Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Umfang des Sonderausgabenabzugs bei Ehegatten/ Lebenspartnern

Rz. 99 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für Ehegatten/Lebenspartner, die beide unmittelbar begünstigt sind, ist die Begrenzung auf den Höchstbetrag nach § 10a Abs. 1 EStG jeweils gesondert vorzunehmen. Ein nicht ausgeschöpfter Höchstbetrag eines Ehegatten/Lebenspartners kann dabei nicht auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner übertragen werden. Rz. 100 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ist ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Rz. 2 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 In der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wer nach §§ 1 bis 4, 229, 229a und 230 SGB VI der Versicherungspflicht unterliegt. Hierzu gehört der in der Anlage 1 Abschnitt A aufgeführte Personenkreis. Allein die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung ohne Vorliegen einer Vers...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Anrechnung des Zulageanspruchs

Rz. 104 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Erfolgt aufgrund der Günstigerprüfung ein Sonderausgabenabzug, erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage (§ 10a Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 Abs. 6 Satz 2 EStG). Durch diese Hinzurechnung wird erreicht, dass dem Steuerpflichtigen bei der Einkommensteuerveranla...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen

Rz. 10 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 10a Abs. 1 Satz 3 EStG stehen den Pflichtversicherten der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Personen gleich, die eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und unmittelbar vor einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 6 SGB VI zum begünstigten Per...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (1) Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 19 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören nach § 10a Abs. 6 Satz 1 EStG auch Pflichtmitglieder in einem ausländischen gesetzlichen Alterssicherungssystem, wenn diese Pflichtmitgliedschaft mit einer Pflichtmitgliedschaft in einem inländischen Alterssicherungssystem nach § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG vergleichbar ist und vor dem 1. Januar 2010 beg...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / (3) Beschäftigte internationaler Institutionen

Rz. 22 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 10a Abs. 6 EStG sind die Alterssicherungssysteme der folgenden internationalen Organisationen als ein einem begünstigten inländischen Alterssicherungssystem vergleichbares Alterssicherungssystem anzusehen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Europäische Agentur für Flugsicherheit ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 7. Wohnförderkonto

Rz. 167 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert besteuert und zu diesem Zweck in einem vertragsbezogenen Wohnförderkonto erfasst (Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto). Das Wohnförderkonto wird unabhängig vom Zeitpunkt der Eröffnung durch die ZfA geführt. Im Wohnförderkont...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Neuregelung des Versorgungsausgleichs Rz. 308 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alter...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG

Rz. 319 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / III. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55b EStG Rz. 323 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 3 Nr. 55b Satz 1 EStG ist der aufgrund einer externen Teilung an den Träger der Zielversorgung geleistete Ausgleichswert grundsätzlich steuerfrei, soweit die späteren Leistungen aus den dort begründeten Anrechten zu steuerpflichtigen Einkünften bei der ausgleichsberechtigten Person führen würden....mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / Anlage 2

A. Begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStGmehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Nicht begünstigter Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Verfahren

Rz. 329 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person hat grundsätzlich den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person über die für die Besteuerung der Leistungen erforderlichen Grundlagen zu informieren. Andere Mitteilungs-, Informations- und Aufzeichnungspflichten bleiben hiervon unberührt.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)

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Anhang 2 – Private Altersvo... / B. Besonderheiten beim Versorgungsausgleich

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Neuregelung des Versorgungsausgleichs Rz. 308 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Mit der am 1. September 2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Seitdem gilt nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) für alle ausgleichsreifen Anrechte auf eine Versorgu...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / II. Interne Teilung (§ 10 VersAusglG)

1. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55a EStG Rz. 319 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 3 Nr. 55a EStG stellt klar, dass die aufgrund einer internen Teilung durchgeführte Übertragung von Anrechten steuerfrei ist; dies gilt sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person. 2. Besteuerung Rz. 320 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Leistungen aus den übertragenen A...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 7. Selbstnutzung (Nutzung zu eigenen Wohnzwecken)

