Mit diesem Fragebogen werden die Befragten dann für ihren Aufgabenbereich um ihre Risikoeinschätzung für themenbezogene Compliance-Risikofelder gebeten. Dabei sollen sich die Beteiligten auf eine persönliche Einschätzung unter Berücksichtigung des eigenen beruflichen Verantwortungsbereichs konzentrieren. Der Fragebogen verzichtet bewusst auf Angaben zu Wahrscheinlichkeiten von Schadenshöhe und Eintrittshäufigkeit. Stattdessen schlägt er eine im Einzelnen undifferenzierte "Was wäre, wenn…?"-Betrachtung vor. In einem gutgeführten Unternehmen sollten Straf- oder Bußgeld bewehrte Rechtsverstöße oder Verhaltensweisen, die mit einem besonderen Reputationsrisiko verbunden sind, so selten vorkommen, dass Mitarbeiter hierzu keine vernünftige erfahrungsbasierte Wahrscheinlichkeitsbeurteilung abgeben können. Compliance-Risiken sollten außerdem keiner wahrscheinlichkeitsbasierten Chancen- bzw. Risikooptimierung unterzogen werden. Die im Fragebogen in der linken Spalte aufgeführten Funktionsfelder können der allgemeinen Erfahrung nach für Compliance-Risiken von Bedeutung sein. Die Liste sollte gegebenenfalls unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aktivitäten des Unternehmens gekürzt oder ergänzt werden.

Fragebogen 2: Welche Compliance-Themen sind für Ihren Aufgabenbereich erheblich und wie schätzen Sie das Risiko hieraus ein?

Praxis-Tipp

Sicherheitshalber den Betriebsrat einbeziehen

Nicht bei allen Führungskräften, die in die Befragung einbezogen sind, wird es sich um Leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes außerhalb der Betriebsratszuständigkeiten handeln. Daher kann die Auffassung vertreten werden, dass es sich bei dem Befragungspaket, einschließlich Prüflisten, um interne Kontrollmaßnahmen handelt, die der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats unterliegen.

Achtung

Informations- und Beratungsgespräche mit dem Compliance-Beauftragten

Die Fragebögen verzichten auf die Angabe von Verbesserungsvorschlägen oder negativen Compliance-Erfahrungen in schriftlicher Form. Compliance-Risiken sind so wichtig, dass entsprechende Hinweise oder Verbesserungsvorschläge vom Compliance-Beauftragten persönlich aufgenommen und im Detail besprochen werden sollten. Daher empfehlen die Gebrauchsanweisungen für diese Fragebögen für den Fall konkreter negativer Compliance-Erfahrungen im Unternehmen oder einer erhöhten Risikoeinschätzung ein Informations- und Beratungsgespräch mit dem Compliance-Beauftragten.

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