Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.4.2 Verzicht auf entstandene Ansprüche während des Arbeitsverhältnisses

Rz. 20 Auch in diesen Fällen geht das Bundesarbeitsgericht zu Recht davon aus, dass ein solcher Verzicht gegen § 12 EFZG verstößt.[1] Begründet wird dies in einer noch zu der Vorläufer-Norm des § 9 LohnFG ergangenen Entscheidung[2] mit der Erwägung, auch in dieser Konstellation befinde sich der Arbeitnehmer weiterhin in einer Abhängigkeitssituation vom Arbeitgeber. Hier seie...mehr

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Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 2 Rechtsfolgen bei Verstößen

Das AGG sieht diverse Rechte für Betroffene vor, insbesondere ein Beschwerderecht, ein Recht zur Leistungsverweigerung [1] sowie Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche.[2] Jedenfalls kann ein abgelehnter Bewerber gemäß § 15 Abs. 4 AGG Entschädigung und Schadensersatz geltend machen.[3] Weder für IT-Tools noch für den Einsatz von KI gelten hier in Bezug auf Rechtsfolgen Be...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 6 Arbeitszeitrechtliche Aspekte

Grundsätzlich besteht ein Risiko, dass Arbeitszeit und Freizeit vermischt werden, wenn die dienstlichen Funktionen auch während der Freizeit aktiviert sind. Wenn die dauerhafte Erreichbarkeit vom Arbeitgeber ausdrücklich gefordert wird oder zumindest auch billigend in Kauf genommen wird, kann das Risiko bestehen, dass diese Zeit als Rufbereitschaft bewertet werden muss.[1] P...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.3 Besondere Herausforderungen bei BYOD

Das BYOD-Modell erzeugt aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Herausforderungen. Bei diesem Modell werden private Geräte der Mitarbeiter zugleich für betriebliche Zwecke genutzt. Es findet eine Vermischung privater und dienstlicher Datenverarbeitungen auf einem Gerät statt. Dadurch entstehen generelle Risiken für die Sicherheit und Vertraulichkeit von Unternehmensdaten,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Streitigkeiten

Rz. 17 Rechtsstreitigkeiten über Auswahlrichtlinien werden von den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren entschieden (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Potenzielle Streitgegenstände sind Inhalt und Umfang des Mitbestimmungsrechts, insbesondere wie die Gegenstände der Mitbestimmung (Einstellung, Versetzung, Umgruppierung und Kündigung) begrifflich auszulegen sind. Die Auslegung ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Weitere Beschäftigungen

Rz. 9 Die Frage nach weiteren Beschäftigungen ist grundsätzlich zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten. Dies dürfte auch für die Frage an den im Rahmen eines sog. "Mini-Jobs" Beschäftigten nach weiteren geringfügigen Beschäftigungen gelten. In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung eine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen vom Arbeitgeber na...mehr

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Bewerbungsverfahren: Arbeit... / 1.1 KI-Tools

Werden "klassische" IT-Tools im Bewerbungsverfahren eingesetzt, muss bei der Programmierung darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Diskriminierung "vorprogrammiert" ist. Beispielsweise indem potenziell diskriminierende Aspekte gar nicht erst abgefragt werden. Hilfreich ist es deshalb – wie bei jedem Einsatz von IT – wenn die Eingabe von Datensätzen möglichst einheitlic...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.16 Schmutzzulagen

Rz. 70 Schmutzzulagen sind lediglich dann als fortzuzahlendes Arbeitsentgelt anzusehen, wenn mit ihnen die mit außergewöhnlicher Beschmutzung von Körper und eigener Arbeitskleidung verbundene Arbeitsleistung zusätzlich belohnt werden soll. In einem solchen Fall stellen sie quasi eine Erschwerniszulage dar.[1] Stellt der Arbeitgeber besondere Arbeitskleidung, so spricht dies ...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.2 Informationspflichten

