Fachbeiträge & Kommentare zu Altersvorsorge

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Antragsverfahren (§ 92b Abs 1 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl muss die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei der zentralen Stelle beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass er das entnommene Kapital entsprechend der Vorgaben des § 92a EStG verwendet. Eindeutige Hinweise, welche Nachweise zu erbringen sind, enthält die Vorschrift ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Übertragung des Altersvorsorgevermögens, weitere Ausnahme von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 2 EStG

Rn. 80 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dem Zulageberechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, das vorhandene Altersvorsorgekapital von einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Damit erhält der Zulageberechtigte Flexibilität hinsichtlich des Anbieters und des Altersvorsorgeprodukts. Es empfiehlt sich, bei diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entschuldung einer Wohnung (§ 92a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der StPfl kann bezogen auf den Stichtag des Beginns der Auszahlungsphase Kapital entnehmen, um eine selbstgenutzte Immobilie zu entschulden (s BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 257 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge)). Zum einen ist dabei wiederum die Mindestentnahmegrenze zu beachten, der StPfl muss mindestens EUR 3 000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Neuregelungen anlässlich des Eigenheimrentengesetzes

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Alte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In den letzten ca 25 Jahren ist die Tatsache, dass die StPfl aufgrund des demographischen Wandels mit einer Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus rechnen müssen, immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit, aber auch der politischen Entscheidungsträger gerückt. Um die StPfl über die im Rentenalter zu erwartenden Leistungen und damit auch üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Inhalt der Bescheinigung (§ 92 S 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Bescheinigung muss dem amtlich vorgeschriebenen Muster folgen. Hier hat der BMF von seiner Ermächtigung nach § 99 EStG Gebrauch gemacht und vorgegeben, wie die Bescheinigung zu gestalten ist. Die Norm macht nicht deutlich, ob beim Stand des Altersvorsorgevermögens auf den Tag der Erstellung der Bescheinigung oder auf das Ende des abgelaufe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 92b Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

Verwaltungsanweisungen: BMF v 12.08.2021, BStBl I 2021, 1050 (Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung); BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge). Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (EinfAVmG) vor Rn 1. I. Vorbemerkung Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 89 EStG und ist e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Definition der schädlichen Verwendung

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird über das geförderte Altersvorsorgevermögen in einer Weise verfügt, die nicht den Regelungen des AltZertG entspricht, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor. Rn. 31 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Folgende Sachverhalte werden als schädliche Verwendung qualifiziert: Eine Kapitalauszahlung oder eine Teilkapitalauszahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelung des § 93 EStG wurde durch das AVmG vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) neu in das EStG eingefügt. Sie ist Teil des XI. Abschnitts und damit Teil des Verfahrens zur Gewährung und Verwaltung der Altersvorsorgezulage. § 93 EStG ist wie auch die übrigen Vorschriften des XI. Abschn zum 01.01.2002 in Kraft getreten (Art. 35 Abs 1 AVmG)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt; in dieser Fassung war aber die Vorschrift gegenstandslos. Durch das G zur Änderung steuerlicher Vorschriften (SteueränderungsG 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fördertatbestände (§ 92a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 In § 92a Abs 1 S 1 EStG ist abschließend geregelt, für welche Zwecke der StPfl gefördertes Kapital (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag) aus seinem Altersvorsorgevertrag entnehmen darf. Da sich der Regelungsgehalt der Norm auf das geförderte Altersvorsorgevermögen bezieht, ist es für die Prüfung der Zulässigkeit der Entnahme entscheidend, ob für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Regelungen des § 92a EStG . Sie regelt das Verfahren, mit dem der StPfl angespartes und gefördertes Altersvorsorgekapital zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Finanzierung eines Genossenschaftsanteils einer Wohnungsbaugesellschaft entnehmen kann. Rn. 2 Stand: EL 179 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einstellen in das Wohnförderkonto (§ 92a Abs 2 S 1–3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Wohnförderkonto ist die Basis der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr 5 S 4–6 EStG . § 92a Abs 2 S 1–3 EStG regelt abschließend, welche Beträge in das Wohnförderkonto eingestellt werden müssen. Diese sind: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen iSv § 82 Abs 1 Nr 2 EStG, die auf Tilgungsleistungen gewährten Altersvorso...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmen von der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs 1 S 4 EStG

