Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.3 Direktversicherung

Hat der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen und sind der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers bezugsberechtigt, handelt es sich um eine sog. Direktversicherung i. S. d. § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer Bezugsberechtigter. Direkt...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 1 Begriff – Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Beschäftigte auf künftige Entgeltansprüche zum Zweck der Umwandlung in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verzichtet.mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.2.1 Pensionskasse

Pensionskassen sind sowohl rechtsfähige Versorgungseinrichtungen i. S. d. § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG als auch nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes i. S. d. § 18 BetrAVG, die den Leistungsberechtigten, insbesondere Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen, auf ihre Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Die rechtsfähigen Verso...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 2 Rechtsgrundlage für den öffentlichen Dienst

Rechtsgrundlage ist generell das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Dieses stellt in § 17 Abs. 5 die Umwandlung von tariflichem Entgelt jedoch unter Tarifvorbehalt. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte bereits am 12.10.2006 den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Länder (TV-EntgeltU-L) abgeschlossen, der am 1.11.2006 in Kraft getreten war. Der n...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.2.4 Direktzusage

Direkt- oder Pensionszusagen liegen vor, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Eintritt eines biologischen Ereignisses (Alter, Tod, Invalidität) Versorgungsleistungen aus eigenen Mitteln zu erbringen. Solche Zusagen, für deren Erfüllung der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG bilden kann, räumen dem Arbeit...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11.4.1 Ansparphase

Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der Arbeitnehmer hat le...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.2 Riskofeld Berufsunfähigkeit

Beim Vergleich der verschiedenen Varianten ist offensichtlich, dass die Zusage von Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit die bilanzielle Belastung des Unternehmens über die Last aus der eigentlichen Altersversorgung hinaus deutlich erhöht. Die Schlussfolgerung ist, dass auch das Risiko der Berufsunfähigkeit durch eine Rückdeckung abgesichert werden muss. Das arbeitgebende ...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11.4.1 Ansparphase

Werden Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Pensionszusage oder zugunsten späterer Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse herabgesetzt, fließt der Teil des Arbeitslohns, auf den steuerlich wirksam verzichtet wird, dem Arbeitnehmer gegenwärtig noch nicht zu, da dem Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten eingeräumt wird. Der Arbeitnehmer hat le...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.2.4 Risikofeld Rentenanpassung

Nach dem BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle 3 Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.[1] Diese Verpflichtung entfällt, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens 1 % anzupassen[2] Wegen der gesetzlichen Anpassungspflic...mehr

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Pensionszusage des GmbH- Ge... / 1.1 Ordnungsgemäße Vertragsgestaltung

Gerade weil eine Versorgungszusage, das arbeitgebende Unternehmen auf lange Dauer und mit weitreichenden finanziellen Folgen belastet, sollten Versorgungszusagen nur auf der Grundlage individueller Verträge erteilt werden. Keinesfalls sollten hierzu frei im Internet kursierende vorformulierte Vertragstexte benutzt werden. Bei ungenauen, unklaren oder sogar rechtsfehlerhaften ...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter ist nach § 6 Satz 2 TV-EntgeltU-B/L bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L – wie bereits ausgeführt – grundsätzlich allein die VBL, und zwar für sämtliche Beschäftigte. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise keine Pflichtversicherung bei der VBL besteht.[1] Eine Ausnahme gilt lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes und der Freien und Hansestadt Hambur...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg

Laut § 6 Satz 2 TV-Entgelt-B/L bzw. TV-EntgeltU-Ärzte bzw. TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L ist die Entgeltumwandlung ausschließlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) durchzuführen; eine Ausnahme besteht lediglich für die Beschäftigten des Saarlandes sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Laut Protokollerklärung gelten dort für den Durchführungsweg aussc...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.1 Wer bestimmt Anbieter und Durchführungsweg?

Laut § 6 TV-EUmw/VKA bestimmt der Arbeitgeber, welche Anbieter und Durchführungswege in seinem Wirkungskreis zugelassen werden. Praxis-Tipp Mangels laufender Angelegenheit sollte das Gremium, z. B. der Gemeinderat, entscheiden (bei GmbH/AG/e. V. je nach Zuständigkeitsverteilung) und die weitere Durchführung z. B. auf den Bürgermeister übertragen. Dies gilt auch im Rahmen des B...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 10.2 Kreis der zulässigen Anbieter

Zugelassen als Anbieter sind nach § 6 TV-EUmw/VKA die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen, die Sparkassen-Finanzgruppe sowie die Kommunalversicherer. Der Kreis der Kommunalversicherer ist angelehnt an die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK). Ob die Einschränkung des Anbieterkreises zulässig ist oder ob eine Ausschreibung und e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 9.7 Finanzmittel und Schulden

Der gemeine Wert der nach Abzug der jungen Finanzmittel verbleibenden Finanzmittel wird um den gemeinen Wert der abzugsfähigen Schulden gemindert. Schulden in diesem Sinne sind z. B.:[1] alle Schulden, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören Rückstellungen auch dann, wenn für sie ein steuerliches Passivierungsverbot besteht (z. B. eine Drohv...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V vom 11. Dezember 2023. Rz. 56 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören nicht zu den sonstigen Einnahmen zum Le...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001 verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst d EStG)

Rn. 69 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht für den Teil der Zulagen und der Steuerermäßigung, der auf den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entfällt. Rn. 70–73 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 92a Abs 1 EStG)

A. Fördertatbestände (§ 92a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In § 92a Abs 1 S 1 EStG ist abschließend geregelt, für welche Zwecke der StPfl gefördertes Kapital (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus seinem Altersvorsorgevertrag entnehmen darf. Da sich der Regelungsgehalt der Norm auf das geförderte Altersvorsorgevermögen bezieht, ist es für die Prüfung der Zulä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tabellarischer Vergleich der Altersvorsorgeförderformen

Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die folgende Tabelle beinhaltet eine Zusammenstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Altersvorsorgeförderformen (Riester-, Rürup-Verträge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandards ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Hinweise für mittelbar zulageberechtigte Personen

Rn. 17a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach Rspr des BFH v 25.03.2015, X R 20/14, BStBl II 2015, 709 kann der StPfl, falls er als Beamter der Datenübermittlung nicht in der vorgesehenen Frist zustimmt, bei Erfüllung der Voraussetzungen aus § 79 S 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein. In dem strittigen Sachverhalt hatte die Klägerin die fristgerechte Abgabe der Einwilligungserk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Niermann/Risthaus, Kommentierte Verwaltungsregelungen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung, Beilage 4/2008, 54 Tz 87–92. Verwaltungsanweisung: BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen, Vereinfachungen bei der Riester-Rente, NWB 2005, 13 281; Stosberg, AltEinkG und private steuerlich geförderte Altersvorsorge, Informationen StW 2005, 256. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift beschreibt die Möglichkeiten des StPfl, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen, um wohnungswirtschaftliche Maßnahmen an einer Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist, zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag muss bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages unmittelbar zur Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung verwendet werden. Wie diese Vorschrift auszulegen ist, ergibt sich nicht eindeutig aus dem Wortlaut, auch die Gesetzesbegründung liefert nur wenige Anhaltspunkte. Dort heißt es, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung wurde durch das AVMG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) in das EStG eingefügt. Auch in der ursprünglichen Fassung war vorgesehen, dass die StPfl Teile des gebildeten Altersvorsorgevermögens zur Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in einem im Inland belegenen Haus oder in einer im Inland bele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kommunikation mit dem Anbieter (§ 92b Abs 2 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 92b Abs 2 EStG splittet sich in zwei Regelungsgehalte auf. Zum einen ist normiert, dass der Anbieter den Altersvorsorge-Eigenheimbetrag erst dann auszahlen darf, wenn die zentrale Stelle über den Entnahmeantrag entschieden hat. Die Wertung, ob und ggf in welcher Höhe Altersvorsorgekapital entnommen werden darf, liegt bei der zentralen Stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Keine vorgelagerte Besteuerung (§ 92a Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 59 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Systematisch gesehen werden die Leistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag nachgelagert bei Zufluss in der Auszahlungsphase besteuert. Daran wird auch im Falle der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages festgehalten. Die Auszahlung dieses Betrages ist nach dieser Regelung nicht als Zufluss im Zeitpunkt der Auszahlung zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Energetische Sanierung ab VZ 2024 (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 44 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Rechtsänderungen, die mit der Förderung der energetischen Sanierung verbunden sind, sind über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses zur Diskussion des JStG 2022 (BT-Drs 20/4729) nachzuvollziehen. In dieser Diskussion ist der Gedanke aufgekommen, die energetische Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie ebenfalls ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Definition begünstigte Wohnung (§ 92a Abs 1 S 5 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Als erste Voraussetzung ist hier auf die geographische Bedingung abzustellen. Die begünstigte Wohnung muss im eigenen Haus liegen, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft sein und in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Staat liegen, auf den das Abkommen über den EWR anwendbar ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Umbau einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ab dem VZ 2014 ist es zulässig, einen Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zur Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus zu verwenden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 265ff). Das entnommene Kapital muss mindestens EUR 6 000 betragen, wenn die Umbaumaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung oder Herstellung erfolgt. Erfolge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

S Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 09.11.2020, BStBl I 2020, 1061 (Mitteilung über stpfl Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ab dem Kj 2020); BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Myssen/M. Fischer, Basisvorsorge und Wohn-Riester, NWB 2013, 661; Myssen/M. Fischer, AltvVerbG – Basisvorsorge im Alter und Wohn-Riester, NWB 2013, 1977; Myssen/M. Fischer, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, DB 2014, 617. Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Scheidungsfolgenregelung, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 1a EStG

Rn. 74 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In dem ursprünglichen AVmG wurde darauf abgestellt, dass eine Verfügung über das Altersvorsorgevermögen aufgrund einer Scheidungsfolgenregelung eine schädliche Verwendung darstelle. Daraus würde folgen, dass die Altersvorsorgezulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen wären. Rn. 75 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt. Aufgrund weiterer Änderungen wurde diese Fassung gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 90 Verfahren

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift nimmt den Gedanken auf, dass das Zulageverfahren nach § 10a EStG und Abschn XI unbürokratisch, aber auch w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift hat eine verfahrensrechtliche Bedeutung, indem sie die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92 Bescheinigung

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Gleichstellung des Dauerwohnrechts (§ 92a Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Auch diese Regelung vergrößert den Gestaltungsspielraum des StPfl. Einer eigenen Wohnung wird ein eigentumsähnliches und lebenslanges Dauerwohnrecht gleichgestellt. Rn. 56 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ein Dauerwohnrecht entsteht, indem nach § 31 Abs 1 WEG ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erwerb von Genossenschaftsanteilen (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl kann während der Ansparphase Kapital entnehmen, um einen Pflichtanteil an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung zu finanzieren (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 262, 263). Zum einen ist dabei wiederum die Mindestentnahmegrenze zu beachten, der StPfl muss mindestens EUR 3 000 ...mehr