäftigten macht von dem individuellen Aus...mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.2 Gestaltungsspielräume ("Was kann?")

Über die zwingenden Anforderungen hinaus verfügen Arbeitgeber über erhebliche Spielräume bei der praktischen Ausgestaltung des Auskunftsprozesses. Diese ermöglichen es, den Umgang mit Auskunftsverlangen effizient, konsistent und HR-gerecht zu organisieren, ohne den rechtlichen Rahmen zu überschreiten. Ein zentraler Gestaltungspunkt ist die Standardisierung. Unternehmen können...mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 4 Vertragsgestaltung

Die Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Arbeitnehmer kann nur mit deren Zustimmung erfolgen (zum Schutz der Freiwilligkeit der Entscheidung). Voraussetzung ist immer, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die verminderte Arbeitszeit getroffen worden ist.[1] Der ältere Arbeitnehmer kann die Altersteilzeit beanspruchen, wenn aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 9 Insolvenzschutz und soziale Absicherung

Um die Gefahr zu vermindern, dass Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gefährdet werden, hat der Gesetzgeber eine Regelung zum Insolvenzschutz getroffen. Auch nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.12.2008[1] bemisst sich die Insolvenzsicherung der Altersteilz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6 Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit auf die Altersteilzeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Als Strategien, mit diesem Problem umzugehen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die ausgefallene Arbeitszeit wird voll nachgeholt. Der Arbeitgeber za...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 8.1 Kündigungsschutz

Für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis gelten die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften uneingeschränkt. § 7 Abs. 1b SGB IV schützt den Arbeitnehmer davor, dass allein die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (wie die Altersteilzeit in verblockter Form) als eine die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber begründende Tatsache i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 6.2 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, können Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch grundsätzlich über den Betriebsrat geltend machen.[1] Das Entgelttransparenzgesetz eröffnet dem Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, die Erfüllung der Auskunftspflicht generell selbst zu übernehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende Übernahmeerklärung gegenüber dem Betriebsrat (s....mehr

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Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.6 Berechnung des Vergleichsentgelts

Das Vergleichsentgelt ist nach dem bisherigen Entgelttransparenzgesetz als statistischer Median des durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelts der maßgeblichen Vergleichsgruppe zu bestimmen. Maßgeblich ist dabei ein einheitlicher Bezugszeitraum, regelmäßig das Kalenderjahr, wobei die Entgelte auf Vollzeitäquivalente hochzurechnen sind. In die Berechnung einzubeziehen sind...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.7.2 Erstattungsfähige Kosten und Aufwendungen

Rz. 45 Der Arbeitgeber hat sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten der Tätigkeit der JAV und seiner Mitglieder zu tragen. Bei den sachlichen Kosten handelt es sich i.d.R. um die sog. Geschäftsführungskosten, also alle Kosten, die zu einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben der JAV erforderlich sind. Hierzu können auch die Kosten für ei...mehr

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Strukturausgleich / 9 Abfindung (§ 12 Abs. 6)

Statt einer nach der vorgeschriebenen Dauer monatlichen Zahlung zusätzlich zum Entgelt kann der Strukturausgleich auch durch eine einmalige Abfindung abgegolten werden. Absatz 6 stellt eine Spezialvorschrift zu § 16 TVÜ-Länder dar. Voraussetzung für die Abfindung ist die Zustimmung des Beschäftigten, da der Strukturausgleich nur "einzelvertraglich" abgefunden werden kann. Zu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Kosten

Rz. 113 Die Kosten der Wahl hat der Arbeitgeber zu tragen. Er ist nicht berechtigt, das Arbeitsentgelt zu mindern, wenn die Arbeitnehmer zur Ausübung des Wahlrechts oder zur Betätigung im Wahlvorstand ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen können (§ 63 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch solch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1 Allgemeines

