Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.2 Sachverhalt

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Steuerpflichtige ist eine in Österreich ansässige Gesellschaft. Sie stellte in den Jahren 2009 bis 2012 beim BZSt in Bonn verschiedene Anträge auf Freistellung und Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Anträge wurden zunächst unter Hinweis auf die Vorschrift des § 50d Abs. 3 des Einkommensteuergeset...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Gesetzliche Umsetzung, (Methode, Unterschiede zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Fortführung der unternehmerischen Aktivität)

Tz. 7 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stliche Systematik der Einbringung von BV in eine Pers-Ges und damit auch der Ges-Aufbau des § 24 UmwStG ist dem des § 20 UmwStG angenähert. Dies folgt daraus, dass sowohl die Sacheinlagetatbestände bei Einbringungen in eine Kap-Ges (s § 20 UmwStG) und in eine Pers-Ges (s § 24 UmwStG) als auch die Rechtsfolgen weitgehend kongruent geregel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 162 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Grundlage für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist eine > Steuererklärung . Wird diese nicht selbständig vom ArbN abgegeben, muss das FA diese anfordern. Es kann nicht erwartet werden, dass ein steuerlicher Laie seine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung kennt, ohne darauf hingewiesen worden zu sein. Der steuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Seer, Die persönliche Zurechnung von Einkünften bei Treuhandverhältnissen, FR 1992, 637; Grandpierre, Die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen bei einer Mehrheit von Treugebern, DStR 1999, 1970. Verwaltungsanweisungen: OFD Hessen EStK § 20 3.6 (Zurechnung von KapErtr aus Anderkonten). Rn. 76 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erzielt der neue Inhaber von Wertpapieren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Entwicklung der Rechtsnorm

Rn. 1450 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Mit dem durch das JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794 eingeführten § 20 Abs 4a EStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die AbgSt für StPfl und für Quellensteuerabzugsverpflichtete, insbesondere für Kreditinstitute praktikabel auszugestalten. Insbesondere bei Kapitalmaßnahmen, bei denen die Erträge nicht als Geldzahlung, sondern insbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick und Rechtsentwicklung

Rn. 210 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Im internationalen Bereich kommt es aufgrund der unterschiedlichen Steuerrechtsordnungen häufig zu Situationen, in denen die Steuerrechtssubjektivität eines Rechtsträgers im Sitzstaat anders beurteilt wird als im jeweiligen Ausland. Bei der Anwendung eines DBA kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass Deutschland und der andere Vertragsst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Vereinbarkeit mit Unionsrecht

Rn. 57 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Bei der Reform des § 50d Abs 3 EStG idF AbzEntModG sieht sich der Gesetzgeber mit der Anlehnung an die EuGH-Rspr (sog Danish Cases EuGH v 26.02.2019, C-116/16 und C-117/16, Rs T Danmark ua, IStR 2019, 266) und der Einführung einer Gegenbeweismöglichkeit in Einklang mit den EU-rechtlichen Grundfreiheiten als auch den Richtlinienvorgaben. Auch...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kasachstan (Hauptstadt: Astana; Amtssprachen: Kasachisch, Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen mit Landgrenzen zu > Russland im Nordwesten und Norden, > China im Südosten sowie > Kirgisistan, > Usbekistan und > Turkmenistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gegenbeweis (§ 50d Abs 3 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der Missbrauchsvermutung des § 50d Abs 3 S 1 EStG erfüllt, kann diese widerlegt durch den Nachweis, dass keiner der Hauptzwecke für die Einschaltung der Körperschaft die Erlangung eines steuerlichen Vorteils ist. Die Rechtsfolgen des § 50d Abs 3 S 1 EStG kommen dann nicht zur Anwendung, sodass die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung der ausländischen Steuer (§ 50d Abs 10 S 5, 6 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 5 EStG sieht als Neuerung gegenüber der bisherigen Fassung für im Ausland ansässige Gesellschafter die Möglichkeit der Anrechnung der ausländischen Steuern auf die nach § 50d Abs 10 EStG im Inland stpfl Einkünfte vor. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Inbound-Fall internationale Doppelbesteuerungen auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.3 Weitere Einzelfragen

