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FG München Urteil vom 10.10.2022 - 7 K 1693/20 (veröffentlicht am 10.04.2023)

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Anschaffung eines Supersportwagens führt zum Ausschluss des Betriebsausgabenabzugs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG fallen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen.

2. Die Anschaffung eines Supersportwagens, der sich nach seinem Erscheinungsbild als Prototyp eines Sportwagens darstellt, der trotz serienmäßiger Herstellung im Straßenbild Aufsehen erregt, der sportlichen Betätigung dient und geeignet ist, ein Affektionsinteresse des Halters auszulösen und typisierend den privaten Interessen zu dienen, fällt unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

Tatbestand

I.

Die Parteien streiten um die Anerkennung der Aufwendungen für einen PKW der Marke „XY”.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in G. …. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Alleiniger Gesellschafter der Klägerin ist die H AG. Geschäftsführer der Klägerin ist W. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Geschäftsführervertrag vom 3. September 2008 verwiesen.

Mit Rechnung vom 26. März 2012 erwarb die Klägerin ein Neufahrzeug der Marke XY zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR brutto. Fahrtenbücher wurden nicht geführt. Am 29./30. Juni 2012 hatte das Fahrzeug eine Laufleistung von 2.029 km (vgl. Rechnung der …), am 13. März 2013 von 4.290 km und am 19. April 2013 von 4.370 km. Nach einem Unfall am 16. Juni 2015 wurde das Fahrzeug im Zuge der Schadensregulierung mit der Versicherung an die Firma Z GmbH für 162.110 EUR verka...

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