Fachbeiträge & Kommentare zu Anlagevermögen

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 6. Verkauf von Anlagevermögen

Rz. 135 Sofern Anlagevermögen verkauft wird, ist der Verkaufserlös als Einnahme zu verbuchen. Auch unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer. Entsprechend ist die vereinnahmte USt dann an das Finanzamt abzuführen. Rz. 136 Außerdem muss der Anlagenabgang erfasst werden, da der Gegenstand nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört. Es handelt sich hierbei um den "Buchwert". Das ist d...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / V. Anlagevermögen

1. Allgemeines Rz. 120 Sofern ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens in der Anwaltskanzlei länger als ein Jahr genutzt wird, dürfen die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung nicht vollständig als Aufwand gebucht werden. Rz. 121 Vielmehr sind die Anschaffungskosten über den Nutzungszeitraum zu verteilen. Dies nennt man steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA). ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 1. Allgemeines

Rz. 120 Sofern ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens in der Anwaltskanzlei länger als ein Jahr genutzt wird, dürfen die Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung nicht vollständig als Aufwand gebucht werden. Rz. 121 Vielmehr sind die Anschaffungskosten über den Nutzungszeitraum zu verteilen. Dies nennt man steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA). Zentrale Vorsc...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 4. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Rz. 127 Die Regelungen für die GWG gelten nur für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind. Nach § 6 Abs. 2 EStG ist ein Wirtschaftsgut nicht für sich allein nutzbar, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in de...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 5. Computerhardware und -software

Rz. 131 Auch die Finanzverwaltung hat nun umgesetzt, dass die Computerhardware- und -software einem schnellen technischen Wandel unterliegt und hat die Nutzungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Es handelt sich sozusagen um eine Sofortabschreibung. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, da eine Kann-Vorschrift vorliegt. a) Hardware Rz. 132 Hier geht die Finanzverwa...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Anschaffungskosten

Rz. 122 Abschreibungsgrundlage sind die Anschaffungskosten, und zwar netto, d.h. Kaufpreis zzgl. aller Anschaffungsnebenkostenmehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / a) Hardware

Rz. 132 Hier geht die Finanzverwaltung von allen Wirtschaftsgütern aus, die eine PC-Anlage betreffen:mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Lineare Abschreibung

Rz. 123 Die lineare Abschreibung wird definiert als eine gleichmäßige Abschreibung des Anlagegegenstandes über seine Nutzungsdauer. Rz. 124 Die Nutzungsdauer kann den amtlichen AfA-Tabellen entnommen werden. Büromöbel haben eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 13 Jahren, Pkw z.B. 6 Jahre. Rz. 125 Im Jahr der Anschaffung kann nur eine anteilige Abschreibung erfolgen (§ 7 ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / b) Software

Rz. 133 Hierunter fallen Rz. 134 Auch wenn das Wirtschaftsgut erst im Laufe des Jahres angeschafft wird, findet keine zeitanteilige Aufteilung der Anschaffungskosten statt. Nach § 7 Abs. 1 EStG ist eine z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Innenumsatz / 4 Vorsteuerberichtigung bei Innenumsatz

Eine Vorsteuerberichtigung kann sich ergeben, wenn Gegenstände des Anlagevermögens, Gegenstände des Umlaufvermögens, bezogene sonstige Leistungen oder andere, nachhaltig genutzte Leistungen anders für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsleistungen verwendet werden, als dies zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs geplant war. Im Zusammenhang mit Innenumsätzen ist eine Vorsteu...mehr

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Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Zusammenfassung Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027 wieder eingeführt und aufgestockt. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und die Wirtschaft zu stärken. Hintergrund Die degressive Abschreibung (AfA) ermöglicht es, bestimmte Investitionen steuerlich schn...mehr

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Wiedereinführung und Aufsto... / Das ändert sich

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, kann die degressive AfA wieder angewendet werden. Der Abschreibungssatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen Abschreibung geltenden Prozentsatzes betragen, maximal jedoch 30 %. Die degressive AfA ist ein Wahlrecht und kann anstelle...mehr

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Wiedereinführung und Aufsto... / Zusammenfassung

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab Juli 2025 bis Ende 2027 wieder eingeführt und aufgestockt. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und die Wirtschaft zu stärken.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 2 Einkommensteuer

