Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Besonders beliebte Inhalte

Unternehmenskalender 2026 Lohn- und Gehaltsrechner AfA-Rechner zu sämtlichen AfA-Tabellen Buchungssatz: Geschenke an Arbeitnehmer Fragen rund um das Thema Geschäftswagen Kassenführung: So machen Sie es richtigmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Mietwohngebäude

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Verordnung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wachstumsinitiative 2025

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.6 Degressive Abschreibung für reine Elektrofahrzeuge ab 2025

Im Rahmen des "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland"[1] ist in § 7 Abs. 2a EStG eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb eingeführt worden. Umfasst sind hierbei alle Fahrzeuge nach § 9 Abs. 2 KraftStG. Sie gilt neben rein elektrisch betriebenen PKW ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.3 Gesamtkosten des Fahrzeugs

Zu den Gesamtaufwendungen für das Fahrzeug gehören alle Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs dienen und zwangsläufig anfallen. Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.3 Notwendiges Privatvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs unter 10 % liegt notwendiges Privatvermögen vor, [1] eine Aktivierung im Betriebsvermögen ist nicht möglich. Alle Aufwendungen, die mit dem Fahrzeug im Zusammenhang stehen, gelten als privat veranlasst und unterliegen einem Abzugsverbot. Möglich ist jedoch die Erfassung der betrieblich veranlassten Aufwendungen als Betriebsaus...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei einer betrieblichen Nutzung des Kraftfahrzeugs von 10 % bis einschließlich 50 % ist das Kraftfahrzeug Teil des gewillkürten Betriebsvermögens. [1] Es kann dann wahlweise im Ganzen als Betriebsvermögen aktiviert oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Bei Aktivierung im Betriebsvermögen sind – wie bei der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen – alle mit dem Fahrzeug...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.1.1 Fahrtenbuchmethode

Bei Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind die tatsächlichen Aufwendungen, die auf die private Nutzung des Elektrofahrzeugs entfallen, als Entnahme anzusetzen, entsprechend den allgemeinen Regelungen. Zunächst ändert sich also bei der Ermittlung der Gesamtkosten des Fahrzeugs nichts. Die Besonderheit ist dann, dass die Bemessungsgrundlage für die Absetzung und Abnutzung (AfA) ...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.2 Regelung ab dem 1.1.2019

Mit dem JStG 2018[1] erfolgte eine Halbierung des Ansatzes der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen für Anschaffungen von Elektro- und Hybridfahrzeugen in dem Zeitraum vom 1.1.2019 bis zum 31.12.2021. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Hybridfahrzeuge, die n...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Wird ein Kraftfahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt, handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen.[1] Das Fahrzeug ist zwingend dem betrieblichen Vermögen zuzuordnen. Bei einer Zuordnung zum Betriebsvermögen wird das Kraftzeug im Anlagevermögen aktiviert. Sämtliche Kfz-Aufwendungen (z. B. Abschreibung, Reparaturen, Inspektionen, Benzin, KFZ-Versicherung, KFZ-Steue...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.4 Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten

Sofern das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte bzw. für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt wird, ist zu beachten, dass der Wert, der die Entfernungspauschale übersteigt, das steuerpflichtige Einkommen erhöht (nichtabzugsfähige Betriebsausgaben).[1] Praxis-Beispiel Ermittlung der Nutzungsentnah...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.4 Umsatzsteuer bei der Privatnutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen

In der Umsatzsteuer gelten im Unterschied zur Ertragsteuer keinerlei Sonderregelungen für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge. Es erfolgt also weder eine Kürzung des inländischen Listenpreises im Rahmen der 1 %-Regelung noch eine Kürzung der Abschreibung bzw. Leasingaufwendungen im Rahmen der Fahrtenbuchmethode.[1]mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 6.4 Pkw im Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft

Für die Zuordnung des Pkw eines Gesellschafters einer Personengesellschaft zum Sonderbetriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Zuordnung zum gewillkürten bzw. notwendigen Betriebsvermögen entsprechend. Es erfolgt eine Zuordnung des Pkw zum gewillkürten oder notwendigen Sonderbetriebsvermögen I, da es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, welches zwar d...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.2.1 Allgemeines

