Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Beschränkung der Anrechnung von KapESt seit VZ 2016 (Zeile 46)

Durch das InvStRefG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Beschränkung zur Anrechnung von KapESt auf Dividenden aus girosammelverwahrten inländischen Aktien sowie für Erträge aus girosammelverwahrten eigenkapitalähnlichen Genussscheinen inländischer Emittenten eingeführt. Insbesondere müssen lt. § 36a Abs. 1 bis 3 EStG bestimmte Voraussetzungen erfüllt...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 m...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Zeilen 35, 36)

Die Angaben zur Zeile 35 umfassen Kapitalerträge, auf die die ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG Anwendung findet und in denen grundsätzlich die Besteuerung mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) erfolgt. Nicht von Bedeutung ist, ob die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erst i.R.d....mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 13. Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft nach § 11 AStG (Zeilen 47, 48)

Ausschüttungen aus einer Beteiligung an einer Zwischengesellschaft, Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der Zwischengesellschaft sowie die Einlagenrückgewähr unterliegen seit 2022 dem Teileinkünfteverfahren oder dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG. Darüber hinaus ist ggf. ein Kürzungsbetrag i.S.d. § 11 Abs. 2 AStG bei der Summe der Einkünfte oder i.R.d. Berechnung ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Systematik zu den Zeilen 7–9

In Zeile 7 sind die gesamten Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, einzutragen. Die Angaben in dieser Zeile werden der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Die für die Zeile 7 notwendigen Angaben ergeben sich regelmäßig aus den von der Kreditwirtschaft ausgestellten Steuerbescheinigungen. Das Kreditinstitut hat die Höhe der Kapitalerträge nach Verl...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / a) Grundsatz

Die Anrechnung inländischer Steuerabzugsbeträge und (anrechenbarer) ausländischer Quellensteuern erfolgt mithilfe der Angaben in den Zeilen 37 bis 45. Über die Eintragungen in diesem Abschnitt der Anlage KAP werden ausländische Steuern berücksichtigt, deren Besteuerungsgrundlagen über die Angaben in der Anlage KAP-INV erfasst werden. Die Anlage KAP-INV enthält keine separate...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen

Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % ausländische Steuer auf den einzelnen Kapitalertrag anzurechnen. Bei ausländischen Investmenterträgen ist für die Berechnung des anrechenbaren Höchstbetrages der nach Berücksichtigung der Teilfreistellung nach § 20 InvStG verbleibende steuerpflichtige Investmentertrag maßgebend (vgl. BMF v. 14.5.2025, Rz. 148 und nachfolgende...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG: Nicht anzusetzende vom Investmentfonds unmittelbar gehaltene Immobilien (Tz. 2.41b–2.41f)

§ 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG schließt hinsichtlich der Ermittlung der Immobilienquote nicht der Besteuerung unterliegende bzw. mehr als 50 % befreite Immobilieneinkünfte aus. Zu einem Ausschluss der Einkünfte bei der Ermittlung der Fondsquoten kommt es bei einer persönlichen bzw. sachlichen Steuerbefreiung in Bezug auf immobilienspezifische Einkünfte. Beraterhinweis Laut BMF v. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 163. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 37, Änderungen des REITG

Rn. 183 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Zum REITG auch s Rn 176. Das REITG wurde im Weiteren mit der Abgeltungsteuer abgestimmt, u eine Vorbelastung der Ausschüttungen wurde berücksichtigt. §§ 1, 13, 15 REITG: Betr Abschlussprüfung (hierzu auch s Prüfungshinweis IDW PH 9.950.2., FN/IDW 2008, 511 zu § 21 Abs 3 REITG), Ausschüttungsermittlung u EK-Ausweis. § 19 Abs 3 REITG: Vorbehaltlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 81. Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz), BGBl I 90, 1318

Rn. 101 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 14.05.1991 hat der Deutsche Bundestag das Solidaritätsgesetz in dritter Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verpflichtung von Arbeitgebern, Geldinstituten, Kapitalgesellschaften zum Einbehalt der Ergänzungsabgabe neben Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Aufsichtsratsteuer etc ergibt sich jedoch erst aus einer Vorschrift des Steueränderu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Das Kuponsteuergesetz vom 25.03.1965, BStBl I 65, 103

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Kuponsteuergesetz erweitert die beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Schuldbuchforderungen und Teilschuldverschreibungen, die Personen zufließen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es wird durch den neueingefügten § 43 Abs 1 Nr 6 die Kapitalertragsteuerpflicht auf Zinsen aus den genannten Ford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 106. Gesetz zur Datenermittlung für den Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils am USt-Aufkommen und zur Änderung steuerlicher Vorschriften am 23.06.1998, BGBl I 1998, 1496

Rn. 126 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 In das Gesetz, das geschaffen wurde, um nach Wegfall der Gewerbekapitalsteuer eine gerechte Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen auf die einzelnen Kommunen zu erreichen, wurden auch eilbedürftige Gesetzesänderungen im Einkommensteuerbereich durchgeführt (Art 3). I w handelt es sich um eine Reaktion auf die Rspr des EuGH: Die Kapitalertragste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. EStG-Änderungsgesetze vom 10.10.1952; 15.12.1952; 19.05.1953; 24.06.1953; 24.04.1954

Rn. 8 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auch in den folgenden Jahren stand die Gesetzgebungsmaschine nicht still. Die anhaltende Reformarbeit bescherte dem viel geplagten Steuerzahler wie dem bewundernswert arbeitenden Finanzbeamten zunächst das Erste Gesetz zur Vereinfachung des EStG vom 10.10.1952 (BStBl I 52, 1017). Es brachte Erhöhung der Sonderausgabensätze von 468 auf 624 DM (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Rn. 157 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Treuhänder am KG-Anteil

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Weder im Zivil- noch im Steuerrecht gibt es eine Definition bzw zivilgesetzliche Regelung der Treuhandschaft (den Begriff der Treuhand setzt § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO voraus). Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt (fiduziarische Treuhand durch dingliche Zuordnung des/r WG) oder eine Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Übersicht über das vorzeitige Wirksamwerden wichtiger Änderungen

Rn. 79 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 (Es werden hier die Vorschriften aufgeführt, die vor dem 01.01.90 wirksam werden, und zwar bezogen auf die Änderungen des EStG, die vorstehend wiedergegeben sind)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Entstehungszeitpunkt der KapESt

Rz. 46 Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Rz. 47 Für Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge, deren Ausschüttung ein Gewinnverwendungsbeschluss zugrunde liegt, bestimmt § 44 Abs. 2 EStG als Zeitpunkt des Zuflusses und somit als Entstehungszeitpunkt der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43b Bemessung der Kapitalertragsteuer bei bestimmten Gesellschaften

1 Allgemeines und Systematik der Norm 1.1 Allgemeines Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.3 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung

Rz. 1e Die Finanzverwaltung hat sich zu den Antragsvoraussetzungen[1] zur "Entlastung von deutscher Kapitalertragsteuer von Dividenden und bestimmten anderen Kapitalerträgen gem. § 44d EStG a. F., den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder sonstigen zwischenstaatlichen Abkommen" geäußert. Die Finanzverwaltung[2] hat den Anwendungszeitpunkt der Auswirkungen der RL 2003/49/EG ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Antragstellung vor Ablauf des Mindestbeteiligungszeitraums

Rz. 24 Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der für die Quellensteuerentlastung nach § 43b EStG erforderlichen Bescheinigung über die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist nach § 43b Abs. 2 S. 4 EStG die unmittelbare Beteiligung an der Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (Rz. 36ff.). Ist dieser Mindestbeteiligungszeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.4 Verhältnis zu § 50d EStG

Rz. 1d Die Systematik von § 50c und § 50d EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] mWv 9.6.2021 grundsätzlich geändert.§ 50c EStG (ehemals § 50d EStG) regelt das Verfahren zur Befreiung bzw. Entlastung von der KapESt. § 50c Abs. 3 EStG (ehemals § 50d Abs. 1 EStG) regelt das Erstattungsverfahren, § 50c Abs. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeine Systematik

Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. V. m. der Anlage 2 (zu § 43...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3 Verhältnis zu § 43 EStG

Rz. 1c § 43b EStG stellt eine Ausnahme des Grundsatzes der KapESt-Pflicht nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG dar.[1] Auf Antrag werden Erträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG von der KapESt-Pflicht befreit.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Mindestbeteiligungsdauer und Erhöhung der Beteiligungsquote

Rz. 49 Eine Schachtelbeteiligung i. S. d. § 43b EStG setzt eine unmittelbare Beteiligung von 10 % voraus, die im Zeitpunkt des Entstehens der KapESt (d. h. im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge) bestanden haben muss und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erteilt das BZSt die Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.35 § 27 Abs. 32 UStG: Anwendung des § 24 Abs. 1 UStG

Rz. 120 MWv 29.12.2020 wurde der Abs. 32 in § 27 UStG eingeführt.[1] Nach dieser Regelung war der gleichfalls durch das JStG 2020 geänderte § 24 Abs. 1 UStG erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2020 bewirkt wurden. Diese beiden Regelungen waren nicht Inhalt des ursprünglichen Gesetzentwurfs[2], sie wurden erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt.[3] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2026 aus einem "Sammelsurium" von in 44 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / e) § 116 Abs. 3 S. 3 FGO: Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

Im Fall hatte das Instanzgericht die Klage bzgl. der Feststellung der Nichtigkeit (hilfsweise Anfechtung) der Rücknahme einer Anrechnungsverfügung als unzulässig abgewiesen. Die Beschwerdeführerin strebte mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde u.a. die Klärung von Rechtsfragen an, die die Begründetheit der Klage betrafen. Insoweit hat der BFH in der zurückweisenden Entscheidung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in Spanien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Nach der ministeriellen Verordnung vom 29.12.2008 (Orden EHA/3786/2008) können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege über das Internet eingereicht werden, und zwar entweder vom Anmelder selbst oder von einem Dritten, der als dessen Vertreter im Sinne der Artikel 79 bis 81 der Steuerverfahrens- und –prüfungsordnung (Real Decreto 1065/2007) und der ministeriellen Verordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Krypto-Lendin... / Entscheidung

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Köln hat entschieden, dass die Erträge aus dem Krypto-Lending von Bitcoins als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu behandeln sind und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art. Gemeint sind Forderungen, die auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.2.1 Ausländische Steuern vom Einkommen

Rz. 27 Zu den nichtabziehbaren Steuern vom Einkommen gehören auch ausländische Steuern, sofern sie den inländischen Steuern vom Einkommen entsprechen. [1] Der Erhöhung des Einkommens und der inländischen KSt, die durch Hinzurechnung ausländischer Steuern eintritt, steht in aller Regel gleichzeitig eine steuerliche Entlastung gegenüber.[2] Diese besteht darin, dass die ausländ...mehr