Die DSGVO normiert umfassende Informationspflichten[1], die den Arbeitgeber verpflichten, seine Mitarbeiter transparent über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Diese Transparenzpflicht gewinnt im Kontext der Bereitstellung von Mobilgeräten besondere Bedeutung, da Mitarbeiter ein Interesse daran haben, zu erfahren, in welchem Umfang auf ihren Gerä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden.[1] Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 AGG

Rz. 17 Die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit von Fragestellungen des Arbeitgebers sind durch das am 18.8.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Grundsatz unberührt geblieben. Die von § 94 BetrVG angesprochenen Beteiligten haben bei der Erstellung von Fragebögen und Beurteilungsgrundsätzen aber nunmehr expli...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 5.3 Outplacement-Maßnahmen anbieten

Ein weiteres bedeutendes Element einer Trennungskultur sind Maßnahmen, die den betroffenen Mitarbeitern angeboten werden, um ihn auf die bevorstehende Arbeitslosigkeit vorzubereiten und ihm die Suche nach einer neuen Position zu erleichtern. Das Spektrum dieser Outplacement-Maßnahmen, die dem betroffenen Mitarbeiter eine Brücke in eine neue Beschäftigung bauen, reichen von e...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 4 Ausgestaltung im individuellen Arbeitsverhältnis

Insbesondere bei der Bereitstellungsvariante Bring Your Own Device kann es sich anbieten eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Hier kann unter anderem geregelt werden, welche Konfigurationseinstellung und Datenschutzvorgaben eingehalten werden müssen. Weiter sollte hier geregelt werden, inwieweit der Arbeitgeber Herausgaberechte hat, welcher Aufwendungsersatzanspruch best...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / 2 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Maßnahmen

Nicht zu den mitbestimmungspflichtigen Beurteilungsgrundsätzen gehören Stellenbeschreibungen und analytische Arbeitsplatzbewertungen, da diese sich nicht auf die Person des Arbeitnehmers, sondern auf die Beschreibung seines Arbeitsplatzes beziehen. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats schon bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung als möglicher Grundlage einer Leistu...mehr

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Trennungsprozesse von Mitar... / 4.2 Reaktionsstrategien bei Trennungen

Die Nachricht einer bevorstehenden Trennung vom Arbeitgeber stellt für viele Mitarbeiter eine tiefgreifende Zäsur dar. Wie Menschen auf diese gravierende Veränderung reagieren, hängt von einer Vielzahl individueller und situativer Faktoren ab. Die Tabelle zeigt typische Reaktionsstrategien und Verhaltensmuster, die Mitarbeiter an den Tag legen, wenn sie mit der Botschaft ein...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.2 Inhalt und Form der Stellenausschreibung

§ 93 BetrVG beinhaltet kein zwingendes Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Form und Inhalt der Ausschreibung.[1] Um dem Begriff der Ausschreibung zu erfüllen, muss sie aber mindestens folgenden Inhalt haben: Angaben über den Betriebsbereich, in dem die Stelle zu besetzen ist, Stellenbeschreibung gemäß Stellenplan oder, falls noch kein Stellenplan ausgearbeitet ist, Tätigkeitsbesch...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 3 Zulässige Fragestellung

Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts aus § 93 Abs. 1 BetrVG ist, durch das Zustimmungserfordernis den Arbeitgeber davon abzuhalten, tiefer als notwendig in den Persönlichkeitsbereich des einzelnen Arbeitnehmers einzugreifen. Von daher ist der Betriebsrat auch dazu aufgerufen, bereits nach dem Individualarbeitsrecht nicht vom Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen g...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist keine positive Definition des Arbeitsentgelts enthalten. Es wird lediglich in § 4 Abs. 1a EFZG festgelegt, dass gewisse Leistungen (für Überstunden und für Aufwendungen des Arbeitnehmers) nicht zum Arbeitsentgelt nach § 4 Abs. 1 EFZG gehören. Es ist deshalb im Einzelfall zu bestimmen, welche konkrete Leistung als Arbeitsentgelt anzuseh...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.2 Einstellungsrichtlinien gem. § 95 BetrVG