Der Privatanteil wird bei der Fahrtenbuchmethode genau berechnet. Durch Belege der entsprechenden Aufwendung für das Fahrzeug (z. B. Tankquittungen und Werkstattrechnungen) und die planmäßigen Abschreibungen werden die Gesamtaufwendungen ermittel. Die Gesamtaufwendungen werden dann der privaten Nutzung im Verhältnis zugeordnet. Das Fahrtenbuch dient dazu, das Verhältnis zwis...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / Zusammenfassung

Überblick Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer für private Zwecke bedeutet für diesen steuerlich einen Vorteil in seiner privaten Sphäre. Schließlich erspart er sich hierdurch ggf. den Aufwand für private Zwecke oder auch sonstige nichtunternehmerische Zwecke (z. B. Fahrten im Rahmen einer Immobilienverwaltung) ein eigenes Fahrzeug anzuschaffen. St...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 5.1 Umsatzsteuerliche Behandlung der Fahrtenbuchmethode

Eine private Nutzung von betrieblichen Gegenständen ist gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG steuerbar, wenn die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, hier: durch einen Unternehmer, im Inland für Zwecke außerhalb des Unternehmens erfolgt. Auch für Zwecke der Umsatzsteuer gelten Gegenstände als nicht dem U...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 12 Bilanzberichtigung und Übergangsregelung für in der Vergangenheit in Anspruch genommene Gewinnermittlungssonderregelungen

Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung sind nach der neueren Rechtsprechung des BFH[1] Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vorbehaltene Gewinnermittlungssonderregelungen (z. B. § 6b EStG, 3 %ige AfA für Gebäude im Betriebsvermögen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG) auf den Aufwandsverteilungsposten nicht anwendbar. Soweit der Steuerpflichtige derartige betrieblich...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 6 Unternehmer-Ehegatte beteiligt sich an Baukosten des im Eigentum des anderen Ehegatten stehenden Gebäudes

Trägt der Unternehmer-Ehegatte zum Teil, z. B. zur Hälfte (Fall 4), die Baukosten des von ihm zu 100 % betrieblich genutzten Gebäudes, das zivilrechtlich im Eigentum seiner Ehefrau steht, und ist keine besondere Vereinbarung feststellbar, wonach der Unternehmer-Ehegatte wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, kommt es nicht zu einem Auseinanderfallen von zivilrechtlich...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 10 Ehegatten erstellen auf einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von beiden betrieblich genutzt wird

Erstellen Ehegatten mit gemeinsamen Mitteln auf einem ihnen je zur Hälfte gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von beiden je zur Hälfte für eigenbetriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 8), ist die Frage der Bilanzierung und AfA-Befugnis besonders problematisch. Praxis-Beispiel Jeder Ehegatte ist Inhaber eines Gewerbebetriebs Der Ehemann A betreibt eine Versicherungsagentur, d...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.2 Aktivierung der Herstellungskosten in der Steuerbilanz als sog. Aufwandsverteilungsposten

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte – wie im Fall 5 – auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück das Gebäude mit eigenen Mitteln, ist prinzipiell das gesamte Gebäude als sein Betriebsvermögen zu behandeln. In diesem Fall handelt es sich bei dem vom Unternehmer-Ehegatten getätigten Aufwand um sog. Eigenaufwand.[1] Der Unternehmer-Ehegatte hat seine Herstellungskosten bilanzt...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 4 Unternehmer-Ehegatte errichtet mit ganz oder teilweise geschenkten Mitteln auf eigenem Grundstück ein Gebäude

Die Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungs- oder Herstellungskosten setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat.[1] Errichtet der Unternehmer-Ehegatte mit (ganz oder zum Teil) von seiner Ehefrau geschenkten Mitteln auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude, das von ihm eigenbetrieblich ...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 5 Unternehmer-Ehegatte nutzt ein von seiner Ehefrau auf deren Grundstück errichtetes Gebäude für betriebliche Zwecke

Errichtet die Ehefrau auf einem eigenen zum Privatvermögen gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln allein ein Gebäude, das von ihrem Ehemann für betriebliche Zwecke – entgeltlich oder unentgeltlich – genutzt wird (Fall 3), gehört auch das Gebäude zum Privatvermögen der Ehefrau. In diesem Fall kann der Unternehmer-Ehegatte keine AfA geltend machen, da der Große Senat des BF...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.5 Unentgeltlicher Übergang des Grundstücks