Rz. 270 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Eine Wohnung wird nur zu Wohnzwecken genutzt, wenn sie tatsächlich bewohnt wird. Der Zulageberechtigte muss nicht Alleinnutzer der Wohnung sein. Ein Ehegatte/Lebenspartner nutzt eine ihm gehörende Wohnung, die er zusammen mit dem anderen Ehegatten/Lebenspartner bewohnt, auch dann zu eigenen Wohnzwecken, wenn der andere Ehegatte/Lebenspartner...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 8. Aufgabe der Selbstnutzung der eigenen Wohnung

Rz. 276 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrags erfolgt, wenn der Zulageberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Bei anteiliger Aufgabe des Eigentums erfolgt die Auflösung des Wohnförderkontos und die Besteuerung de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zu den für die Besteuerung zu erfassenden Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG gehören grundsätzlich auch Einkünfte aus einer ehemaligen Tätigkeit oder aus einem früheren Rechtsverhältnis, selbst wenn sie dem Stpfl als > Rechtsnachfolger zufließen (§ 24 Nr 2 EStG). Bei ArbN handelt es sich hierbei um eine > Nachträgliche Zahlung von Arbeitslohn. Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nicht begünstigte Versorgungsbezüge

Rz. 28 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst sind nicht mit den Freibeträgen für Versorgungsbezüge begünstigt: Bezüge der Beamten im Wartestand (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23); Übergangsgeld, das nach § 47iVm § 67 Abs 4 BeamtVG, aufgrund entsprechender Ländergesetze oder gemäß § 47a BeamtVG entlassenen Beamten gezahlt wird (> R 19.8 Abs 2 Nr 1 LStR); Übergangs...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Mittelbar zulageberechtigte Personen

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei Ehegatten oder Lebenspartnern einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (BGBl 2001 I S. 266)- LPartG- (nachfolgend: Lebenspartner), von denen nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar zulageberechtigt ist, ist auch der andere Ehegatte/-Lebenspartner (mittelbar) zulageberechtigt, wenn die Ehegatten/Lebenspartner nicht d...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Besteuerung beim überlebenden Ehegatten/ Lebenspartner

Rz. 153 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Besteuerung der Leistungen bei dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Altersvorsorgevermögen bei dem verstorbenen Zulageberechtigten geführt hätten, da mit der Übertragung des Altersvorsorgevermögens ein neues Anrecht begründet wird. Bei dem überlebenden Ehe...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / d) Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters

Rz. 302 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Hat der Anleger im abgelaufenen Beitragsjahr Altersvorsorgebeiträge auf den Vertrag eingezahlt oder wurde der Anbieter von der ZfA über die Ermittlungsergebnisse im abgelaufenen Beitragsjahr oder über den Stand des Wohnförderkontos informiert oder hat sich im abgelaufenen Beitragsjahr der Stand des Altersvorsorgevermögens oder der Stand des ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / aa) Allgemeines

Rz. 63 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Altersvorsorgezulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge (vgl. Rz. 30). Rz. 64 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG

Rz. 225 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG regelt die Besteuerung in den Fällen, in denen das ausgezahlte geförderte Altersvorsorgevermögen steuerschädlich verwendet wird (§ 93 EStG). Der Umfang der steuerlichen Erfassung richtet sich insoweit nach der Art der ausgezahlten Leistung (§ 22 Nr. 5 Satz 2 EStG). Hierbei sind Rzn. 143 bis 166 zu beachten. Als ausgeza...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / cc) Besonderheiten bei Ehegatten/Lebenspartnern

Rz. 85 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Gehören beide Ehegatten/Lebenspartner zum unmittelbar begünstigten Personenkreis, ist für jeden Ehegatten/Lebenspartner anhand seiner jeweiligen maßgebenden Einnahmen (Rzn. 70 bis 84) ein eigener Mindesteigenbeitrag nach Maßgabe der Rzn. 64 und 66 zu berechnen. Rz. 86 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Grundsätze zur Zuordnung der Kinderzulage (Rzn...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Günstigerprüfung