Rn. 65 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ausnahmenregelungen für die schädliche Verwendung sind für die folgenden Lebenssachverhalte normiert: Zahlung einer Hinterbliebenenrente Zusatzrisikoabsicherung Auszahlung des Altersvorsorgevermögens an den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages. A. Zahlung einer Hinterbliebenenrente (§ 93 Abs 1 S 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Ab dem VZ 2024 überprüft die ZfA den Zulageanspruch, bevor die Zulage ausgezahlt wird. Das ergibt sich aus der Formulierung des Abs 2 S 1, insbesondere aus dem Hinweis: Zitat "nach erfolgter Berechnung nach Absatz 1 und Überprüfung nach § 91". Diese Vorgehensweise ist eine Abkehr vom bisher etablierten Prüfsystem, nach dem die Zulagen zunächst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 6 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und trat zum 01.01.2002 in Kraft. MWv 21.09.2002 wurde das EStG neu gefasst (BGBl I 2002, 4210). In dieser Fassung blieb die Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Durch das AVmG v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) wurde die Vorschrift in das EStG eingeführt. In 2001 erfolgten noch zwei Änderungen der Vorschrift, so dass sie in der ursprünglichen Fassung nicht in Kraft getreten ist. Durch das StÄndG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) erfolgte mit Wirkung v 01.01.2002 eine Neufassung des Abs 2. Mit dem Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Änderungen

Rn. 15 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Darüber hinaus hat es vielfältige Rechtsänderungen geben, so zB auch die Anpassung der Zulage oder aufgrund des Brexit-Steuerbegleitgesetzes v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357), um Vertrauensschutzregelungen für Altfälle zu schaffen. Diese Änderungen haben aber nicht so massiv in die Strukturen der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines zur Basisrente

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 StPfl, die nicht die Fördervoraussetzungen des § 10a EStG erfüllen und somit nicht in den Genuss der Altersvorsorgezulage nach Abschn XI EStG kommen können, haben die Möglichkeit, zum Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge einen Basisrentenvertrag nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG abzuschließen. Die Basisrente bietet sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Anwendung für Lebenspartnerschaften

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das BVerfG hat am 07.05.2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist (BVerfG v 07.05.2013, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BFH/NV 2013, 1374). Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allg Gleichheitssatz, da es an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rückforderung der Zulage bei mangelhafter Deckung des Altersvorsorgevertrages (§ 90 Abs 3a EStG)

Rn. 30 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Ergänzung der Norm, die durch das BetriebsrentenstärkungsG v 17.08.2017 (BGBl I 2017, 3214) eingefügt wurde, schließt eine Regelungslücke. Der alte Rechtsstand hat nicht ausreichend berücksichtigt, dass mehrere Fallkonstellationen vorliegen können, in denen das in einem Altersvorsorgevertrag vorhandene Kapital nicht ausreicht, den Rückfo...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: … Ein Altersvorsorgeunterhaltsanspruch der Antragsgegnerin ist verwirkt, da Zahlungen hierauf nicht zweckentsprechend verwendet wurden. (1) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Vorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ein zweckgebundener, in der Entscheidung besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Berechtigte für eine entspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zusatzrisikoabsicherung (§ 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG)

Rn. 67 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wird neben dem Aufbau der Altersvorsorge die Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit oder eine zusätzliche Hinterbliebenenversorgung abgesichert, besteht nach § 93 Abs 1 S 4 Buchst b EStG keine Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Zulagen und Steuervorteile.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Beendigung der mittelbaren Zulageberechtigung