Die Auswahlgesichtspunkte für die Einstellung von Arbeitnehmern ergeben sich aus den Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes an die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen eines Mitarbeiters. Bei der Einstellung stehen also die fachliche Qualifikation und die persönliche Eignung der Bewerber im Vordergrund.[1] Mit einer Auswahlrichtlinie können nur die erforderli...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.2.1 Arbeitszeitkonten (Freischichtenmodell)

Rz. 21 In vielen Unternehmen kommen sog. Freischichtenmodelle zur Anwendung[1]: Diese sehen vor, dass die Arbeitnehmer über eine tariflich vorgegebene Wochenarbeitszeit hinaus täglich mehr arbeiten. Die über die tarifliche Arbeitszeit hinaus erarbeiteten Stunden werden als Freischichten oder als sog. Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) in Freizeit ausgeglichen. Erkrankt hie...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.2 Anwesenheitsprämien

Rz. 51 Anwesenheitsprämien sollen die pünktliche und ständige Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sicherstellen und werden auf einzel- oder tarifvertraglicher Basis laufend gezahlt. Ihrem Zweck entsprechend werden sie gekürzt oder entfallen ganz, wenn der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheint.[1] Jedoch kann eine Anwesenheitsprämie, deren Zweck es ist, die Arbeitn...mehr

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Digitalisierung: Der Geschä... / 6 Geschäftsführungs-Aufgabe "Mitarbeitergespräch"

Wie halten Sie es mit Mitarbeitergesprächen? Mit jedem? Zum Jahresanfang oder zum Jahresende? Keine Zeit? Unter den Experten jedenfalls wird derzeit heftig über Sinn und Nutzen diskutiert. Die Managementberater von Dr. Strombach (SMS Consulting, Frankfurt) haben z. B. ermittelt, dass nur 20 % der Unternehmen, die jährliche Personalgespräche mit Zielvereinbarungen durchführen...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit (Abs. 3)

Rz. 122 § 4 Abs. 3 Satz 1 EFZG enthält eine Regelung für den Fall eines Zusammentreffens von Kurzarbeit und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (bzw. einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3a EFZG).[1] Wird in dem Betrieb verkürzt gearbeitet und würde deshalb das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers im Fall seiner Arbeitsfähigkeit gemindert, so ist die verkürzte Arbeitszeit für ihre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

Rz. 19 Intelligente Softwarekonzepte ermöglichen Remote-Bewerbungsgespräche mittels Videokommunikationsdiensten, die sich bereits zu On-Demand-Bewerbungsvideotechnologien weiterentwickelt haben, bei denen Bewerber nicht mit natürlichen Personen des potenziellen Arbeitgebers kommunizieren, sondern mit einem Computerprogramm, welches ihnen Fragen stellt und die Beantwortung au...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.1 Persönliche Verhältnisse

Rz. 8 Fragen nach Wohnort, Geburtsdatum, Familienstand und Zahl der Kinder sind bereits deshalb zulässig, um dem Arbeitgeber die ordnungsgemäße Abwicklung und Abrechnung des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen. Grundsätzlich unzulässig sind jedoch Fragen nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.[1] Etwas anderes gilt ausnah...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 8.2 Haftung bei Arbeitgebergeräten

Der Arbeitnehmer haftet für Gerätebeschädigung oder -verlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Haftungserleichterung bei Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst erfolgen.[1] Der Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko und muss für nicht verschuldete Schäden einstehen sowie gegebenenfalls Ersatzgeräte bereitstellen.[2]mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5 Datenschutz