Rz. 101 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ein Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG wird nur gewährt, wenn er für den Steuerpflichtigen einkommensteuerlich günstiger ist als der Anspruch auf Zulage nach Abschnitt XI EStG (§ 10a Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG). Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird diese Prüfung von Amts wegen vorgenommen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Empfänger von inländischer Besoldung und diesen gleichgestellte Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG gehören: Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz – BBesG – oder einem entsprechenden Landesbesoldungsgesetz (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 1 EStG), Empfänger von Amtsbezügen aus einem inländischen Amtsverhältnis, deren Versorgungsrecht die e...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 105 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 106 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ist nur ein Ehegatten/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/-Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 § 22 Nr. 5 EStG ist anzuwenden auf Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen im Sinne des § 82 Abs. 1 EStG sowie auf Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen. Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistun...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / b) Sonderausgabenabzug

Rz. 124 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG ist keine Begrenzung der Anzahl der zu berücksichtigenden Verträge vorgesehen. Der Steuerpflichtige kann im Rahmen des Höchstbetrags nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG auch Altersvorsorgebeiträge für Verträge geltend machen, für die keine Zulage beantragt wurde oder aufgrund des § 87 Abs. 1 EStG ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Besteuerung im Auszahlungszeitpunkt

Rz. 157 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die auf den nach § 3 Nr. 55c EStG steuerfrei gestellten Beträgen (einschließlich ihrer Erträge und Wertsteigerungen) beruhenden Leistungen werden bei der Auszahlung an den Zulageberechtigten nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG besteuert. Sie sind vom aufnehmenden Anbieter entsprechend in die Mitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG aufzunehmen und mit...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Zulageantrag

Rz. 285 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt. Ein rechtswirksamer Antrag setzt nach § 89 Abs. 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige die Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt. Der Vordruck muss innerhalb der Antragsfrist des § 89 Abs. 1 Satz 1 EStG beim Anbieter eingehen und bis dahin vom Antragsteller eigenhändig...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Festsetzungsfrist

Rz. 295 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die reguläre Frist für die Berechnung bzw. Festsetzung der Altersvorsorgezulage beträgt vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO) und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden ist, d. h. mit Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG i. V. m. § 170 Abs. 1 AO). Rz. 296 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Festsetzungsfrist für die Rückforderung ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Übertragung begünstigten Altersvorsorgevermögens auf den überlebenden Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 230 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Haben die Ehegatten/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes des Zulageberechtigten nicht dauernd getrennt gelebt (§ 26 Abs. 1 EStG) und hatten sie im Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, treten die Folgen der schädlichen Verwendung nicht ein, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen des verst...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderfälle der Rückzahlung

Rz. 236 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Endet die Zulageberechtigung oder hat die Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags begonnen, treten grundsätzlich die Folgen der schädlichen Verwendung ein, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten außerhalb der EU-/EWR-Staaten befindet oder wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zwar in einem EU...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Leistungen, die zum Teil auf geförderten, zum Teil auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 und 2 EStG)

Rz. 139 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Hat der Steuerpflichtige in der Ansparphase sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags geleistet, sind die Leistungen in der Auszahlungsphase aufzuteilen. Rz. 140 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Soweit Beiträge in der Ansparphase gefördert oder steuerfrei gestellt (z. B. Rzn. 150ff.) worden sind, sind die Leistungen...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung

Rz. 112 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Eine gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung nach § 10a Abs. 4 Satz 1 EStG ist nur durchzuführen, wenn der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG günstiger ist als der Zulageanspruch nach Abschnitt XI EStG. Das Wohnsitzfinanzamt stellt in diesen Fällen die über den Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung fest und ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / ee) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Satz 4 EStG gehören Personen, die nicht nach § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG begünstigt sind und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aus einem der in § 10a Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG genannten inländischen Alterssicherungs...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Altersvorsorgezulage