Rz. 86 Gem. § 63 Abs. 4 in der Fassung, die diese Regelung durch Art. 1 Nr. 12 a) BRModG erhalten hat, ist in Betrieben mit 5 – 100 (bisher: 5 – 50) der gem. § 61 zur JAV Wahlberechtigten die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren gem. § 14a BetrVG durchzuführen. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Bildung einer Interessenvertretung für die jugendlichen und zu ihre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 1 Grundregelung und Geltungsdauer

Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sofern keine individual- oder tarifvertragliche Abrede oder eine Betriebsvereinbarung oder eine Regelung der Kirchen und der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften besteht, kann der Arbeitnehmer die Altersteilzeit nicht einseitig fordern oder einklagen. Hinweis Gleichbehandlungsgrundsatz Schließt der Arbeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 7.2 Verzicht auf die Arbeitsleistung

Möglich ist eine vorübergehende, nicht endgültige Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung in der Arbeitsphase der Altersteilzeit. Eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts und der zusätzlichen Arbeitgeberleistungen wird als unschädlich für die Altersteilzeit angesehen. Vorübergehende Freistellungen liegen nur vor, wenn kurzfristige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / 10 Mittelbare Förderung der Altersteilzeit durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit

Unabhängig von der Erfüllung der Voraussetzungen des AltTZG für Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit sind die Aufstockungszahlungen zum Arbeitsentgelt und die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch den Arbeitgeber – grundsätzlich auch oberhalb der gesetzlichen Mindestbeträge – steuer-[1] und sozialabgabenfrei.[2] Praxis-Tipp Steuer- und Sozia...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3 Ort der Sitzung, Ladungsfrist

Rz. 56 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 30 Satz 1 BetrVG finden die Sitzungen i.d.R. während der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb statt. Auf die betrieblichen Notwendigkeiten ist dabei Rücksicht zu nehmen (§ 30 Satz 2 BetrVG), der Arbeitgeber ist vom Zeitpunkt der Sitzung vorab zu verständigen (§ 30 Satz 3 BetrVG). Die Sitzungen der JAV sind nicht öffentlich (§ 30 Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit: Grundlagen,... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Altersteilzeitgesetz – AltTZG) wurde 1996 die bis dahin übliche Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abgeschafft und finanzielle Anreize für die Neueinstellung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers durch Übergang auf Teilzeit oder Mobilzeit (Vereinbarung von Arbeits- und ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4.3 Korrekturen nach Einspruch

Rz. 52 Gegen die Richtigkeit der Wählerliste kann gem. §§ 38 i.V.m. 4 Abs. 1 WO BetrVG 2001 vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch eingelegt werden. Die Wählerliste ist unrichtig, wenn nicht wahlberechtigte Arbeitnehmer aufgeführt sind oder wahlberechtigte Arbeitnehmer fehlen. Sie ist ferner unrichtig, wenn Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.1 Zwingende Anforderungen ("Was muss?")

Unabhängig von Unternehmensgröße, Branche oder Vergütungsmodell sind bestimmte Mindestanforderungen stets einzuhalten. Zentrale Bedeutung kommt dabei der fristgerechten Erteilung der Auskunft zu. HR muss sicherstellen, dass Auskunftsverlangen erkannt, intern bearbeitet und innerhalb der vorgesehenen Fristen beantwortet werden. Nach derzeitigem Recht beträgt die Frist 3 Monat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 5.3 Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen

Bei allen Gestaltungsmöglichkeiten gilt, dass der Auskunftsprozess angemessen ausgestaltet sein sollte. Ziel ist kein Maximum an Bürokratie, sondern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechtssicherheit, Effizienz und praktischer Handhabbarkeit. HR sollte regelmäßig überprüfen, ob der gewählte Prozess zur Unternehmensgröße, zur Vergütungsstruktur und zur tatsächlichen Anfrag...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2.7.1 Wahlvorbereitung

Rz. 37 Zur Vorbereitung der Wahl gehört u.a. die Aufstellung der Wählerliste und in Betrieben zwischen i.d.R. 101 und 200 zur JAV Wahlberechtigten die Entscheidung darüber, ob eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Wahl im vereinfachten Verfahren getroffen werden soll. In Betrieben mit 5 – 100 jugendlichen Arbeitnehmern oder Auszubildenden ist zwingend das vereinfachte Wa...mehr