Hat der Unternehmer-Ehegatte auf dem Grundstück seiner Ehefrau ein Gebäude errichtet und die Herstellungskosten als Aufwandsverteilungsposten aktiviert, stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen sich ergeben, wenn der Nichtunternehmer-Ehegatte das ihm gehörende Grundstück mit dem Gebäude auf den Unternehmer-Ehegatten überträgt. Geht zu einem späteren Zeitpunkt das wir...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 7.1 Neuere Rechtsprechung

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte auf dem seiner Ehefrau gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln ein Gebäude, das er in seinem Betrieb nutzt (Fall 5), wird der andere Ehegatte zivilrechtlich Eigentümer des Gebäudes.[1] Gebäude sind wesentliche Bestandteile eines Grundstücks.[2] In mehreren Entscheidungen hat der BFH zu dieser Fallvariante Stellung genommen und seine frühe...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 8 Unternehmer-Ehegatte errichtet auf einem im Miteigentum stehenden Grundstück ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude

Errichtet der Unternehmer-Ehegatte nachweislich mit eigenen Mitteln ein von ihm betrieblich genutztes Gebäude auf einem Grundstück, das grundbuchrechtlich den Ehegatten je zur Hälfte gehört (Fall 6), muss er die Herstellungskosten, soweit sie auf seinen Miteigentumsanteil entfallen (50 %), auf dem Konto "Gebäude" aktivieren. Soweit das Gebäude auf den Miteigentumsanteil des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.4 Spezialregelung für eigenbetrieblich genutzte Gebäudeteile von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug (§ 8 EStDV a. F.). Waren die genannten Voraussetzungen erfül...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einlagen / 3.2.3 Spezielle Regelung für eigenbetrieblich genutzte Grundstücke von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, also prinzipiell Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens, brauchten nach bisheriger Rechtslage[1] nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR betrug Waren die genannten Voraussetzungen erfüllt, stand die Bi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.1 Betriebliche Nutzung 100 %: Gebäude ist ein Wirtschaftsgut

Der Fall, dass der Unternehmer-Ehegatte auf einem ihm allein gehörenden Grundstück ein Gebäude errichtet, das von ihm zu 100 % eigenbetrieblich genutzt wird (Fall 1), ist einkommensteuerlich unproblematisch. Das Gebäude gehört zum notwendigen Betriebsvermögen und ist deshalb in Handels- und Steuerbilanz als Anlagevermögen mit seinen gesamten Herstellungskosten auszuweisen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einlagen / 3 Gegenstand der Einlage

Einlagefähig sind bilanzierbare Wirtschaftsgüter aller Art. Das Gesetz bezeichnet als Einlagen "alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahrs zugeführt hat".[1] Die Einlage setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut nicht bereits zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen des betref...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 9 Ehegatten errichten auf einem gemeinsamen Grundstück ein vom Ehemann betrieblich genutztes Gebäude

Errichten Eheleute auf einem Grundstück, das ihnen je zur Hälfte gehört, ohne weitere Absprachen mit gemeinsamen Finanzierungsmitteln (je 50 %) ein Gebäude, das vom Ehemann zu 100 % für betriebliche Zwecke genutzt wird (Fall 7), wendet jeder der beiden Ehegatten die Hälfte der Herstellungskosten auf. In diesem Fall steht das Gebäude sowohl im zivilrechtlichen als auch wirtsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einlagen / 7 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Auch bei der Einnahmenüberschussrechnung dürfen sich außerbetrieblich veranlasste Wertzugänge nicht auf den Gewinn auswirken. Dies ergibt sich zum einen aus dem allgemeinen Grundsatz, dass außerbetriebliche Vorgänge den Gewinn nicht beeinflussen dürfen, zum anderen aus dem Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, wonach im Ganzen und auf Dauer gesehen die Einnahmenüberschussrec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / Zusammenfassung

Überblick Oft steht ein Grundstück im Alleineigentum eines Ehegatten oder im meist hälftigen Miteigentum beider Ehegatten. Errichtet nun ein Ehegatte oder errichten beide Ehegatten auf einem solchen Grundstück ein Gebäude, das ganz oder teilweise betrieblichen Zwecken eines oder beider Ehegatten dient, stellt sich bei der betrieblichen Gewinnermittlung die Frage der Bilanzie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 11 Steuerneutrale Ausbuchung des Aufwandsverteilungspostens bei Ende der Nutzung