Tz. 643 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei ausl AE, deren Kap-Erträge im Inl nicht zu besteuern sind oder bei denen der inl Besteuerungsanspruch durch den St-Abzug abgegolten ist (s § 50 Abs 2 EStG, § 32 Abs 1 Nr 2 KStG), muss die KapSt grds zwingend nacherhoben werden. Dies gilt unabhängig von der Einführung der AbgeltungSt ab 2009 (also auch in den Jahren bis 2008). Ist der AE ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinigte Staaten von Amerika

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Vereinigten Staaten von Amerika (engl United States of America, kurz USA; Hauptstadt: Washington, D.C.; de facto Amtssprache: Englisch) sind ein Staat in Nordamerika zwischen dem Pazifik im Westen und dem Atlantik im Osten mit Landgrenzen zu > Kanada im Norden und > Mexiko im Süden. Als flächenmäßig drittgrößter Staat der Erde und eine de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Jahressteuergesetz 2026 / 1.11 Freistellungsbescheinigung für Großaktionäre (§ 50c Abs. 2 Satz 6 EStG - Neu)

Das Freistellungsverfahren für sammel- oder sonderverwahrt gehaltene Aktien (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) wird künftig ausgeschlossen. Bisher konnten beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen ab 10 Prozent über eine Freistellungsbescheinigung nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG Dividenden ohne oder mit reduziertem Kapitalertragsteuerabzug beziehen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen: Wann dürfen Sie Gewinne ausschütten?

Erwirtschaftet eine GmbH in einem Wirtschaftsjahr einen Gewinn, muss sie zunächst Verluste der Vorjahre ausgleichen. Die Verwendung des darüber hinausgehenden Gewinns liegt grundsätzlich in der Hand der Gesellschaft. Sie hat, wenn nicht etwas anderes im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesetz vorgeschrieben ist, folgende Möglichkeiten: Der Gewinn wird an die Gesellschafter aus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Gewinnausschüttung - ... / 5 Vorabausschüttungen: Vorschuss auf den erwarteten Gewinn

Bei einer Vorabausschüttung handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die beschlossen wird, bevor der Jahresabschluss bzw. das Jahresergebnis festgestellt wird. Sie kann im laufenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr oder nach Ablauf des Wirtschafts- bzw. Kalenderjahres, aber vor Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Auch wenn das GmbHG Vorabausschüttungen nicht ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 5.3 Unangemessene Vergütung

Erhält der Gesellschafter-Geschäftsführer eine unangemessene Vergütung, z. B. nicht fremdüblicher Arbeitslohn, überhöhte Zinsen für ein Darlehen etc., liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die bei ihm zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG führt. Praxis-Tipp Vorteil bei der Einkommensteuer Der Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung führt bei der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Gehal... / 2 Steuerliche Anerkennung der Gehaltserhöhung

Bei einem Fremdgeschäftsführer, der also nicht zugleich, auch nicht mittelbar an der GmbH beteiligt ist, wird das Gehalt zu Marktbedingungen ausgehandelt. Gehört dem Geschäftsführer die GmbH ganz oder teilweise, ist er also an ihr beteiligt, besteht der Interessengegensatz nicht mehr. Hier besteht die Gefahr, dass der Geschäftsführer für sich selbst ein überhöhtes Gehalt bzw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 2.2 Entnahmen und Vorabausschüttungen

Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist es bei der GmbH durchaus möglich, im Voraus Abschlagszahlungen auf den Gewinn zu erhalten. Diese Gewinnvorschüsse setzen aber voraus, dass im Augenblick der Ausschüttung auch damit gerechnet werden kann, dass die Gesellschaft bis zum Ende des Geschäftsjahres einen entsprechenden Gewinn erwirtschaftet. In jedem Fall ist zusätzlich das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerpflichten des GmbH-Ge... / 2 Pflicht zur Steueranmeldung und Voranmeldung

