Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.3 Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG)

Rz. 27a Mit Wirkung zum Vz 2015 wurde in § 10 Abs. 1a EStG eine neue Nr. 3 eingefügt.[1] Hiernach sind Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs nach § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 und § 23 VersAusglG sowie § 1408 Abs. 2 und § 1587 BGB als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit der Verpflichtete dies mit Zustimmung des Berechtigten beantragt (§ 10 EStG Rz. 172f.). Be...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Grundsätze

Rz. 3 § 88 BetrVG ist innerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes im dritten Abschnitt des vierten Teils verankert. In systematischer Hinsicht bezieht sich die Norm also allein auf soziale Angelegenheiten. Zu den sozialen Angelegenheiten werden alle Angelegenheiten gezählt, die durch Tarifvertrag regelbar sind.[1] Gleichwohl ist allgemein anerkannt, dass Betriebsvereinbarungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einstandspflichten des Unternehmens bei fehlenden Deckungsmitteln eines externen Versorgungsträgers

Rn. 793 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wenn der externe Versorgungsträger, also der Lebensversicherer bei einer Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds oder die Unterstützungskasse, hinreichend und rechtzeitig dotiert worden ist und auch die versprochenen Versorgungsleistungen tatsächlich an den Versorgungsberechtigten erbringt, hat das UN sein mittelbares Alters...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Kaufpreisrenten

Rn. 624 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auch Kaufpreisrenten, die das UN für den Erwerb von VG zahlt, gehören zu den "vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen". Sie können Zeitrenten sein, aber auch wie Altersversorgungsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 2 Satz 2 an Leib und Leben gebunden werden. Von jenen Altersversorgungsverpflichtungen unterscheiden sie sich jedoch d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfolgswirkungen beim Unternehmen

Rn. 757 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) erstreckt sich das Verrechnungsgebot nicht nur auf das zugriffsfrei ausgelagerte Vermögen und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen, sondern "entsprechend" auch auf die "zugehörigen Aufwendungen und Erträge[.] aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen". Der Gesetzeswo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 791 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Begriff der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ableiten. Satz 2 des Abs. 1 spricht zwar nicht von Altersversorgungsverpflichtungen wie das HGB in § 253 Abs. 1 Satz 3 und § 246 Abs. 2 sowie § 253 Abs. 2 Satz 2, gebraucht aber den Begriff der "mittelbare[n] Verpflichtung aus einer Zusage...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Aktivierung von Altersversorgungskosten

Rn. 851 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 255 Abs. 2 Satz 3 dürfen angemessene Kosten der betrieblichen Altersversorgung in die Bewertung von VG, die das UN hergestellt hat (HK), eingehen. Dabei dürfen nur diejenigen Altersversorgungskosten berücksichtigt werden, die auf den Herstellungszeitraum entfallen. Allerdings besteht keine Pflicht, diese Kosten zu erfassen. Man darf s...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Abgrenzung zwischen Alt- und Neuzusagen

Rn. 645 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach dem Gesetzeswortlaut liegt eine Altzusage, also eine Zusage, auf die die Passivierungspflicht keine Anwendung findet, nur dann vor, wenn sie vor dem 01.01.1987 erteilt wurde. Dies bedeutet bei der Vereinbarung von Vorschaltzeiten (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 638) in der Zusage, dass auf den Zeitpunkt der Erteilung der Zusage abzustellen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Bewertung zugesagter Anpassungen

Rn. 696 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Barwert des Rentenerhöhungsbetrags aus der Anpassung ist bei unmittelbaren Pensionsverpflichtungen unter dem Posten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" (§ 266 Abs. 3 B. 1.) auszuweisen. In diesen Posten ist auch der Wert der Rentenerhöhung aus Anpassungen von mittelbaren Pensionsverpflichtungen aufzunehmen, wenn d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungszeitpunkt für den Unterschiedsbetrag