In der Praxis ist der Fall anzutreffen, dass der Unternehmer-Ehegatte den Betrieb aufgibt, veräußert oder verlegt, bevor die Herstellungskosten, die auf den Eigentums- bzw. Miteigentumsanteil des Nichtunternehmer-Ehegatten – also den wie ein materielles Wirtschaftsgut aktivierten Aufwandsverteilungsposten – entfallen, vollständig abgeschrieben worden sind. Außerdem ist der F...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2020 Degressive Abschreibung/§ 7 Abs. 2 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die degressive AfA in § 7 Abs. 2 EStG wiedereingeführt. Sie ist zeitlich begrenzt auf Neuanschaffungen in den Kalenderjahren 2020 und 2021. Der sachliche Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 EStG hat sich gegenüber § 7 Abs. 2 EStG a.F. nicht verändert. Gewählt werden kann die degressive AfA ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 3.3 Degressive Abschreibung im Investitionssofortprogramm

Rz. 42a 2025 wurde das "Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzes sind neben anderen Maßnahmen (z. B. Steuersenkungen) 3 Regelungen, die unmittelbar das Rechnungswesen und den Jahresabschluss betreffen: Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 3.2 Abschreibungen

Rz. 40 Die Gegenstände des Bilanzpostens "Technische Anlagen und Maschinen" sind gem. § 253 Abs. 3 HGB planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.[1] Als Abschreibungsmethode kommt handelsrechtlich neben der linearen und der (geometrisch-) degressiven Abschreibung insbesondere auch die betriebswirtschaftlich besonders interessante Leistungsabschreibung i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 4.2.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 49 Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen, seien hier nur die wichtigsten bilanzpolitischen Fragen genannt, welche im Rahmen der Ermittlung planmäßiger Abschreibung zu stellen sind: Wie soll die Nutzungsdauer bemessen werden? Die Nutzungsdauer ist nach der voraussichtlich tatsächlichen Nutzung zu bemessen. Die in den AfA-Tabellen genannten Nutzungsdauern sind re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 6 Spalte 6 bis 10: Kumulierte Abschreibungen

Kumulierte Abschreibungen sind die aus vergangenen Jahren aufgelaufenen Abschreibungen (z. B. nach § 253 HGB) sämtlicher vorhandenen Anlagegüter. Wie bei den historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sind ausgeschiedene Anlagegüter herauszurechnen. Die kumulierten Abschreibungen lassen sich für jede einzelne Position des AV wie folgt berechnen:[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 4.2.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

Rz. 50 Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Gegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Der außerplanmäßigen Abschreibung im Handelsrecht entsprechen die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 4.2 Ermittlung der Abschreibungen

4.2.1 Planmäßige Abschreibungen Rz. 49 Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen, seien hier nur die wichtigsten bilanzpolitischen Fragen genannt, welche im Rahmen der Ermittlung planmäßiger Abschreibung zu stellen sind: Wie soll die Nutzungsdauer bemessen werden? Die Nutzungsdauer ist nach der voraussichtlich tatsächlichen Nutzung zu bemessen. Die in den AfA-Tabellen g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.15 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)

• 2020 Begriff der neuen Wohnung/Zweifelsfragen/§ 7b EStG Fraglich ist, wie der Begriff der neuen Wohnung i.S.v. § 7b EStG zu verstehen ist. Gefördert wird die Schaffung neuer Wohnungen sowohl im Rahmen einer Neubaumaßnahme als auch im Rahmen von bestehenden Gebäuden. Die neue Wohnung muss zusätzlich und erstmals geschaffen werden. Die Verlegung oder Erweiterung von Wohnraum ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagespiegel: Praxisfall / 4 Spalte 4: Umbuchungen

Umbuchungen erfolgen nicht aufgrund von Mengen- oder Wertänderungen des Anlagevermögens, sondern beinhalten lediglich die Umgliederung bereits vorhandener Anlagewerte auf andere Positionen des Anlagespiegels i. S. einer Ausweisänderung. So müssen z. B. im Bau befindliche Anlagen bei Fertigstellung/Inbetriebnahme von der Bilanzposition "Anlagen im Bau" auf die endgültige Bilan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Technische Anlagen und Masc... / 3.4 Staffelsatzabschreibung für E-Fahrzeuge

Rz. 42d Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen, wozu eine besondere, zeitlich befristete Abschreibung eingeführt wurde. Mit der Regelung ist für neu angeschaffte (aber nicht notwendigerweise fabrikneue), rein elektrisch betriebene Fahrzeuge die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung [1] mit fa...mehr