Neben den Steuererklärungen muss der Geschäftsführer regelmäßig Steueranmeldungen abgeben. Das sind: die Umsatzsteuervoranmeldung, die Lohnsteueranmeldung und die Kapitalertragsteueranmeldung. Der Geschäftsführer muss dafür sorgen, dass die Steueranmeldungen spätestens 10 Tage (nicht Werktage, sondern: Tage, also z. B. am 10. des Folgemonats) nach Ablauf des Anmeldezeitraums dem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Grundsatzentscheid... / 1. Mögliches Steuersatzgefälle

Mitarbeiterbeteiligungen werfen regelmäßig die Frage auf, ob die daraus resultierenden Erträge Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) oder Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG) sind. Die steuerliche Belastung ist erheblich: Arbeitslohn unterliegt dem persönlichen Steuersatz, der zzgl. SolZ beim Spitzensteuersatz 44,31 % erreicht (42 % gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 4 EStG × 1,055) und be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 32): Die Im... / 2. GmbH

In der GmbH beträgt die Belastung auf Gesellschaftsebene 2026 und 2027 15 % KSt zzgl. 5,5 % SolZ, also 15,825 % und wird ab dem Jahr 2028 sukzessive um 1 % pro Jahr bis auf einen Basissteuersatz von 10 % absinken. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH auf die Vermietung von Immobilien, kann der Steuerbefreiungstatbestand der erweiterten GewSt-Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewSt) i...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 8.1 Vorabausschüttung vor dem Bilanzstichtag

Das Jahresergebnis ist im Rahmen der Abschlusserstellung um die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr beschlossenen und gezahlte Vorabausschüttung zu mindern und als "Bilanzgewinn" im Eigenkapital zu bilanzieren. Die GmbH muss ihre Bilanz im Falle einer bereits vor dem Bilanzstichtag erfolgten Vorabausschüttung zwingend unter Berücksichtigung der (teilweisen) Ergebnisverwendung au...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jahresabschluss, Ergebnisve... / 7.1 Vollständige Ergebnisverwendung

Im Rahmen der vollständigen Gewinnverwendung erfolgt aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger und/oder vertraglicher Vereinbarung die Verwendung des gesamten sich für das Vorjahr ergebenden Ergebnisses durch die Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Dies kann z. B. durch die Einstellung in Rücklagen oder aber die Ausschüttung von Gewinnanteilen an die Gesellschafter erfolgen. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbliche Einkünfte / 7 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Die Vorschrift erfasst nur Anteile im Privatvermögen. Die Gewinne unterliegen dem Teileinkünfteverfahren. § 17 EStG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / II. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften im Privatvermögen

Verkauft eine Privatperson Aktien, die sie in einem privaten Aktiendepot hält, löst dies grundsätzlich Kapitalertragsteuer i.H.v. von 25 % auf den erwirtschafteten Gewinn aus (vgl. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Außerdem kommen weitere Abgaben wie der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. die Kirchensteuer hinzu. Dies gilt sowohl für den Verkauf und die G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / ee) Was ist eigentlich mit den "beteiligten Unternehmen"?