Rn. 712 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Weder das HGB noch das EGHGB präzisieren, auf welchen Zeitpunkt bezogen der positive Unterschiedsbetrag festzustellen war. Insbesondere wurde nicht geklärt, ob der positive Unterschiedsbetrag bezogen auf den Jahresanfang des Übergangs auf das BilMoG oder auf das Jahresende ermittelt werden musste. Die Gesetzesmaterialien gehen indes davon au...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Krankheitsbeihilfen

Rn. 620 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Keine ähnlichen Verpflichtungen i. S. d. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB sind Zusagen auf Beihilfen, die ein UN seinen Pensionären in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt (vgl. BFH, Urteil vom 30.01.2002, I R 71/00, BStBl. II 2003, S. 279 (280)). Diese Krankheitsbeihilfen sind keine Leistungen der betrieblichen Altersversorgung i. S. d....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff der unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtung (Direktzusage)

Rn. 631 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine unmittelbare Altersversorgungsverpflichtung liegt vor, wenn sich das UN gegenüber dem Begünstigten verpflichtet hat, die Versorgungsleistung selbst (unmittelbar), d. h. ohne Einschaltung eines selbständigen Versorgungsträgers (Lebensversicherer, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) zu erbringen. Am Charakter einer unmi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Überbrückungsgelder

Rn. 607 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine ähnliche Verpflichtung kann z. B. aus der Zusage eines Überbrückungsgelds (Über­gangsgeld, Gnadengehalt etc.) resultieren. Dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit die Verpflichtung aus dieser Zusage als Altersversorgungsverpflichtung einzustufen ist, etwa, weil die Zahlung des Überbrückungsgelds unmittelbar an den Tod, die Pensionierung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB sieht neben den aktivierungspflichtigen Bestandteilen der HK solche aktivierungsfähigen Aufwandskomponenten vor, die nicht zwingend in die HK einbezogen werden müssen; vielmehr wird dem Bilanzierenden ein Wahlrecht hinsichtlich des Einbezugs dieser Aufwandsarten eingeräumt (vgl. zur Beurteilung des Vollkostenansatzes Baetge, in: FS L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Biometrische Wahrscheinlichkeiten

Rn. 678 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Auf jeden Fall müssen bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung die biometrischen Wahrscheinlichkeiten beachtet werden. Zu ihnen gehört u. a. die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide zu werden oder zu sterben, beim Einräumen von Hinterbliebenenversorgung auch die Wahrscheinlichkeit, verheiratet zu sein, wenn der Famili...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Unbeachtlichkeit von Vorschaltzeiten

Rn. 638 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Eine Passivierungspflicht ist auch unabhängig davon, ob die Versorgungszusage eine sog. Vorschaltzeit vorsieht (vgl. BetrAVG-Komm. (2022/I), § 1b, Rn. 79; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5)). Mit einer solchen Klausel soll erreicht werden, dass der AN erst nach Ablauf einer Mindestdienstzeit und/oder bei Erreiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rückdeckungsversicherung bei unmittelbaren Versorgungszusagen

Rn. 665 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Rückdeckungsversicherungen sind (Lebens-)Versicherungen, die das UN bei unmittelbaren Versorgungszusagen als Versicherungsnehmer und Prämienzahler mit einem UN der Versicherungsbranche abschließt. Damit sollen die Risiken aus der Zusage durch die Leistungspflicht des Versicherers beim Eintritt eines Versorgungsfalls voll oder teilweise abged...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen

Rn. 641 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Grundsatz einer Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbaren Zusage [...] eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundlagen

Rn. 287 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In § 255 Abs. 2 Satz 2f. werden die Kosten der allg. Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in ihrer Gesamtheit als aktivierungsfähige Bestandteile der HK eingeordnet. Viele dieser Aufwandsarten mit GK-Charakter sind gleichzeitig als F...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Vergleich zum Steuerrecht

Rn. 300 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rn. 728 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen, wenn sie nach dem 31.12.1986 erfolgten. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB müssen KapG aber die in der Bilanz nicht ausgewi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Freiwillige soziale Aufwendungen

Rn. 253 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung gewährt § 255 Abs. 2 Satz 3 ein weiteres Wahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung von sog. freiwilligen Sozialkosten. Dazu gehören im Einzelnen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Sieben- und zehnjähriger Durchschnittszins für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2)

Rn. 680 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Um die Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen zu vereinfachen, erlaubt der Gesetzgeber in § 253 Abs. 2 Satz 2 das generelle Unterstellen einer Restlaufzeit von 15 Jahren anstelle der exakten Ermittlung der Restlaufzeit gemäß Satz 1. Bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren betrug der Zins der RückAbzinsV z. B. am Jahresende 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuer- und handelsrechtlichen Anforderungen zu differenzieren. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt, dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch eingeräumt, die Hö...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vereinfachungslösung

Rn. 345 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die Abzinsung von Rückstellungen unterliegt dem Einzelbewertungsgrundsatz. D. h., jede ungewisse Verbindl. ist nach ihren individuellen wertbestimmenden Merkmalen zu bewerten und damit auch mit dem ihrer jeweiligen Restlaufzeit entspr. Marktzins abzuzinsen. Für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC)

Rn. 681 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine versicherungsmathematische Methode binden...mehr

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Mindestlohn / 3.5.4 Verhältnis zu arbeitsvertraglichen Regelungen

Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Vergütung als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart, so ist diese Vergütungsregelung nicht unwirksam. Neben sie tritt aber der gesetzliche Mindestlohn[1], sodass der Arbeitnehmer keinen Anspruch nach § 612 Abs. 2 BGB auf die übliche Vergütung hat – diese kann wesentlich höher sein als der gesetzliche Mindestlohn, beispielsweise kann dies...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Mindestlohn / 1.1 Mindestlohn in Deutschland – Situation bis zum Jahr 2014

Einen durch Gesetz festgelegten, für jeden in Deutschland tätigen Arbeitnehmer allgemeinen Mindestlohn kannte das deutsche Recht früher nicht. Für das Arbeitsverhältnis zu beachtende Löhne waren nur dann zwingend und unverzichtbar, wenn auf das Arbeitsverhältnis nach § 3 TVG ein Tarifvertrag Anwendung findet. Das setzt aber die beiderseitige Tarifgebundenheit von Arbeitgeber...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 9 Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis; betriebliche Altersversorgung

Besonderheiten gelten bei der Reichweite einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel, wenn diese auf einen Tarifvertrag verweist, nach dem der Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beanspruchen kann. Nehmen die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag auf "die jeweils geltenden tariflichen Regelungen" in Bezug gilt diese Klausel auch über den Eintritt d...mehr

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Arbeitsvertrag und Tarifver... / 5.2 Dynamische Verweisung

Möglich und in der Praxis auch häufiger anzutreffen sind dynamische Verweisungen auf das jeweils geltende Tarifrecht. Hier wird der Tarifvertrag in seiner gerade gültigen Fassung zum Vertragsinhalt. Dabei werden von der Rechtsprechung die kleine und die große dynamische Verweisungsklausel unterschieden. Bei der kleinen dynamischen Verweisung wird die jeweilige Fassung eines ...mehr

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Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.9 Teilzeitarbeit

Die Tarifvertragsparteien können besondere Regelungen für Teilzeitbeschäftigte treffen. Rechtliche Vorgaben ergeben sich dabei aber aus höherrangigem Recht, das auch die Tarifvertragsparteien bei ihrer Rechtssetzung zu beachten haben. Nach dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und § 4 Abs. 1 TzBfG ist eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeit- und Vollzeitb...mehr

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Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 7 Voraussetzungen