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die mittelbare Zulageberechtigung endet, wenn der mittelbar Zulageberechtigte unmittelbar zulageberechtigt wird oder der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört oder die Ehegatten dauernd getrennt leben oder mindestens ein Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Anm zu BFH v 21.07.2009, X R 33/07 (Erstes BFH-Urt zur Riester-Rente; Mittelbare Förderberechtigung nur mit zertifiziertem Altersvorsorgevertrag), DB 2009, 2185; Förster, Anm zu BFH v 21.07.2009 (Riester-Rente bei nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten), BFH/PR 11/2009, 421. Verwaltungsanweisungen: H 79 EStH 2023; BMF v 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 (Steuerliche F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ehegatten (§ 86 Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gehören beide Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten anhand seiner Einnahmen ein eigener Mindestbeitrag zu berechnen. § 86 Abs 2 S 1 EStG begründet einen Anspruch eines nicht pflichtversicherten Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 26 EStG auf eine ungekürzte Zulage, wenn der pflichtversiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Ermittlung des Restkapitals (§ 92a Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Nach § 92a Abs 1 S 1 EStG ist vorgesehen, dass bei einer nicht vollständigen Entnahme ein Restbetrag von EUR 3 000 im Altersvorsorgevertrag verbleiben muss. Damit wird den Interessen der Anbieter Rechnung getragen. Es ist nicht zumutbar, den Anbieter zur Fortführung von Altersvorsorgeverträgen mit Minimalvermögen bei unverändertem Verwaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerunschädliche Verfügungen über das Altersvorsorgekapital (Abgrenzung zu den steuerschädlichen Verfügungen)

Rn. 50 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Es gibt eine Vielzahl steuerunschädlich durchzuführender Verfügungen über das angesparte Altersvorsorgekapital (vgl BMF 25.10.2023, BStBl I 2023, 1726 Rz 197ff). Diese sind insbesondere: Rn. 51 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auszahlung des Altersvorsorgekapitals in Form einer gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente ist keine st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen aus § 79 S 2 Nr 1–5 EStG

Rn. 17 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Für eine mittelbare Zulageberechtigung nach § 79 S 2 EStG ist es erforderlich, dass beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. § 79 S2 Nr 1 EStG verweist auf die Regelung aus § 26 Abs 1 EStG (s § 26 Rn 38ff (Schneider)). Nach § 79 S 2 Nr 2 EStG müssen beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Die Grenze für eine wirksame Vereinbarungen über Kindesunterhalt, der unter dem eigentlich geschuldeten Betrag liegt, wird in der Regel bis zu einer Abweichung von bis zu 20 % als hinnehmbar akzeptiert.[20] Eine Unterschreitung um ein Drittel des Tabellenunterhalts wird im Regelfall als ein nach § 1614 Abs. 1 Satz 1 BGB unzulässiger Verzicht gewertet.[21] Diese Prozentsätze d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rückforderung der Zulage (§ 90 Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Regelungen in § 90 Abs 3 EStG haben bis einschließlich VZ 2023 die Verfahrenskonzeption als für den Zulageberechtigten unbürokratisches Verfahren insoweit aufgenommen, als dass die ZfA zunächst bei der Ermittlung und Auszahlung der Zulage auf die Angaben des Zulageberechtigten vertraute und dann nachträgliche Überprüfungen nach § 91 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellung des Antrags

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Da die Altersvorsorgezulage nur auf Antrag gewährt wird, kommt diesem konstitutive Wirkung zu. Aufgrund der Anpassungen aus dem Wachstumschancengesetz v 27.03.2024 (BGBl I 2024 Nr 108) steht es dem StPfl frei, den Antrag schriftlich oder auch elektronisch zu übermitteln. Der Weg der elektronischen Übermittlung ist dann eröffnet, wenn der Anb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Überblick über Altersvorsorgezulage (Abschn XI des EStG)