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Strukturausgleich / 8 Herabgruppierung

Nicht geregelt ist die Frage, wie sich eine Herabgruppierung nach dem 31. Oktober 2006 auf die Zahlung des Strukturausgleichs auswirkt. Nach Auffassung des BAG[1] hat eine Herabgruppierung keinerlei Auswirkung auf den vor der Herabgruppierung bestehenden Anspruch auf Strukturausgleich. Für die den Anspruch auf Strukturausgleich begründenden Voraussetzungen stellt die tarifli...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.4.5.2 Zeitpunkt, Ort, Verdienstausfall

Rz. 104 Gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG findet auch im vereinfachten Verfahren die Wahlversammlung grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung zwingend erfordert. Ausschlaggebend ist nicht die individuelle Arbeitszeit der einzelnen Arbeitnehmer, sondern die betriebliche Arbeitszeit. Kein Arbeitnehmer kann verlangen,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgelttransparenz: Auskunf... / 3.1 Eingang: Anfrage erfassen und intern richtig weiterleiten

In der Praxis hat sich bewährt, Auskunftsverlangen über eine zentrale Stelle zu erfassen, etwa ein Funktionspostfach oder eine klar benannte HR-Ansprechperson. So lässt sich sicherstellen, dass keine Anfrage unbeachtet bleibt und von Beginn an Klarheit darüber besteht, wer die Bearbeitung übernimmt. Der Eingang sollte dokumentiert werden, insbesondere mit Datum, anfragender ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Anfechtungsberechtigung

Rz. 110 Neben dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nur jugendliche und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer des Betriebs anfechtungsberechtigt. Dies folgt aus § 19 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, der nur auf Wahlberechtigte abstellt. Die Einschränkungen der Anfechtbarkeit, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in § 19 BetrVG n. F....mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Einberufung auf Antrag

Rz. 55 Sowohl der Arbeitgeber als auch ein Viertel der JAV können gem. § 29 Abs. 3 BetrVG die Einberufung einer Sitzung beantragen. Der Vorsitzende der JAV ist verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben und den beantragten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Nach herrschender Meinung hat der BR kein die JAV bindendes Recht, die Einberufung einer Sitzung zu beantr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.4.1 Des Vorsitzenden

Rz. 29 Der Vorsitzende ist in erster Linie Mitglied der JAV. Allerdings obliegen ihm zusätzliche Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten, die das Gesetz ihm zuweist. Wichtigste Aufgabe des Vorsitzenden ist es, die Interessen der JAV im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit und der von ihr gefassten Beschlüsse gegenüber dem Betriebsrat zu vertreten. Keine Befugnis besteht ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3.5 Streitigkeiten

Rz. 33 Das Arbeitsgericht hat im Beschlussverfahren nach § 2a, §§ 80 ff. ArbGG über Streitigkeiten betreffend die Wahl, Abberufung oder Zuständigkeit des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter zu entscheiden. Nach h.M. (BAG, Beschluss v. 8.4.1992, 7 ABR 71/91) kann die Wahl des Vorsitzenden des BR ebenso wie seiner Stellvertreter in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG g...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6.2.4 Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten

Rz. 81 Gem. §§ 39 Abs. 2 i. V.m. 17 WO BetrVG 2001 hat der Wahlvorstand die als Mitglieder der JAV Gewählten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Zugang der Benachrichtigung gegenüber dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. Lehnt der Gewählte die Wahl fristgemä...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2.3 2.1.2.3 Folgen

Rz. 18 Die Ersatzmitglieder werden mit ihrem Nachrücken "vollwertige" Mitglieder der JAV. Sie genießen denselben Schutz wie die ordentlichen Mitglieder. So fallen sie u.a. in den Schutzbereich des § 78a Abs. 2 und 3 BetrVG.[1] Das gilt nach §§ 65 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nicht nur im Fall eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches JAV-Mitglied,...mehr