Das Einkommensteuergesetz stellt an mehreren Stellen auf die "Betriebsstätte" ab. So unterliegen die Einkünfte aus einer inländischen Betriebsstätte der beschränkten Einkommensteuerpflicht.[1] Der Betriebsstättenbegriff hat auch Bedeutung bei der sog. Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Dort sind Einkünfte ausländischer Betriebsstätten im Rahmen des Betriebsvermögens...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 3.2.2 Anlagevermögen

Lässt sich der Unternehmer für seinen Betrieb aufgrund des Werkvertrags (Bauvertrag) ein Gebäude errichten, ist dieses nach § 6 Abs. 1 Nrn. 1, 1a EStG mit den gesamten Herstellungskosten zu aktivieren und nach § 7 Abs. 4, 5 oder 5a EStG auf die Dauer der Gebäudenutzung abzuschreiben.mehr

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Werkvertrag / 3.1 Immaterielle Werke/Wirtschaftsgüter

Gemäß § 5 Abs. 2 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG sind alle unkörperliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Rechte und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert (z. B. ein au...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontenrahmen / 7.2 DATEV SKR03 und SKR04 sind heute Standard

Von den DATEV-Kontenrahmen sind der SKR03 und SKR04 weit verbreitet. Sie richten sich an publizitätspflichtige Unternehmen und sind nicht auf bestimmte Branchen ausgerichtet. Die Sachkontennummern bei der DATEV sind 4-stellig. Personenkonten haben 5 Ziffern. Den Debitoren (Forderungen) sind die Bereiche 10.000 bis 69.999 und den Kreditoren (Lieferanten) die Bereiche 70.000 bi...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2 Vortragen der Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz des Vorjahres wird aus der laufenden Buchhaltung, Abschlussbuchungen und den Inventurwerten zum Jahresende aufgestellt. Die Bestände an Vermögenswerten werden auf der linken Bilanzseite angeordnet (Aktiva), während die Schulden und das Eigenkapital auf der rechten Seite (Passiva) ausgewiesen werden. Sämtliche Erfolgskonten saldieren zum Jahresende mit dem Ja...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / Zusammenfassung

Überblick Die Werte aus der laufenden Buchhaltung sowie die Bestandsaufnahme zum Ende des Geschäftsjahres bilden das grundlegende Zahlenmaterial, aus dem die Vermögensübersicht des Kaufmanns erstellt und der Jahresgewinn oder Jahresfehlbetrag ermittelt wird. Die Buchführung muss für diesen Jahresabschluss vollständig und richtig vorliegen. Dafür sind viele Vorarbeiten und Pr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliches Anlagevermögen

a) Allgemeines Rn. 234 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei (Zapf, FR 2025, 41): unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200 ff. b) Bewegliche Wirtschaftsgüter Rn. 235 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Anlagevermögen

Rn. 239 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Warum § 7 Abs 1 S 6 EStG verlangt, dass es sich um bewegliche WG des AV handeln muss, bedarf der Erläuterung: IRd BV-Vergleiches können nur WG abgeschrieben werden, die schon nach § 7 Abs 1 S 1 EStG AV sind. Dies gilt entsprechend für §-4-Abs-3-EStG-Rechner. Eine Erklärung findet sich aber mE darin, dass iRd Überschusseinkünfte eine Leistungs-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlagevermögen (§ 7 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 287b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur WG des AV sind begünstigt. Daraus folgt: Wie bereits unter s Rn 284 ausgeführt, kennen nur die Gewinneinkünfte ein solches AV, die Überschusseinkünfte nicht ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 351 (04/2023); Bergan/Lätsch, DStR 2025, 1601; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762; allerdings kann sich das betreffende WG zuerst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rn. 55 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur (bewegliche und abnutzbare) WG des AV sind begünstigt, also nicht WG des UV (Krudewig, NWB 37/2013, 2946; Reddig, FR 2018, 925). Zur Abgrenzung von AV und UV s BFH v 16.9.2024, III R 35/22, FR 2025, 316; § 7 Rn 55 ff (Handzik) und R 6.1 EStR 2012 und H 6.1. EStH 2023. BFH aaO führt aus, dass sich die Zuordnung zum AV oder UV maßgeblich a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Divergenzen zwischen Steuer- und Zivilrecht

