Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 2.3 Festsetzung oder Anmeldung der Steuer (Abs. 1 S. 3)

Rz. 46 Säumnis tritt gem. § 240 Abs. 1 S. 3 AO erst ein, wenn die Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist (Titularfiktion der Steuer oder der zurückzuzahlenden Steuervergütung). Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer oder des Rückzahlungsanspruchs an. Der Steuerbescheid oder der geänderte Steuerbescheid muss bekannt gegeben worden sein.[1] Rz. 47 Bei...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.1 Schuldner

Rz. 63 Schuldner des Säumniszuschlags ist gem. § 240 Abs. 4 S. 1 AO , wer nicht zum Ablauf des Fälligkeitstags die zu entrichtende Steuer, Steuervergütung oder Haftungsschuld entrichtet. Zu beachten ist, dass die Schuld festgesetzt (bzw. angemeldet) worden sein muss (vgl. Rz. 46ff.). Das gilt auch, wenn ein Steuerabzugsverpflichteter Dritter[1] für Rechnung des Steuerschuldne...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.1 Steuerbescheide

Rz. 99 Die Klagebefugnis nach § 40 Abs. 2 FGO gegen einen Steuerbescheid folgt aus der daraus resultierenden steuerlichen Belastung, d. h. nach der Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der angestrebten Steuer.[1] Denn aus § 157 Abs. 2 AO leitet sich der Grundsatz ab, dass bei einer Klage gegen die Steuerfestsetzung eine Rechtsverletzung i. S. des § 40 Abs. 2 FGO g...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer anspruchsvoll. Die Regelungen zu den Kapitaleinkünften sind im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG, geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklär...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ausnahmen von der Steuerpflicht für Kapitalrückzahlungen

Grundsätzlich sind nach den Regelungen zur Besteuerung von Ausschüttungen wirtschaftlich betrachtet auch Kapitalrückzahlungen steuerpflichtig. Die Steuerpflicht von Kapitalrückzahlungen ist nach Ansicht des Gesetzgebers dem Vereinfachungsgedanken bei der Besteuerung von Investmenterträgen geschuldet (vgl. BT-Drucks. 18/8045, 85). Nur für den Fall, dass sich ein Investmentfon...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.2 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Rz. 113 Behält sich jemand anlässlich der schenkweisen Übertragung von Kapitalvermögen an den übertragenen Wirtschaftsgütern den Nießbrauch vor oder ist der Nießbraucher an Kapitalvermögen durch einen Erben als neuem zur Verfügung über das Kapitalvermögen Berechtigten aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt worden, sind die Einnahmen nach Auffassung der Finanzverwal...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8 Freistellung von der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer)

6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Ä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung für die Abgeltungsteuer

Rn. 721 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ab dem 01.01.2009 zufließende stpfl KapErtr werden mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens sowie des Halb-/Teileinkünfteverfahrens vor Einführung der Abgeltungsteuer

a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 1053a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Optionsgeschäfte unterliegen ausnahmslos der AbgSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 203b Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Einkünfte aus KapVerm gem § 20 Abs 1 Nr 1 EStG unterliegen auf Antrag nicht der AbgSt, wenn eine mindestens 25 %ige Beteiligung an der KapGes vorliegt oder der StPfl zu mindestens 1 % an der Gesellschaft beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für diese maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verwaltungsauffassung zu Einzelfragen der Abgeltungsteuer

Rn. 203d Stand: EL 189 – ET: 06/2026 S BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt], insb Tz 1–3 zu Nachzahlungen und der einkommensteuerlichen Behandlung der Erträge einer Limited Liability Company.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausnahmen von der Abgeltungsteuer

Rn. 716 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Es gibt für Einnahmen aus Diskontbeträgen von Wechseln keine Ausnahmen von der AbgSt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 1053 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Stillhalterprämien werden erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert, wenn sie dem Stillhalter nach dem 31.12.2008 zufließen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zeitliche Anwendung der Abgeltungsteuer