Rz. 119 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Altersvorsorgezulage wird bei einem unmittelbar Zulageberechtigten höchstens für zwei Verträge gewährt (§ 87 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der Zulageberechtigte kann im Zulageantrag jährlich neu bestimmen, für welche Verträge die Zulage gewährt werden soll (§ 89 Abs. 1 Satz 2 EStG). Wurde nicht der gesamte nach § 86 EStG erforderliche Mindesteige...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerungszeitpunkte

Rz. 316 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei der steuerlichen Beurteilung des Versorgungsausgleichs ist zwischen dem Zeitpunkt der Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich durch gerichtliche Entscheidung und dem späteren Zufluss der Leistungen aus den unterschiedlichen Versorgungssystemen zu unterscheiden. Rz. 317 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei der internen Teilung wird die Übe...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / 2. Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person

Rz. 325 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Besteuerung bei der ausgleichsberechtigten Person ist unerheblich, zu welchen Einkünften die Leistungen aus dem übertragenen Anrecht bei der ausgleichspflichtigen Person geführt hätten, da mit der externen Teilung ein neues Anrecht begründet wird. Bei der ausgleichsberechtigten Person unterliegen Leistungen aus Altersvorsorgeverträge...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / V. Leistungen an die ausgleichsberechtigte Person als Arbeitslohn

Rz. 344 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind Leistungen, die die ausgleichsberechtigte Person aufgrund der internen oder externen Teilung später aus einer Direktzusage oder von einer Unterstützungskasse erhält, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Rz. 147 des BMF-Schreibens vom 6. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 147) gilt entsprechend. Sie unt...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Anwendungsregelung

Rz. 347 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Dieses Schreiben ist mit Wirkung ab 1. Januar 2018 anzuwenden. Rz. 348 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Teile A, C und D[1] des BMF-Schreibens vom 24. Juli 2013- IV C 3S 2015/11/10002/IV C 5 – S 2333/09/10005- (BStBl I S. 1022) und das BMF-Schreiben vom 13. Januar 2014 – IV C 3 – S 2015/11/10002 :018 – (BStBl I S. 97) werden zum 31. Dezember 201...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält ein chronologisch geordnetes und laufend aktualisiertes Verzeichnis der Fundstellen von Erlassen, die (derzeit noch) aktuelle Bedeutung haben. Darüber hinaus finden sich hier – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungsgrundsätze

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Nach Abschluss der Erwerbsphase leben vor allem ArbN entweder von der "Rente" oder von der "Pension". Der Begriff "Rente" steht idR für die Leistungen eines Trägers der GRV oder von einer vergleichbaren Basisversorgung, für die zuvor Beiträge geleistet worden sind. Renten der Basisversorgung werden in einem Übergangszeitraum (> Rz 3) bis zum ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszusage

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Betriebliche Altersversorgung Rz 10 ff, > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 43 ff, > Gesellschafter von Personengesellschaften, > Sonderausgaben Rz 64, > Vorsorgepauschale Rz 28f und > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Zuwendungen der ArbG an die Unterstützungskasse VBLU führen nicht zu > Arbeitslohn (BFH/NV 1999, 457). Die späteren Versorgungsleistungen der U-Kasse unterliegen dem LSt-Abzug (vgl OFD Hannover vom 03.03.2000, DB 2000, 648). Zu weiteren Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff, 102.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungskassen

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Versorgungskassen sind idR Kassen, bei denen ArbN einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgung haben (> Pensionskassen). Wegen der steuerlichen Behandlung der ArbG-Leistungen und der Zahlungen aus Pensions- und Unterstützungskassen > Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff, 100f, > Renteneinkünfte, > Sanierungsgelder, > Versorgungsbezüge, > Waisengel...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr