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Abschreibungen, AfA und Wertminderungen / 2.9.3 Sonderabschreibungen für mittelständische Unternehmen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

Prof. Dr. Stefan Müller
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2.9.3.1 Allgemeines

 

Rz. 159

§ 7g Abs. 5, 6 EStG gewährt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007[1] angeschafft oder hergestellt worden sind, eine Sonderabschreibung von 20 % – mit dem Wachstumschancengesetz[2] für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt wurden, insgesamt 40 % der – ggf. um den in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag verminderten – Anschaffungs- oder Herstellungskosten neben der regulären AfA. Der Begünstigungszeitraum beträgt 5 Jahre und zwar das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und 4 weitere Jahre. Die Sonderabschreibung ist eine eigenständige Fördermaßnahme, die zusammen mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1–4 EStG) die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betrieb verbessern soll, indem deren "Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und die Investitions- und Innovationskraft gestärkt wird."[3] Die Sonderabschreibung kann unabhängig von der vorherigen Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags geltend gemacht werden.[4]

[1] UntStReformG 2008 v. 14.8.2007, BGBl 2007 I S. 1912.
[2] BGBl I 2024, Nr. 108, S. 8.
[3] BT-Drucks. 16/4841 S. 51.
[4] So aber noch § 7g Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F.: vorherige Bildung einer Rücklage, außer bei Existenzgründern.

2.9.3.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibungen, § 7g Abs. 5, 6 EStG

 

Rz. 160

Sonderabschreibungen sind zulässig bei abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern[1] des Anlagevermögens.[2] Begünstigt sind neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter.

Nach § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG können die Sonderabschreibungen nur in Anspruch genommen werden, wenn die betrieblichen Größenmerkmale erfüllt werden. Sie entsprechen denen des Investitionsabzugsbetrags,[3] beziehen sich aber auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. Bei einem neugegründeten Betrieb fehlt es an einem Betriebs...

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