Rn. 203a Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 52a Abs 1 EStG aF (bis 30.07.2014, inzwischen entfallen) werden Dividenden, die dem StPfl nach dem 31.12.2008 zufließen, mit der AbgSt besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abgeltungsteuer-Einbehalt

Rn. 203c Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Auf inländische und ausländische KapErtr wird die 25 %ige AbgSt erhoben (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 und 6 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 715 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Erträge, die der StPfl nach dem 31.12.2008 vereinnahmt, werden gem § 52a Abs 1 EStG (aF) erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitliche Einführungsregelungen für die Abgeltungsteuer

Rn. 150 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne regelte der Gesetzgeber zunächst durch das UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912 in einen eigens eingefügten § 52a EStG "Anwendungsvorschriften zur Einführung einer AbgSt auf KapErtr und Veräußerungsgewinne" (bis 31.07.2014). Nach § 52a Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu den Regelungen der Abgeltungsteuer

Rn. 27 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die Einführung der AbgSt sind die Einkünfte aus KapVerm einer eigenen Schedule mit eigenen Regeln unterworfen. Demzufolge hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, die die Einkünfte aus KapVerm aus den übrigen Einkunftsarten herauslösen. Die Einkünfteermittlung erfolgt grds nach § 2 Abs 2 S 2 EStG durch Überschuss der Einnahmen über den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Fortführung auch bei der Abgeltungsteuer

Tz. 638 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Besteuerung einer vGA auf Ebene des AE kann auch ab dem Jahr 2009 unzweifelhaft weiterhin iR einer Veranlagung erfolgen, wenn eine Einbeziehung in die Veranlagung sowieso ges vorgesehen ist. Betroffen hiervon sindmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.1 Rechtslage in den Jahren bis 2008 (vor Abgeltungsteuer)

Tz. 635 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 43 Abs 1 Nr 1 EStG unterlagen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug (ab 2009: 25 %; bis 2008: 20 %). Darunter fallen nach dem Gesetzeswortlaut grds auch vGA, da es sich auch bei einer vGA um einen Kap-Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG handelt (s § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Die einbehaltene KapSt wird – zumindest bis zum Ja...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.3 Erstattung der Kapitalertragsteuer in besonderen Fällen

Tz. 177 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern die KapSt bei Kap-Erträgen, die stbefreiten inl Kö zugeflossen sind, deswegen einbehalten worden ist, weil dem Schuldner der Kap-Erträge oder der auszahlenden Stelle die Bescheinigung nach § 44a Abs 4 S 3 EStG nicht vorlag und der Schuldner oder die auszahlende Stelle von der Möglichkeit der Änderung der St-Anmeldung nach § 44b Abs 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.2 Erstattung der Kapitalertragsteuer

Tz. 176 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei Dividenden aus Anteilen an börsennotierten Aktien hat der Ges-Geber in der Vergangenheit keine Regelung über eine Abstandnahme getroffen. In diesen Fällen kann nach § 44a Abs 7 S 3 iVm § 44b Abs 6 Nr 1 und Nr 3 EStG die einbehaltene und abgeführte KapSt grds vom Kreditinstitut, das die Aktien verwahrt, erstattet werden. Eine Abstandnahme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9 Verdeckte Gewinnausschüttungen und Kapitalertragsteuer

6.9.1 Rechtslage in den Jahren bis 2008 (vor Abgeltungsteuer) Tz. 635 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 43 Abs 1 Nr 1 EStG unterlagen Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dem KapSt-Abzug (ab 2009: 25 %; bis 2008: 20 %). Darunter fallen nach dem Gesetzeswortlaut grds auch vGA, da es sich auch bei einer vGA um einen Kap-Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG handelt (s § 20 Abs 1 Nr 1 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / ff) Antrag auf Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen (§ 32d Abs 6 EStG)