Rn. 28 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Wie umfangreich die Vorschriften zur Regelung der Bestimmungen zur Altersvorsorge neben § 10a EStG (s Erläut zu § 10a (Mühlenharz)) inzwischen sind (derzeit 24 Paragraphen), zeigt die folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Wohnförderkonto (§ 92b Abs 3 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das Wohnförderkonto dient der Sicherstellung der nachgelagerten Besteuerung der Leistungen aus einem nach § 10a EStG und Abschn XI EStG geförderten Altersvorsorgevertrag. Entnimmt der StPfl gefördertes Kapital aus seinem Altersvorsorgevertrag, steht dieses für die Rentenauszahlung und im Ergebnis für die nachgelagerte Besteuerung nicht mehr ...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Diese Vorschrift nimmt den zentralen Gedanken des Gesetzgebers auf, dass die volle Zulage nur dann gewährt wird, wenn sich der Zulageberechtigte mit einem eigenen Sparanteil an der Schließung seiner Versorgungslücke beteiligt. Dadurch soll herausgestellt werden, dass durch die Zulage die private Altersversorgung gefördert wird, und nicht eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Verfahrensrechtliche Bedeutung der Vorschrift

Rn. 26 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Beantragung und Auszahlung der Zulage als sog Anbieterverfahren ausgestaltet, dh, die Anbieter von privaten Altersvorsorgeverträgen sind in erheblichem Umfang in die Abwicklung des Zulageverfahrens mit einbezogen worden. Für Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersversorgung gilt Entsprechendes, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

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Makler: Bestellerprinzip / 10.3 Persönlicher Anwendungsbereich

Mit Ausnahme des § 656a BGB über das Erfordernis der Textform eines Maklervertrags über den Nachweis oder die Vermittlung eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung gilt der Halbteilungsgrundsatz nach § 656b BGB nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Nicht Voraussetzung ist, dass der Makler ein Unternehmer ist. Erfasst sind also auch die Gelegenheitsmakler, die keinen dau...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.2 Leibrenten, dauernde Lasten

Rz. 391 Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, dauernde Lasten, § 22 Nr. 1 EStG) unterlagen bis Vz 2004 nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur insoweit der beschr. Steuerpflicht, als ein Steuerabzug von der Quelle vorgesehen war. Da dies nicht der Fall war, unterlagen diese Einkünfte nicht der beschr. Steuerpflicht. Durch G. v. 5.7.2004[1] wurde die Regelung ab Vz 2005 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.7.6 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen

Rz. 422 § 49 Abs. 1 Nr. 10 EStG wurde durch G. v. 19.12.2008[1] mit Wirkung ab Vz 2009 eingefügt. Damit werden Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG in die beschr. Steuerpflicht einbezogen. Regelungsgrund ist, dass diese Einkünfte aus Beiträgen entstehen, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder an eine Direktv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.5 Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses und andere Abfindungen, Buchst. d)

Rz. 270 Durch G. v. 15.12.2003[1] wurde in Nr. 4 ein neuer Buchst. d) eingefügt und damit das deutsche Besteuerungsrecht bei Entschädigungen für die Auflösung des Dienstverhältnisses ab Vz 2004 geregelt. Vor diesem Zeitpunkt war das Besteuerungsrecht unklar. Es konnte auf den Zeitraum der Auflösung des Dienstverhältnisses abgestellt werden, auf das Verhältnis nach der Höhe d...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 6.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.1 Befristung auf die Regelaltersgrenze

Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet das Arbeitsverhältnis, soweit dies in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart ist. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten entsprechende Regelungen. Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Al...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.4 Sonderthema "Pensionsansprüche"

Ein Sonderthema bilden die Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft. Die Vorschrift des § 6a EStG ist nur für die Steuerbilanz von Bedeutung. Sie gewährt ein Passivierungswahlrecht ("darf"), das im Fall der Altzusage (Passivierungswahlrecht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), d. h. einer vor dem 1.1.1987 erteilten Pensionszusage, unab...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315g Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr