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17.11.2022
Drittaufwand und abgekürzter Zahlungsweg
Wird ein Grundstück im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung von Eltern auf ein Kind übertragen, entstehen dem Kind keine eigenen Anschaffungskosten. Gleichwohl ist das Kind – sofern es das geschenkte Objekt zur Erzielung von Vemietungseinkünften nutzt – zur Vornahme von Abschreibungen berechtigt . Die AfA bemisst sich gemäß § 11d Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStDV nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Rechtsvorgängers und nach dem Hundertsatz, der für den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn er noch Eigentümer des Wirtschaftsguts wäre.mehr