Rz. 132 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 ArbN, die neben ihren Arbeitseinkünften auch Kapitalerträge haben, die der 25 %igen KapESt unterlegen haben (vgl §§ 43, 43a EStG), für die der Sparer-Pauschbetrag (vgl § 20 Abs 9 EStG) noch nicht ausgeschöpft worden ist oder andere Möglichkeiten der Steuerminderung in Betracht kommen, können dafür oder um eine Günstigerprüfung zu bewirken, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.14.3 Festsetzung der Kapitalertragsteuer bei ausländischen Anteilseignern

Tz. 686 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei ausl Gläubigern gilt die St für Eink vom Kap-Ertrag nach § 50 Abs 2 EStG mit dem St-Abzug als abgegolten. Eine St-Erklärung braucht von dem ausl AE (= Gläubiger der Erträge) nicht abgegeben zu werden. Eine Veranlagung für den ausl AE (Gläubiger der Erträge) findet nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs 2 N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Kapitalertragsteuer

Rn. 73 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 (Einzelfragen zur AbgSt) Tz 170 ff bezieht sich im Anwendungsschreiben zur AbgSt auf Wertpapierpensionsgeschäft und Wertpapierleihe. Nach den obigen Ausführungen dürfte mE bei der Wertpapierleihe vielmehr das Wertpapierdarlehen gemeint sein. Für den Einbehalt der KapSt liegt nach BMF v 14.05.2025, a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.7 Ausländische Kapitalertragsteuer

Tz. 341 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 6 S 1 KStG verhindert als innerstaatliche dt Regelung nicht die Erhebung ausl KapSt nach dem Recht des Ansässigkeitsstaats der TG. Wenn die Ausl-Beteiligung nicht von einer dt Kö unmittelbar, sondern nur mittelbar über eine Pers-Ges gehalten wird, ist eine solche Quellenbesteuerung idR nicht zu verhindern. Wegen der StBefreiung der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.5 Behandlung der Kapitalertragsteuer beim Betrieb gewerblicher Art

Tz. 363 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG fingiert Eink aus Kap-Verm der Träger-Kö, für die die St durch St-Abzug erhoben wird und hierdurch abgegolten ist (s Tz 261 ff). UE muss sich die Ausschüttungsfiktion konsequent auch auf die KapSt (und den SolZ hierzu, der im Folgenden nicht weiter erwähnt wird) erstrecken, dh bei der KapSt handelt es sich nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.4 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bei rechtlich unselbständigen Stiftungen

Tz. 178 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bei nichtrechtsfähigen Stiftungen des privaten Rechts, s BMF-Schr v 20.04.2016, BStBl I 2016, 475, Rn 302.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundzüge des Halb-/Teileinkünfteverfahrens

Rn. 21 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Ab dem VZ 2002 wurde das Anrechnungsverfahren bei Anteilseignern zugunsten eines sog Halbeinkünfteverfahrens abgeschafft. Die Besteuerung der Ausschüttungen bei einem Gesellschafter wurde völlig von der Besteuerung des Gewinns bei der Körperschaft losgelöst. Der KSt-Satz wurde generell, dh unabhängig von der Ausschüttung, auf seinerzeit 25 %...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundzüge des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens

Rn. 20 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch die KSt-Reform 1977 sollte die seinerzeit bestandene Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne nach dem KStG und EStG beseitigt werden. Dieses geschah in einem zweistufigen Anrechnungsverfahren, wobei die endgültige Besteuerung beim Anteilseigner nach § 20 EStG nach dessen individuellen Einkommens- und Progressionssituation erfolgte. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Relevanter Steuersatz

Tz. 96 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 IAS 12 (2000) liegt als Abgrenzungskonzept die (bilanzorientierte) Liability-Methode zugrunde. Entsprechend diesem Konzept sind zur Berechnung der Steuerlatenzen grundsätzlich künftige Steuersätze anzuwenden. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Tz. 97 Stand: EL 60 – ET: 06/2026mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 445 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 2 EStG erfasst als Einkünfte aus KapVerm Bezüge, die nach Auflösung einer Körperschaft oder Personenvereinigung iSd Abs 1 anfallen und nicht in der Rückzahlung von Nennkapital bestehen. Wie bei § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören Bezüge nicht zu den Einnahmen, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Steuerpflichtige Nebeneinkünfte