Rz. 22 Die mithilfe von Fragebogen erfassten Informationen über die Arbeitnehmer werden häufig in automatisierte Datenverarbeitungsanlagen eingegeben. Die modernen technischen Möglichkeiten machen es erforderlich, bereits bei der Erstellung von Personalfragebogen die Besonderheiten der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere auch die Datenschutz-Grundverordnung sowie ...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die verschiedenen Modelle zur Bereitstellung von Mobilgeräten. Er zeigt auf, wie Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mobilgeräte zur Verfügung stellen können und beleuchtet dabei die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich werden datenschutzrechtliche Vorgaben, Mitbestimmungsrechte des Bet...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2 Abgrenzung zu mitbestimmungsfreien Fragen

Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht nicht nur, wenn der Bewerber den Fragebogen schriftlich ausfüllen muss, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber die formularmäßig erfassten Fragen mündlich stellt und die Antworten selbst einträgt.[1] Das Mitbestimmungsrecht bei Personalfragebögen ist abzugrenzen von Organisationsanalysen, arbeitsbegleitenden Papieren und Arbeit...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 2.3 Betriebsvereinbarung über Ausschreibungen

Insbesondere in größeren Betrieben ist es zweckmäßig, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat durch eine Betriebsvereinbarung generell über Form, Umfang und Inhalt von Ausschreibungen einigen. Dabei sollten folgende in der Praxis zu beachtende Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Angemessene Frist für die Einreichung von Bewerbungen, Festlegung einer Mindestzeit im Betrieb für ...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 3 Anordnungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 2)

Rz. 14 Im Einzelfall kann die Aufsichtsbehörde anordnen, welchen Anforderungen die Unterkunft (Abs. 1 Nr. 1) bzw. die Pflege bei Erkrankungen (Abs. 1 Nr. 2) genügen müssen. Rz. 15 Nach § 51 Abs. 1 JArbSchG wird die Aufsichtsbehörde vom Gesetzgeber des jeweiligen Bundeslands bestimmt. In den meisten Bundesländern sind Aufsichtsbehörden die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter oder ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.25 Wegeentschädigungen/Wegegelder

Rz. 84 Wegeentschädigungen sind regelmäßig Aufwendungsersatz für Fahrtkosten des Arbeitnehmers, die diesem für Fahrten vom Wohn- zum Arbeitsort und zurück entstehen. Als solche fallen sie unter § 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG und gehören grundsätzlich nicht zum Arbeitsentgelt.[1] Lediglich dann, wenn sie laufend pauschal und unabhängig von tatsächlich entstehenden Kosten des Arbeitn...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Ausw... / 1.3 Versetzungs- und Umgruppierungsrichtlinien

Bei Versetzungen [1] steht wie bei der Einstellung die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung im Vordergrund. Sie ergeben sich aus den Anforderungen des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes oder des veränderten Aufgabengebiets. Die fachlichen Fähigkeiten können durch innerbetriebliche Beurteilung von Vorgesetzten, durch Fachgespräche, durch Zwischenzeugnisse oder wieder...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 7.5 Löschkonzepte und Datenlöschung bei Beendigung der Nutzung

Abschließend sind personenbezogene Daten bei Beendigung der Gerätenutzung zu löschen. Nach den Grundsätzen der Speicherbegrenzung[1] dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie dies für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, erforderlich ist. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei Rückgabe eines Mobilgeräts muss der Arbeitgeber daher sic...mehr

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Agiles Vergütungssystem: Ge... / 1 Agile Vergütung ist kreative Ausgestaltung

Vergütung neu zu denken, bedeutet menschliche Bedürfnisse der Arbeitnehmer mit den unternehmerischen Zielen und Notwendigkeiten eines Unternehmens je nach Situation und je nach Geschäftsmodell für beide Seiten gewinnbringend zu verknüpfen. Das bietet beiden Seiten viele Chancen und dieser Ansatz bedeutet gleichzeitig aber auch, dass es kein"one-fits-all" im Sinne eines allge...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.2.3 Reisekostenvergütungen, Pkw-Pauschalen