Folgt man jedoch den Ansichten, die zumindest keinen qualifizierten Anteilstausch für die Anwendung von § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG i.S.d. § 21 UmwStG voraussetzen wollen, stellt sich im vorliegenden Beispiel abschließend die Frage, ob die gesellschafsrechtliche Maßnahme auch von den beteiligten Unternehmen i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG ausgeht. An dieser Stelle findet die un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / IV. Steuerneutrale Übertragung privat gehaltener Aktien auf eine Trading-GmbH

Vor dem Hintergrund der teils erheblichen Steuervorteile, die sich in einer Trading GmbH für den Verkauf von Aktienanteilen ergeben können, stellt sich nun die Frage, ob ein Privatanleger mit privatem Aktiendepot seine gehaltenen Anteile auf eine Trading GmbH steuerneutral übertragen kann, ohne eine Besteuerung des Vorganges auszulösen, um die übertragenen Anteile anschließe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / I. Einleitung

Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien, wie der stetige An- und Verkauf von Wachstumsaktien mit kurz- und mittelfristigem Gewinnrealisierungshorizont, die langfristige Wette auf ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / 1. Übertragung durch Verkauf oder Schenkung?

Der schlichte Verkauf der privat gehaltenen Aktien zum Kurspreis an die eigene Trading-GmbH scheidet aus, da es sich dabei um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt, die wiederum Kapitalertragsteuer (+ Solidaritätszuschlag) i.H.v. circa 25 % auf Ebene des Privatanlegers auslösen würde (vgl. § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / 2. Anteilstausch nach § 21 UmwStG?

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft (z.B. Aktien) in eine andere Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft eingebracht, so hat die übernehmende Gesellschaft die übernommenen Anteile i.S.d. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine Wert bestimmt sich durch den Preis, der im gewö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / III. Steuerliche Vorteile der Trading-GmbH

Anders legt sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften dar, wenn eine Kapitalgesellschaft, z.B. eine vermögensverwaltende GmbH (in diesem Kontext oft auch Trading-GmbH oder Aktien-GmbH genannt), mit Aktien handelt und diese gewinnbringend verkauft. Grundsätzlich hat eine GmbH als eigenständiges Steuersubjekt selbstständig ihre Gewinne zu versteuern. Dabei fallen im Regelfall ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an.[1] § 42f EStG enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5 Zumutbare Belastung

Rz. 43 Der generellen Anerkennung einer Minderung der Leistungsfähigkeit des Stpfl. durch die außergewöhnliche Belastung steht es nicht entgegen, dass er zugleich einen zumutbaren Teil der Belastung selbst zu tragen hat.[1] Die Regelung ist verfassungsrechtlich unbedenklich[2] und dient zugleich als Absicherung gegen die übermäßige Arbeitsbelastung der Fiskalverwaltung. Eine...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
bAV: Direktversicherung, Pe... / 1.1 "Spezialgesetzliche" Regelung

Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden ausschließlich nach § 22 Nr. 5 EStG ("lex specialis") versteuert und führen daher stets zu sonstigen Einkünften.[1] Dies gilt sowohl für Versorgungsleistungen (Altersbezüge, Hinterbliebenenbezüge, Invaliditätsleistungen) als auch für Abfindungszahlungen im Rahmen arbeitsrechtlich zulässiger Abfindung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverkauf: Factorin... / 3.3 Gründe für ABS

Rz. 14 Unternehmen erwägen aus unterschiedlichen Gründen, Forderungen zu verbriefen. Zu den wichtigsten Gründen für ABS-Transaktionen der verbriefenden Unternehmen zählen: Erweiterung der Finanzierungsmöglichkeiten, Verbesserung von Bilanzrelationen, Verringerung von Finanzierungskosten sowie (eingeschränkt) Erzielung von Steuervorteilen. Durch eine Finanzierung mittels ABS erwei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.1 Einschränkung des allgemeinen Veranlagungsgebots durch § 46 EStG

Rz. 3 Der Begriff der Veranlagung ist in § 25 Abs. 1 EStG geregelt. Er bezeichnet die Festsetzung der Steuer durch förmlichen Steuerbescheid (§ 155 AO) aufgrund eines vorangegangenen Ermittlungs- und Prüfungsverfahrens (§ 25 EStG Rz. 17). Wesensmerkmal der Veranlagung ist, dass bei ihr die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich entstandene Steuer festgesetzt und ...mehr