Rn. 237 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu beachten ist, dass bei der Abgrenzung zwischen "beweglichen" und "unbeweglichen" WG des AV Steuer- und Zivilrecht nicht unbedingt gleichlaufen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 235 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bewegliche WG können nur sein (BFH BStBl III 1964, 575 zu § 14 BerlinFG; BFH BStBl II 1979, 634 zu § 19 BerlinhilfeG; R 7.1 Abs 2, 3 EStR 2012; s auch von Glasenapp, BB 2020, 1899): Sachen (§ 90 BGB) Tiere (§ 90a BGB) Scheinbestandteile (§ 95 BGB) Schiffe, auch dann, wenn sie im Schiffsregister eingetragen sind (R 7.1 Abs 2 S 2 EStR 2012) Flugze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 234 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur bei beweglichen WG des AV ist die Leistungs-AfA zulässig. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass sie nicht zulässig ist bei (Zapf, FR 2025, 41): unbeweglichen WG (s Rn 236) immateriellen WG (vgl BFH BStBl II 1979, 634). Zum Firmenwert/Geschäftswert s Rn 40, 89 ff und s Rn 200 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Unbewegliche WG sind zB Außenanlagen (§ 89 BewG ohne Legaldefinition, aber mit Angabe von Bsp dafür: "zB Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen") Mietereinbauten (ausführlich dazu Engelberth, NWB 38/2011, 3220) unter dem Gesichtspunkt des besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs oder des wirtschaftlichen Eigentums (s Rn 73).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Divergenzen innerhalb des Steuerrechts zwischen Ertragsteuerrecht und Bewertungsrecht?

Rn. 238 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen s BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734 mit Abgrenzungs-ABC in der Anlage. Die bewertungsrechtliche Abgrenzung zwischen beweglichen und unbeweglichen WG ist nicht unbedingt für das ESt-Recht bindend (BFH BStBl II 1974, 132; BFH BStBl II 1975, 689), aber idR gleichlaufend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinneinkünfte

Rn. 103 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG entscheidet nicht, ob WG zum BV gehören (Frage der §§ 4, 5 EStG) welche WG des BV abzuschreiben sind (Frage des § 6 Abs 1 Nr 1 EStG: nur WG des AV). Daher ist ein zu Unrecht in der Vorjahresbilanz aktiviertes und deshalb in der Bilanz erfolgsneutral auszubuchendes WG nicht abschreibbar (FG Hamburg EFG 1994, 868 rkr). Rn. 104 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Steueränderungsgesetz vom 16.11.1964, BStBl I 64, 553

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Zum Teil wesentliche Änderungen und Ergänzungen wurden zumeist mit Wirkung für den VZ 1965 eingeführt. Es handelt sich um Neufassungen innerhalb des § 3; um eine Erhöhung der sofort abschreibbaren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringwertiger Wirtschaftsgüter iSd § 6 Abs 2 von bisher 600 auf 800 DM; um Gültigkeitsverlängerungen der §§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Steuerneuordnungsgesetz vom 16.12.1954, BStBl I 54, 575, mit Nachtragsänderungen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16.12.1954 brachte auf dem Gebiet des EStRechts keine Änderungen des Steuersystems. Statt dessen bescherte es dem Steuerzahler wie dem Steuerbeamten eine fast unübersichtliche Fülle von Änderungen und Ergänzungen von Einzelheiten, die das Ziel einer Steuervereinfachung erneut in weite Ferne rückten. Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 166. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" (Konjunkturpaket I) v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896

Rn. 186 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung infolge der sog Finanzkrise erfolgt die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Bereich des ESt-Rechts (Art 1), daneben wurde in Art 2 das Kfz-SteuerG geändert (Steuerbefreiung für ein Jahr bei Erstzulassung v 05.11.2008 bis 30.06.2009, um die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948

Rn. 3 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Die erste kleine Steuerreform, die im Zusammenhang mit den Währungsgesetzen vom 20.06.1948 verkündet wurde, brachte einige Erleichterungen insbes auf dem Gebiet des EStRechts. Das Erste Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 22.06.1948 mit seinem Anhang (Gesetz 64) (Landesgesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 24.09.1948 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 23. Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 07.06.1973, BGBl I 73, 530

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ein Jahr reger gesetzgeberischer Tätigkeit war 1973. Zunächst erging die Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen. Durch sie wurde die degressive Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 08.05.1973 und vor dem 01.05.1974 angeschafft oder hergestellt werden, ausgesetzt. Durch die VO wid ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.5 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Während die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.1 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies gilt auch, wenn die Sonderabschreibungen nicht bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen, soweit sie innerhalb des Begünstigungszeitraums für die Sond...mehr