Rz. 101 Reisekostenvergütungen etc. sind im Regelfall als Aufwendungsersatz anzusehen.[1] Dies gilt selbst dann, wenn sie pauschaliert gezahlt werden.[2] Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die Reisekostenvergütungen bzw. Pauschalen ohne jeglichen Bezug zu einer konkreten Reise, Fahrt o. Ä., also ohne den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen, gezahlt werden. Der Arbeitneh...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ziel von § 12 EFZG ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmern (bzw. den nach §§ 10, 11 EFZG Anspruchsberechtigten) die Ansprüche aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz als Absicherung ihres Lebensunterhalts im Krankheitsfall und an Feiertagen verbleiben. Daher darf von den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht zuungunsten des genannten Personenkreises abgewich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schwangerschaft

Rz. 13 Die Frage nach der Schwangerschaft vor Einstellung einer Arbeitnehmerin ist regelmäßig unzulässig. Die Bewerberin ist berechtigt, diese unrichtig zu beantworten. Die Frage impliziert im Ergebnis eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts; sie verstößt damit gegen das Diskriminierungsverbot des AGG, gleichgültig, ob sich nur Frauen oder auch Männer um den A...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / Zusammenfassung

Überblick Personalplanung ist auf die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Personalbedarfs in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausgerichtet. Kern der Personalplanung ist die Personalbedarfsplanung, dabei geht es mit Blick auf die Unternehmensziele darum, die passende Kapazitätsplanung mit den erforderlichen Qualifikationen zu definieren. Dementsprechend schließt si...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Formularverträge

Rz. 23 Das Mitbestimmungsrecht besteht auch für persönliche Angaben in schriftlichen Arbeitsverträgen, die für den Betrieb verwendet werden sollen (§ 94 Abs. 2 BetrVG). Damit soll eine Umgehung der Mitbestimmung bei Personalfragebogen verhindert werden, da der Arbeitgeber ansonsten die relevanten Daten nicht abfragt, sondern in einen Formularvertrag aufnimmt. Die Angaben der...mehr

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Mobilgeräte: Bereitstellung... / 3.3 Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD)

Das sogenannte Corporate Owned, Personally Enabled ("unechtes" BYOD) ist ähnlich wie das Choose Your Own Device aufgestellt. Der Arbeitnehmer hat allerdings kein Auswahlrecht hinsichtlich des Geräts. Der Vorteil für den Arbeitgeber liegt darin, dass er ein einheitliches Modell für alle Arbeitnehmer wählen kann und ein geringer administrativer Aufwand auf Arbeitgeberseite bes...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.8 Inkassoprämien/Mankogelder

Rz. 58 Inkassoprämien sind ein Anreiz insbesondere für Auslieferungsfahrer, damit diese sich nicht auf die bloße Auslieferung der Ware beschränken, sondern darüber hinaus auf sofortiger Bezahlung dieser Ware durch den Empfänger bestehen. Hier ist es nicht ohne Weiteres Vertragspflicht eines Auslieferungsfahrers, auch das Geld einzuziehen und die damit verbundene Verantwortun...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beur... / Zusammenfassung

Überblick Allgemeine Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, die die Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer objektivieren und sich dabei an einheitlichen Kriterien orientieren. Erforderlich ist dabei, dass sich die Kriterien auf eine Person beziehen. Das Mitbestimmungsrecht scheidet hingegen aus, wenn die Kriterien sich lediglich auf den Arbeitsplatz be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beispielsfälle

Rz. 9 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z.B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksic...mehr

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Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend", das JArbSchG, ist Ausdruck der öffentlich-rechtlichen Sorge um die Arbeitsbedingungen noch nicht volljähriger Beschäftigter. Es erweitert den sonstigen Arbeitsschutz um Bestimmungen, die notwendig sind, um jungen Arbeitnehmern einen Schutz zukommen zu lassen, dessen sie im Hinblick auf körperliche Beschaffenheit und seel...mehr