Rz. 40 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht der LSt zu unterwerfen waren, ist der Unterschiedsbetrag zwischen den positiven und negativen sog Nebeneinkünften. Beispiel 4:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ermittlung des Abzugsbetrags

Tz. 118 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Bei der Einkommensteuer sind (ab 2007) Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. v. §§ 52–54 AO (Anhang 1b) i. H. v. 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke oder alternativ 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Verwendung eines amtlichen Musters

Tz. 169 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 3 S 1 KStG ist St-Besch über die Verwendung des Einlagekto für eine Leistung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. § 33 Abs 2 Nr 1 KStG enthält eine ges Ermächtigung, wonach das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder das Muster der St-Besch festlegen darf. In dem mit Schr des BMF v 23.05.2022, BStB...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH v 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF v 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelbaren ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu Regelungen des internationalen Steuerrechts

Rn. 28 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für beschränkt StPfl ist der sachliche Anwendungsbereich der Einkünfte aus KapVerm auf inländische Einkünfte nach § 49 Abs 1 Nr 4 EStG reduziert. Der Einbehalt von KapSt hat – ähnlich wie bei der AbgSt – nach § 50 Abs 2 S 1 EStG abgeltende Wirkung. Diese Quellensteuer wird zT noch durch DBA reduziert (s Art 10 Abs 2 und 11 Abs 2 DBA-MA). § 5...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2.3 Entscheidung

Rz. 104 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Klage hatte Erfolg; das Finanzgericht bestätigte die Rechtsauffassung der Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtigen stehe ein unmittelbar aus dem EU-Recht begründeter Anspruch auf Verzinsung der unionsrechtswidrig einbehaltenen Kapitalertragsteuer i. H. v. 0,5 % pro Monat (entsprechend 6 % pro Jahr) zu. Da der deutsche Gesetzgeber diese F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 50d EStG regelte in seiner ursprünglichen Fassung in den Abs 1–6 die Entlastung beschränkt StPfl von KapSt und AbzSt nach § 50a EStG bei Anwendung von DBA sowie EU-Richtlinien (s §§ 43b, 50g EStG). Daneben enthielt die Norm in den Abs 7–14 eine Reihe von unverbunden nebeneinander stehenden Vorschriften zu DBA-Fragen, die, meist fiskalisch b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 11 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das BVerfG v 27.06.1991, BStBl II 1991, 654, dem ein Fall aus dem Jahre 1981 zugrunde lag, sah ein erhebliches Vollzugsdefizit im Bereich der Besteuerung von Kapitaleinkünften und stellte eine Verletzung des Gleichheitssatzes des Art 3 Abs 1 GG fest. Gleichzeitig gewährte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.1992, um sich auf die gekl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 1504 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Verlustverrechnung iRd KapSt-Abzugs ist in § 43a Abs 3 EStG geregelt. Die die KapErtr auszahlende Stelle (zB Kreditinstitut, depotführendes Kreditinstitut) wird zu Folgendem verpflichtet (§ 43a Abs 3 EStG): Sie hat die ausländischen Steuern auf KapErtr nach Maßgabe des § 32d Abs 5 EStG zu berücksichtigen (S 1). Sie hat im Kj negative KapE...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Qualifikationskonflikte bei PersGes, IStR 2000, 129; Schmidt, PersGes im Abkommensrecht, WPg 2002, 1134 und 1232; Schmidt, Anwendung der DBA auf PersGes – Eine Analyse des BMF-Schreibens vom 16.04.2010, IV B 2 – S 1300/09/10 003, BStBl I 2010, 354, IStR 2010, 413; Lüdicke, Beteiligung an ausländischen intransparent besteuerten PersGes, IStR 2011, 91; Wassermeyer, Die abkom...mehr