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ist bei Vorliegen der in § 5 Abs. 1 TVG genannten Voraussetzungen zulässig. Danach kann ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse geboten erscheint. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Tarifvertrag in seinem Geltungsbereich für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen üb...mehr

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Jung, SGB VII § 71 Witwen-,... / 2.4.2.3 Geminderte Versorgung – Feststellung des Versorgungsschadens

Rz. 37 Die Versorgung der Hinterbliebenen muss um mindestens 10 % gemindert sein. Maßgebend zur Beurteilung dieser Grenze ist die Gesamtversorgung der Hinterbliebenen; die Gesamtversorgung muss schädigungsbedingt um den erforderlichen Vomhundertsatz gemindert sein (so bereits BSG, Urteil v. 11.12.2008, B 9 V 3/07 R, Rz. 33 zu § 48 BVG; vgl. auch LSG Hamburg, Urteil v. 24.9.2...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

Schrifttum: S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2011, BStBl I 2011, 788 (Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge); BZSt v 22.01.2016, IV C 3 – S 2030/11/10001 :065 (Stellungnahme zur VO zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge und Basisren...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Regelungen des § 10a EStG stehen in inhaltlichem Zusammenhang mit den Regelungen des XI. Abschn. Beide Regelungsbereiche gemeinsam dienen der steuerlichen Förderung des Aufbaus einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Eingeführt wurde die Regelung des § 10a durch das AVmG (BGBl I 2001, 1310). Der Gesetzgeber beabsichtigte mit beiden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 18.08.2011, BStBl I 2011, 788 (Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten- und Altersvorsorgebeiträge); BZSt v 22.01.2016, IV C 3 – S 2030/11/10001 :065 (Stellungnahme zur VO zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge und Basisrentenverträge...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändungsschutz Selbstständiger bei Lebensversicherungen

Rz. 766 Der Bundestag hat am 14.12.2006 den Entwurf eines "Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" mit einer Erweiterung des Pfändungsschutzes auf die Hinterbliebenen und einer Erhöhung des geschützten Betrages gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung beschlossen und damit erstmals einen Pfändungss...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Altersversorgung der Freiberufler (Selbstständigen)

Rz. 964 Die Altersversorgung der Freiberufler ist landesrechtlich geregelt, weil sie zur Gesetzgebungskompetenz der Länder nach Art. 70 ff. GG gehört. Hierunter fallen insbesondere die Versorgung der Apotheker, Architekten, Ärzte (einschließlich der Zahn- und Tierärzte), Bauingenieure und Rechtsanwälte. Die Regelung der einzelnen Bundesländer ist nicht einheitlich und nicht ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Vertragliche Altersrenten

Rz. 967 Mangels gesetzlicher Versorgungsansprüche schließen viele Selbstständige freiwillig einen Lebensversicherungs- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag ab. Zusätzlich kann auch aus anderen Vorsorgemöglichkeiten (z.B. Fondsparpläne) ein für die Altersvorsorge angespartes Kapital vorhanden sein. Je nach der vertraglichen Vereinbarung besteht hieraus auch ein Rück...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Altersversorgung der Beamten (Versorgungsbezüge, Pensionen)

Rz. 966 Versorgungsbezüge, die nach Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsgesetzen gezahlt werden, sind grundsätzlich (ebenfalls) wie Arbeitseinkommen pfändbar. Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Richter sind denen der Beamten gleichgestellt. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 51 BeamtVG sowie den Beamtengesetzen der Länder. Drittschuldner ist die gehalts- bzw. versor...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / Literaturtipps

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 738 Kapitallebensversicherungen dienen neben der finanziellen Absicherung von Angehörigen für den Todesfall des Versicherten regelmäßig gerade auch dem Vermögensaufbau, nicht selten als Altersvorsorge. Sie stellen deshalb für den Gläubiger eine attraktive Möglichkeit dar, um seine Befriedigung zu erlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner aus geordneten Ve...mehr